Michael Dahlmann (Vorstandsvorsitzender)
01.02.2013 - 10:19 Uhr
Michael Dahlmann (35) wird heute als neuer Vorstandsvorsitzender des Fußballclubs Hansa vorgestellt. Er ist ein alter Bekannter: Er war in Rostock von 2007 an Haushaltskonsolidierungs-Referent beim Finanzsenator und danach ab 1. Januar 2008 bis 31. Januar 2012 Leiter des Beteiligungsmanagements. Letztere Funktion übernahm er vor genau einem Jahr auch in Potsdam
http://www.nnn.de/sport/regionalsport/artikeldetails/artikel/moechte-bei-hansa-fuer-wirtschaftliche-stabilitaet-sorgen.html?tx_ttnews[backPid]=111&cHash=eca6a7d6efd9f90c431a2471234a2d96
http://www.nnn.de/sport/regionalsport/artikeldetails/artikel/moechte-bei-hansa-fuer-wirtschaftliche-stabilitaet-sorgen.html?tx_ttnews[backPid]=111&cHash=eca6a7d6efd9f90c431a2471234a2d96
01.02.2013 - 10:39 Uhr
Willkommen auf der Kogge!
01.02.2013 - 10:44 Uhr
http://www.fc-hansa.de/index.php?id=154&oid=34476
Nun auch offiziell! Frohes und erfolgreiches Schaffen!
PS: Viel Spaß bei der "Prävention" ;-)
Nun auch offiziell! Frohes und erfolgreiches Schaffen!
PS: Viel Spaß bei der "Prävention" ;-)
01.02.2013 - 12:05 Uhr
Herzlich willkommen und viel Erfolg!
01.02.2013 - 12:27 Uhr
Der Aufsichtsrat wird also entscheiden, ob dem künftigen Vorstand nun 3 oder 4 Mitglieder angehören werden :D
Nachdem man bei BH noch auf die Satzung gepocht hat, ist man nun also bereit, diese eventuell "kreativer" auszulegen. Naja gut, jetzt ist er ja auch weg...
Nachdem man bei BH noch auf die Satzung gepocht hat, ist man nun also bereit, diese eventuell "kreativer" auszulegen. Naja gut, jetzt ist er ja auch weg...
01.02.2013 - 12:39 Uhr
Zitat von Tomminho:
Der Aufsichtsrat wird also entscheiden, ob dem künftigen Vorstand nun 3 oder 4 Mitglieder angehören werden :D
Nachdem man bei BH noch auf die Satzung gepocht hat, ist man nun also bereit, diese eventuell "kreativer" auszulegen. Naja gut, jetzt ist er ja auch weg...
Zitat
Michael Dahlmann wird in naher Zukunft den gesamten Vorstand benennen. Es ist derzeit noch offen, ob neben Vorstand Sport Uwe Vester noch ein oder zwei weitere Vorstandsmitglieder das Team verstärken werden, welches sodann satzungsgemäß durch den Aufsichtsrat bestätigt werden muss.
Genau so steht es in der Satzung:
Zitat
§ 21 Aufgaben des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat wählt mit zwei Dritteln der abgegebenen
Stimmen, mindestens jedoch mit vier Stimmen, den Vorstandsvorsitzenden
und auf dessen Vorschlag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die weiteren Mitglieder des Vorstandes.
Kandidaten, die sich dem Aufsichtsrat zur Wahl als Vorstandsvorsitzender
stellen, haben mit ihrer Kandidatur darzulegen,
welche Zahl der Vorstandsmitglieder sie gemäß § 23 Abs. 1 der
Satzung für angemessen halten (4 - 7 Personen) sowie auch die
von ihnen vorgesehene strukturelle Zusammensetzung des
Vorstandes aus haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern darzulegen.
Der Vorstandsvorsitzende hat in seinem Vorschlag für die
weiteren Vorstandsmitglieder darzutun, wie er konzeptionell
die haupt- und ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder in den
jeweiligen Geschäftsfeldern des Vorstandes einsetzen wird. Die
Beschäftigungskonditionen für ein etwaiges Anstellungsverhältnis
eines hauptamtlichen Vorstandsmitgliedes, sei es nun der
Vorstandsvorsitzende selbst oder weitere Vorstandsmitglieder,
sind im Zuge der Wahl einvernehmlich mit den Kandidaten zu
regeln, insbesondere hinsichtlich der Vergütung einschließlich
der Dauer des Anstellungsverhältnisses, welches sich zeitlich
nicht über die Wählbarkeitsperiode hinaus erstrecken sollte.
