Transferzugänge MIT Quelle
30.05.2013 - 18:00 Uhr
17.06.2013 - 07:58 Uhr
Zitat von Lalo1848:
Chief, lustiger Vogel bist du, zu deiner Meinung halte ich mich zurück, sonst würde das böse enden ;) Kannst du mit denn bitte erklären, wie man als Verein in die Privatinsolvenz gehen kann? Wusste gar nicht, dass das geht :Pes kann ne schmierige sache werden das ganze , und ist jetzt schon . Fakt ist , geht die Sache vor ein Arbeitsgerricht, müßte man doch erst mal prüfen ob leon Spielberichtigt wäre noch für Bochum weil er sich ja im niemansland befindet . gehört er jetzt schalke oder noch Bochum ? Und wenn zugunsten Schalkes entschieden wird könnten andere Mannschaften der Liga 2 dann Protest einlegen ? und und und Fakt ist Leon will zu Schalke . Eine Gerichtliche Trennung würde Bochum ihr letztes ansehen Rauben , und über Wochen und monate vielleicht ziehen .
Gehts vor Gericht gibs 0 Ablöse für Verstärkungen evtl Auflagen.
und 3 oder 4 Monate später läuft die Liga schon bis das Urteil steht, und dann kann ja bochum mit der Ablöse noch viel aufbauen .
Am besten sie Bauen nen Schneemann dann ist nämlich schon wieder winter :D
Chief, lustiger Vogel bist du, zu deiner Meinung halte ich mich zurück, sonst würde das böse enden ;) Kannst du mit denn bitte erklären, wie man als Verein in die Privatinsolvenz gehen kann? Wusste gar nicht, dass das geht :Pes kann ne schmierige sache werden das ganze , und ist jetzt schon . Fakt ist , geht die Sache vor ein Arbeitsgerricht, müßte man doch erst mal prüfen ob leon Spielberichtigt wäre noch für Bochum weil er sich ja im niemansland befindet . gehört er jetzt schalke oder noch Bochum ? Und wenn zugunsten Schalkes entschieden wird könnten andere Mannschaften der Liga 2 dann Protest einlegen ? und und und Fakt ist Leon will zu Schalke . Eine Gerichtliche Trennung würde Bochum ihr letztes ansehen Rauben , und über Wochen und monate vielleicht ziehen .
Gehts vor Gericht gibs 0 Ablöse für Verstärkungen evtl Auflagen.
und 3 oder 4 Monate später läuft die Liga schon bis das Urteil steht, und dann kann ja bochum mit der Ablöse noch viel aufbauen .
Am besten sie Bauen nen Schneemann dann ist nämlich schon wieder winter :D
17.06.2013 - 08:08 Uhr
Also wenn das überhaupt stimmen sollte das es nur um das Wort " mindestens " geht. Wieso haben beide Parteien das so bewilligt/unterschrieben!? LG wollte sich zusichern lassen das er ab dem Betrag ( 2,8 mio ) den Verein wechseln kann wenn er sich mit dem neuen Arbeitgeber (Schalke)einigt. VFL Bochum wollte ihn erst ab dem Betrag (2,8 Mio) ziehen lassen. Man stelle sich vor LG hätte sich letzte Saison schwer verletzt und hätte sagen wir mal 8 spiele für dem VfL gemacht, hätte somit nicht den Sprung gemacht wie es getan hat (4 Tore, 5 Vorlagen) dann wäre vielleicht kein Verein bereit gewesen diesen Sommer die Summe 2,8 Mio auf'n Tisch zu legen, LG hätte aber gern den Verein verlassen wollen. Ein Verein wäre an den VfL herangetreten und ihm sagen wir die Summe 1,5 Mio geboten. Dann hätte der Verein trotz Leons Wunsch den Verein wechseln zu wollen darauf pochen können, ja du darfst den Verein wechseln, wenn der neue Verein und jetzt kommt's: MINDESTENS die 2,8 Mio auf'n Tisch legt. Nur so