Michael Dahlmann (Vorstandsvorsitzender)
01.02.2013 - 10:19 Uhr
22.02.2013 - 20:17 Uhr
Zitat von heiligergreif:
Man könnte auch sagen, weil Herr Dahlmann aus Erfahrung/um den jur. Sachverhalt wusste/weis wurde das Angebot unterbreitet. Eben weil dem kein jur. relevanter Sachverhalt zugrunde liegt, ist es um so erstaunlicher das so viele dies nicht von Amtsträgern und ihren speziellen Vorschriften trennen können. Noch erstaunlicher, das der NDR das nicht kann und kein Mitglied des Stammtischs sein will/sollte. Warum dann entweder in Unkenntnis oder mit Vorsatz (und zwar nur vom NDR) da eine Sache thematisiert wird, die eigentlich völlig irrelevant ist und völlig am vermuteten Hintergrund vorbeigeht ist die Frage. Man sieht ja, welche Folgen das mal wieder hat, wenn der NDR hier ein Knöchelchen hinschmeißt und bereitwillig drauf angesprungen wird. Warum der FCH im Nachhinein auch die BSler, die mit Nein gestimmt haben im Mai "belohnen" sollte ist, wenn man den Bezug zum Mai herstellt auch unlogisch.
Man sollte sich doch mal fragen, warum Karina Jens nicht nach Erhalt des Schreibens ihren Partei- und Fraktionskollegen (!), Bürgerschafts- und Hansa-AR-Mitglied J. Brincker angerufen hat und ihm gesagt hat, Du hör mal, das kann nach hinten losgehen, wenn der NDR um die Ecke biegt, lasst das mal. Und da ist @nowos zweites Zitat das plausibelste.
Schon Wulff hatte nicht begriffen, dass es eben nicht nur um strafrechtliche Relevanz geht, sondern auch um Moral.
Und wenn's wirklich so ist, dass ein Teil der Bürgerschaft ein Problem mit MD hat, wird die Zukunft zeigen, ob der AR mit ihm eine gute Wahl getan hat.
Man könnte auch sagen, weil Herr Dahlmann aus Erfahrung/um den jur. Sachverhalt wusste/weis wurde das Angebot unterbreitet. Eben weil dem kein jur. relevanter Sachverhalt zugrunde liegt, ist es um so erstaunlicher das so viele dies nicht von Amtsträgern und ihren speziellen Vorschriften trennen können. Noch erstaunlicher, das der NDR das nicht kann und kein Mitglied des Stammtischs sein will/sollte. Warum dann entweder in Unkenntnis oder mit Vorsatz (und zwar nur vom NDR) da eine Sache thematisiert wird, die eigentlich völlig irrelevant ist und völlig am vermuteten Hintergrund vorbeigeht ist die Frage. Man sieht ja, welche Folgen das mal wieder hat, wenn der NDR hier ein Knöchelchen hinschmeißt und bereitwillig drauf angesprungen wird. Warum der FCH im Nachhinein auch die BSler, die mit Nein gestimmt haben im Mai "belohnen" sollte ist, wenn man den Bezug zum Mai herstellt auch unlogisch.
Man sollte sich doch mal fragen, warum Karina Jens nicht nach Erhalt des Schreibens ihren Partei- und Fraktionskollegen (!), Bürgerschafts- und Hansa-AR-Mitglied J. Brincker angerufen hat und ihm gesagt hat, Du hör mal, das kann nach hinten losgehen, wenn der NDR um die Ecke biegt, lasst das mal. Und da ist @nowos zweites Zitat das plausibelste.
Schon Wulff hatte nicht begriffen, dass es eben nicht nur um strafrechtliche Relevanz geht, sondern auch um Moral.
Und wenn's wirklich so ist, dass ein Teil der Bürgerschaft ein Problem mit MD hat, wird die Zukunft zeigen, ob der AR mit ihm eine gute Wahl getan hat.
22.02.2013 - 20:21 Uhr
wenn MD schon handlanger von methling war (steinigt mich, wenn ich mich irre) kann das verhältnis zur bürgerschaft ja nur belastet sein :ugly
22.02.2013 - 21:27 Uhr
Zitat von und1und2:
"Als Amtsträger wird im deutschen Staatshaftungsrecht „jemand“ bezeichnet, der „in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes“ handelt (Art. 34 S. 1 GG)"
Die Bürgerschaft ist durch Wahlen legitimiert. Also trifft das auf sie mmN zu.