Diesbezügliche Verhandlungen mit den in die engere Auswahl
kommenden Kandidaten zur Wahl des Vorstandsvorsitzenden
werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden persönlich sowie einem
weiteren für Personalfragen zuständigen Aufsichtsratsmitglied
geführt. Wird ein Mitglied des Aufsichtsrats zum Vorstandsvorsitzenden
gewählt, so scheidet es aus dem Aufsichtsrat aus. An
seine Stelle tritt das rangnächste Ersatzmitglied. Der Vorstandsvorsitzende
darf keine Mitglieder des Aufsichtsrats zur Wahl für
den Vorstand vorschlagen.
Der Aufsichtsrat wird also entscheiden, ob dem künftigen Vorstand nun 3 oder 4 Mitglieder angehören werden :D
Nachdem man bei BH noch auf die Satzung gepocht hat, ist man nun also bereit, diese eventuell "kreativer" auszulegen. Naja gut, jetzt ist er ja auch weg...
Zitat
Michael Dahlmann wird in naher Zukunft den gesamten Vorstand benennen. Es ist derzeit noch offen, ob neben Vorstand Sport Uwe Vester noch ein oder zwei weitere Vorstandsmitglieder das Team verstärken werden, welches sodann satzungsgemäß durch den Aufsichtsrat bestätigt werden muss.
Genau so steht es in der Satzung:
Zitat
§ 21 Aufgaben des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat wählt mit zwei Dritteln der abgegebenen
Stimmen, mindestens jedoch mit vier Stimmen, den Vorstandsvorsitzenden
und auf dessen Vorschlag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die weiteren Mitglieder des Vorstandes.
Kandidaten, die sich dem Aufsichtsrat zur Wahl als Vorstandsvorsitzender
stellen, haben mit ihrer Kandidatur darzulegen,
welche Zahl der Vorstandsmitglieder sie gemäß § 23 Abs. 1 der
Satzung für angemessen halten (4 - 7 Personen) sowie auch die
von ihnen vorgesehene strukturelle Zusammensetzung des
Vorstandes aus haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern darzulegen.
Der Vorstandsvorsitzende hat in seinem Vorschlag für die
weiteren Vorstandsmitglieder darzutun, wie er konzeptionell
die haupt- und ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder in den
jeweiligen Geschäftsfeldern des Vorstandes einsetzen wird. Die
Beschäftigungskonditionen für ein etwaiges Anstellungsverhältnis
eines hauptamtlichen Vorstandsmitgliedes, sei es nun der
Vorstandsvorsitzende selbst oder weitere Vorstandsmitglieder,
sind im Zuge der Wahl einvernehmlich mit den Kandidaten zu
regeln, insbesondere hinsichtlich der Vergütung einschließlich
der Dauer des Anstellungsverhältnisses, welches sich zeitlich
nicht über die Wählbarkeitsperiode hinaus erstrecken sollte.
Diesbezügliche Verhandlungen mit den in die engere Auswahl
kommenden Kandidaten zur Wahl des Vorstandsvorsitzenden
werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden persönlich sowie einem
weiteren für Personalfragen zuständigen Aufsichtsratsmitglied
geführt. Wird ein Mitglied des Aufsichtsrats zum Vorstandsvorsitzenden
gewählt, so scheidet es aus dem Aufsichtsrat aus. An
seine Stelle tritt das rangnächste Ersatzmitglied. Der Vorstandsvorsitzende
darf keine Mitglieder des Aufsichtsrats zur Wahl für
den Vorstand vorschlagen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von baltic_storm am 01.02.2013 um 12:41 Uhr bearbeitet
01.02.2013 - 12:47 Uhr
Unser letzter Versuch.Macht er seinen Job gut haben wir eine Chance zu überleben, geht es schief schliesst er den Laden ab.
01.02.2013 - 12:49 Uhr
Zitat von baltic_storm:
Zitat von Tomminho:
Der Aufsichtsrat wird also entscheiden, ob dem künftigen Vorstand nun 3 oder 4 Mitglieder angehören werden :D
Nachdem man bei BH noch auf die Satzung gepocht hat, ist man nun also bereit, diese eventuell "kreativer" auszulegen. Naja gut, jetzt ist er ja auch weg...
