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Aufsichtsrat

31.05.2010 - 14:00 Uhr
Aufsichtsrat |#1311
28.10.2015 - 13:48 Uhr
So habe ich es auch aufgefasst. Einen Forderungsverzicht zu vereinbaren bzw. Eine Absichtserklärung zu unterzeichnen, bedeutet ja nicht dass der Erlass mit sofortiger Wirkung bilanziell wirksam wird. Sondern dann, wann es steuerlich am meisten Sinn macht.
Aufsichtsrat |#1312
28.10.2015 - 15:04 Uhr
Zitat von knusperhansa
So habe ich es auch aufgefasst. Einen Forderungsverzicht zu vereinbaren bzw. Eine Absichtserklärung zu unterzeichnen, bedeutet ja nicht dass der Erlass mit sofortiger Wirkung bilanziell wirksam wird. Sondern dann, wann es steuerlich am meisten Sinn macht.


Das ist klar das dieser Forderungsverzicht erst nach der Ausgliederung greift. Frau Bachmann war nur diejenige die so tat als ob der schon vollzogen sein müsste. Der Forderungsverzicht liegt schon Monate beim AR. Jetzt ist es wohl so das Müller und Elgeti ihn verhandelt haben, Änderungen vorgenommen, dann hat Elgeti ihn geändert zu Müller geschickt, der Verbesserungen wollte jetzt ändert ihn Elgeti nochmal in der Hoffnung das Müller unterschreibt.

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Anno 2012
Totgesagte leben länger, oder wie der Hansastahl gehärtet wurde.
Aufsichtsrat |#1313
28.10.2015 - 15:24 Uhr
Zitat von Harry_Hurtig


Basti es wird auf allen Ebenen propagiert, das der Forderungsverzicht vor der MV kommen soll.


Zitat von Harry_Hurtig


Das ist klar das dieser Forderungsverzicht erst nach der Ausgliederung greift.


na gut, dann drückst du dich wohl missverständlich aus. oder ich blick bei deinem hin und her einfach nur nicht durch... Zunge raus zwinker

fakt ist, vor der MV kommt kein verzicht. dieser kommt nach der ausgliederung, wird nur vorher (für den wahrscheinlichen fall der ausgliederung) schriftlich fixiert (was aber noch lange kein verzicht ist, weil dafür die noch nicht beschlossene ausgliederung bedingung ist).

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#gemeinsamnachoben

---------------------kolke---------------------
---------------riedel---hüsing-----------
---mendy--------------------------pelzer---
------------------- leemans---------------
----------wannenwetsch----------------------
--------------------------- ----------------
---jänicke-------------------lartey -------
-------------breier----ziemer------------------

Dieser Beitrag wurde zuletzt von basti1965 am 28.10.2015 um 15:25 Uhr bearbeitet
Aufsichtsrat |#1314
28.10.2015 - 15:46 Uhr
Zitat von basti1965
Zitat von Harry_Hurtig



Basti es wird auf allen Ebenen propagiert, das der Forderungsverzicht vor der MV kommen soll.


Zitat von Harry_Hurtig



Das ist klar das dieser Forderungsverzicht erst nach der Ausgliederung greift.


na gut, dann drückst du dich wohl missverständlich aus. oder ich blick bei deinem hin und her einfach nur nicht durch... Zunge raus zwinker

fakt ist, vor der MV kommt kein verzicht. dieser kommt nach der ausgliederung, wird nur vorher (für den wahrscheinlichen fall der ausgliederung) schriftlich fixiert (was aber noch lange kein verzicht ist, weil dafür die noch nicht beschlossene ausgliederung bedingung ist).

Ich kann nur noch mal darauf verweisen, das alle Parteien auf den Forderungsverzicht von Elgeti verweisen. Er ist ein wesentlicher Baustein das es überhaupt zur Ausgliederung kommen kann.
Wenn es nicht zu einem schriftlich fixierten Forderungsverzicht kommt, kann es auch keine Ausgliederung geben. Solange wie es die nicht gibt ist eine Insolvenz Hansas möglich. Da frage ich mich wer profitiert davon.

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Anno 2012
Totgesagte leben länger, oder wie der Hansastahl gehärtet wurde.
Aufsichtsrat |#1315
28.10.2015 - 16:01 Uhr
Um das kurz deutlich zu machen: Es geht um die schriftliche Willenserklärung später auf Forderungen verzichten zu wollen. Der Forderungsverzicht ansich kann und wird wohl erst nach der Ausgliederung geschehen.