kann man die Klausel sich erklären wie ich finde. Keiner wusste das er so einen großen Sprung im ersten Profijahr macht und jetzt mehr als die 2,8 Mio Wert ist. Das ist natürlich bitter für den VfL, aber es hätte auch anders rum kommen können. Ich denke Schalke wird sich mit dem VFL einigen, die werden die mindest Summe sofort zahlen und es kommen noch Nachzahlung wie bei erreichen der CL in dem nächsten Jahren, Leon zum Nationalspieler wird oder ähnliches. Dann bekommt der VfL in den nächsten 3-4 Jahren vielleicht noch 1,5-2,5 Mio dazu und alle sind glücklich! :)
Dieser Beitrag wurde zuletzt von LeFunkDeluxe am 17.06.2013 um 08:10 Uhr bearbeitet
17.06.2013 - 08:20 Uhr
Wenn das Wort "Mindestens" steht, dann würde es für mich bedeuten, dass wenn ein Verein die Mindestsumme bietet, Goretzka wechseln kann. So gesehen würde das "Mindestens" nach meiner Auslegung wenig Sinn machen. Allerderdings bin auch ich kein Jurist. Aber das wäre ein Fall, den man so auch noch nicht gesehen hat, wenn dies stimmen würde.
17.06.2013 - 08:22 Uhr
Quelle: www.ligainsider.de
Wie der „kicker“ erfahren hat, haben die Königsblauen ein Auge auf Rechtsverteidiger Sascha Riether vom FC Fulham geworfen. Der ehemalige Kölner wurde von den Fans gerade zum „Spieler der Saison“ gewählt und absolvierte als Stammspieler in der abgelaufenen Saison 35 Spiele.
12345 http://www.transfermarkt.de/de/sascha-riether/profil/spieler_1662.html
Dieser Beitrag wurde zuletzt von novakovic04 am 17.06.2013 um 08:23 Uhr bearbeitet
17.06.2013 - 08:27 Uhr
Zitat von Helios04:
Wenn das Wort "Mindestens" steht, dann würde es für mich bedeuten, dass wenn ein Verein die Mindestsumme bietet, Goretzka wechseln kann. So gesehen würde das "Mindestens" nach meiner Auslegung wenig Sinn machen. Allerderdings bin auch ich kein Jurist. Aber das wäre ein Fall, den man so auch noch nicht gesehen hat, wenn dies stimmen würde.
In Teilen liegst du richtig. Wenn ein Verein weniger als 2,8 Mio bietet, dann findet kein Deal statt. Wenn ein Verein "mindestens" 2,8 Mio. bietet, dann kann Bochum dem Deal zustimmen oder nicht. Wenn jemand so viel bietet, wie Bochum gerne hätte, dann kommt der Deal womöglich zustande.
Wenn das Wort "Mindestens" steht, dann würde es für mich bedeuten, dass wenn ein Verein die Mindestsumme bietet, Goretzka wechseln kann. So gesehen würde das "Mindestens" nach meiner Auslegung wenig Sinn machen. Allerderdings bin auch ich kein Jurist. Aber das wäre ein Fall, den man so auch noch nicht gesehen hat, wenn dies stimmen würde.
In Teilen liegst du richtig. Wenn ein Verein weniger als 2,8 Mio bietet, dann findet kein Deal statt. Wenn ein Verein "mindestens" 2,8 Mio. bietet, dann kann Bochum dem Deal zustimmen oder nicht. Wenn jemand so viel bietet, wie Bochum gerne hätte, dann kommt der Deal womöglich zustande.
17.06.2013 - 08:41 Uhr
Zitat von Arne-rc:
Zitat von Helios04:
Wenn das Wort "Mindestens" steht, dann würde es für mich bedeuten, dass wenn ein Verein die Mindestsumme bietet, Goretzka wechseln kann. So gesehen würde das "Mindestens" nach meiner Auslegung wenig Sinn machen. Allerderdings bin auch ich kein Jurist. Aber das wäre ein Fall, den man so auch noch nicht gesehen hat, wenn dies stimmen würde.