Deine Meinung sei Dir unbenommen, aber es gibt einen Unterschied zwischen Amts- und Mandatsträgern, nicht zuletzt bei der finanziellen Abhängigkeit. Alle BSler haben einen richtigen Job, und wenn es H4 wäre und werden nicht vom Steuerzahler alimentiert und haben keine staatliche Aufträge zu erfüllen. Mandatsträger zu sein ist kein Amt und man ist auch nicht Beamter oder nimmt andere hoheitliche Aufgaben wahr. Ein Amt wäre Minister, Bundespräsident, Kanzler , Richter, Vollzug, Wahlhelfer, Soldat etc. . Nicht umsonst ist Abgeordnetenbestechung nicht strafbar, oder Vorteilsgewährung usw.. Moral ist nicht justiziabel, zum Glück, aber ich habe auch geschrieben, das ich das ebenfalls als nicht geglückt empfinde - aber nur weil man mit Deiner Reaktion rechnen muss, oder der von Frau Jens oder des NDR oder von all den anderen, die keinen Plan von den juristischen Grundlagen haben und den Stammtisch vertreten.
Davon abgesehen, ich schrieb es bereits, liegt es immer im Ermessen der Behördenleitung oder eines Parlamentspräsidiums, hier Karina Jens (und nur an sie ging das Schreiben) zu entscheiden, ob das Angebot im Rahmen der Zumutbarkeit liegt oder nicht. Ein Nein im Namen der Fraktionen an den FCH hätte gereicht und die Sache wäre erledigt gewesen.
Nochmal die Frage, welches Interesse könnte ausgerechnet Frau Jens, die Wahlkampfunterstützung in vielfacher Höhe von Unternehmen für ihren Wahlkampf annahm, bewogen haben, statt den Vorsitzenden des FA;BS-Mitglied;Parteifreund; AR-Mitglied Brincker nicht über ihre Bedenken zu informieren und statt dessen medienwirksam dem NDR das Schreiben weiterzuleiten und ein öffentliches Statement dazu abzugeben und von einer Beleidigung der BS seitens des FCH zu sprechen ?
Wurde eigentlich schon mal vom NDR Sinn und Zweck z.B. des sogenannten "Unternehmerballs" thematisiert oder Beteiligte an Ausfahrten zur Hansesail ? Nein ? Na dann ist ja alles in Butter, also gut geschmiert.
Zitat von nowo:
Schon Wulff hatte nicht begriffen, dass es eben nicht nur um strafrechtliche Relevanz geht, sondern auch um Moral.
.
Wulff war Amtsträger, sowohl als MP als auch als BP, mithin auch finanziell alimentiert. Und zwar so gut, das er keinen Bobbycar benötigt hätte. Als Amtsträger und Vertretung der Gesetzgebung bzw. als deren höchstes Organ sind die dafür einschlägigen Paragrafen für ihn relevant gewesen. Moral ist keine justiziable Kategorie. Und wenn man aus eigener Sicht darauf rumreitet, dann offenbart das eben nur den gegenteiligen moralischen Standpunkt, der aber (subjektiv) eben auch genauso verwerflich sein kann. Und Wulff ist eben nicht über das moralische Seil gestolpert sondern über das juristische. Das Angebot des FCH hat keine juristische Relevanz, deshalb ist die moralische Wertung eben auch höchstens fiktiv bzw. abhängig vom Interesse diese überhaupt vorzunehmen.
"Als Amtsträger wird im deutschen Staatshaftungsrecht „jemand“ bezeichnet, der „in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes“ handelt (Art. 34 S. 1 GG)"
Die Bürgerschaft ist durch Wahlen legitimiert. Also trifft das auf sie mmN zu.
Deine Meinung sei Dir unbenommen, aber es gibt einen Unterschied zwischen Amts- und Mandatsträgern, nicht zuletzt bei der finanziellen Abhängigkeit. Alle BSler haben einen richtigen Job, und wenn es H4 wäre und werden nicht vom Steuerzahler alimentiert und haben keine staatliche Aufträge zu erfüllen. Mandatsträger zu sein ist kein Amt und man ist auch nicht Beamter oder nimmt andere hoheitliche Aufgaben wahr. Ein Amt wäre Minister, Bundespräsident, Kanzler , Richter, Vollzug, Wahlhelfer, Soldat etc. . Nicht umsonst ist Abgeordnetenbestechung nicht strafbar, oder Vorteilsgewährung usw.. Moral ist nicht justiziabel, zum Glück, aber ich habe auch geschrieben, das ich das ebenfalls als nicht geglückt empfinde - aber nur weil man mit Deiner Reaktion rechnen muss, oder der von Frau Jens oder des NDR oder von all den anderen, die keinen Plan von den juristischen Grundlagen haben und den Stammtisch vertreten.
