| Geburtsdatum | 01.04.1993 |
|---|---|
| Alter | 33 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,80m |
| Vertrag bis | - |
| Position | Linker Verteidiger |
| Fuß | links |
| Akt. Verein | Vereinslos |
Leistungsdaten:
Keine Daten
Nico Schulz [14]
21.05.2019 - 10:37 Uhr
24.06.2022 - 23:56 Uhr
Zitat von emes10
Ja, ist nicht erlaubt.
"So steht unter Paragraf 5 „Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern“ in Punkt 2 in den Regularien: „Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.“"
Zitat von erdalkeser
Warum sollte das nicht gehen, dass man einen Spieler auch im letzten Vertragsjahr bei anteiliger Gehaltsübernahme verleiht? Sehe nichts, was da formal oder juristisch gegensprechen sollte. Oder habe ich gerade Tomaten auf den Augen?
Zitat von Janne21
Schulz hat Vertrag bis 2024 das bedeutet das man ihn nächstes Jahr nicht mehr verleihen kann, da er nur noch 1 Jahr Vertragslaufzeit hat.
Verleiht man ihn Stand heute und er steht nächste Saison wieder auf der Matte (was 100% sicher ist) dann muss man entweder eine Vertragsauflösung anstreben oder ihn behalten. Verleihen kann man ihn dann 2023 nicht mehr (außer man verlängert seinen Vertrag und das wäre die pure Krönung
).
Zitat von erdalkeser
Na ja, dann hätte man wenigstens 10-20% von der Gehaltsliste weg in deinem Beispiel. Stimmt die Bild-Meldung, dass er tatsächlich 8 Mio. € im Jahr kassiert, sprechen wir bei 20% ja schon von 1,6 Mio. € an eingespartem Jahresgehalt. Damit kann man schon Sinnvolleres anfangen, als ihn voll zu bezahlen. Selbst wenn es nur 10% wären, müsste man es eigentlich machen.
So eine Leihe würde auch das höchste der Gefühle sein. Im nächsten Sommer steht er dann zwar wieder auf der Matte, aber dann verleiht man ihn halt noch ein Jahr woanders hin, Toljan reloaded.
Zitat von -Roman-
Eine Leihe hätte man vielleicht im Winter machen können.
Ich sehe 1. den Sinn dahinter nicht, ihn im Sommer zu verleihen und 2. bringt es uns eh nichts.
Wir zahlen trotzdem den größten Teil des Gehalts. Als ob Bremen da so offen ist und mehr übernehmen würde.
Selbst wenn Bremen 10-20% vom Gehalt übernehmen würde, kann man es direkt schon wieder lassen.
Man sollte alles daran setzen, dass man ihn verkauft.
Wenn es eine Leihe mit anschließender Kaufpflicht ist (bei realistischen erreichen von irgendwas) könnte man sich das dann wenigstens überlegen.
Eine reine Leihe ohne irgendwelche Optionen, sollte und darf man nicht machen.
Eine Leihe mit Kaufoption fände ich auch nicht wirklich gut, da die Warscheinlichkeit nicht sonderlich gering ist, dass er dann im Sommer da drauf wieder da ist.
Zitat von Ready2Rumble
Laut Insiderinformationen (worum) steht Werder in Verhandlungen mit dem BVB. Es geht um eine Leihe von Schulz. Vielleicht gibt es hier ebenfalls Informationen darüber?
Laut Insiderinformationen (worum) steht Werder in Verhandlungen mit dem BVB. Es geht um eine Leihe von Schulz. Vielleicht gibt es hier ebenfalls Informationen darüber?
Eine Leihe hätte man vielleicht im Winter machen können.
Ich sehe 1. den Sinn dahinter nicht, ihn im Sommer zu verleihen und 2. bringt es uns eh nichts.
Wir zahlen trotzdem den größten Teil des Gehalts. Als ob Bremen da so offen ist und mehr übernehmen würde.
Selbst wenn Bremen 10-20% vom Gehalt übernehmen würde, kann man es direkt schon wieder lassen.
Man sollte alles daran setzen, dass man ihn verkauft.
Wenn es eine Leihe mit anschließender Kaufpflicht ist (bei realistischen erreichen von irgendwas) könnte man sich das dann wenigstens überlegen.
Eine reine Leihe ohne irgendwelche Optionen, sollte und darf man nicht machen.
Eine Leihe mit Kaufoption fände ich auch nicht wirklich gut, da die Warscheinlichkeit nicht sonderlich gering ist, dass er dann im Sommer da drauf wieder da ist.
Na ja, dann hätte man wenigstens 10-20% von der Gehaltsliste weg in deinem Beispiel. Stimmt die Bild-Meldung, dass er tatsächlich 8 Mio. € im Jahr kassiert, sprechen wir bei 20% ja schon von 1,6 Mio. € an eingespartem Jahresgehalt. Damit kann man schon Sinnvolleres anfangen, als ihn voll zu bezahlen. Selbst wenn es nur 10% wären, müsste man es eigentlich machen.
So eine Leihe würde auch das höchste der Gefühle sein. Im nächsten Sommer steht er dann zwar wieder auf der Matte, aber dann verleiht man ihn halt noch ein Jahr woanders hin, Toljan reloaded.
Schulz hat Vertrag bis 2024 das bedeutet das man ihn nächstes Jahr nicht mehr verleihen kann, da er nur noch 1 Jahr Vertragslaufzeit hat.
Verleiht man ihn Stand heute und er steht nächste Saison wieder auf der Matte (was 100% sicher ist) dann muss man entweder eine Vertragsauflösung anstreben oder ihn behalten. Verleihen kann man ihn dann 2023 nicht mehr (außer man verlängert seinen Vertrag und das wäre die pure Krönung
).Warum sollte das nicht gehen, dass man einen Spieler auch im letzten Vertragsjahr bei anteiliger Gehaltsübernahme verleiht? Sehe nichts, was da formal oder juristisch gegensprechen sollte. Oder habe ich gerade Tomaten auf den Augen?
Ja, ist nicht erlaubt.
"So steht unter Paragraf 5 „Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern“ in Punkt 2 in den Regularien: „Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.“"
Wie haben die Bayern das dann damals mit Badstuber gedeichselt, der wurde in der Rückrunde 2018 auch (zu S04) verliehen und hatte nurnoch bis 30.06. Vertrag?
Theoretisch könnte man doch einen Leihvertrag bis zum 29.06.XXXX schließen, dann kommt der Spieler zurück zum Club, hat noch ein Tag Vertrag und ist dann ab dem 01.07. ablösefrei. Dann wäre die obige Regel umschifft-
25.06.2022 - 11:09 Uhr
Zitat von Borusse91
Wie haben die Bayern das dann damals mit Badstuber gedeichselt, der wurde in der Rückrunde 2018 auch (zu S04) verliehen und hatte nurnoch bis 30.06. Vertrag?
Theoretisch könnte man doch einen Leihvertrag bis zum 29.06.XXXX schließen, dann kommt der Spieler zurück zum Club, hat noch ein Tag Vertrag und ist dann ab dem 01.07. ablösefrei. Dann wäre die obige Regel umschifft-
Zitat von emes10
Ja, ist nicht erlaubt.
"So steht unter Paragraf 5 „Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern“ in Punkt 2 in den Regularien: „Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.“"
Zitat von erdalkeser
Warum sollte das nicht gehen, dass man einen Spieler auch im letzten Vertragsjahr bei anteiliger Gehaltsübernahme verleiht? Sehe nichts, was da formal oder juristisch gegensprechen sollte. Oder habe ich gerade Tomaten auf den Augen?
Zitat von Janne21
Schulz hat Vertrag bis 2024 das bedeutet das man ihn nächstes Jahr nicht mehr verleihen kann, da er nur noch 1 Jahr Vertragslaufzeit hat.
Verleiht man ihn Stand heute und er steht nächste Saison wieder auf der Matte (was 100% sicher ist) dann muss man entweder eine Vertragsauflösung anstreben oder ihn behalten. Verleihen kann man ihn dann 2023 nicht mehr (außer man verlängert seinen Vertrag und das wäre die pure Krönung
).