Zitat
Michael Dahlmann wird in naher Zukunft den gesamten Vorstand benennen. Es ist derzeit noch offen, ob neben Vorstand Sport Uwe Vester noch ein oder zwei weitere Vorstandsmitglieder das Team verstärken werden, welches sodann satzungsgemäß durch den Aufsichtsrat bestätigt werden muss.
Genau so steht es in der Satzung:
Zitat
§ 21 Aufgaben des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat wählt mit zwei Dritteln der abgegebenen
Stimmen, mindestens jedoch mit vier Stimmen, den Vorstandsvorsitzenden
und auf dessen Vorschlag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die weiteren Mitglieder des Vorstandes.
Kandidaten, die sich dem Aufsichtsrat zur Wahl als Vorstandsvorsitzender
stellen, haben mit ihrer Kandidatur darzulegen,
welche Zahl der Vorstandsmitglieder sie gemäß § 23 Abs. 1 der
Satzung für angemessen halten (4 - 7 Personen) sowie auch die
von ihnen vorgesehene strukturelle Zusammensetzung des
Vorstandes aus haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern darzulegen.
Der Vorstandsvorsitzende hat in seinem Vorschlag für die
weiteren Vorstandsmitglieder darzutun, wie er konzeptionell
die haupt- und ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder in den
jeweiligen Geschäftsfeldern des Vorstandes einsetzen wird. Die
Beschäftigungskonditionen für ein etwaiges Anstellungsverhältnis
eines hauptamtlichen Vorstandsmitgliedes, sei es nun der
Vorstandsvorsitzende selbst oder weitere Vorstandsmitglieder,
sind im Zuge der Wahl einvernehmlich mit den Kandidaten zu
regeln, insbesondere hinsichtlich der Vergütung einschließlich
der Dauer des Anstellungsverhältnisses, welches sich zeitlich
nicht über die Wählbarkeitsperiode hinaus erstrecken sollte.
Diesbezügliche Verhandlungen mit den in die engere Auswahl
kommenden Kandidaten zur Wahl des Vorstandsvorsitzenden
werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden persönlich sowie einem
weiteren für Personalfragen zuständigen Aufsichtsratsmitglied
geführt. Wird ein Mitglied des Aufsichtsrats zum Vorstandsvorsitzenden
gewählt, so scheidet es aus dem Aufsichtsrat aus. An
seine Stelle tritt das rangnächste Ersatzmitglied. Der Vorstandsvorsitzende
darf keine Mitglieder des Aufsichtsrats zur Wahl für
den Vorstand vorschlagen.
So, wie ich das verstehe, hat der VV die Möglichkeit, 4+x Mitglieder zu bestellen, nicht 3+x - genau also das, worüber BH fast gestolpert wäre...
Zitat von Tomminho:
Der Aufsichtsrat wird also entscheiden, ob dem künftigen Vorstand nun 3 oder 4 Mitglieder angehören werden :D
Nachdem man bei BH noch auf die Satzung gepocht hat, ist man nun also bereit, diese eventuell "kreativer" auszulegen. Naja gut, jetzt ist er ja auch weg...
Zitat
Michael Dahlmann wird in naher Zukunft den gesamten Vorstand benennen. Es ist derzeit noch offen, ob neben Vorstand Sport Uwe Vester noch ein oder zwei weitere Vorstandsmitglieder das Team verstärken werden, welches sodann satzungsgemäß durch den Aufsichtsrat bestätigt werden muss.
Genau so steht es in der Satzung:
Zitat
§ 21 Aufgaben des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat wählt mit zwei Dritteln der abgegebenen
Stimmen, mindestens jedoch mit vier Stimmen, den Vorstandsvorsitzenden
und auf dessen Vorschlag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die weiteren Mitglieder des Vorstandes.
Kandidaten, die sich dem Aufsichtsrat zur Wahl als Vorstandsvorsitzender
stellen, haben mit ihrer Kandidatur darzulegen,
welche Zahl der Vorstandsmitglieder sie gemäß § 23 Abs. 1 der
Satzung für angemessen halten (4 - 7 Personen) sowie auch die
von ihnen vorgesehene strukturelle Zusammensetzung des
Vorstandes aus haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern darzulegen.
