Aktuelle Krisensituation
01.10.2015 - 14:14 Uhr
26.10.2015 - 08:11 Uhr
Zitat von sportverrueckt
Aber wieso steht da die Frau des ehemaligen VV? Unerklärlich, was das wieder soll. Entweder man kommt und wenn man nicht kann, was ja auch völlig in Ordnung ist, halt keiner. Aber wieso stellt man da einen Vertreter ab? Finde ich persönlich unnötig und deplatziert. Zumal sie ja nur vom Hörensagen her sprechen kann.
Aber wieso steht da die Frau des ehemaligen VV? Unerklärlich, was das wieder soll. Entweder man kommt und wenn man nicht kann, was ja auch völlig in Ordnung ist, halt keiner. Aber wieso stellt man da einen Vertreter ab? Finde ich persönlich unnötig und deplatziert. Zumal sie ja nur vom Hörensagen her sprechen kann.
Ich finde gut, dass er nicht da war um insgesamt mehr Wirbel zu vermeiden und die Veranstaltung zukunftsgerichtet zu lassen. Ich kann aber verstehen, dass man jemanden da hat, der interveniert wenn er selbst angegriffen wird - das hat in diesem Fall seine Frau gemacht und offensichtlich war es auch notwendig.
Es zeigt aber wieder, dass man auf der MV eine absolute Aufarbeitung und Konfrontation braucht. Dann wird das geklärt und gut ist. Nach den 2 Stunden können wir uns dann auch mit der Zukunft beschäftigen aber zumindest sind HA und MD dann kein Thema mehr.
PS: Was macht Hofmann eigentlich grad beruflich?
26.10.2015 - 08:28 Uhr
Zitat von sportverrueckt
Aber wieso steht da die Frau des ehemaligen VV? Unerklärlich, was das wieder soll. Entweder man kommt und wenn man nicht kann, was ja auch völlig in Ordnung ist, halt keiner. Aber wieso stellt man da einen Vertreter ab? Finde ich persönlich unnötig und deplatziert. Zumal sie ja nur vom Hörensagen her sprechen kann.
Aber wieso steht da die Frau des ehemaligen VV? Unerklärlich, was das wieder soll. Entweder man kommt und wenn man nicht kann, was ja auch völlig in Ordnung ist, halt keiner. Aber wieso stellt man da einen Vertreter ab? Finde ich persönlich unnötig und deplatziert. Zumal sie ja nur vom Hörensagen her sprechen kann.
Dass MD nicht selbst gekommen ist, könnte sich daraus erklären, dass Stillschweigen (unter anderem) über die Abfindungsmodalitäten vereinbart wurde. Das sollte man sowieso noch genauer "ermitteln", weil sich hier der AR der Untreue gegenüber dem Verein schuldig gemacht haben könnte.
Wer zukünftig VV sein soll, wird sowieso die brennende Frage sein. Wer tut sich Hansa überhaupt noch an? Noch sehe ich auch Ausgliederung und Forderungsverzicht nicht als sicher an (wenn man das vom Hin- und Herschieben der Verzichtserklärung so liest).
28.10.2015 - 18:10 Uhr
Zitat von nordost
Für Hansa spielt das steuertechnisch alles keine große Rolle. Der Verein bzw. die Stadiongesellschaft schieben einen dermaßen großen Verlustvortrag vor sich her, dass Erträge (aus Schuldenerlass) bis sonst wann zu keiner Steuerlast von Hansa führen würden.
Es ist im Gegenteil eher riskant (für Hansa), einen Schuldenerlass erst nach der Umstrukturierung durchzuführen, da Verlustvorträge bei Gesellschafterwechseln verloren gehen können.
