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Ihlas Bebou
Geburtsdatum 23.04.1994
Alter 32
Nat. Togo  Togo
Größe 1,85m
Vertrag bis -
Position Mittelstürmer
Fuß rechts
Akt. Verein Vereinslos

Leistungsdaten: 25/26

Ihlas Bebou [13]

31.08.2017 - 10:14 Uhr
Ihlas Bebou [13] |#181
23.05.2019 - 12:13 Uhr
Zitat von handycap
Zitat von Alex-

Wie bereits schon einmal geschrieben, dürfte dieses Konzept so nicht funktionieren. Jede vernünftige Klausel zu einer Beteiligung am Weiterverkauf umfasst natürlich grundsätzlich auch die Boni.


Woher hast du diese Information?
Ich meine hat man dir schon einmal einen ähnlichen Vertrag eines Spieler zu Ansicht vorgelegt?
Oder glaubst du es einfach nur weil für dich logisch und plausibel erscheint. (Was es ja durchaus ist)
Ich arbeite seit über 30 Jahren täglich mit verschiedenen Verträgen und eine ähnliche Variante wie die von mir beschriebene habe ich auch in meinem Business schon einige male angetroffen.


Ich halte das für rechtlich zwingend, wenn im Vertrag ausschließlich etwas steht wie "Beteiligung am Weiterverkauf: X %". Denn wenn man die Klausel auslegt, kann man nur dazu kommen, dass mit "Weiterverkauf" oder meinetwegen "Erlös aus dem Weiterverkauf" alle bestimmbaren Gegenleistungen geldwerter Art gemeint sein müssen. Schließlich könnte eine solche Klausel sonst wirklich ad absurdum geführt werden, wenn man wie von dir vorgeschlagen verfährt. So ein Verständnis suggeriert im anderen Kontext übrigens auch das FIFA Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, das bei Transfers zwischen Vereinen desselben Verbandes zwar nicht anwendbar sind, dessen Wertungen aber natürlich trotzdem herangezogen werden können. Im Art. 1 Anhang 5 zum Solidaritätsmechanismus heißt es:

"Wechselt ein Berufsspieler während der Laufzeit seines Vertrags den Verein, werden 5 % jeglicher an den ehemaligen Verein gezahlten Entschädigung, mit Ausnahme der Ausbildungsentschädigung, vom Gesamtbetrag abgezogen, die vom neuen Verein an die Vereine zu zahlen sind, die in früheren Jahren zum Training und zur Ausbildung des betreffenden Spielers beigetragen haben."

(Link: https://resources.fifa.com/mm/document/affederation/administration/02/70/95/52/regulationsonthestatusandtransferofplayersjune2016_g_german.pdf)

Es wäre nicht überzeugend, den vertraglich vereinbarten Weiterveräußerungsklauseln ein anderes Verständnis zugrunde zulegen. Wenn die Vereine natürlich explizit eine Klausel mit dem Wortlaut "Beteiligung an jeglicher sofortigen, einmaligen Zahlung beim Weiterverkauf i.H.v. X%", dann käme man freilich zu einem anderen Ergebnis. Das wäre aber wirklich eine äußerst blöde Vertragsgestaltung vom abgebenden Verein.
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