Zitat von erdalkeser
Na ja, dann hätte man wenigstens 10-20% von der Gehaltsliste weg in deinem Beispiel. Stimmt die Bild-Meldung, dass er tatsächlich 8 Mio. € im Jahr kassiert, sprechen wir bei 20% ja schon von 1,6 Mio. € an eingespartem Jahresgehalt. Damit kann man schon Sinnvolleres anfangen, als ihn voll zu bezahlen. Selbst wenn es nur 10% wären, müsste man es eigentlich machen.
So eine Leihe würde auch das höchste der Gefühle sein. Im nächsten Sommer steht er dann zwar wieder auf der Matte, aber dann verleiht man ihn halt noch ein Jahr woanders hin, Toljan reloaded.
Zitat von -Roman-
Eine Leihe hätte man vielleicht im Winter machen können.
Ich sehe 1. den Sinn dahinter nicht, ihn im Sommer zu verleihen und 2. bringt es uns eh nichts.
Wir zahlen trotzdem den größten Teil des Gehalts. Als ob Bremen da so offen ist und mehr übernehmen würde.
Selbst wenn Bremen 10-20% vom Gehalt übernehmen würde, kann man es direkt schon wieder lassen.
Man sollte alles daran setzen, dass man ihn verkauft.
Wenn es eine Leihe mit anschließender Kaufpflicht ist (bei realistischen erreichen von irgendwas) könnte man sich das dann wenigstens überlegen.
Eine reine Leihe ohne irgendwelche Optionen, sollte und darf man nicht machen.
Eine Leihe mit Kaufoption fände ich auch nicht wirklich gut, da die Warscheinlichkeit nicht sonderlich gering ist, dass er dann im Sommer da drauf wieder da ist.
Zitat von Ready2Rumble
Laut Insiderinformationen (worum) steht Werder in Verhandlungen mit dem BVB. Es geht um eine Leihe von Schulz. Vielleicht gibt es hier ebenfalls Informationen darüber?
Laut Insiderinformationen (worum) steht Werder in Verhandlungen mit dem BVB. Es geht um eine Leihe von Schulz. Vielleicht gibt es hier ebenfalls Informationen darüber?
Eine Leihe hätte man vielleicht im Winter machen können.
Ich sehe 1. den Sinn dahinter nicht, ihn im Sommer zu verleihen und 2. bringt es uns eh nichts.
Wir zahlen trotzdem den größten Teil des Gehalts. Als ob Bremen da so offen ist und mehr übernehmen würde.
Selbst wenn Bremen 10-20% vom Gehalt übernehmen würde, kann man es direkt schon wieder lassen.
Man sollte alles daran setzen, dass man ihn verkauft.
Wenn es eine Leihe mit anschließender Kaufpflicht ist (bei realistischen erreichen von irgendwas) könnte man sich das dann wenigstens überlegen.
Eine reine Leihe ohne irgendwelche Optionen, sollte und darf man nicht machen.
Eine Leihe mit Kaufoption fände ich auch nicht wirklich gut, da die Warscheinlichkeit nicht sonderlich gering ist, dass er dann im Sommer da drauf wieder da ist.
Na ja, dann hätte man wenigstens 10-20% von der Gehaltsliste weg in deinem Beispiel. Stimmt die Bild-Meldung, dass er tatsächlich 8 Mio. € im Jahr kassiert, sprechen wir bei 20% ja schon von 1,6 Mio. € an eingespartem Jahresgehalt. Damit kann man schon Sinnvolleres anfangen, als ihn voll zu bezahlen. Selbst wenn es nur 10% wären, müsste man es eigentlich machen.
So eine Leihe würde auch das höchste der Gefühle sein. Im nächsten Sommer steht er dann zwar wieder auf der Matte, aber dann verleiht man ihn halt noch ein Jahr woanders hin, Toljan reloaded.
Schulz hat Vertrag bis 2024 das bedeutet das man ihn nächstes Jahr nicht mehr verleihen kann, da er nur noch 1 Jahr Vertragslaufzeit hat.
Verleiht man ihn Stand heute und er steht nächste Saison wieder auf der Matte (was 100% sicher ist) dann muss man entweder eine Vertragsauflösung anstreben oder ihn behalten. Verleihen kann man ihn dann 2023 nicht mehr (außer man verlängert seinen Vertrag und das wäre die pure Krönung
).Warum sollte das nicht gehen, dass man einen Spieler auch im letzten Vertragsjahr bei anteiliger Gehaltsübernahme verleiht? Sehe nichts, was da formal oder juristisch gegensprechen sollte. Oder habe ich gerade Tomaten auf den Augen?
Ja, ist nicht erlaubt.
"So steht unter Paragraf 5 „Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern“ in Punkt 2 in den Regularien: „Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.“"
Wie haben die Bayern das dann damals mit Badstuber gedeichselt, der wurde in der Rückrunde 2018 auch (zu S04) verliehen und hatte nurnoch bis 30.06. Vertrag?
Theoretisch könnte man doch einen Leihvertrag bis zum 29.06.XXXX schließen, dann kommt der Spieler zurück zum Club, hat noch ein Tag Vertrag und ist dann ab dem 01.07. ablösefrei. Dann wäre die obige Regel umschifft-

Wie die Bayern das umgangen haben ist ungewiss, war auch nicht der erste Fall. Bei Fürth gab es dies zuvor schon. Ich denke nicht, dass deine Möglichkeit so erlaubt ist, sonst würden die Vereine ja nicht Verträge bis zum 30.06 machen, da die Saison eh schon früher endet würde man die Verträge bspw zum 31.05. enden lassen, die Wahrscheinlichkeit, dass man danach noch spielt, ist äußerst gering und so würde man 1 Monat Gehalt sparen.
Ich denke, dies ist aber auch nur ein Raten, dass über Optionen gearbeitet wurde, entweder mit der Option auf einen Folgevertrag oder, falls das nicht ausreichend ist, mit einem Folgevertrag mit der Option diesen unter definierten Voraussetzungen kündigen zu können. Dann hätte er einen Vertrag gehabt, Bayern hätte diesen aber direkt wieder kündigen können und alles wäre gut
Zitat von erdalkeser
Was soll es bringen, auf Schulz zurückgreifen zu können?
Zitat von Perca
Da kann man gleich Schulz behalten.
Was soll es denn bringen, Schulz 7,2 Mio zu zahlen, um dann nicht mal im Zweifel auf ihn zurückgreifen zu können.
Da kann man gleich Schulz behalten.
Was soll es denn bringen, Schulz 7,2 Mio zu zahlen, um dann nicht mal im Zweifel auf ihn zurückgreifen zu können.
Was soll es bringen, auf Schulz zurückgreifen zu können?
Ungefähr genau das, was es diese Saison gebracht hat? Einen Spieler zu haben, der zwar nicht die Mannschaft verbessert, aber solide mitspielen kann, sodass die Mannschaft mit ihm in der Startelf auf einen soliden Punkteschnitt von 2,11 Punkten kommt.
Bei allem gehate muss man nicht so tun, als ob Schulz bei jedem Spiel 2 Eigentore geschossen, einen Mitspieler ins Krankenhaus getreten, eine Passquote von maximal 5% und eine Zweikampfquote im negativen Bereich hätte. Ja, er hilft uns nicht weiter, vor allem, im Bezug auf sein Gehalt. Aber er ist kein Vollblinder, der maximal das Niveau für die Regionalliga hat.
25.06.2022 - 11:39 Uhr
Es muss sich ja erst mal ein Verein finden, der ihn will, sich ihn auch mindestens anteilig leisten kann und zu dem Nico will. Egal wie sehr wir als Verein einen kompletten Austausch der LV-Spieler bräuchten, um die Abwehr zu stabilisieren. Auch für die erträgliche Notfalllösung mit Guerreiro im Mittelfeld geplant und als Notfall-2.LV müsste Nico erst mal gehen. V.a. um einen unzufrieden Spieler runterzubekommen von Kader und Gehaltszettel wird der BVB vielleicht auch viel Gehalt weiter übernehmen.
25.06.2022 - 12:39 Uhr
Zitat von Perca
Wie die Bayern das umgangen haben ist ungewiss, war auch nicht der erste Fall. Bei Fürth gab es dies zuvor schon. Ich denke nicht, dass deine Möglichkeit so erlaubt ist, sonst würden die Vereine ja nicht Verträge bis zum 30.06 machen, da die Saison eh schon früher endet würde man die Verträge bspw zum 31.05. enden lassen, die Wahrscheinlichkeit, dass man danach noch spielt, ist äußerst gering und so würde man 1 Monat Gehalt sparen.