In den bisher kursierenden Varianten zum Schuldenerlass, die ich gelesen habe steht drin, dass der Erlass bei Tilgung erfolgen soll, also z.B. 1000 € tilgen 2000 € Minderung der Verbindlichkeit bewirken. So eine Vereinbarung wäre für Hansa natürlich extrem schlecht. Man zahlt ein Vielfaches der DKB-Zinsen (4% gegenüber 0,5%) weiterhin auf den vollen Betrag. Und wann Hansa Schulden in nennenswerter Größenordnung tilgen wird, das steht für mich in den Sternen, momentan sind wir ja auch nur von einer schwarzen Null weiter Weg als die Erde vom Mond. Ein Erlass in dieser Form ist ein vergiftetes Geschenk.
Ein Schuldenerlass macht für Hansa nur Sinn, wenn der Erlass unmittelbar erfolgt und nicht an Bedingungen geknüpft ist, die Hansa nur extrem schwer oder in absehbarer Zeit gar nicht erfüllen kann.
Ich hoffe einfach mal, dass zur MV vom AR oder vom Interimsvorstand mehr Licht in die Vertragssituation (was ist unterschrieben, was ist gültig, was ist noch in Verhandlung) gebracht wird.
Für Hansa spielt das steuertechnisch alles keine große Rolle. Der Verein bzw. die Stadiongesellschaft schieben einen dermaßen großen Verlustvortrag vor sich her, dass Erträge (aus Schuldenerlass) bis sonst wann zu keiner Steuerlast von Hansa führen würden.
Es ist im Gegenteil eher riskant (für Hansa), einen Schuldenerlass erst nach der Umstrukturierung durchzuführen, da Verlustvorträge bei Gesellschafterwechseln verloren gehen können.
In den bisher kursierenden Varianten zum Schuldenerlass, die ich gelesen habe steht drin, dass der Erlass bei Tilgung erfolgen soll, also z.B. 1000 € tilgen 2000 € Minderung der Verbindlichkeit bewirken. So eine Vereinbarung wäre für Hansa natürlich extrem schlecht. Man zahlt ein Vielfaches der DKB-Zinsen (4% gegenüber 0,5%) weiterhin auf den vollen Betrag. Und wann Hansa Schulden in nennenswerter Größenordnung tilgen wird, das steht für mich in den Sternen, momentan sind wir ja auch nur von einer schwarzen Null weiter Weg als die Erde vom Mond. Ein Erlass in dieser Form ist ein vergiftetes Geschenk.
Ein Schuldenerlass macht für Hansa nur Sinn, wenn der Erlass unmittelbar erfolgt und nicht an Bedingungen geknüpft ist, die Hansa nur extrem schwer oder in absehbarer Zeit gar nicht erfüllen kann.
Ich hoffe einfach mal, dass zur MV vom AR oder vom Interimsvorstand mehr Licht in die Vertragssituation (was ist unterschrieben, was ist gültig, was ist noch in Verhandlung) gebracht wird.
Ich bringe das Thema jetzt nochmal in denTread der dafür eingerichtet wurde. Mit dem letzten Post.
Ich sage nicht das ich alles weiss, aber ich versuche mir die wichtigsten Infos zu besorgen. Hier vielleicht das was ich vom Inhalt am verständlichsten finde.
HG hatte Hier Fragen an Elgeti gestellt, die der dann auch promt beantwortet hat.
Quelle: http://www.hansafans.de/forum/FC-Hansa-Rostock/747266-stellungnahmen-zur-oktober-krise-gesammelt.html#828399
Stellungnahme von Rolf Elgeti am 03.10. zu HGs Fragen.
Lieber HG,
sehr gerne. Direkt im Original Text.
Herzlichst,
e) Wenn der Abschlag auf den Forderungsverkauf als Erlass der DKB direkt an die OSG erfolgt wäre, wäre eine Zahlung des Restkaufpreises erforderlich gewesen und zur buchhalterischen Auflösung der verbleibenden Verbindlichkeit die Darstellung eines Buchgewinns/außerordentlichen Ertrages ? Der Restkaufpreis wäre in einem Darlehen gleicher Höhe dargestellt worden.
Ja genau. Wenn der Verein neben den nicht vorhandenen 4 Mio für die Lizenz noch weitere x Mio (ich möchte den Kaufpreis nicht nennen, weil er theoretisch vertraulich ist und ich mich an so was immer gerne halte) auf dem Konto gehabt hätte, dann er hätte er die Forderung auch direkt von der DKB zurück kaufen können.