Alles andere wäre aus Sicht des Vereins und vor allem Elgetis absolut blöde...
Aufsichtsrat |#1316
28.10.2015 - 16:49 Uhr
Für Hansa spielt das steuertechnisch alles keine große Rolle. Der Verein bzw. die Stadiongesellschaft schieben einen dermaßen großen Verlustvortrag vor sich her, dass Erträge (aus Schuldenerlass) bis sonst wann zu keiner Steuerlast von Hansa führen würden.
Es ist im Gegenteil eher riskant (für Hansa), einen Schuldenerlass erst nach der Umstrukturierung durchzuführen, da Verlustvorträge bei Gesellschafterwechseln verloren gehen können.
In den bisher kursierenden Varianten zum Schuldenerlass, die ich gelesen habe steht drin, dass der Erlass bei Tilgung erfolgen soll, also z.B. 1000 € tilgen 2000 € Minderung der Verbindlichkeit bewirken. So eine Vereinbarung wäre für Hansa natürlich extrem schlecht. Man zahlt ein Vielfaches der DKB-Zinsen (4% gegenüber 0,5%) weiterhin auf den vollen Betrag. Und wann Hansa Schulden in nennenswerter Größenordnung tilgen wird, das steht für mich in den Sternen, momentan sind wir ja auch nur von einer schwarzen Null weiter Weg als die Erde vom Mond. Ein Erlass in dieser Form ist ein vergiftetes Geschenk.
Ein Schuldenerlass macht für Hansa nur Sinn, wenn der Erlass unmittelbar erfolgt und nicht an Bedingungen geknüpft ist, die Hansa nur extrem schwer oder in absehbarer Zeit gar nicht erfüllen kann.
Ich hoffe einfach mal, dass zur MV vom AR oder vom Interimsvorstand mehr Licht in die Vertragssituation (was ist unterschrieben, was ist gültig, was ist noch in Verhandlung) gebracht wird.

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Warnemünde+Wandsbek
Aufsichtsrat |#1317
28.10.2015 - 21:16 Uhr
Zitat von nordost
Ein Erlass in dieser Form ist ein vergiftetes Geschenk.
Ein Schuldenerlass macht für Hansa nur Sinn, wenn der Erlass unmittelbar erfolgt und nicht an Bedingungen geknüpft ist, die Hansa nur extrem schwer oder in absehbarer Zeit gar nicht erfüllen kann.


Vielen Dank, dass jemand mit Ahnung das mal so klar darstellt.

Also doch nicht der Retter mit dem großen Herz...
Aufsichtsrat |#1318
28.10.2015 - 21:40 Uhr
@ Martin Ohde: Vielen Dank für die Antwort, welche ich sehr gut finde!!
Zitat von nordost

In den bisher kursierenden Varianten zum Schuldenerlass, die ich gelesen habe steht drin, dass der Erlass bei Tilgung erfolgen soll, also z.B. 1000 € tilgen 2000 € Minderung der Verbindlichkeit bewirken.

Wo und wie hast Du denn kursierende Schuldenerlassvarianten gelesen??

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*Mut ist nur ein weiteres Anagramm für Glück.*
Aufsichtsrat |#1319
28.10.2015 - 23:15 Uhr
Eine wichtige Info muss noch zur Diskussion in der Aula ergänzt werden: Ahrens sagte ohne Widerspruch, dass Dahlmann zunächst dem AR von zwei Investoren berichtete, die Namen nicht rausrückte und ihm (als ARV) dann kurz vor der aMV Elgeti als einziger Kandidat vorgestellt wurde. Das klingt schon seltsam...

Soweit nur eine Ergänzung zur Vorgehensweise von Dahlmann (aus Sicht von Ahrens). Ansonsten meinte auch Ahrens, dass Elgeti ein positiv Verrückter sei, bei dem man sich bedanken müsse.
Aufsichtsrat |#1320
29.10.2015 - 07:19 Uhr
Zitat von sportverrueckt
Zitat von nordost

Ein Erlass in dieser Form ist ein vergiftetes Geschenk.
Ein Schuldenerlass macht für Hansa nur Sinn, wenn der Erlass unmittelbar erfolgt und nicht an Bedingungen geknüpft ist, die Hansa nur extrem schwer oder in absehbarer Zeit gar nicht erfüllen kann.


Vielen Dank, dass jemand mit Ahnung das mal so klar darstellt.

Also doch nicht der Retter mit dem großen Herz...


Das hat auch keiner behauptet, es ging bei der letzten Diskussion lediglich ums zeitliche Prozedere, nicht um den Inhalt und was nun besser oder schlechter für Hansa ist.smile
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