Ich denke, dies ist aber auch nur ein Raten, dass über Optionen gearbeitet wurde, entweder mit der Option auf einen Folgevertrag oder, falls das nicht ausreichend ist, mit einem Folgevertrag mit der Option diesen unter definierten Voraussetzungen kündigen zu können. Dann hätte er einen Vertrag gehabt, Bayern hätte diesen aber direkt wieder kündigen können und alles wäre gut
Ungefähr genau das, was es diese Saison gebracht hat? Einen Spieler zu haben, der zwar nicht die Mannschaft verbessert, aber solide mitspielen kann, sodass die Mannschaft mit ihm in der Startelf auf einen soliden Punkteschnitt von 2,11 Punkten kommt.
Bei allem gehate muss man nicht so tun, als ob Schulz bei jedem Spiel 2 Eigentore geschossen, einen Mitspieler ins Krankenhaus getreten, eine Passquote von maximal 5% und eine Zweikampfquote im negativen Bereich hätte. Ja, er hilft uns nicht weiter, vor allem, im Bezug auf sein Gehalt. Aber er ist kein Vollblinder, der maximal das Niveau für die Regionalliga hat.
Zitat von Borusse91
Wie haben die Bayern das dann damals mit Badstuber gedeichselt, der wurde in der Rückrunde 2018 auch (zu S04) verliehen und hatte nurnoch bis 30.06. Vertrag?
Theoretisch könnte man doch einen Leihvertrag bis zum 29.06.XXXX schließen, dann kommt der Spieler zurück zum Club, hat noch ein Tag Vertrag und ist dann ab dem 01.07. ablösefrei. Dann wäre die obige Regel umschifft-
Zitat von emes10
Ja, ist nicht erlaubt.
"So steht unter Paragraf 5 „Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern“ in Punkt 2 in den Regularien: „Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.“"
Zitat von erdalkeser
Warum sollte das nicht gehen, dass man einen Spieler auch im letzten Vertragsjahr bei anteiliger Gehaltsübernahme verleiht? Sehe nichts, was da formal oder juristisch gegensprechen sollte. Oder habe ich gerade Tomaten auf den Augen?
Zitat von Janne21
Schulz hat Vertrag bis 2024 das bedeutet das man ihn nächstes Jahr nicht mehr verleihen kann, da er nur noch 1 Jahr Vertragslaufzeit hat.
Verleiht man ihn Stand heute und er steht nächste Saison wieder auf der Matte (was 100% sicher ist) dann muss man entweder eine Vertragsauflösung anstreben oder ihn behalten. Verleihen kann man ihn dann 2023 nicht mehr (außer man verlängert seinen Vertrag und das wäre die pure Krönung
).
Zitat von erdalkeser
Na ja, dann hätte man wenigstens 10-20% von der Gehaltsliste weg in deinem Beispiel. Stimmt die Bild-Meldung, dass er tatsächlich 8 Mio. € im Jahr kassiert, sprechen wir bei 20% ja schon von 1,6 Mio. € an eingespartem Jahresgehalt. Damit kann man schon Sinnvolleres anfangen, als ihn voll zu bezahlen. Selbst wenn es nur 10% wären, müsste man es eigentlich machen.
So eine Leihe würde auch das höchste der Gefühle sein. Im nächsten Sommer steht er dann zwar wieder auf der Matte, aber dann verleiht man ihn halt noch ein Jahr woanders hin, Toljan reloaded.
Zitat von -Roman-
Eine Leihe hätte man vielleicht im Winter machen können.
Ich sehe 1. den Sinn dahinter nicht, ihn im Sommer zu verleihen und 2. bringt es uns eh nichts.
Wir zahlen trotzdem den größten Teil des Gehalts. Als ob Bremen da so offen ist und mehr übernehmen würde.
Selbst wenn Bremen 10-20% vom Gehalt übernehmen würde, kann man es direkt schon wieder lassen.
Man sollte alles daran setzen, dass man ihn verkauft.
Wenn es eine Leihe mit anschließender Kaufpflicht ist (bei realistischen erreichen von irgendwas) könnte man sich das dann wenigstens überlegen.
Eine reine Leihe ohne irgendwelche Optionen, sollte und darf man nicht machen.
Eine Leihe mit Kaufoption fände ich auch nicht wirklich gut, da die Warscheinlichkeit nicht sonderlich gering ist, dass er dann im Sommer da drauf wieder da ist.
Zitat von Ready2Rumble
Laut Insiderinformationen (worum) steht Werder in Verhandlungen mit dem BVB. Es geht um eine Leihe von Schulz. Vielleicht gibt es hier ebenfalls Informationen darüber?
Laut Insiderinformationen (worum) steht Werder in Verhandlungen mit dem BVB. Es geht um eine Leihe von Schulz. Vielleicht gibt es hier ebenfalls Informationen darüber?
Eine Leihe hätte man vielleicht im Winter machen können.
Ich sehe 1. den Sinn dahinter nicht, ihn im Sommer zu verleihen und 2. bringt es uns eh nichts.
Wir zahlen trotzdem den größten Teil des Gehalts. Als ob Bremen da so offen ist und mehr übernehmen würde.
Selbst wenn Bremen 10-20% vom Gehalt übernehmen würde, kann man es direkt schon wieder lassen.
Man sollte alles daran setzen, dass man ihn verkauft.
Wenn es eine Leihe mit anschließender Kaufpflicht ist (bei realistischen erreichen von irgendwas) könnte man sich das dann wenigstens überlegen.
Eine reine Leihe ohne irgendwelche Optionen, sollte und darf man nicht machen.
Eine Leihe mit Kaufoption fände ich auch nicht wirklich gut, da die Warscheinlichkeit nicht sonderlich gering ist, dass er dann im Sommer da drauf wieder da ist.
Na ja, dann hätte man wenigstens 10-20% von der Gehaltsliste weg in deinem Beispiel. Stimmt die Bild-Meldung, dass er tatsächlich 8 Mio. € im Jahr kassiert, sprechen wir bei 20% ja schon von 1,6 Mio. € an eingespartem Jahresgehalt. Damit kann man schon Sinnvolleres anfangen, als ihn voll zu bezahlen. Selbst wenn es nur 10% wären, müsste man es eigentlich machen.
So eine Leihe würde auch das höchste der Gefühle sein. Im nächsten Sommer steht er dann zwar wieder auf der Matte, aber dann verleiht man ihn halt noch ein Jahr woanders hin, Toljan reloaded.
Schulz hat Vertrag bis 2024 das bedeutet das man ihn nächstes Jahr nicht mehr verleihen kann, da er nur noch 1 Jahr Vertragslaufzeit hat.
Verleiht man ihn Stand heute und er steht nächste Saison wieder auf der Matte (was 100% sicher ist) dann muss man entweder eine Vertragsauflösung anstreben oder ihn behalten. Verleihen kann man ihn dann 2023 nicht mehr (außer man verlängert seinen Vertrag und das wäre die pure Krönung
).Warum sollte das nicht gehen, dass man einen Spieler auch im letzten Vertragsjahr bei anteiliger Gehaltsübernahme verleiht? Sehe nichts, was da formal oder juristisch gegensprechen sollte. Oder habe ich gerade Tomaten auf den Augen?
Ja, ist nicht erlaubt.
"So steht unter Paragraf 5 „Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern“ in Punkt 2 in den Regularien: „Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.“"
Wie haben die Bayern das dann damals mit Badstuber gedeichselt, der wurde in der Rückrunde 2018 auch (zu S04) verliehen und hatte nurnoch bis 30.06. Vertrag?
Theoretisch könnte man doch einen Leihvertrag bis zum 29.06.XXXX schließen, dann kommt der Spieler zurück zum Club, hat noch ein Tag Vertrag und ist dann ab dem 01.07. ablösefrei. Dann wäre die obige Regel umschifft-

Wie die Bayern das umgangen haben ist ungewiss, war auch nicht der erste Fall. Bei Fürth gab es dies zuvor schon. Ich denke nicht, dass deine Möglichkeit so erlaubt ist, sonst würden die Vereine ja nicht Verträge bis zum 30.06 machen, da die Saison eh schon früher endet würde man die Verträge bspw zum 31.05. enden lassen, die Wahrscheinlichkeit, dass man danach noch spielt, ist äußerst gering und so würde man 1 Monat Gehalt sparen.