In Teilen liegst du richtig. Wenn ein Verein weniger als 2,8 Mio bietet, dann findet kein Deal statt. Wenn ein Verein "mindestens" 2,8 Mio. bietet, dann kann Bochum dem Deal zustimmen oder nicht. Wenn jemand so viel bietet, wie Bochum gerne hätte, dann kommt der Deal womöglich zustande.
Wenn man jetzt ganz spitzfindig wird, dann hast auch du nicht ganz recht, da es dem VfL Bochum unbenommen bleibt auch einem Angebot unter 2,8 Mio zuzustimmen, was natürlich Unsinnn wäre.
Unsinnig ist die Klausel aber in der beschriebenen Formulierung mMn auch, wenn man mal von dem eigentlichen Sinn einer Ak im Profifußball ausgeht.
IdR werden solche Klauseln doch auf Wunsch des Spielers in den Vertrag geschrieben um dem Spieler zu einem Zeitpunkt X einen möglichen Ausstieg aus dem Vertrag zu erleichtern, d.h man geht davon aus, dass zu dem definierten Zeitpunkt eine frei ausgehandelte Ablöse größer als die in der AK festgelegte Summe sein wird.
Der Spieler möchte damit möglichen Interessenten eine gewisse Planungssicherheit durch einen festgelegten Kaufpreis geben. Eine Klausel die sagt, du musst mindestens 2,8 Mio bezahlen, es kann aber auch sein dass der Verein 10 Mio verlangt ist, wenn man den eigentlichen Sinn solcher Klauseln zugrunde legt, ziemlich absurd.
Aber warten wir mal ab wie es weiter geht. Ich denke mal, dass man sich einigen wird und die tatsächlichen Zahlen ohnehin nicht veröffentlicht werden. Von daher werden wir am Ende eh nict erfahren wie teuer Goretzka tatsächlich gewesen sein wird.
Zitat von Helios04:
Wenn das Wort "Mindestens" steht, dann würde es für mich bedeuten, dass wenn ein Verein die Mindestsumme bietet, Goretzka wechseln kann. So gesehen würde das "Mindestens" nach meiner Auslegung wenig Sinn machen. Allerderdings bin auch ich kein Jurist. Aber das wäre ein Fall, den man so auch noch nicht gesehen hat, wenn dies stimmen würde.
In Teilen liegst du richtig. Wenn ein Verein weniger als 2,8 Mio bietet, dann findet kein Deal statt. Wenn ein Verein "mindestens" 2,8 Mio. bietet, dann kann Bochum dem Deal zustimmen oder nicht. Wenn jemand so viel bietet, wie Bochum gerne hätte, dann kommt der Deal womöglich zustande.
Wenn man jetzt ganz spitzfindig wird, dann hast auch du nicht ganz recht, da es dem VfL Bochum unbenommen bleibt auch einem Angebot unter 2,8 Mio zuzustimmen, was natürlich Unsinnn wäre.
Unsinnig ist die Klausel aber in der beschriebenen Formulierung mMn auch, wenn man mal von dem eigentlichen Sinn einer Ak im Profifußball ausgeht.
IdR werden solche Klauseln doch auf Wunsch des Spielers in den Vertrag geschrieben um dem Spieler zu einem Zeitpunkt X einen möglichen Ausstieg aus dem Vertrag zu erleichtern, d.h man geht davon aus, dass zu dem definierten Zeitpunkt eine frei ausgehandelte Ablöse größer als die in der AK festgelegte Summe sein wird.
Der Spieler möchte damit möglichen Interessenten eine gewisse Planungssicherheit durch einen festgelegten Kaufpreis geben. Eine Klausel die sagt, du musst mindestens 2,8 Mio bezahlen, es kann aber auch sein dass der Verein 10 Mio verlangt ist, wenn man den eigentlichen Sinn solcher Klauseln zugrunde legt, ziemlich absurd.