Davon abgesehen, ich schrieb es bereits, liegt es immer im Ermessen der Behördenleitung oder eines Parlamentspräsidiums, hier Karina Jens (und nur an sie ging das Schreiben) zu entscheiden, ob das Angebot im Rahmen der Zumutbarkeit liegt oder nicht. Ein Nein im Namen der Fraktionen an den FCH hätte gereicht und die Sache wäre erledigt gewesen.
Nochmal die Frage, welches Interesse könnte ausgerechnet Frau Jens, die Wahlkampfunterstützung in vielfacher Höhe von Unternehmen für ihren Wahlkampf annahm, bewogen haben, statt den Vorsitzenden des FA;BS-Mitglied;Parteifreund; AR-Mitglied Brincker nicht über ihre Bedenken zu informieren und statt dessen medienwirksam dem NDR das Schreiben weiterzuleiten und ein öffentliches Statement dazu abzugeben und von einer Beleidigung der BS seitens des FCH zu sprechen ?
Wurde eigentlich schon mal vom NDR Sinn und Zweck z.B. des sogenannten "Unternehmerballs" thematisiert oder Beteiligte an Ausfahrten zur Hansesail ? Nein ? Na dann ist ja alles in Butter, also gut geschmiert.
Zitat von nowo:
Schon Wulff hatte nicht begriffen, dass es eben nicht nur um strafrechtliche Relevanz geht, sondern auch um Moral.
.
Wulff war Amtsträger, sowohl als MP als auch als BP, mithin auch finanziell alimentiert. Und zwar so gut, das er keinen Bobbycar benötigt hätte. Als Amtsträger und Vertretung der Gesetzgebung bzw. als deren höchstes Organ sind die dafür einschlägigen Paragrafen für ihn relevant gewesen. Moral ist keine justiziable Kategorie. Und wenn man aus eigener Sicht darauf rumreitet, dann offenbart das eben nur den gegenteiligen moralischen Standpunkt, der aber (subjektiv) eben auch genauso verwerflich sein kann. Und Wulff ist eben nicht über das moralische Seil gestolpert sondern über das juristische. Das Angebot des FCH hat keine juristische Relevanz, deshalb ist die moralische Wertung eben auch höchstens fiktiv bzw. abhängig vom Interesse diese überhaupt vorzunehmen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von heiligergreif am 22.02.2013 um 21:41 Uhr bearbeitet
22.02.2013 - 21:50 Uhr
Zitat von und1und2:
also "ganz bewusst" ist erst einmal eine unterstellung deiner seits...
und wo wird ein vorsätzliches verhalten von hansa unterstellt???
es wird lediglich im anschluss an die ausführungen von frau jens die problematik der vorteilsnahme erklärt, eben weil diese aktion dahingehend unglücklich war...es wird aber nicht unterstellt, dass hansa bestechen wollte!!!
man sollte schon die kirche im dorf lassen!
Zitat von Blaues-Wunder:
Peinlich wird es an eben genau jener Stelle, an der Frau Jens dann aber auf andere verweis, welche darin gar einen Affront sehen, ohne diese namentlich zu benennen. Unsere Damen und Herren aus der Bs benötigen doch auch sonst kein Sprachrohr wie Frau Jens, um Ihrer Meinung medial Gehör zu verschaffen. Wer also hat denn nun ganz konkret ein Problem damit?
peinlich wäre es, wenn frau jens mit ner namensliste aufwarten und diese vernennen würden!
Zitat von Blaues-Wunder:
Ganz zufällig wird aber seitens Hansa das Einladungsschreiben samt der Unterschrift des VV abgebildet. Das ist alles natürlich rein sachlich.
:) ja das ist sachlich...mehr sachlichkeit geht schon gar nicht mehr. jeder konnte den GANZEN brief lesen und sich so selber ein bild machen...
so wird übrigens auch schnell klar wer verantwortlich ist. ohne die einblendung des schriftstückes hätten wir hier doch seitenlang philosophiert ob MD oder doch BH dafür verantwortlich wären
Kurzum. Unsere Meinungen über den Hintergrund, die Notwendigkeiten und die Absichten rund um diesen Beitrag gehen ohne die Möglichkeit auf einen Konsens auseinander. Auf Deine Argumentationen möchte ich nun bis auf zwei Anmerkungen nicht weiter eingehen, weil darin erkennbar ist, dass Du längst eine Verteilung über gut und böse vorgenommen hast. 1.Ich muss Frau Jens allerdings nichts unterstellen, denn Sie HAT im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte und somit völlig bewusst dieses mediale Bild gezeichnet. 2. Wäre es tatsächlich peinlich, starken und zeichnenden Worten wie "Affront" wenigstens Namen folgen zu lassen? So bleibt es ein feiges "jemand hat gesagt, dass...". Schön bequem natürlich, weil man so die Chance verwehrt, die Beweg- und vielleicht auch sonstigen Hintergründe ebendieser Personen zu erfragen.
