Finanzen
02.12.2019 - 16:18 Uhr
Zitat von Hellstroem
Die entscheidende Frage für eine Lösung im Stadtrat wird sein, wie die ADD zu dem angestrebten Beschluss steht. Sollte die Lösung auf die (gedeckelten) freiwilligen Leistungen angerechnet werden, hat die Stadt ein Riesen-Problem.
Ausgehend von den ursprünglich 3,2 Mio Pacht wären auf Basis von jetzt vorgeschlagenen 625.000 EUR pro Jahr ca. 2,5 Mio aus dem Topf der freiwilligen Leistungen abzuziehen. Das wäre nichts anderes als eine Katastrophe für die Stadt.
Der jetzt auf dem Tisch liegende Vorschlag des FCK (625.000 EUR) ist (wie man hört), nicht abgestimmt mit der Verwaltung und keineswegs Konsens. Es ist zu befürchten, dass die ADD auf ihrem harten Kurs bleibt. Auch um andere Kommunen, die sie gerade hart an die Kandarre nimmt, nicht noch mehr zu verärgern.
Wenn das so sein sollte (und manche Lautrer Spatzen pfeifen es so), dann möchte ich nicht in der Haut der Stadträte stecken.
Die entscheidende Frage für eine Lösung im Stadtrat wird sein, wie die ADD zu dem angestrebten Beschluss steht. Sollte die Lösung auf die (gedeckelten) freiwilligen Leistungen angerechnet werden, hat die Stadt ein Riesen-Problem.
Ausgehend von den ursprünglich 3,2 Mio Pacht wären auf Basis von jetzt vorgeschlagenen 625.000 EUR pro Jahr ca. 2,5 Mio aus dem Topf der freiwilligen Leistungen abzuziehen. Das wäre nichts anderes als eine Katastrophe für die Stadt.
Der jetzt auf dem Tisch liegende Vorschlag des FCK (625.000 EUR) ist (wie man hört), nicht abgestimmt mit der Verwaltung und keineswegs Konsens. Es ist zu befürchten, dass die ADD auf ihrem harten Kurs bleibt. Auch um andere Kommunen, die sie gerade hart an die Kandarre nimmt, nicht noch mehr zu verärgern.
Wenn das so sein sollte (und manche Lautrer Spatzen pfeifen es so), dann möchte ich nicht in der Haut der Stadträte stecken.
Abgestimmt vielleicht mit der Mehrheit im Stadtrat. Das der OB inzwischen nicht mehr in jedes Detail eingebunden wird mag ihn schmerzen, dass heißt jedoch nicht, dass es da keine Absprachen mit anderen höheren Funktionsträgern gibt. Ich wäre momentan vorsichtig wem ich was glaube. Jede Seite verbreitet ihre Sicht der Dinge.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von DanielFranklin am 13.02.2020 um 16:42 Uhr bearbeitet
Aus dem gestern von dbb ziterten RP-Artikel:
https://www.der-betze-brennt.de/forum/viewtopic.php?p=1270112#p1270112
Das ist die alles entscheidende Zusage aus Mainz. Wenn die allerdings genau so wetterfest ist, wie die Zusagen Weichels aus Nov. / Dez. 2019 dann steht der FCK weiter im Regen.
Für die Stadt geht es darum, wie sie die Differenz zu den 2,95 Millionen Euro ausgleichen kann, die sie jedes Jahr als Zinsen an die kreditgebende Hessische Landesbank bezahlen muss. Hierfür wiederum hatte zuletzt das Land Rheinland-Pfalz ein Entgegenkommen signalisiert - das Geld müsste demnach nicht von anderen freiwilligen Leistungen etwa für Schwimmbäder oder ähnliches abgezogen werden.
https://www.der-betze-brennt.de/forum/viewtopic.php?p=1270112#p1270112
Das ist die alles entscheidende Zusage aus Mainz. Wenn die allerdings genau so wetterfest ist, wie die Zusagen Weichels aus Nov. / Dez. 2019 dann steht der FCK weiter im Regen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Roon_Bub am 13.02.2020 um 17:13 Uhr bearbeitet Quelle: www.rheinpfalz.de
FCK: Wichtig wird’s schon vor dem Anpfiff – Merks Appell
„Wir haben uns in allen möglichen Varianten bewegt, so weit es irgendwie unter Schmerzen ging“, sagt FCK-Beiratsvorsitzender Markus Merk im RHEINPFALZ-Gespräch. „Jetzt entscheidet der Stadtrat als oberster Souverän. Jeder weiß um die Bedeutung der Entscheidung für den FCK, die Stadt und die ganze Region.“ Nächste Woche dann stehen für die FCK-Bosse „sehr viele Gespräche mit verschiedenen Investoren“ (Merk) an.