Aber warten wir mal ab wie es weiter geht. Ich denke mal, dass man sich einigen wird und die tatsächlichen Zahlen ohnehin nicht veröffentlicht werden. Von daher werden wir am Ende eh nict erfahren wie teuer Goretzka tatsächlich gewesen sein wird.
17.06.2013 - 08:42 Uhr
Diese ganze Wortklauberei wird dazu führen, daß
a) kein Elternteil mehr für seinen hoffnungsvollen Sprössling einen Profivertrag aushandelt und seine Unterschrift darunter setzt, so lange er das noch nicht darf;
b) die Berater lachen sich doch landauf-landab ins Fäustchen, denn das Kohleverdienen fängt jetzt schon bei den 13-jährigen an;
c) die Jugendspieler des VfL Bochum werden sicherlich aufgeschreckt. Das wirft kein gutes Licht auf diesen Verein, wenn man einem 17jährigen solche versteckten (ist in der Rechtsprechung gar nicht erlaubt) Fußangeln reinwürgt;
d) muss es erst mal bewiesen sein, daß die Schreiberlinge von Springer nicht nur das endlos lange Sommerloch füllen wollen, bis endlich Pep aufschlägt, und des Wort "mindestens" auch mindestens im Vertrag(ist er das überhaupt noch, siehe Fußangel?) steht.
Lass den Jungen heute erst mal zum Training erscheinen. Hoffentlich hat sich der VfL Bochum in seiner so beliebten Trauerrolle nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt, daß heute sogar Polizei-Schutz notwendig ist. Bekloppte Trittbrettfahrer des Fußballs gibt es überall. Sogar im richtigen Leben.
a) kein Elternteil mehr für seinen hoffnungsvollen Sprössling einen Profivertrag aushandelt und seine Unterschrift darunter setzt, so lange er das noch nicht darf;
b) die Berater lachen sich doch landauf-landab ins Fäustchen, denn das Kohleverdienen fängt jetzt schon bei den 13-jährigen an;
c) die Jugendspieler des VfL Bochum werden sicherlich aufgeschreckt. Das wirft kein gutes Licht auf diesen Verein, wenn man einem 17jährigen solche versteckten (ist in der Rechtsprechung gar nicht erlaubt) Fußangeln reinwürgt;
d) muss es erst mal bewiesen sein, daß die Schreiberlinge von Springer nicht nur das endlos lange Sommerloch füllen wollen, bis endlich Pep aufschlägt, und des Wort "mindestens" auch mindestens im Vertrag(ist er das überhaupt noch, siehe Fußangel?) steht.
Lass den Jungen heute erst mal zum Training erscheinen. Hoffentlich hat sich der VfL Bochum in seiner so beliebten Trauerrolle nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt, daß heute sogar Polizei-Schutz notwendig ist. Bekloppte Trittbrettfahrer des Fußballs gibt es überall. Sogar im richtigen Leben.
17.06.2013 - 08:51 Uhr
Zitat von Arne-rc:
Wenn ein Verein "mindestens" 2,8 Mio. bietet, dann kann Bochum dem Deal zustimmen oder nicht. Wenn jemand so viel bietet, wie Bochum gerne hätte, dann kommt der Deal womöglich zustande.
Welchen Sinn macht denn diese Klausel für den Spieler,wenn sie tatsächlich so interpretiert würde?
Ich fixiere eine "Mindestsumme",aber der Spieler darf trotzdem für diese Summe nicht gehen? :ugly
Der Sinn einer solchen Klausel ist doch die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsauflösung, ohne das der Verein sein Veto einlegen kann.
Diese Klausel würde nach deiner lesart bedeuten, dass Bochum den Jungen erst dann gehen lässt,wenn eine Ablöse aus DEREN Sicht hoch genug ist...oder eben gar nicht.