Ich finde dieses feige aus der Deckung schießen hat immer auch sein eigenes Geschmäckle, zumal eben jene BS-Vertreter bei anderen, noch so kleinen Alltagsbanalitäten auch kein Problem haben, sich selbst und allen aktivierbaren Medien zu Wort zu melden.
Ich finde es aber auch seltsam, wie schnell selbst hier fast schon kriminalisierende Silben verwendet werden. WWW machts eben möglich.
Zitat von und1und2:
wenn MD schon handlanger von methling war (steinigt mich, wenn ich mich irre) kann das verhältnis zur bürgerschaft ja nur belastet sein :ugly
Soviel dann zum Thema seriöse Diskussion.
Guten Abend!
also "ganz bewusst" ist erst einmal eine unterstellung deiner seits...
und wo wird ein vorsätzliches verhalten von hansa unterstellt???
es wird lediglich im anschluss an die ausführungen von frau jens die problematik der vorteilsnahme erklärt, eben weil diese aktion dahingehend unglücklich war...es wird aber nicht unterstellt, dass hansa bestechen wollte!!!
man sollte schon die kirche im dorf lassen!
Zitat von Blaues-Wunder:
Peinlich wird es an eben genau jener Stelle, an der Frau Jens dann aber auf andere verweis, welche darin gar einen Affront sehen, ohne diese namentlich zu benennen. Unsere Damen und Herren aus der Bs benötigen doch auch sonst kein Sprachrohr wie Frau Jens, um Ihrer Meinung medial Gehör zu verschaffen. Wer also hat denn nun ganz konkret ein Problem damit?
peinlich wäre es, wenn frau jens mit ner namensliste aufwarten und diese vernennen würden!
Zitat von Blaues-Wunder:
Ganz zufällig wird aber seitens Hansa das Einladungsschreiben samt der Unterschrift des VV abgebildet. Das ist alles natürlich rein sachlich.
:) ja das ist sachlich...mehr sachlichkeit geht schon gar nicht mehr. jeder konnte den GANZEN brief lesen und sich so selber ein bild machen...
so wird übrigens auch schnell klar wer verantwortlich ist. ohne die einblendung des schriftstückes hätten wir hier doch seitenlang philosophiert ob MD oder doch BH dafür verantwortlich wären
Kurzum. Unsere Meinungen über den Hintergrund, die Notwendigkeiten und die Absichten rund um diesen Beitrag gehen ohne die Möglichkeit auf einen Konsens auseinander. Auf Deine Argumentationen möchte ich nun bis auf zwei Anmerkungen nicht weiter eingehen, weil darin erkennbar ist, dass Du längst eine Verteilung über gut und böse vorgenommen hast. 1.Ich muss Frau Jens allerdings nichts unterstellen, denn Sie HAT im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte und somit völlig bewusst dieses mediale Bild gezeichnet. 2. Wäre es tatsächlich peinlich, starken und zeichnenden Worten wie "Affront" wenigstens Namen folgen zu lassen? So bleibt es ein feiges "jemand hat gesagt, dass...". Schön bequem natürlich, weil man so die Chance verwehrt, die Beweg- und vielleicht auch sonstigen Hintergründe ebendieser Personen zu erfragen.
Ich finde dieses feige aus der Deckung schießen hat immer auch sein eigenes Geschmäckle, zumal eben jene BS-Vertreter bei anderen, noch so kleinen Alltagsbanalitäten auch kein Problem haben, sich selbst und allen aktivierbaren Medien zu Wort zu melden.
Ich finde es aber auch seltsam, wie schnell selbst hier fast schon kriminalisierende Silben verwendet werden. WWW machts eben möglich.
Zitat von und1und2:
wenn MD schon handlanger von methling war (steinigt mich, wenn ich mich irre) kann das verhältnis zur bürgerschaft ja nur belastet sein :ugly
Soviel dann zum Thema seriöse Diskussion.
Guten Abend!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Blaues-Wunder am 22.02.2013 um 21:58 Uhr bearbeitet
22.02.2013 - 21:53 Uhr
@ HG
du musst nicht deine wissenheit ausspielen und unwissende denunzieren...ich lerne gerne dazu ;)
um meine unwissenheit zu untermauern mal folgender link:
http://195.37.188.171/bi/vo020.asp?VOLFDNR=150284&options=4
vielleicht magst du mich als juristisch unwissenden über den letzten satz aufklären:
"Im Übrigen gibt es, wie die zitierte Rechtsprechung verweist, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB), der auch für kommunale Mandatsträger greift."
du musst nicht deine wissenheit ausspielen und unwissende denunzieren...ich lerne gerne dazu ;)
um meine unwissenheit zu untermauern mal folgender link:
http://195.37.188.171/bi/vo020.asp?VOLFDNR=150284&options=4
vielleicht magst du mich als juristisch unwissenden über den letzten satz aufklären:
"Im Übrigen gibt es, wie die zitierte Rechtsprechung verweist, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB), der auch für kommunale Mandatsträger greift."