Die Differenz zwischen Forderungskaufpreis und altem Schuldenstand wäre dann in der Tat ein Buchgewinn und ein außerordentlicher Ertrag. Und ja, wenn die OSG statt den Kaufpreis zu bezahlen, diesen von irgendjemandem finanziert bekommen hätte, würde dann entsprechend ein neues Darlehen in dieser (kleineren) Höhe in der Bilanz stehen.
f)In der jetzigen Konstruktion, wäre im Falle eines niedrigeren Darlehensbetrages in Höhe des Restkaufpreises buchhalterisch was passiert ? Wäre zunächst eine weitere Verbindlichkeit entstanden und ein Vermögen, welches die DKB-Verb. in gleicher Höhe verringert hätte und von dieser verbleibend ein Rest, der ebenfalls nur durch einen Buchgewinn aus der Bilanz zu bekommen wäre ?
Diesen Fall haben wir jetzt ja. Bei jedem Forderungsverzicht von mir reduzieren sich die Verbindlichkeiten entsprechend und es entsteht ein entsprechender Buchgewinn. Cash fließt dabei natürlich keines.
daraus ergibt sich falls e oder f zutreffend sind g)
Worin besteht eigentlich die Notwendigkeit der Ausgliederung ? Besteht diese nur im jetzigen Konstrukt und nur aufgrund der jetzigen Höhe der Verbindlichkeiten, weil diese notwendigerweise reduziert werden müssen oder dafür auf der anderen Seite mit der KGaA diesen Vermögen gegenüber gestellt wird ? Klar, Haftungsrisiken für eV und OSG werden verringert. Klar auch, es kann allgemein eine sinnvolle Strukturmaßnahme sein. Aber die Notwendigkeit zur Ausgliederung besteht doch für e) und f) nicht zwingend. Oder liege ich da irgendwo falsch ? Und wenn ja warum bzw. warum sind e) oder f) keine Alternativen falls sie richtig sind ? (Von der Behandlung und Folgen dieser Buchgewinne mal abgesehen)
Auch das ist alles richtig.
Die Ausgliederung ist aus vielen anderen Gründen für den Verein wichtig: es ist die einzige Möglichkeit, sich nachhaltiges Kapital zu beschaffen, weil echtes Eigenkapital in den Verein kommt. Das Gute am Eigenkapital ist: es ist ewig, es kann nie wieder gehen. Der Eigenkapitalgeber kann es nie wieder einfordern. Der Verein kann es zwar ausgeben und dann ist das Geld weg, aber man muss es danach niemandem zurückzahlen. Bei Darlehen, so wie jetzt, ist es ja so: Wir haben das Geld ausgegeben - aber die Schulden haben wir trotzdem! Und: Wenn wir keine Gewinne erwirtschaften, müssen wir keine ausschütten (als Dividenden oder so), aber ein Darlehensgeber will immer Zinsen haben, egal, was passiert.
Deswegen ist meine Position immer gewesen und ist es auch jetzt noch: die Ausgliederung muss Teil unserer Sanierung sein, weil nur sie uns LANGFRISTIG das Überleben sichern kann. KURZFRISTIG, und da hast Du völlig Recht, müssen wir so oder so sanieren und könn(t)en das in der Tat auch.
Lieber HG,
sehr gerne. Direkt im Original Text.
Herzlichst,
e) Wenn der Abschlag auf den Forderungsverkauf als Erlass der DKB direkt an die OSG erfolgt wäre, wäre eine Zahlung des Restkaufpreises erforderlich gewesen und zur buchhalterischen Auflösung der verbleibenden Verbindlichkeit die Darstellung eines Buchgewinns/außerordentlichen Ertrages ? Der Restkaufpreis wäre in einem Darlehen gleicher Höhe dargestellt worden.