Ich denke, dies ist aber auch nur ein Raten, dass über Optionen gearbeitet wurde, entweder mit der Option auf einen Folgevertrag oder, falls das nicht ausreichend ist, mit einem Folgevertrag mit der Option diesen unter definierten Voraussetzungen kündigen zu können. Dann hätte er einen Vertrag gehabt, Bayern hätte diesen aber direkt wieder kündigen können und alles wäre gut
Zitat von erdalkeser
Was soll es bringen, auf Schulz zurückgreifen zu können?
Zitat von Perca
Da kann man gleich Schulz behalten.
Was soll es denn bringen, Schulz 7,2 Mio zu zahlen, um dann nicht mal im Zweifel auf ihn zurückgreifen zu können.
Da kann man gleich Schulz behalten.
Was soll es denn bringen, Schulz 7,2 Mio zu zahlen, um dann nicht mal im Zweifel auf ihn zurückgreifen zu können.
Was soll es bringen, auf Schulz zurückgreifen zu können?
Ungefähr genau das, was es diese Saison gebracht hat? Einen Spieler zu haben, der zwar nicht die Mannschaft verbessert, aber solide mitspielen kann, sodass die Mannschaft mit ihm in der Startelf auf einen soliden Punkteschnitt von 2,11 Punkten kommt.
Bei allem gehate muss man nicht so tun, als ob Schulz bei jedem Spiel 2 Eigentore geschossen, einen Mitspieler ins Krankenhaus getreten, eine Passquote von maximal 5% und eine Zweikampfquote im negativen Bereich hätte. Ja, er hilft uns nicht weiter, vor allem, im Bezug auf sein Gehalt. Aber er ist kein Vollblinder, der maximal das Niveau für die Regionalliga hat.
Danke
Manchmal denke ich, wäre er nicht zu jung, würde man ihm auch noch den Kennedymord anhängen.
Klar haben sich beide Seiten etwas anderes vorgestellt, aber letztlich hat er sich doch nichts Zuschulden kommen lassen...außer, dass er die Frechheit zeigt, auf einen gültigen Vertrag zu pochen.
Ich würde es tatsächlich auch lieber sehen, wenn er woanders sein Glück sucht, aber das Gebashe gegen einen Spieler der eigenen Mannschaft geht mir total auf den Sack.
25.06.2022 - 12:45 Uhr
Zitat von Aueborusse
Danke
Manchmal denke ich, wäre er nicht zu jung, würde man ihm auch noch den Kennedymord anhängen.
Klar haben sich beide Seiten etwas anderes vorgestellt, aber letztlich hat er sich doch nichts Zuschulden kommen lassen...außer, dass er die Frechheit zeigt, auf einen gültigen Vertrag zu pochen.
Ich würde es tatsächlich auch lieber sehen, wenn er woanders sein Glück sucht, aber das Gebashe gegen einen Spieler der eigenen Mannschaft geht mir total auf den Sack.
Zitat von Perca
Wie die Bayern das umgangen haben ist ungewiss, war auch nicht der erste Fall. Bei Fürth gab es dies zuvor schon. Ich denke nicht, dass deine Möglichkeit so erlaubt ist, sonst würden die Vereine ja nicht Verträge bis zum 30.06 machen, da die Saison eh schon früher endet würde man die Verträge bspw zum 31.05. enden lassen, die Wahrscheinlichkeit, dass man danach noch spielt, ist äußerst gering und so würde man 1 Monat Gehalt sparen.
Ich denke, dies ist aber auch nur ein Raten, dass über Optionen gearbeitet wurde, entweder mit der Option auf einen Folgevertrag oder, falls das nicht ausreichend ist, mit einem Folgevertrag mit der Option diesen unter definierten Voraussetzungen kündigen zu können. Dann hätte er einen Vertrag gehabt, Bayern hätte diesen aber direkt wieder kündigen können und alles wäre gut
Ungefähr genau das, was es diese Saison gebracht hat? Einen Spieler zu haben, der zwar nicht die Mannschaft verbessert, aber solide mitspielen kann, sodass die Mannschaft mit ihm in der Startelf auf einen soliden Punkteschnitt von 2,11 Punkten kommt.
Bei allem gehate muss man nicht so tun, als ob Schulz bei jedem Spiel 2 Eigentore geschossen, einen Mitspieler ins Krankenhaus getreten, eine Passquote von maximal 5% und eine Zweikampfquote im negativen Bereich hätte. Ja, er hilft uns nicht weiter, vor allem, im Bezug auf sein Gehalt. Aber er ist kein Vollblinder, der maximal das Niveau für die Regionalliga hat.
Zitat von Borusse91
Wie haben die Bayern das dann damals mit Badstuber gedeichselt, der wurde in der Rückrunde 2018 auch (zu S04) verliehen und hatte nurnoch bis 30.06. Vertrag?
Theoretisch könnte man doch einen Leihvertrag bis zum 29.06.XXXX schließen, dann kommt der Spieler zurück zum Club, hat noch ein Tag Vertrag und ist dann ab dem 01.07. ablösefrei. Dann wäre die obige Regel umschifft-
Zitat von emes10
Ja, ist nicht erlaubt.
"So steht unter Paragraf 5 „Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern“ in Punkt 2 in den Regularien: „Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.“"
Zitat von erdalkeser
Warum sollte das nicht gehen, dass man einen Spieler auch im letzten Vertragsjahr bei anteiliger Gehaltsübernahme verleiht? Sehe nichts, was da formal oder juristisch gegensprechen sollte. Oder habe ich gerade Tomaten auf den Augen?
Zitat von Janne21
Schulz hat Vertrag bis 2024 das bedeutet das man ihn nächstes Jahr nicht mehr verleihen kann, da er nur noch 1 Jahr Vertragslaufzeit hat.
Verleiht man ihn Stand heute und er steht nächste Saison wieder auf der Matte (was 100% sicher ist) dann muss man entweder eine Vertragsauflösung anstreben oder ihn behalten. Verleihen kann man ihn dann 2023 nicht mehr (außer man verlängert seinen Vertrag und das wäre die pure Krönung
).
Zitat von erdalkeser
Na ja, dann hätte man wenigstens 10-20% von der Gehaltsliste weg in deinem Beispiel. Stimmt die Bild-Meldung, dass er tatsächlich 8 Mio. € im Jahr kassiert, sprechen wir bei 20% ja schon von 1,6 Mio. € an eingespartem Jahresgehalt. Damit kann man schon Sinnvolleres anfangen, als ihn voll zu bezahlen. Selbst wenn es nur 10% wären, müsste man es eigentlich machen.
So eine Leihe würde auch das höchste der Gefühle sein. Im nächsten Sommer steht er dann zwar wieder auf der Matte, aber dann verleiht man ihn halt noch ein Jahr woanders hin, Toljan reloaded.
Zitat von -Roman-
Eine Leihe hätte man vielleicht im Winter machen können.
Ich sehe 1. den Sinn dahinter nicht, ihn im Sommer zu verleihen und 2. bringt es uns eh nichts.
Wir zahlen trotzdem den größten Teil des Gehalts. Als ob Bremen da so offen ist und mehr übernehmen würde.
Selbst wenn Bremen 10-20% vom Gehalt übernehmen würde, kann man es direkt schon wieder lassen.
Man sollte alles daran setzen, dass man ihn verkauft.
Wenn es eine Leihe mit anschließender Kaufpflicht ist (bei realistischen erreichen von irgendwas) könnte man sich das dann wenigstens überlegen.
Eine reine Leihe ohne irgendwelche Optionen, sollte und darf man nicht machen.
Eine Leihe mit Kaufoption fände ich auch nicht wirklich gut, da die Warscheinlichkeit nicht sonderlich gering ist, dass er dann im Sommer da drauf wieder da ist.
Zitat von Ready2Rumble
Laut Insiderinformationen (worum) steht Werder in Verhandlungen mit dem BVB. Es geht um eine Leihe von Schulz. Vielleicht gibt es hier ebenfalls Informationen darüber?
Laut Insiderinformationen (worum) steht Werder in Verhandlungen mit dem BVB. Es geht um eine Leihe von Schulz. Vielleicht gibt es hier ebenfalls Informationen darüber?