22.02.2013 - 21:59 Uhr
@heiligergreif
Amts- oder Mandatsträger, strafrechtlich relevant oder nicht, wen interessiert das?
Es geht darum, dass man die Verteilung von VIP-Tickets an die gesamte Bürgerschaft nicht nur als Dank für Wohlwollen in der Vergangenheit, sondern auch als Versuch, sich Wohlwollen für die Zukunft zu "erkaufen" sehen kann.
Abgesehen von irgendeiner strafrechtlichen Relevanz gilt es als klug, wenn man vermeidet, dass so ein Eindruck entstehen kann, erst recht, wenn man sich des Wohlwollens für die Zukunft nicht sicher sein kann.
Es wäre doch höchst ärgerlich, wenn bei einem späteren Votum der Bürgerschaft nur wegen dieser Geschichte nur 1-2 pro-Hansa-Stimmen fehlen sollten.
Und da Du Brincker ansprichst, vielleicht hätte es auch besser umgekehrt laufen sollen, nämlich dass MD ihn zuerst befragt, ob er das Ganze für eine gute Idee hält.
Und Frau Jens sollten wir eher noch dankbar sein. Viel schlimmer wäre gewesen, die Geschichte wäre erst rausgekommen, kurz bevor die Bürgerschaft wieder über Hansa befindet.
Amts- oder Mandatsträger, strafrechtlich relevant oder nicht, wen interessiert das?
Es geht darum, dass man die Verteilung von VIP-Tickets an die gesamte Bürgerschaft nicht nur als Dank für Wohlwollen in der Vergangenheit, sondern auch als Versuch, sich Wohlwollen für die Zukunft zu "erkaufen" sehen kann.
Abgesehen von irgendeiner strafrechtlichen Relevanz gilt es als klug, wenn man vermeidet, dass so ein Eindruck entstehen kann, erst recht, wenn man sich des Wohlwollens für die Zukunft nicht sicher sein kann.
Es wäre doch höchst ärgerlich, wenn bei einem späteren Votum der Bürgerschaft nur wegen dieser Geschichte nur 1-2 pro-Hansa-Stimmen fehlen sollten.
Und da Du Brincker ansprichst, vielleicht hätte es auch besser umgekehrt laufen sollen, nämlich dass MD ihn zuerst befragt, ob er das Ganze für eine gute Idee hält.
Und Frau Jens sollten wir eher noch dankbar sein. Viel schlimmer wäre gewesen, die Geschichte wäre erst rausgekommen, kurz bevor die Bürgerschaft wieder über Hansa befindet.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von nowo am 22.02.2013 um 22:28 Uhr bearbeitet
22.02.2013 - 22:08 Uhr
Ja mach ich gerne. Zunächst der Hinweis, den selbsteingestellten Link mal zu lesen und sich mit dem zitierten Paragrafen zu befassen , dort heisst es :
§ 108e
Abgeordnetenbestechung
(1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Jetzt wieder Du, wie genau lief jetzt der Stimmenkauf ab und für welche Wahl oder Abstimmung ?
Im Übrigen steht genau da die Begründung dafür, das Du mit der Annahme der §§ nicht Recht hattest:
Zitat
Durch die Abgabe einer Erklärung nach dem Verpflichtungsgesetz wird eine Anwendbarkeit der §§ 331 ff StGB für kommunale Mandatsträger nicht begründet, sofern diese nicht ausdrücklich Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Dies dürfte allenfalls für Aufgabenwahrnehmungen im Rahmen von Aufsichtsratstätigkeiten in kommunalen Gesellschaften der Daseinsvorsorge der Fall sein.
Zitat
BGH hat entschieden,
„Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen.
Zitat
Gegen die Annahme einer Amtsträgerschaft bei kommunalen Mandatsträgern spreche u. a. bereits die systematische Auslegung des Gesetzes
Zitat
spricht dafür, dass von § 108e StGB erfasste Abgeordnete nicht gleichzeitig Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sind. Sonst wäre die Schaffung einer Sonderstrafform für Abgeordnete systematisch unverständlich.