Ja genau. Wenn der Verein neben den nicht vorhandenen 4 Mio für die Lizenz noch weitere x Mio (ich möchte den Kaufpreis nicht nennen, weil er theoretisch vertraulich ist und ich mich an so was immer gerne halte) auf dem Konto gehabt hätte, dann er hätte er die Forderung auch direkt von der DKB zurück kaufen können.
Die Differenz zwischen Forderungskaufpreis und altem Schuldenstand wäre dann in der Tat ein Buchgewinn und ein außerordentlicher Ertrag. Und ja, wenn die OSG statt den Kaufpreis zu bezahlen, diesen von irgendjemandem finanziert bekommen hätte, würde dann entsprechend ein neues Darlehen in dieser (kleineren) Höhe in der Bilanz stehen.
f)In der jetzigen Konstruktion, wäre im Falle eines niedrigeren Darlehensbetrages in Höhe des Restkaufpreises buchhalterisch was passiert ? Wäre zunächst eine weitere Verbindlichkeit entstanden und ein Vermögen, welches die DKB-Verb. in gleicher Höhe verringert hätte und von dieser verbleibend ein Rest, der ebenfalls nur durch einen Buchgewinn aus der Bilanz zu bekommen wäre ?
Diesen Fall haben wir jetzt ja. Bei jedem Forderungsverzicht von mir reduzieren sich die Verbindlichkeiten entsprechend und es entsteht ein entsprechender Buchgewinn. Cash fließt dabei natürlich keines.
daraus ergibt sich falls e oder f zutreffend sind g)
Worin besteht eigentlich die Notwendigkeit der Ausgliederung ? Besteht diese nur im jetzigen Konstrukt und nur aufgrund der jetzigen Höhe der Verbindlichkeiten, weil diese notwendigerweise reduziert werden müssen oder dafür auf der anderen Seite mit der KGaA diesen Vermögen gegenüber gestellt wird ? Klar, Haftungsrisiken für eV und OSG werden verringert. Klar auch, es kann allgemein eine sinnvolle Strukturmaßnahme sein. Aber die Notwendigkeit zur Ausgliederung besteht doch für e) und f) nicht zwingend. Oder liege ich da irgendwo falsch ? Und wenn ja warum bzw. warum sind e) oder f) keine Alternativen falls sie richtig sind ? (Von der Behandlung und Folgen dieser Buchgewinne mal abgesehen)
Auch das ist alles richtig.
Die Ausgliederung ist aus vielen anderen Gründen für den Verein wichtig: es ist die einzige Möglichkeit, sich nachhaltiges Kapital zu beschaffen, weil echtes Eigenkapital in den Verein kommt. Das Gute am Eigenkapital ist: es ist ewig, es kann nie wieder gehen. Der Eigenkapitalgeber kann es nie wieder einfordern. Der Verein kann es zwar ausgeben und dann ist das Geld weg, aber man muss es danach niemandem zurückzahlen. Bei Darlehen, so wie jetzt, ist es ja so: Wir haben das Geld ausgegeben - aber die Schulden haben wir trotzdem! Und: Wenn wir keine Gewinne erwirtschaften, müssen wir keine ausschütten (als Dividenden oder so), aber ein Darlehensgeber will immer Zinsen haben, egal, was passiert.
Deswegen ist meine Position immer gewesen und ist es auch jetzt noch: die Ausgliederung muss Teil unserer Sanierung sein, weil nur sie uns LANGFRISTIG das Überleben sichern kann. KURZFRISTIG, und da hast Du völlig Recht, müssen wir so oder so sanieren und könn(t)en das in der Tat auch.
28.10.2015 - 20:38 Uhr
Ja Harry, mein Post hätte eher (oder zumindest auch, es ging schon auch um die Gremien) in diesen Thread gehört. Danke für die Kopie.
Was ich nicht verstehe ist, wieso Du jetzt meinen Post zum Thema des Schuldenerlasses und der Sinnhaftigkeit des neuen Kreditvertrages über 20 Millionen zusammenbringst mit einer Erklärung zur Sinnhaftigkeit von Eigenkapital. Das was Rolf Elgeti da schreibt ist sicher alles richtig. Es hat nur wenig mit meiner Anmerkung zum Schuldenerlass zu tun.