Glaubst du allen ernstes,dass der Junge diesen Vertrag unterschrieben hätte,wenn dies so zu verstehen gewesen wäre?
Ich glaube nicht.
Der VfL hat (sofern dies so stimmen sollte) einfach eine zu niedrige Summe im Vertrag fixiert und nunmehr versucht man aus der Nummer irgendwie rauszukommen.
Ich finde den Satz vom Hochstätter in der Sportbild schon fast ein wenig zynisch:
„Wir wollen vor allem, dass der Junge nicht beschädigt wird."
Befragt doch mal den Todt,was damals beabsichtigt war, er hat sich doch auch dazu geäussert und wie ich meine relativ eindeutig:
Jens Todt, der für den aktuellen Goretzka-Vertrag als ehemaliger VfL-Manager mitverantwortlich ist, sagt zu SPORT BILD PLUS: „Jeder, der ein wenig Branchenkenntnis hat, weiß, dass Leons Vertragsverlängerung in Bochum bei der damaligen Marktlage des Spielers ein großer Erfolg für den Klub gewesen ist. Und zwar sowohl sportlich als auch finanziell.“
Das heisst nichts anderes als ohne diese AK hätte Leon den Vertrag nicht unterschrieben.
Todt musste eine derart niedrige AK wählen,ansonten wäre Leon jetzt ablösefrei.
Jetzt zu versuchen, dass diese Formulierung etwas anderes besagt,als ursprünglich gemeinsam vereinbart und gleichzeitig zu äussern,den Jungen nicht beschädigen zu wollen,nenne ich blanken Zynismus.
Wenn ein Verein "mindestens" 2,8 Mio. bietet, dann kann Bochum dem Deal zustimmen oder nicht. Wenn jemand so viel bietet, wie Bochum gerne hätte, dann kommt der Deal womöglich zustande.
Welchen Sinn macht denn diese Klausel für den Spieler,wenn sie tatsächlich so interpretiert würde?
Ich fixiere eine "Mindestsumme",aber der Spieler darf trotzdem für diese Summe nicht gehen? :ugly
Der Sinn einer solchen Klausel ist doch die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsauflösung, ohne das der Verein sein Veto einlegen kann.
Diese Klausel würde nach deiner lesart bedeuten, dass Bochum den Jungen erst dann gehen lässt,wenn eine Ablöse aus DEREN Sicht hoch genug ist...oder eben gar nicht.
Glaubst du allen ernstes,dass der Junge diesen Vertrag unterschrieben hätte,wenn dies so zu verstehen gewesen wäre?
Ich glaube nicht.
Der VfL hat (sofern dies so stimmen sollte) einfach eine zu niedrige Summe im Vertrag fixiert und nunmehr versucht man aus der Nummer irgendwie rauszukommen.
Ich finde den Satz vom Hochstätter in der Sportbild schon fast ein wenig zynisch:
„Wir wollen vor allem, dass der Junge nicht beschädigt wird."
Befragt doch mal den Todt,was damals beabsichtigt war, er hat sich doch auch dazu geäussert und wie ich meine relativ eindeutig:
Jens Todt, der für den aktuellen Goretzka-Vertrag als ehemaliger VfL-Manager mitverantwortlich ist, sagt zu SPORT BILD PLUS: „Jeder, der ein wenig Branchenkenntnis hat, weiß, dass Leons Vertragsverlängerung in Bochum bei der damaligen Marktlage des Spielers ein großer Erfolg für den Klub gewesen ist. Und zwar sowohl sportlich als auch finanziell.“
Das heisst nichts anderes als ohne diese AK hätte Leon den Vertrag nicht unterschrieben.
Todt musste eine derart niedrige AK wählen,ansonten wäre Leon jetzt ablösefrei.
Jetzt zu versuchen, dass diese Formulierung etwas anderes besagt,als ursprünglich gemeinsam vereinbart und gleichzeitig zu äussern,den Jungen nicht beschädigen zu wollen,nenne ich blanken Zynismus.