Zitat
Amtsausübung ist etwas anderes als Mandatsausübung. Zwischen dem typischen Verwaltungshandeln in behördlichen oder behördenähnlichen Strukturen und dem politischen Handeln in Volksvertretungen aufgrund eines freien Mandats gibt es strukturelle Unterschiede, die eine differenzierte Behandlung beider Handlungsformen öffentlicher Gewalt rechtfertigen.
Zitat
Die Abgabe einer Erklärung durch kommunale Mandatsträger nach dem Verpflichtungsgesetz dürfte die Anwendbarkeit der §§ 331 ff StGB im Regelfall nicht begründen, da es an den weiteren Voraussetzungen für die Annahme eines „für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten“ fehlen dürfte.
§ 108e
Abgeordnetenbestechung
(1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Jetzt wieder Du, wie genau lief jetzt der Stimmenkauf ab und für welche Wahl oder Abstimmung ?
Im Übrigen steht genau da die Begründung dafür, das Du mit der Annahme der §§ nicht Recht hattest:
Zitat
Durch die Abgabe einer Erklärung nach dem Verpflichtungsgesetz wird eine Anwendbarkeit der §§ 331 ff StGB für kommunale Mandatsträger nicht begründet, sofern diese nicht ausdrücklich Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Dies dürfte allenfalls für Aufgabenwahrnehmungen im Rahmen von Aufsichtsratstätigkeiten in kommunalen Gesellschaften der Daseinsvorsorge der Fall sein.
Zitat
BGH hat entschieden,
„Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen.
Zitat
Gegen die Annahme einer Amtsträgerschaft bei kommunalen Mandatsträgern spreche u. a. bereits die systematische Auslegung des Gesetzes
Zitat
spricht dafür, dass von § 108e StGB erfasste Abgeordnete nicht gleichzeitig Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sind. Sonst wäre die Schaffung einer Sonderstrafform für Abgeordnete systematisch unverständlich.
Zitat
Amtsausübung ist etwas anderes als Mandatsausübung. Zwischen dem typischen Verwaltungshandeln in behördlichen oder behördenähnlichen Strukturen und dem politischen Handeln in Volksvertretungen aufgrund eines freien Mandats gibt es strukturelle Unterschiede, die eine differenzierte Behandlung beider Handlungsformen öffentlicher Gewalt rechtfertigen.
Zitat
Die Abgabe einer Erklärung durch kommunale Mandatsträger nach dem Verpflichtungsgesetz dürfte die Anwendbarkeit der §§ 331 ff StGB im Regelfall nicht begründen, da es an den weiteren Voraussetzungen für die Annahme eines „für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten“ fehlen dürfte.
22.02.2013 - 22:21 Uhr
Ist es nicht gänzlich egal ob kommunale Mandatsträger oder Amtsträger?
Es geht doch hier eigentlich nur um die moralische Komponente. Der einzige Punkt aus dem man für MD einen Strick drehen kann. So denn man will!
Es geht doch hier eigentlich nur um die moralische Komponente. Der einzige Punkt aus dem man für MD einen Strick drehen kann. So denn man will!
22.02.2013 - 22:27 Uhr
Zitat von heiligergreif:
Ja mach ich gerne. Zunächst der Hinweis, den selbsteingestellten Link mal zu lesen und sich mit dem zitierten Paragrafen zu befassen , dort heisst es :
§ 108e
Abgeordnetenbestechung
(1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Jetzt wieder Du, wie genau lief jetzt der Stimmenkauf ab und für welche Wahl oder Abstimmung ?
Im Übrigen steht genau da die Begründung dafür, das Du mit der Annahme der §§ nicht Recht hattest:
Zitat
Durch die Abgabe einer Erklärung nach dem Verpflichtungsgesetz wird eine Anwendbarkeit der §§ 331 ff StGB für kommunale Mandatsträger nicht begründet, sofern diese nicht ausdrücklich Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Dies dürfte allenfalls für Aufgabenwahrnehmungen im Rahmen von Aufsichtsratstätigkeiten in kommunalen Gesellschaften der Daseinsvorsorge der Fall sein.
Zitat
BGH hat entschieden,
„Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen.
Zitat
Gegen die Annahme einer Amtsträgerschaft bei kommunalen Mandatsträgern spreche u. a. bereits die systematische Auslegung des Gesetzes
Zitat
spricht dafür, dass von § 108e StGB erfasste Abgeordnete nicht gleichzeitig Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sind. Sonst wäre die Schaffung einer Sonderstrafform für Abgeordnete systematisch unverständlich.
Zitat
Amtsausübung ist etwas anderes als Mandatsausübung. Zwischen dem typischen Verwaltungshandeln in behördlichen oder behördenähnlichen Strukturen und dem politischen Handeln in Volksvertretungen aufgrund eines freien Mandats gibt es strukturelle Unterschiede, die eine differenzierte Behandlung beider Handlungsformen öffentlicher Gewalt rechtfertigen.