Was ich nicht verstehe ist, wieso Du jetzt meinen Post zum Thema des Schuldenerlasses und der Sinnhaftigkeit des neuen Kreditvertrages über 20 Millionen zusammenbringst mit einer Erklärung zur Sinnhaftigkeit von Eigenkapital. Das was Rolf Elgeti da schreibt ist sicher alles richtig. Es hat nur wenig mit meiner Anmerkung zum Schuldenerlass zu tun.
28.10.2015 - 21:24 Uhr
Komisch finde ich ja, dass er gar nicht dazu schreibt, dass er dann Kapital einschießt.
Ich dachte ja immer, dass RE Anteile erwirbt. Aber da scheine ich ja einem Irrglauben zu unterliegen. Vielleicht sehe ich auch einfach nicht mehr durch. Aber ich lese immer nur DKB, Darlehen und Forderungsverzicht. Nie irgendwas von Anteilen. Brauchen wir dann also noch einen zweiten Investor, der sich für 7,5 Mio Anteile kauft, damit wir und bei RE freikaufen können?
Habe grade das Gefühl, dass ich wirklich irgendwas verpasst habe...
Ich dachte ja immer, dass RE Anteile erwirbt. Aber da scheine ich ja einem Irrglauben zu unterliegen. Vielleicht sehe ich auch einfach nicht mehr durch. Aber ich lese immer nur DKB, Darlehen und Forderungsverzicht. Nie irgendwas von Anteilen. Brauchen wir dann also noch einen zweiten Investor, der sich für 7,5 Mio Anteile kauft, damit wir und bei RE freikaufen können?
Habe grade das Gefühl, dass ich wirklich irgendwas verpasst habe...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von sportverrueckt am 28.10.2015 um 21:28 Uhr bearbeitet
28.10.2015 - 21:28 Uhr
Zitat von sportverrueckt
Komisch finde ich ja, dass er gar nicht dazu schreibt, dass er dann Kapital einschießt.
Ich dachte ja immer, dass RE Anteile erwirbt. Aber da scheine ich ja einem Irrglauben zu unterliegen. Vielleicht sehe ich auch einfach nicht mehr durch. Aber ich lese immer nur DKB, Darlehen und Forderungsverzicht. Nie irgendwas von Anteilen. Brauchen wir dann also noch einen zweiten Investor, der sich für 7,5 Mio Anteile kauft, damit wir Schuldenfrei sind?
Habe grade das Gefühl, dass ich wirklich irgendwas verpasst habe...
Komisch finde ich ja, dass er gar nicht dazu schreibt, dass er dann Kapital einschießt.
Ich dachte ja immer, dass RE Anteile erwirbt. Aber da scheine ich ja einem Irrglauben zu unterliegen. Vielleicht sehe ich auch einfach nicht mehr durch. Aber ich lese immer nur DKB, Darlehen und Forderungsverzicht. Nie irgendwas von Anteilen. Brauchen wir dann also noch einen zweiten Investor, der sich für 7,5 Mio Anteile kauft, damit wir Schuldenfrei sind?
Habe grade das Gefühl, dass ich wirklich irgendwas verpasst habe...
Die Anteile hätte RE um Falle der Ausgliederung mit dem bereits gezahlten 4 Mio.-Kredit erworben. Die würde er Hansa dann erlassen. So habe ich das verstanden.
28.10.2015 - 21:32 Uhr
Zitat von Hanseat231277
Die Anteile hätte RE um Falle der Ausgliederung mit dem bereits gezahlten 4 Mio.-Kredit erworben. Die würde er Hansa dann erlassen. So habe ich das verstanden.
Zitat von sportverrueckt
Komisch finde ich ja, dass er gar nicht dazu schreibt, dass er dann Kapital einschießt.