Eine Leihe hätte man vielleicht im Winter machen können.
Ich sehe 1. den Sinn dahinter nicht, ihn im Sommer zu verleihen und 2. bringt es uns eh nichts.
Wir zahlen trotzdem den größten Teil des Gehalts. Als ob Bremen da so offen ist und mehr übernehmen würde.
Selbst wenn Bremen 10-20% vom Gehalt übernehmen würde, kann man es direkt schon wieder lassen.
Man sollte alles daran setzen, dass man ihn verkauft.
Wenn es eine Leihe mit anschließender Kaufpflicht ist (bei realistischen erreichen von irgendwas) könnte man sich das dann wenigstens überlegen.
Eine reine Leihe ohne irgendwelche Optionen, sollte und darf man nicht machen.
Eine Leihe mit Kaufoption fände ich auch nicht wirklich gut, da die Warscheinlichkeit nicht sonderlich gering ist, dass er dann im Sommer da drauf wieder da ist.
Na ja, dann hätte man wenigstens 10-20% von der Gehaltsliste weg in deinem Beispiel. Stimmt die Bild-Meldung, dass er tatsächlich 8 Mio. € im Jahr kassiert, sprechen wir bei 20% ja schon von 1,6 Mio. € an eingespartem Jahresgehalt. Damit kann man schon Sinnvolleres anfangen, als ihn voll zu bezahlen. Selbst wenn es nur 10% wären, müsste man es eigentlich machen.
So eine Leihe würde auch das höchste der Gefühle sein. Im nächsten Sommer steht er dann zwar wieder auf der Matte, aber dann verleiht man ihn halt noch ein Jahr woanders hin, Toljan reloaded.
Schulz hat Vertrag bis 2024 das bedeutet das man ihn nächstes Jahr nicht mehr verleihen kann, da er nur noch 1 Jahr Vertragslaufzeit hat.
Verleiht man ihn Stand heute und er steht nächste Saison wieder auf der Matte (was 100% sicher ist) dann muss man entweder eine Vertragsauflösung anstreben oder ihn behalten. Verleihen kann man ihn dann 2023 nicht mehr (außer man verlängert seinen Vertrag und das wäre die pure Krönung
).Warum sollte das nicht gehen, dass man einen Spieler auch im letzten Vertragsjahr bei anteiliger Gehaltsübernahme verleiht? Sehe nichts, was da formal oder juristisch gegensprechen sollte. Oder habe ich gerade Tomaten auf den Augen?
Ja, ist nicht erlaubt.
"So steht unter Paragraf 5 „Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern“ in Punkt 2 in den Regularien: „Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.“"
Wie haben die Bayern das dann damals mit Badstuber gedeichselt, der wurde in der Rückrunde 2018 auch (zu S04) verliehen und hatte nurnoch bis 30.06. Vertrag?
Theoretisch könnte man doch einen Leihvertrag bis zum 29.06.XXXX schließen, dann kommt der Spieler zurück zum Club, hat noch ein Tag Vertrag und ist dann ab dem 01.07. ablösefrei. Dann wäre die obige Regel umschifft-

Wie die Bayern das umgangen haben ist ungewiss, war auch nicht der erste Fall. Bei Fürth gab es dies zuvor schon. Ich denke nicht, dass deine Möglichkeit so erlaubt ist, sonst würden die Vereine ja nicht Verträge bis zum 30.06 machen, da die Saison eh schon früher endet würde man die Verträge bspw zum 31.05. enden lassen, die Wahrscheinlichkeit, dass man danach noch spielt, ist äußerst gering und so würde man 1 Monat Gehalt sparen.
Ich denke, dies ist aber auch nur ein Raten, dass über Optionen gearbeitet wurde, entweder mit der Option auf einen Folgevertrag oder, falls das nicht ausreichend ist, mit einem Folgevertrag mit der Option diesen unter definierten Voraussetzungen kündigen zu können. Dann hätte er einen Vertrag gehabt, Bayern hätte diesen aber direkt wieder kündigen können und alles wäre gut
Zitat von erdalkeser
Was soll es bringen, auf Schulz zurückgreifen zu können?
Zitat von Perca
Da kann man gleich Schulz behalten.
Was soll es denn bringen, Schulz 7,2 Mio zu zahlen, um dann nicht mal im Zweifel auf ihn zurückgreifen zu können.
Da kann man gleich Schulz behalten.
Was soll es denn bringen, Schulz 7,2 Mio zu zahlen, um dann nicht mal im Zweifel auf ihn zurückgreifen zu können.
Was soll es bringen, auf Schulz zurückgreifen zu können?
Ungefähr genau das, was es diese Saison gebracht hat? Einen Spieler zu haben, der zwar nicht die Mannschaft verbessert, aber solide mitspielen kann, sodass die Mannschaft mit ihm in der Startelf auf einen soliden Punkteschnitt von 2,11 Punkten kommt.
Bei allem gehate muss man nicht so tun, als ob Schulz bei jedem Spiel 2 Eigentore geschossen, einen Mitspieler ins Krankenhaus getreten, eine Passquote von maximal 5% und eine Zweikampfquote im negativen Bereich hätte. Ja, er hilft uns nicht weiter, vor allem, im Bezug auf sein Gehalt. Aber er ist kein Vollblinder, der maximal das Niveau für die Regionalliga hat.
Danke
Manchmal denke ich, wäre er nicht zu jung, würde man ihm auch noch den Kennedymord anhängen.
Klar haben sich beide Seiten etwas anderes vorgestellt, aber letztlich hat er sich doch nichts Zuschulden kommen lassen...außer, dass er die Frechheit zeigt, auf einen gültigen Vertrag zu pochen.
Ich würde es tatsächlich auch lieber sehen, wenn er woanders sein Glück sucht, aber das Gebashe gegen einen Spieler der eigenen Mannschaft geht mir total auf den Sack.
Ich habe Schulz nie "gebasht". Und ich sehe das wie du: Er hat das volle Recht, seinen Vertrag hier zu erfüllen. Den Mehrwert für die Mannschaft sehe ich trotzdem nicht.
25.06.2022 - 12:47 Uhr
Zitat von erdalkeser
Ich habe Schulz nie "gebasht". Und ich sehe das wie du: Er hat das volle Recht, seinen Vertrag hier zu erfüllen. Den Mehrwert für die Mannschaft sehe ich trotzdem nicht.
Zitat von Aueborusse
Danke
Manchmal denke ich, wäre er nicht zu jung, würde man ihm auch noch den Kennedymord anhängen.
Klar haben sich beide Seiten etwas anderes vorgestellt, aber letztlich hat er sich doch nichts Zuschulden kommen lassen...außer, dass er die Frechheit zeigt, auf einen gültigen Vertrag zu pochen.
Ich würde es tatsächlich auch lieber sehen, wenn er woanders sein Glück sucht, aber das Gebashe gegen einen Spieler der eigenen Mannschaft geht mir total auf den Sack.
Zitat von Perca
Wie die Bayern das umgangen haben ist ungewiss, war auch nicht der erste Fall. Bei Fürth gab es dies zuvor schon. Ich denke nicht, dass deine Möglichkeit so erlaubt ist, sonst würden die Vereine ja nicht Verträge bis zum 30.06 machen, da die Saison eh schon früher endet würde man die Verträge bspw zum 31.05. enden lassen, die Wahrscheinlichkeit, dass man danach noch spielt, ist äußerst gering und so würde man 1 Monat Gehalt sparen.
Ich denke, dies ist aber auch nur ein Raten, dass über Optionen gearbeitet wurde, entweder mit der Option auf einen Folgevertrag oder, falls das nicht ausreichend ist, mit einem Folgevertrag mit der Option diesen unter definierten Voraussetzungen kündigen zu können. Dann hätte er einen Vertrag gehabt, Bayern hätte diesen aber direkt wieder kündigen können und alles wäre gut
Ungefähr genau das, was es diese Saison gebracht hat? Einen Spieler zu haben, der zwar nicht die Mannschaft verbessert, aber solide mitspielen kann, sodass die Mannschaft mit ihm in der Startelf auf einen soliden Punkteschnitt von 2,11 Punkten kommt.