Zitat
Die Abgabe einer Erklärung durch kommunale Mandatsträger nach dem Verpflichtungsgesetz dürfte die Anwendbarkeit der §§ 331 ff StGB im Regelfall nicht begründen, da es an den weiteren Voraussetzungen für die Annahme eines „für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten“ fehlen dürfte.
meine güte. du kannst es nicht lassen oder?
ich schrieb doch: zur untermauerung meiner unwissenheit. ich habs gelesen und erkannt!
du brauchst es also nicht nochmal zu wiederholen...
ich habs also verstanden. es ist strafrechtlich nicht relevant!
es bleibt die moralische komponente und die unglückliche aktion ansich...fakt ist nun mal auch, dass unter keinen umständen der eindruck entstehen darf, dass hansa ggüber anderen unternehmen bevorzugt wird, eben durch solche geschenke...und der unglückliche eindruck bleibt. übrigens wurde von frau jens nichts anderes kommuniziert...
aber gut, lassen wir das...
Ja mach ich gerne. Zunächst der Hinweis, den selbsteingestellten Link mal zu lesen und sich mit dem zitierten Paragrafen zu befassen , dort heisst es :
§ 108e
Abgeordnetenbestechung
(1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Jetzt wieder Du, wie genau lief jetzt der Stimmenkauf ab und für welche Wahl oder Abstimmung ?
Im Übrigen steht genau da die Begründung dafür, das Du mit der Annahme der §§ nicht Recht hattest:
Zitat
Durch die Abgabe einer Erklärung nach dem Verpflichtungsgesetz wird eine Anwendbarkeit der §§ 331 ff StGB für kommunale Mandatsträger nicht begründet, sofern diese nicht ausdrücklich Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Dies dürfte allenfalls für Aufgabenwahrnehmungen im Rahmen von Aufsichtsratstätigkeiten in kommunalen Gesellschaften der Daseinsvorsorge der Fall sein.
Zitat
BGH hat entschieden,
„Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen.
Zitat
Gegen die Annahme einer Amtsträgerschaft bei kommunalen Mandatsträgern spreche u. a. bereits die systematische Auslegung des Gesetzes
Zitat
spricht dafür, dass von § 108e StGB erfasste Abgeordnete nicht gleichzeitig Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sind. Sonst wäre die Schaffung einer Sonderstrafform für Abgeordnete systematisch unverständlich.
Zitat
Amtsausübung ist etwas anderes als Mandatsausübung. Zwischen dem typischen Verwaltungshandeln in behördlichen oder behördenähnlichen Strukturen und dem politischen Handeln in Volksvertretungen aufgrund eines freien Mandats gibt es strukturelle Unterschiede, die eine differenzierte Behandlung beider Handlungsformen öffentlicher Gewalt rechtfertigen.
Zitat
Die Abgabe einer Erklärung durch kommunale Mandatsträger nach dem Verpflichtungsgesetz dürfte die Anwendbarkeit der §§ 331 ff StGB im Regelfall nicht begründen, da es an den weiteren Voraussetzungen für die Annahme eines „für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten“ fehlen dürfte.
meine güte. du kannst es nicht lassen oder?
ich schrieb doch: zur untermauerung meiner unwissenheit. ich habs gelesen und erkannt!
du brauchst es also nicht nochmal zu wiederholen...
ich habs also verstanden. es ist strafrechtlich nicht relevant!
es bleibt die moralische komponente und die unglückliche aktion ansich...fakt ist nun mal auch, dass unter keinen umständen der eindruck entstehen darf, dass hansa ggüber anderen unternehmen bevorzugt wird, eben durch solche geschenke...und der unglückliche eindruck bleibt. übrigens wurde von frau jens nichts anderes kommuniziert...
aber gut, lassen wir das...
22.02.2013 - 22:29 Uhr
Zitat von nowo:
@heiligergreif
Amts- oder Mandatsträger, strafrechtlich relevant oder nicht, wen interessiert das?
Die Frage ist nicht ernst gemeint oder ? Dann erübrigt sich jede weitere Diskussion. Aber im Übrigen mich, da ich mich gerne an Fakten orientiere und nicht daran, diesem oder jenem zu gefallen und die Meinung irrelevanter Dritter über mich mir vollkommen egal ist.