Ich dachte ja immer, dass RE Anteile erwirbt. Aber da scheine ich ja einem Irrglauben zu unterliegen. Vielleicht sehe ich auch einfach nicht mehr durch. Aber ich lese immer nur DKB, Darlehen und Forderungsverzicht. Nie irgendwas von Anteilen. Brauchen wir dann also noch einen zweiten Investor, der sich für 7,5 Mio Anteile kauft, damit wir Schuldenfrei sind?
Habe grade das Gefühl, dass ich wirklich irgendwas verpasst habe...
Komisch finde ich ja, dass er gar nicht dazu schreibt, dass er dann Kapital einschießt.
Ich dachte ja immer, dass RE Anteile erwirbt. Aber da scheine ich ja einem Irrglauben zu unterliegen. Vielleicht sehe ich auch einfach nicht mehr durch. Aber ich lese immer nur DKB, Darlehen und Forderungsverzicht. Nie irgendwas von Anteilen. Brauchen wir dann also noch einen zweiten Investor, der sich für 7,5 Mio Anteile kauft, damit wir Schuldenfrei sind?
Habe grade das Gefühl, dass ich wirklich irgendwas verpasst habe...
Die Anteile hätte RE um Falle der Ausgliederung mit dem bereits gezahlten 4 Mio.-Kredit erworben. Die würde er Hansa dann erlassen. So habe ich das verstanden.
Also es verändert sich quasi nichts? Ja ich weiß, 7,5 ist wenier als 20, aber selbst das bekommen wir in absehbarer zeit doch nicht weg!?
Also wird nichts aus dem Traum, dass wir hier in Zukunft das Geld in den Sport stecken können.
Ich will den nächsten 90 Mio-Eurojackpot! Dann ist Hansa schuldenfrei!
29.10.2015 - 03:00 Uhr
Ich habe es so verstanden, dass die 7,5 Millionen an nach dem Forderungsverzicht übrigen Darlehen in Anleihen umgewandelt werden. Die 4 Mio sind nur eine Brückenfinanzierung um Liquidität beim DFB nachzuweisen.
29.10.2015 - 06:43 Uhr
Zitat von nordost
Ja Harry, mein Post hätte eher (oder zumindest auch, es ging schon auch um die Gremien) in diesen Thread gehört. Danke für die Kopie.
Was ich nicht verstehe ist, wieso Du jetzt meinen Post zum Thema des Schuldenerlasses und der Sinnhaftigkeit des neuen Kreditvertrages über 20 Millionen zusammenbringst mit einer Erklärung zur Sinnhaftigkeit von Eigenkapital. Das was Rolf Elgeti da schreibt ist sicher alles richtig. Es hat nur wenig mit meiner Anmerkung zum Schuldenerlass zu tun.
Weil ich fand das Dein Post die Realität nicht hergibt, da ich das aber nicht so überblicke habe ich was gegenübergestellt was mir klar ist.
Ja Harry, mein Post hätte eher (oder zumindest auch, es ging schon auch um die Gremien) in diesen Thread gehört. Danke für die Kopie.
Was ich nicht verstehe ist, wieso Du jetzt meinen Post zum Thema des Schuldenerlasses und der Sinnhaftigkeit des neuen Kreditvertrages über 20 Millionen zusammenbringst mit einer Erklärung zur Sinnhaftigkeit von Eigenkapital. Das was Rolf Elgeti da schreibt ist sicher alles richtig. Es hat nur wenig mit meiner Anmerkung zum Schuldenerlass zu tun.
29.10.2015 - 07:32 Uhr
Was wird eigentlich mit der Stadiongrundschuld nach Ausgliederung?
Aktuell ist es doch wohl so, dass die Stadiongrundschuld in voller Höhe bestehen bleibt, solange der Verein auch nur 1€ Schulden bei Elgeti hat, also auch nach teilweisem Forderungsverzicht.
Aktuell ist es doch wohl so, dass die Stadiongrundschuld in voller Höhe bestehen bleibt, solange der Verein auch nur 1€ Schulden bei Elgeti hat, also auch nach teilweisem Forderungsverzicht.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von nowo am 29.10.2015 um 07:34 Uhr bearbeitet
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