...
Merk „hofft, ohne zu versprechen“, dass die erneuten Gespräche mit bisherigen und möglichen neuen Eigenkapitalgebern schnell in Belastbares münden, das man DFB und Banken vorlegen kann. Flavio Becca sei nur einer von mehreren guten Kontakten. Merk betont, es gehe ihm und seinem Team dabei um längerfristige, um große Lösungen – und nicht um das stetige Flicken von Finanzlöchern.
...
Merk „hofft, ohne zu versprechen“, dass die erneuten Gespräche mit bisherigen und möglichen neuen Eigenkapitalgebern schnell in Belastbares münden, das man DFB und Banken vorlegen kann. Flavio Becca sei nur einer von mehreren guten Kontakten. Merk betont, es gehe ihm und seinem Team dabei um längerfristige, um große Lösungen – und nicht um das stetige Flicken von Finanzlöchern.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Roon_Bub am 13.02.2020 um 19:29 Uhr bearbeitet
Im Wesentlichen enthält der neue FCK-Antrag folgende fünf Punkte, über die im Stadtrat - vorbehaltlich des Fraktionsvorsitzendentreffens am Freitag - dann die Abstimmung erfolgen würde:
Nicht in dem neuen Vorschlag enthalten sind eine Gegenleistung in Form von FCK-Aktien - welche die Vereinsverantwortlichen mit Blick auf drohende Insolvenzrisiken ablehnen - sowie der vor einigen Tagen kursierende Vorschlag von einem Zusatz-Euro auf jede Eintrittskarte.
1.) Die Stadionpacht wird für die Saisons 2020/21 und 2021/22 von regulär 3,2 Millionen Euro auf 2,4 Millionen Euro (in der 2. Bundesliga) bzw. 625.000 Euro (in der 3. Liga) abgesenkt. In der 3. Liga wären dies 200.000 Euro mehr als bisher.
2.) Bei Erfolgen im DFB-Pokal erhält die Stadiongesellschaft vom FCK je 40 Prozent der Erlöse aus der 2. und 3. Runde.
3.) Sollte der FCK in der 3. Liga einen Zuschauerschnitt von 21.000 übertreffen, erhielte die Stadiongesellschaft 100.000 Euro zusätzlich. Bisher lag diese Grenze bei 19.000 Zuschauern im Schnitt.
4.) Der FCK gibt Flächen im Stadion zur Nutzung für die Stadt frei, welche nicht für den regulären Spielbetrieb benötigt werden - zum Beispiel den Logenturm Ost.
5.) Die Stadt Kaiserslautern erhält Sponsoringleistungen im Wert von 100.000 Euro vom FCK, unter anderem Werbebanden und bis zu 100 Freikarten pro Spiel für soziale Einrichtungen.
https://ris.kaiserslautern.de/buergerinfo/to0040.php?__ksinr=1453
Nicht in dem neuen Vorschlag enthalten sind eine Gegenleistung in Form von FCK-Aktien - welche die Vereinsverantwortlichen mit Blick auf drohende Insolvenzrisiken ablehnen - sowie der vor einigen Tagen kursierende Vorschlag von einem Zusatz-Euro auf jede Eintrittskarte.
1.) Die Stadionpacht wird für die Saisons 2020/21 und 2021/22 von regulär 3,2 Millionen Euro auf 2,4 Millionen Euro (in der 2. Bundesliga) bzw. 625.000 Euro (in der 3. Liga) abgesenkt. In der 3. Liga wären dies 200.000 Euro mehr als bisher.
2.) Bei Erfolgen im DFB-Pokal erhält die Stadiongesellschaft vom FCK je 40 Prozent der Erlöse aus der 2. und 3. Runde.