Bei allem gehate muss man nicht so tun, als ob Schulz bei jedem Spiel 2 Eigentore geschossen, einen Mitspieler ins Krankenhaus getreten, eine Passquote von maximal 5% und eine Zweikampfquote im negativen Bereich hätte. Ja, er hilft uns nicht weiter, vor allem, im Bezug auf sein Gehalt. Aber er ist kein Vollblinder, der maximal das Niveau für die Regionalliga hat.
Zitat von Borusse91
Wie haben die Bayern das dann damals mit Badstuber gedeichselt, der wurde in der Rückrunde 2018 auch (zu S04) verliehen und hatte nurnoch bis 30.06. Vertrag?
Theoretisch könnte man doch einen Leihvertrag bis zum 29.06.XXXX schließen, dann kommt der Spieler zurück zum Club, hat noch ein Tag Vertrag und ist dann ab dem 01.07. ablösefrei. Dann wäre die obige Regel umschifft-
Zitat von emes10
Ja, ist nicht erlaubt.
"So steht unter Paragraf 5 „Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern“ in Punkt 2 in den Regularien: „Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.“"
Zitat von erdalkeser
Warum sollte das nicht gehen, dass man einen Spieler auch im letzten Vertragsjahr bei anteiliger Gehaltsübernahme verleiht? Sehe nichts, was da formal oder juristisch gegensprechen sollte. Oder habe ich gerade Tomaten auf den Augen?
Zitat von Janne21
Schulz hat Vertrag bis 2024 das bedeutet das man ihn nächstes Jahr nicht mehr verleihen kann, da er nur noch 1 Jahr Vertragslaufzeit hat.
Verleiht man ihn Stand heute und er steht nächste Saison wieder auf der Matte (was 100% sicher ist) dann muss man entweder eine Vertragsauflösung anstreben oder ihn behalten. Verleihen kann man ihn dann 2023 nicht mehr (außer man verlängert seinen Vertrag und das wäre die pure Krönung
).
Zitat von erdalkeser
Na ja, dann hätte man wenigstens 10-20% von der Gehaltsliste weg in deinem Beispiel. Stimmt die Bild-Meldung, dass er tatsächlich 8 Mio. € im Jahr kassiert, sprechen wir bei 20% ja schon von 1,6 Mio. € an eingespartem Jahresgehalt. Damit kann man schon Sinnvolleres anfangen, als ihn voll zu bezahlen. Selbst wenn es nur 10% wären, müsste man es eigentlich machen.
So eine Leihe würde auch das höchste der Gefühle sein. Im nächsten Sommer steht er dann zwar wieder auf der Matte, aber dann verleiht man ihn halt noch ein Jahr woanders hin, Toljan reloaded.
Zitat von -Roman-
Eine Leihe hätte man vielleicht im Winter machen können.
Ich sehe 1. den Sinn dahinter nicht, ihn im Sommer zu verleihen und 2. bringt es uns eh nichts.
Wir zahlen trotzdem den größten Teil des Gehalts. Als ob Bremen da so offen ist und mehr übernehmen würde.
Selbst wenn Bremen 10-20% vom Gehalt übernehmen würde, kann man es direkt schon wieder lassen.
Man sollte alles daran setzen, dass man ihn verkauft.
Wenn es eine Leihe mit anschließender Kaufpflicht ist (bei realistischen erreichen von irgendwas) könnte man sich das dann wenigstens überlegen.
Eine reine Leihe ohne irgendwelche Optionen, sollte und darf man nicht machen.
Eine Leihe mit Kaufoption fände ich auch nicht wirklich gut, da die Warscheinlichkeit nicht sonderlich gering ist, dass er dann im Sommer da drauf wieder da ist.
Zitat von Ready2Rumble
Laut Insiderinformationen (worum) steht Werder in Verhandlungen mit dem BVB. Es geht um eine Leihe von Schulz. Vielleicht gibt es hier ebenfalls Informationen darüber?
Laut Insiderinformationen (worum) steht Werder in Verhandlungen mit dem BVB. Es geht um eine Leihe von Schulz. Vielleicht gibt es hier ebenfalls Informationen darüber?
Eine Leihe hätte man vielleicht im Winter machen können.
Ich sehe 1. den Sinn dahinter nicht, ihn im Sommer zu verleihen und 2. bringt es uns eh nichts.
Wir zahlen trotzdem den größten Teil des Gehalts. Als ob Bremen da so offen ist und mehr übernehmen würde.
Selbst wenn Bremen 10-20% vom Gehalt übernehmen würde, kann man es direkt schon wieder lassen.
Man sollte alles daran setzen, dass man ihn verkauft.
Wenn es eine Leihe mit anschließender Kaufpflicht ist (bei realistischen erreichen von irgendwas) könnte man sich das dann wenigstens überlegen.
Eine reine Leihe ohne irgendwelche Optionen, sollte und darf man nicht machen.
Eine Leihe mit Kaufoption fände ich auch nicht wirklich gut, da die Warscheinlichkeit nicht sonderlich gering ist, dass er dann im Sommer da drauf wieder da ist.
Na ja, dann hätte man wenigstens 10-20% von der Gehaltsliste weg in deinem Beispiel. Stimmt die Bild-Meldung, dass er tatsächlich 8 Mio. € im Jahr kassiert, sprechen wir bei 20% ja schon von 1,6 Mio. € an eingespartem Jahresgehalt. Damit kann man schon Sinnvolleres anfangen, als ihn voll zu bezahlen. Selbst wenn es nur 10% wären, müsste man es eigentlich machen.
So eine Leihe würde auch das höchste der Gefühle sein. Im nächsten Sommer steht er dann zwar wieder auf der Matte, aber dann verleiht man ihn halt noch ein Jahr woanders hin, Toljan reloaded.
Schulz hat Vertrag bis 2024 das bedeutet das man ihn nächstes Jahr nicht mehr verleihen kann, da er nur noch 1 Jahr Vertragslaufzeit hat.
Verleiht man ihn Stand heute und er steht nächste Saison wieder auf der Matte (was 100% sicher ist) dann muss man entweder eine Vertragsauflösung anstreben oder ihn behalten. Verleihen kann man ihn dann 2023 nicht mehr (außer man verlängert seinen Vertrag und das wäre die pure Krönung
).Warum sollte das nicht gehen, dass man einen Spieler auch im letzten Vertragsjahr bei anteiliger Gehaltsübernahme verleiht? Sehe nichts, was da formal oder juristisch gegensprechen sollte. Oder habe ich gerade Tomaten auf den Augen?
Ja, ist nicht erlaubt.
"So steht unter Paragraf 5 „Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern“ in Punkt 2 in den Regularien: „Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.“"
Wie haben die Bayern das dann damals mit Badstuber gedeichselt, der wurde in der Rückrunde 2018 auch (zu S04) verliehen und hatte nurnoch bis 30.06. Vertrag?
Theoretisch könnte man doch einen Leihvertrag bis zum 29.06.XXXX schließen, dann kommt der Spieler zurück zum Club, hat noch ein Tag Vertrag und ist dann ab dem 01.07. ablösefrei. Dann wäre die obige Regel umschifft-

Wie die Bayern das umgangen haben ist ungewiss, war auch nicht der erste Fall. Bei Fürth gab es dies zuvor schon. Ich denke nicht, dass deine Möglichkeit so erlaubt ist, sonst würden die Vereine ja nicht Verträge bis zum 30.06 machen, da die Saison eh schon früher endet würde man die Verträge bspw zum 31.05. enden lassen, die Wahrscheinlichkeit, dass man danach noch spielt, ist äußerst gering und so würde man 1 Monat Gehalt sparen.
Ich denke, dies ist aber auch nur ein Raten, dass über Optionen gearbeitet wurde, entweder mit der Option auf einen Folgevertrag oder, falls das nicht ausreichend ist, mit einem Folgevertrag mit der Option diesen unter definierten Voraussetzungen kündigen zu können. Dann hätte er einen Vertrag gehabt, Bayern hätte diesen aber direkt wieder kündigen können und alles wäre gut
Zitat von erdalkeser
Was soll es bringen, auf Schulz zurückgreifen zu können?
Zitat von Perca
Da kann man gleich Schulz behalten.
Was soll es denn bringen, Schulz 7,2 Mio zu zahlen, um dann nicht mal im Zweifel auf ihn zurückgreifen zu können.
Da kann man gleich Schulz behalten.