17.06.2013 - 08:55 Uhr
Zitat von ImmerSamstags:
Zitat von blauer77:
Aber warten wir mal ab wie es weiter geht. Ich denke mal, dass man sich einigen wird .
Um sich zu einigen müsste man erst einmal wieder miteinander sprechen. Wenn man den Worten glauben schenken darf, steht ein Gespräch die nächsten Tage erstmal nicht auf dem Programm.
Ich habe ja auch nihct gesagt, wann sie sich einigen. ;)
Und um die Wortklauberei in diese Diskussion weiter zu treiben. Sie können sich ja auch Briefe oder Mails schreiben, dann brauchen sie erstmal keinen neuen Gesprächstermin. :D
Zitat von blauer77:
Aber warten wir mal ab wie es weiter geht. Ich denke mal, dass man sich einigen wird .
Um sich zu einigen müsste man erst einmal wieder miteinander sprechen. Wenn man den Worten glauben schenken darf, steht ein Gespräch die nächsten Tage erstmal nicht auf dem Programm.
Ich habe ja auch nihct gesagt, wann sie sich einigen. ;)
Und um die Wortklauberei in diese Diskussion weiter zu treiben. Sie können sich ja auch Briefe oder Mails schreiben, dann brauchen sie erstmal keinen neuen Gesprächstermin. :D
17.06.2013 - 08:59 Uhr
Zitat von ChiefSosa:
Zitat von Theta79:
Zitat von Sisyphos04:
Ich mag das als Nicht-Jurist auch nicht einschätzen, ich schließe aber seit über 10 jahren ständig Verträge ab und habe inzwischen ein Gefühl dafür, welche Formulierungen aus meinen Entwürfen dann den Rotstift der Anwälte herausfordern.
EDIT Sorry für Wall of text...
Okay, ich entwerfe seit nicht ganz zehn Jahren Verträge (nicht im Lizenzspielerbereich) und kann - als Rechtsanwalt - eigentlich ganz gut einschätzen, an welcher Stelle es hapert und an welcher nicht.
Zunächst: Ich kenne die Verträge nicht und kein Jurist würde jemals nur einen Ton von sich geben, ohne dass er den Vertragstext im Gesamten vor sich hat. Niemals.
Sollten die kargen Infos aus dem Sportbild-Bericht zutreffen, dann KANN es - auch ohne Vereinsbrille - wie folgt sein: Zunächst ist nicht entscheidend, was die Vertragsparteien sprachlich festgelegt haben, entscheidend ist immer der sog. Parteiwille, also das, was die Parteien wollten, §§ 133, 157 BGB.
Dieser Parteiwille lässt sich anhand "innervertraglicher" und "außervertraglicher" Umstände erforschen. Dies wird ein Arbeitsgericht anhand des Vertrages und der Vertragsumstände feststellen müssen. Für Goretzka (NICHT: Schalke) spricht zunächst, dass die Klausel wenig Sinn machen würde. Denn die vertragliche Regelung bennent nur das Minimalentgelt, für das der Spieler wechseln darf. Und damit ist - wie gesehen - keinem geholfen.
Der VfL wird - legitimerweise - argumentieren, dass eine solche Klausel nur die geringte Summe darstellt, bei der man zu Vertragsgesprächen verpflichtet ist. Rein textlich ist die Klausel gar nicht anders zu verstehen, sofern (!) der Axel Springer Verlag diese richtig zitiert.
Da hier auch andere Fragen aufgeklommen sind: Ist der gesamte Vertrag nichtig, wenn eine Klausel zu unbestimmt ist? Nein. Einerseits lässt man sich das durch die sog. salvatorische Klausel zusichern, anderseits führt die Nichtigkeit einer Regelung nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.