Deshalb nochmal, bist Du ehrlich der Meinung, das sich die gewählten Bürgerschaftsmitglieder von nem Ticket im Wert von 175 € in zukünftigen Entscheidungen beeinflussen lassen würden ? Also ich mag Politiker ab einem bestimmten Level auch nicht besonders, aber soviel Not traue ich nicht mal nem Ortsbeirat zu. Zumal wie gesagt, die Annahme von Zuwendungen von Unternehmen/Unternehmern in Wahlkampfzeiten für jeden OB-Kandidaten völlig unproblematisch zu sein scheint, welche natürlich nur und ganz ausschließlich auf persönlicher Sympathie und monetärem Mitleid beruhen.
@nowo, Du hast es doch selbst gesagt, jetzt werden eben alte Rechnungen beglichen, an jemandem, der damals echter Korruption am Zeug geflickt hat. Und das ist so akut, das man bei der erstbesten Gelegenheit die schwersten Geschütze auffährt und sogar auf innerparteiliche Zwänge und Rücksichtnahmen scheißt. Es gibt nur 2 Möglichkeiten , entweder gehts Jens darum, Dahlmann anzukacken oder den FCH zu desavouieren. Da J.Brincker Teil des FCH ist, liegt eben Variante Dahlmann näher. Sie hat doch im Interview explizit darauf verwiesen, das dort keine Unterschrift des ARV und damit des AR und damit des Partei- und BS-Kollegen drunter stand und damit klar gemacht, auf wen ihre Aktion zielt.
Zitat
...um meine unwissenheit zu untermauern mal folgender link:
vielleicht magst du mich als juristisch unwissenden über den letzten satz aufklären...
Sorry, aber ohne klare Kennzeichnung der Intention überlässt Du mir die Interpretation, hab das nicht als Kapitulation erkannt :D, sondern eher als Stichelei. Sorry.
Zitat von lusor:
Ist es nicht gänzlich egal ob kommunale Mandatsträger oder Amtsträger?
Es geht doch hier eigentlich nur um die moralische Komponente. Der einzige Punkt aus dem man für MD einen Strick drehen kann. So denn man will!
Sehr gut. Genau das ist es und die Betonung liegt auf dem letzten Satz.
@heiligergreif
Amts- oder Mandatsträger, strafrechtlich relevant oder nicht, wen interessiert das?
Die Frage ist nicht ernst gemeint oder ? Dann erübrigt sich jede weitere Diskussion. Aber im Übrigen mich, da ich mich gerne an Fakten orientiere und nicht daran, diesem oder jenem zu gefallen und die Meinung irrelevanter Dritter über mich mir vollkommen egal ist.
Deshalb nochmal, bist Du ehrlich der Meinung, das sich die gewählten Bürgerschaftsmitglieder von nem Ticket im Wert von 175 € in zukünftigen Entscheidungen beeinflussen lassen würden ? Also ich mag Politiker ab einem bestimmten Level auch nicht besonders, aber soviel Not traue ich nicht mal nem Ortsbeirat zu. Zumal wie gesagt, die Annahme von Zuwendungen von Unternehmen/Unternehmern in Wahlkampfzeiten für jeden OB-Kandidaten völlig unproblematisch zu sein scheint, welche natürlich nur und ganz ausschließlich auf persönlicher Sympathie und monetärem Mitleid beruhen.
@nowo, Du hast es doch selbst gesagt, jetzt werden eben alte Rechnungen beglichen, an jemandem, der damals echter Korruption am Zeug geflickt hat. Und das ist so akut, das man bei der erstbesten Gelegenheit die schwersten Geschütze auffährt und sogar auf innerparteiliche Zwänge und Rücksichtnahmen scheißt. Es gibt nur 2 Möglichkeiten , entweder gehts Jens darum, Dahlmann anzukacken oder den FCH zu desavouieren. Da J.Brincker Teil des FCH ist, liegt eben Variante Dahlmann näher. Sie hat doch im Interview explizit darauf verwiesen, das dort keine Unterschrift des ARV und damit des AR und damit des Partei- und BS-Kollegen drunter stand und damit klar gemacht, auf wen ihre Aktion zielt.
Zitat
...um meine unwissenheit zu untermauern mal folgender link:
vielleicht magst du mich als juristisch unwissenden über den letzten satz aufklären...
Sorry, aber ohne klare Kennzeichnung der Intention überlässt Du mir die Interpretation, hab das nicht als Kapitulation erkannt :D, sondern eher als Stichelei. Sorry.
Zitat von lusor:
Ist es nicht gänzlich egal ob kommunale Mandatsträger oder Amtsträger?
Es geht doch hier eigentlich nur um die moralische Komponente. Der einzige Punkt aus dem man für MD einen Strick drehen kann. So denn man will!
Sehr gut. Genau das ist es und die Betonung liegt auf dem letzten Satz.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von heiligergreif am 22.02.2013 um 22:42 Uhr bearbeitet
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