Was soll es denn bringen, Schulz 7,2 Mio zu zahlen, um dann nicht mal im Zweifel auf ihn zurückgreifen zu können.
Was soll es bringen, auf Schulz zurückgreifen zu können?
Ungefähr genau das, was es diese Saison gebracht hat? Einen Spieler zu haben, der zwar nicht die Mannschaft verbessert, aber solide mitspielen kann, sodass die Mannschaft mit ihm in der Startelf auf einen soliden Punkteschnitt von 2,11 Punkten kommt.
Bei allem gehate muss man nicht so tun, als ob Schulz bei jedem Spiel 2 Eigentore geschossen, einen Mitspieler ins Krankenhaus getreten, eine Passquote von maximal 5% und eine Zweikampfquote im negativen Bereich hätte. Ja, er hilft uns nicht weiter, vor allem, im Bezug auf sein Gehalt. Aber er ist kein Vollblinder, der maximal das Niveau für die Regionalliga hat.
Danke
Manchmal denke ich, wäre er nicht zu jung, würde man ihm auch noch den Kennedymord anhängen.
Klar haben sich beide Seiten etwas anderes vorgestellt, aber letztlich hat er sich doch nichts Zuschulden kommen lassen...außer, dass er die Frechheit zeigt, auf einen gültigen Vertrag zu pochen.
Ich würde es tatsächlich auch lieber sehen, wenn er woanders sein Glück sucht, aber das Gebashe gegen einen Spieler der eigenen Mannschaft geht mir total auf den Sack.
Ich habe Schulz nie "gebasht". Und ich sehe das wie du: Er hat das volle Recht, seinen Vertrag hier zu erfüllen. Den Mehrwert für die Mannschaft sehe ich trotzdem nicht.
Den sehe ich tatsächlich auch nicht.
06.07.2022 - 00:41 Uhr
Quelle: www.halternerzeitung.de
Es gibt ein großes Hallo, als 15 Minuten vor dem Anpfiff Kapitän Marco Reus und die ebenfalls nicht berücksichtigten Marius Wolf, Donyell Malen, Emre Can, Mateu Morey (alle Belastungssteuerung) und Nico Schulz (leicht umgeknickt) Platz nehmen.
Nico Schulz kehrt als Erster der Saison 22/23 (wenn auch nur leicht verletzt / umgeknickt) neu ins Lazarett ein.
06.07.2022 - 07:03 Uhr
Zitat von Perca
Wie die Bayern das umgangen haben ist ungewiss, war auch nicht der erste Fall. Bei Fürth gab es dies zuvor schon. Ich denke nicht, dass deine Möglichkeit so erlaubt ist, sonst würden die Vereine ja nicht Verträge bis zum 30.06 machen, da die Saison eh schon früher endet würde man die Verträge bspw zum 31.05. enden lassen, die Wahrscheinlichkeit, dass man danach noch spielt, ist äußerst gering und so würde man 1 Monat Gehalt sparen.
Ich denke, dies ist aber auch nur ein Raten, dass über Optionen gearbeitet wurde, entweder mit der Option auf einen Folgevertrag oder, falls das nicht ausreichend ist, mit einem Folgevertrag mit der Option diesen unter definierten Voraussetzungen kündigen zu können. Dann hätte er einen Vertrag gehabt, Bayern hätte diesen aber direkt wieder kündigen können und alles wäre gut
Ungefähr genau das, was es diese Saison gebracht hat? Einen Spieler zu haben, der zwar nicht die Mannschaft verbessert, aber solide mitspielen kann, sodass die Mannschaft mit ihm in der Startelf auf einen soliden Punkteschnitt von 2,11 Punkten kommt.
Bei allem gehate muss man nicht so tun, als ob Schulz bei jedem Spiel 2 Eigentore geschossen, einen Mitspieler ins Krankenhaus getreten, eine Passquote von maximal 5% und eine Zweikampfquote im negativen Bereich hätte. Ja, er hilft uns nicht weiter, vor allem, im Bezug auf sein Gehalt. Aber er ist kein Vollblinder, der maximal das Niveau für die Regionalliga hat.
Zitat von Borusse91
Wie haben die Bayern das dann damals mit Badstuber gedeichselt, der wurde in der Rückrunde 2018 auch (zu S04) verliehen und hatte nurnoch bis 30.06. Vertrag?
Theoretisch könnte man doch einen Leihvertrag bis zum 29.06.XXXX schließen, dann kommt der Spieler zurück zum Club, hat noch ein Tag Vertrag und ist dann ab dem 01.07. ablösefrei. Dann wäre die obige Regel umschifft-
Zitat von emes10
Ja, ist nicht erlaubt.
"So steht unter Paragraf 5 „Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern“ in Punkt 2 in den Regularien: „Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.“"
Zitat von erdalkeser
Warum sollte das nicht gehen, dass man einen Spieler auch im letzten Vertragsjahr bei anteiliger Gehaltsübernahme verleiht? Sehe nichts, was da formal oder juristisch gegensprechen sollte. Oder habe ich gerade Tomaten auf den Augen?
Zitat von Janne21
Schulz hat Vertrag bis 2024 das bedeutet das man ihn nächstes Jahr nicht mehr verleihen kann, da er nur noch 1 Jahr Vertragslaufzeit hat.
Verleiht man ihn Stand heute und er steht nächste Saison wieder auf der Matte (was 100% sicher ist) dann muss man entweder eine Vertragsauflösung anstreben oder ihn behalten. Verleihen kann man ihn dann 2023 nicht mehr (außer man verlängert seinen Vertrag und das wäre die pure Krönung
).
Zitat von erdalkeser
Na ja, dann hätte man wenigstens 10-20% von der Gehaltsliste weg in deinem Beispiel. Stimmt die Bild-Meldung, dass er tatsächlich 8 Mio. € im Jahr kassiert, sprechen wir bei 20% ja schon von 1,6 Mio. € an eingespartem Jahresgehalt. Damit kann man schon Sinnvolleres anfangen, als ihn voll zu bezahlen. Selbst wenn es nur 10% wären, müsste man es eigentlich machen.
So eine Leihe würde auch das höchste der Gefühle sein. Im nächsten Sommer steht er dann zwar wieder auf der Matte, aber dann verleiht man ihn halt noch ein Jahr woanders hin, Toljan reloaded.
Zitat von -Roman-
Eine Leihe hätte man vielleicht im Winter machen können.
Ich sehe 1. den Sinn dahinter nicht, ihn im Sommer zu verleihen und 2. bringt es uns eh nichts.
Wir zahlen trotzdem den größten Teil des Gehalts. Als ob Bremen da so offen ist und mehr übernehmen würde.
Selbst wenn Bremen 10-20% vom Gehalt übernehmen würde, kann man es direkt schon wieder lassen.
Man sollte alles daran setzen, dass man ihn verkauft.
Wenn es eine Leihe mit anschließender Kaufpflicht ist (bei realistischen erreichen von irgendwas) könnte man sich das dann wenigstens überlegen.
Eine reine Leihe ohne irgendwelche Optionen, sollte und darf man nicht machen.
Eine Leihe mit Kaufoption fände ich auch nicht wirklich gut, da die Warscheinlichkeit nicht sonderlich gering ist, dass er dann im Sommer da drauf wieder da ist.
Zitat von Ready2Rumble
Laut Insiderinformationen (worum) steht Werder in Verhandlungen mit dem BVB. Es geht um eine Leihe von Schulz. Vielleicht gibt es hier ebenfalls Informationen darüber?
Laut Insiderinformationen (worum) steht Werder in Verhandlungen mit dem BVB. Es geht um eine Leihe von Schulz. Vielleicht gibt es hier ebenfalls Informationen darüber?
Eine Leihe hätte man vielleicht im Winter machen können.
Ich sehe 1. den Sinn dahinter nicht, ihn im Sommer zu verleihen und 2. bringt es uns eh nichts.
Wir zahlen trotzdem den größten Teil des Gehalts. Als ob Bremen da so offen ist und mehr übernehmen würde.
Selbst wenn Bremen 10-20% vom Gehalt übernehmen würde, kann man es direkt schon wieder lassen.
Man sollte alles daran setzen, dass man ihn verkauft.
Wenn es eine Leihe mit anschließender Kaufpflicht ist (bei realistischen erreichen von irgendwas) könnte man sich das dann wenigstens überlegen.