Jetzt zur Chance von Schalke: Derartige salvatorische Klausel beinhalten auch immer eine Regelung, wie zu verfahren ist, wenn eine Bestimmung ungültig wird. Dann ist nämlich - bei einem guten Vertrag - von den Vertragsparteien eine Ersatzbestimmung zu treffen, die der nichtigen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Dass eine solche Standard-Klausel nicht im Vertrag steht, bezweifel ich, das ist echt krasser Standard.
Kurzum: Der VfL dürfte nach meiner Auffassung am längeren Hebel sitzen. Aber nicht risikolos. Sollte die Klausel später als "für Schalke rechtmäßig" herausstellen und der SPieler gleichwohl beim VfL geblieben sein, stellen sich Folgefragen: Haftet der VfL für die Gehaltsdifferenz von LG (mE ja)? Muss der VfL Schadensersatz an S04 zahlen (mE ja, aber schwer bezifferbar)?
EDIT: Übrigens sind die üblichen Zeiträume zwischen Klageschrift und Urteil im ArbG Bochum derzeit zwischen 4 - 10 Monate.
Das ist alles Wurscht, solange da steht, dass er Bochum ab einer Summe von 2,8 Mio verlassen kann. Da braucht der LG auch nach keiner salvatorischen Klausel suchen oder ähnlichem. Er und Schalke sind auch der sicheren Seite.
Die Formulierung ist eindeutiger, als einige jetzt vielleicht glauben.
In diesem Fall hat das "ab" den selben Stellenwert wie das Wort "für". Nur dass man so dem kaufenden Verein die Möglichkeit gibt Bochum noch mehr zu überweisen...was aber Schalke mit Sicherheit nicht machen wird.
Falls es Bochum aber wirklich Wagen sollte so lange zu stressen, bis es vors ArbG geht, dann können die bald darauf auch die Privatinsolvenz beantragen.
Weil dann fordert Schalke eine Entschädigung...AB SUMME X
diese würde dann entgangene Transfereinnahmen, entgangene Erfolge, zusätzlich benötigtes Personal, Imageschaden, etc beinhalten.
So oder so: Die Sache wird für Bochum kein gutes Ende nehmen. Die einzige Chance für die ist es diese Sache jetzt schnell zu beenden und Schalke seinen Spieler zu geben + Entschuldigung
Also ich widerspreche hier. Auch wenn ich mir ein gütliches Ende der Geschichte wünsche, so schreibst du hier einfach Müll. Thetas Ausführungen sind (soweit ich das beurteilen kann) schlüssig und vermutlich auch nicht ganz falsch.
Privatinsolvenz für Vereine? Eher Insolvenz. Aber das spielt hier gar keine Rolle...
Und warum "mindestens" *NICHT* für "ab" (wie in deiner Ausführung beschrieben) steht, habe ich einen Beitrag von mir zuvor bereits beschrieben.
Zitat von Theta79:
Zitat von Sisyphos04:
Ich mag das als Nicht-Jurist auch nicht einschätzen, ich schließe aber seit über 10 jahren ständig Verträge ab und habe inzwischen ein Gefühl dafür, welche Formulierungen aus meinen Entwürfen dann den Rotstift der Anwälte herausfordern.
EDIT Sorry für Wall of text...
Okay, ich entwerfe seit nicht ganz zehn Jahren Verträge (nicht im Lizenzspielerbereich) und kann - als Rechtsanwalt - eigentlich ganz gut einschätzen, an welcher Stelle es hapert und an welcher nicht.
Zunächst: Ich kenne die Verträge nicht und kein Jurist würde jemals nur einen Ton von sich geben, ohne dass er den Vertragstext im Gesamten vor sich hat. Niemals.
Sollten die kargen Infos aus dem Sportbild-Bericht zutreffen, dann KANN es - auch ohne Vereinsbrille - wie folgt sein: Zunächst ist nicht entscheidend, was die Vertragsparteien sprachlich festgelegt haben, entscheidend ist immer der sog. Parteiwille, also das, was die Parteien wollten, §§ 133, 157 BGB.