Der Vorstandsvorsitzende hat in seinem Vorschlag für die
weiteren Vorstandsmitglieder darzutun, wie er konzeptionell
die haupt- und ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder in den
jeweiligen Geschäftsfeldern des Vorstandes einsetzen wird. Die
Beschäftigungskonditionen für ein etwaiges Anstellungsverhältnis
eines hauptamtlichen Vorstandsmitgliedes, sei es nun der
Vorstandsvorsitzende selbst oder weitere Vorstandsmitglieder,
sind im Zuge der Wahl einvernehmlich mit den Kandidaten zu
regeln, insbesondere hinsichtlich der Vergütung einschließlich
der Dauer des Anstellungsverhältnisses, welches sich zeitlich
nicht über die Wählbarkeitsperiode hinaus erstrecken sollte.
Diesbezügliche Verhandlungen mit den in die engere Auswahl
kommenden Kandidaten zur Wahl des Vorstandsvorsitzenden
werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden persönlich sowie einem
weiteren für Personalfragen zuständigen Aufsichtsratsmitglied
geführt. Wird ein Mitglied des Aufsichtsrats zum Vorstandsvorsitzenden
gewählt, so scheidet es aus dem Aufsichtsrat aus. An
seine Stelle tritt das rangnächste Ersatzmitglied. Der Vorstandsvorsitzende
darf keine Mitglieder des Aufsichtsrats zur Wahl für
den Vorstand vorschlagen.
So, wie ich das verstehe, hat der VV die Möglichkeit, 4+x Mitglieder zu bestellen, nicht 3+x - genau also das, worüber BH fast gestolpert wäre...
01.02.2013 - 12:53 Uhr
Zitat von Harry_Hurtig:
Michael Dahlmann (35) wird heute als neuer Vorstandsvorsitzender des Fußballclubs Hansa vorgestellt. Er ist ein alter Bekannter: Er war in Rostock von 2007 an Haushaltskonsolidierungs-Referent beim Finanzsenator und danach ab 1. Januar 2008 bis 31. Januar 2012 Leiter des Beteiligungsmanagements. Letztere Funktion übernahm er vor genau einem Jahr auch in Potsdam
Alter Bekannter??? Wohl im Fußball-Ru(e)hrpott!??
Na denn - Hansa-Michael - Auf geht´s! Kämpfen und SIEGEN!!!!
Michael Dahlmann (35) wird heute als neuer Vorstandsvorsitzender des Fußballclubs Hansa vorgestellt. Er ist ein alter Bekannter: Er war in Rostock von 2007 an Haushaltskonsolidierungs-Referent beim Finanzsenator und danach ab 1. Januar 2008 bis 31. Januar 2012 Leiter des Beteiligungsmanagements. Letztere Funktion übernahm er vor genau einem Jahr auch in Potsdam
Alter Bekannter??? Wohl im Fußball-Ru(e)hrpott!??
Na denn - Hansa-Michael - Auf geht´s! Kämpfen und SIEGEN!!!!
01.02.2013 - 12:54 Uhr
insgesamt 4 - 7
Zitat
§ 23 Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem 1.
und dem 2. Stellvertreter und nach Ermessen des Aufsichtsrates
aus einem weiteren bis maximal vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Er besteht folglich aus haupt- oder ehrenamtlichen Mitgliedern
von 4 bis 7 Personen und über die Zusammensetzung aus
haupt- und ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern entscheidet
der Aufsichtsrat.
Zitat
§ 23 Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem 1.
und dem 2. Stellvertreter und nach Ermessen des Aufsichtsrates
aus einem weiteren bis maximal vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Er besteht folglich aus haupt- oder ehrenamtlichen Mitgliedern
von 4 bis 7 Personen und über die Zusammensetzung aus
haupt- und ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern entscheidet
der Aufsichtsrat.
01.02.2013 - 12:55 Uhr
Zitat von baltic_storm:
insgesamt 4 - 7
Zitat
§ 23 Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem 1.
und dem 2. Stellvertreter und nach Ermessen des Aufsichtsrates
aus einem weiteren bis maximal vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Er besteht folglich aus haupt- oder ehrenamtlichen Mitgliedern
von 4 bis 7 Personen und über die Zusammensetzung aus
haupt- und ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern entscheidet
der Aufsichtsrat.
Genau, so hab ichs auch verstanden.
insgesamt 4 - 7
Zitat
§ 23 Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem 1.
und dem 2. Stellvertreter und nach Ermessen des Aufsichtsrates
aus einem weiteren bis maximal vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Er besteht folglich aus haupt- oder ehrenamtlichen Mitgliedern
von 4 bis 7 Personen und über die Zusammensetzung aus
haupt- und ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern entscheidet
der Aufsichtsrat.
Genau, so hab ichs auch verstanden.
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