Eine reine Leihe ohne irgendwelche Optionen, sollte und darf man nicht machen.
Eine Leihe mit Kaufoption fände ich auch nicht wirklich gut, da die Warscheinlichkeit nicht sonderlich gering ist, dass er dann im Sommer da drauf wieder da ist.
Na ja, dann hätte man wenigstens 10-20% von der Gehaltsliste weg in deinem Beispiel. Stimmt die Bild-Meldung, dass er tatsächlich 8 Mio. € im Jahr kassiert, sprechen wir bei 20% ja schon von 1,6 Mio. € an eingespartem Jahresgehalt. Damit kann man schon Sinnvolleres anfangen, als ihn voll zu bezahlen. Selbst wenn es nur 10% wären, müsste man es eigentlich machen.
So eine Leihe würde auch das höchste der Gefühle sein. Im nächsten Sommer steht er dann zwar wieder auf der Matte, aber dann verleiht man ihn halt noch ein Jahr woanders hin, Toljan reloaded.
Schulz hat Vertrag bis 2024 das bedeutet das man ihn nächstes Jahr nicht mehr verleihen kann, da er nur noch 1 Jahr Vertragslaufzeit hat.
Verleiht man ihn Stand heute und er steht nächste Saison wieder auf der Matte (was 100% sicher ist) dann muss man entweder eine Vertragsauflösung anstreben oder ihn behalten. Verleihen kann man ihn dann 2023 nicht mehr (außer man verlängert seinen Vertrag und das wäre die pure Krönung
).Warum sollte das nicht gehen, dass man einen Spieler auch im letzten Vertragsjahr bei anteiliger Gehaltsübernahme verleiht? Sehe nichts, was da formal oder juristisch gegensprechen sollte. Oder habe ich gerade Tomaten auf den Augen?
Ja, ist nicht erlaubt.
"So steht unter Paragraf 5 „Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern“ in Punkt 2 in den Regularien: „Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den beiden betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.“"
Wie haben die Bayern das dann damals mit Badstuber gedeichselt, der wurde in der Rückrunde 2018 auch (zu S04) verliehen und hatte nurnoch bis 30.06. Vertrag?
Theoretisch könnte man doch einen Leihvertrag bis zum 29.06.XXXX schließen, dann kommt der Spieler zurück zum Club, hat noch ein Tag Vertrag und ist dann ab dem 01.07. ablösefrei. Dann wäre die obige Regel umschifft-

Wie die Bayern das umgangen haben ist ungewiss, war auch nicht der erste Fall. Bei Fürth gab es dies zuvor schon. Ich denke nicht, dass deine Möglichkeit so erlaubt ist, sonst würden die Vereine ja nicht Verträge bis zum 30.06 machen, da die Saison eh schon früher endet würde man die Verträge bspw zum 31.05. enden lassen, die Wahrscheinlichkeit, dass man danach noch spielt, ist äußerst gering und so würde man 1 Monat Gehalt sparen.
Ich denke, dies ist aber auch nur ein Raten, dass über Optionen gearbeitet wurde, entweder mit der Option auf einen Folgevertrag oder, falls das nicht ausreichend ist, mit einem Folgevertrag mit der Option diesen unter definierten Voraussetzungen kündigen zu können. Dann hätte er einen Vertrag gehabt, Bayern hätte diesen aber direkt wieder kündigen können und alles wäre gut
Zitat von erdalkeser
Was soll es bringen, auf Schulz zurückgreifen zu können?
Zitat von Perca
Da kann man gleich Schulz behalten.
Was soll es denn bringen, Schulz 7,2 Mio zu zahlen, um dann nicht mal im Zweifel auf ihn zurückgreifen zu können.
Da kann man gleich Schulz behalten.
Was soll es denn bringen, Schulz 7,2 Mio zu zahlen, um dann nicht mal im Zweifel auf ihn zurückgreifen zu können.
Was soll es bringen, auf Schulz zurückgreifen zu können?
Ungefähr genau das, was es diese Saison gebracht hat? Einen Spieler zu haben, der zwar nicht die Mannschaft verbessert, aber solide mitspielen kann, sodass die Mannschaft mit ihm in der Startelf auf einen soliden Punkteschnitt von 2,11 Punkten kommt.
Bei allem gehate muss man nicht so tun, als ob Schulz bei jedem Spiel 2 Eigentore geschossen, einen Mitspieler ins Krankenhaus getreten, eine Passquote von maximal 5% und eine Zweikampfquote im negativen Bereich hätte. Ja, er hilft uns nicht weiter, vor allem, im Bezug auf sein Gehalt. Aber er ist kein Vollblinder, der maximal das Niveau für die Regionalliga hat.
Ich halte selbst nichts von überzogenen Erwartungen oder Anfeindungen aufgrund der legitimen Einhaltung seines Vertrages, aber Schulz Qualität nun in irgendeiner Art und Weise hoch zu reden ist auch Quatsch. Er ist bei WhoScored auf Platz 221 von 309. wenn das als „Solide mitspielen“ zählt, dann kann quasi jeder Bundesliga Spieler bei uns solide mitspielen.
Spontan erinnere mich an das ausscheiden gegen Lissabon, das Schulz mit einer Vorlage für den Gegner und einem auch sonst katastrophalen spiel miteingeleitet hat, was sicher ausschlaggebend für das Ausscheiden aus der CL war. Wenn das unser Anspruch ist, dann sollten wir ab jetzt nur noch Spieler für die erste elf holen und den Rest mit Jugendspielern auffüllen, die „solide mitspielen“.
06.07.2022 - 07:04 Uhr
Zitat von Borusse91
sein Berater hat das vor Wochen gut "eingefädelt" Nico würde gern wieder mehr spielen und sei bereit, für einen neuen Verein, "wohlwissend" das es mit den derzeitigen Gehaltskonditionen niemand auf den Erdball gibt, die nur annähernd das Gehalt übernehmen werden und der Markt für ihn dadurch überhaupt nicht da sein wird. Quelle: www.halternerzeitung.de
Es gibt ein großes Hallo, als 15 Minuten vor dem Anpfiff Kapitän Marco Reus und die ebenfalls nicht berücksichtigten Marius Wolf, Donyell Malen, Emre Can, Mateu Morey (alle Belastungssteuerung) und Nico Schulz (leicht umgeknickt) Platz nehmen.
Nico Schulz kehrt als Erster der Saison 22/23 (wenn auch nur leicht verletzt / umgeknickt) neu ins Lazarett ein.Erreicht hat er dadurch das Nico bisher die Wechselfrist halbwegs unbeschadet (Medien) überstanden hat, am Ende "bleibt er halt" und wird versuchen auf viel Einsatzzeit zu kommen.
Freuen wir uns also auf schöne Fotos mit seiner Freundin, den irgendwie bleibt man halt dann doch "präsent" und gut "kicken" muss ja nicht jeder können...
06.07.2022 - 08:08 Uhr
Zitat von Borusse91
Quelle: www.halternerzeitung.de
Es gibt ein großes Hallo, als 15 Minuten vor dem Anpfiff Kapitän Marco Reus und die ebenfalls nicht berücksichtigten Marius Wolf, Donyell Malen, Emre Can, Mateu Morey (alle Belastungssteuerung) und Nico Schulz (leicht umgeknickt) Platz nehmen.
Nico Schulz kehrt als Erster der Saison 22/23 (wenn auch nur leicht verletzt / umgeknickt) neu ins Lazarett ein.Mal unabhängig davon, dass er uns sportlich absolut null Mehrwert bringt, ist diese Verletzungshistorie echt unfassbar.
Alleine letzte Saison hat er schon wieder 83 Tage gefehlt und 12 Spiele verpasst. Ständig kommen da die Wehwehchen, immer ist irgendwas. Jetzt ist er schon wieder leicht umgeknickt. Der Wahnsinn.
Post-Optionen
Den kompletten Thread wirklich löschen?
Paten-Optionen
Möchtest Du den Beitrag wirklich löschen?
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Lesezeichen
Abonnierte Threads
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Post-Optionen
Nutze die Thread-Suche, wenn Du diesen Post in einen anderen Thread verschieben möchtest. Drücke Thread erstellen, wenn aus diesem Post ein eigenständiger Thread werden soll.
Deutschland