Dieser Parteiwille lässt sich anhand "innervertraglicher" und "außervertraglicher" Umstände erforschen. Dies wird ein Arbeitsgericht anhand des Vertrages und der Vertragsumstände feststellen müssen. Für Goretzka (NICHT: Schalke) spricht zunächst, dass die Klausel wenig Sinn machen würde. Denn die vertragliche Regelung bennent nur das Minimalentgelt, für das der Spieler wechseln darf. Und damit ist - wie gesehen - keinem geholfen.
Der VfL wird - legitimerweise - argumentieren, dass eine solche Klausel nur die geringte Summe darstellt, bei der man zu Vertragsgesprächen verpflichtet ist. Rein textlich ist die Klausel gar nicht anders zu verstehen, sofern (!) der Axel Springer Verlag diese richtig zitiert.
Da hier auch andere Fragen aufgeklommen sind: Ist der gesamte Vertrag nichtig, wenn eine Klausel zu unbestimmt ist? Nein. Einerseits lässt man sich das durch die sog. salvatorische Klausel zusichern, anderseits führt die Nichtigkeit einer Regelung nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.
Jetzt zur Chance von Schalke: Derartige salvatorische Klausel beinhalten auch immer eine Regelung, wie zu verfahren ist, wenn eine Bestimmung ungültig wird. Dann ist nämlich - bei einem guten Vertrag - von den Vertragsparteien eine Ersatzbestimmung zu treffen, die der nichtigen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Dass eine solche Standard-Klausel nicht im Vertrag steht, bezweifel ich, das ist echt krasser Standard.
Kurzum: Der VfL dürfte nach meiner Auffassung am längeren Hebel sitzen. Aber nicht risikolos. Sollte die Klausel später als "für Schalke rechtmäßig" herausstellen und der SPieler gleichwohl beim VfL geblieben sein, stellen sich Folgefragen: Haftet der VfL für die Gehaltsdifferenz von LG (mE ja)? Muss der VfL Schadensersatz an S04 zahlen (mE ja, aber schwer bezifferbar)?
EDIT: Übrigens sind die üblichen Zeiträume zwischen Klageschrift und Urteil im ArbG Bochum derzeit zwischen 4 - 10 Monate.
Das ist alles Wurscht, solange da steht, dass er Bochum ab einer Summe von 2,8 Mio verlassen kann. Da braucht der LG auch nach keiner salvatorischen Klausel suchen oder ähnlichem. Er und Schalke sind auch der sicheren Seite.
Die Formulierung ist eindeutiger, als einige jetzt vielleicht glauben.
In diesem Fall hat das "ab" den selben Stellenwert wie das Wort "für". Nur dass man so dem kaufenden Verein die Möglichkeit gibt Bochum noch mehr zu überweisen...was aber Schalke mit Sicherheit nicht machen wird.
Falls es Bochum aber wirklich Wagen sollte so lange zu stressen, bis es vors ArbG geht, dann können die bald darauf auch die Privatinsolvenz beantragen.
Weil dann fordert Schalke eine Entschädigung...AB SUMME X
diese würde dann entgangene Transfereinnahmen, entgangene Erfolge, zusätzlich benötigtes Personal, Imageschaden, etc beinhalten.
So oder so: Die Sache wird für Bochum kein gutes Ende nehmen. Die einzige Chance für die ist es diese Sache jetzt schnell zu beenden und Schalke seinen Spieler zu geben + Entschuldigung
Also ich widerspreche hier. Auch wenn ich mir ein gütliches Ende der Geschichte wünsche, so schreibst du hier einfach Müll. Thetas Ausführungen sind (soweit ich das beurteilen kann) schlüssig und vermutlich auch nicht ganz falsch.
Privatinsolvenz für Vereine? Eher Insolvenz. Aber das spielt hier gar keine Rolle...
Und warum "mindestens" *NICHT* für "ab" (wie in deiner Ausführung beschrieben) steht, habe ich einen Beitrag von mir zuvor bereits beschrieben.
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