3.) Sollte der FCK in der 3. Liga einen Zuschauerschnitt von 21.000 übertreffen, erhielte die Stadiongesellschaft 100.000 Euro zusätzlich. Bisher lag diese Grenze bei 19.000 Zuschauern im Schnitt.
4.) Der FCK gibt Flächen im Stadion zur Nutzung für die Stadt frei, welche nicht für den regulären Spielbetrieb benötigt werden - zum Beispiel den Logenturm Ost.
5.) Die Stadt Kaiserslautern erhält Sponsoringleistungen im Wert von 100.000 Euro vom FCK, unter anderem Werbebanden und bis zu 100 Freikarten pro Spiel für soziale Einrichtungen.
https://ris.kaiserslautern.de/buergerinfo/to0040.php?__ksinr=1453
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Coolwetter am 13.02.2020 um 22:18 Uhr bearbeitet
Danke @Coolwetter !
Anmerken möchte ich noch, daß die Logentürme (beide!) eine Vorgabe der FIFA für die Austragung von WM-Spielen war. Deshalb würde ich den momentan unnützen, aber in Zukunft eventuell für Turnierspiele benötigten Logenturm Ost, nicht an die Stadt geben. Die Tribünen Ost und Süd geben erst mal genug überbaute Fläche her.
Anmerken möchte ich noch, daß die Logentürme (beide!) eine Vorgabe der FIFA für die Austragung von WM-Spielen war. Deshalb würde ich den momentan unnützen, aber in Zukunft eventuell für Turnierspiele benötigten Logenturm Ost, nicht an die Stadt geben. Die Tribünen Ost und Süd geben erst mal genug überbaute Fläche her.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Roon_Bub am 13.02.2020 um 22:38 Uhr bearbeitet
"Der FCK verweist darauf, dass der Verein die laufende Saison mit einem Verlust in Höhe von sieben Millionen Euro abschließen wird. Er werde den FCK in eine existenzbedrohende Situation bringen. Das Eigenkapital werde aufgebraucht sein, der Verein auf frisches Kapital angewiesen sein."
Quelle RP
Quelle RP
Anhand der Tatsache das nur der FCK Antrag für Samstag zur Abstimmung steht, darf man nun eine breite Zustimmung erwarten?
Heute Morgen hat OB Weichel eine Mitteilung zur morgigen Stadtratssitzung veröffentlicht, die ich hier im Wortlaut zitiere:
Beratungsgegenstand:
Zuschussbedarf für die freiwilligen Leistungen 2020 und sich daraus ergebende Konsequenzen für den Kommunalen Entschuldungsfonds und den Gesamthaushalt
Information:
Auf Wunsch des Rates und so nochmals bekräftigt in der Fraktionsvorsitzendenrunde sollten die haushalterischen Folgen und Notwendigkeiten dem Rat dargelegt werden, so dass eine Entscheidung bzgl. des Pachtzinsnachlasses für den 1.FC Kaiserslautern in klarer Kenntnis der Konsequenzen erfolgen kann. Diesem Wunsch kommt die Verwaltung hiermit nach.
Mit der Haushaltsverfügung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 vom 11. Juni 2019 erfolgte die folgende Beanstandung:
1. Der Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung und den Haushaushaltsplan der Stadt Kaiserslautern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird hiermit gemäß § 121 GemO beanstandet, soweit
a) im Ergebnishaushalt die auf den freiwilligen städtischen Aufgabenbereich entfallenden saldierten Zuschussbedarfe
* für das Haushaltsjahr 2019 über den Betrag in Höhe von 18.846.347 € und
* für das Haushaltsjahr 2020 über den Betrag in Höhe von 17.960.947 sowie
b) innerhalb der ordentlichen und außerordentlichen Tätigkeit im Finanzhaushalt die auf den freiwilligen städtischen Aufgabenbereich entfallenden saldierten Zuschussbedarfe für die Haushaltsjahre
2019 und 2020 jeweils über den Betrag in Höhe von 16.213.057 € hinausgehen.
Damit wurde der freiwillige Leistungsbereich auf diese Beträge gedeckelt. Verfügt wurde die folgende Ausnahme bzgl. der Zuführungen an die Stadiongesellschaft:
„Für die im Teilergebnishaushalt 5 „Finanzen" beim Produkt 5731 „Fritz-Walter- Stadion Kaiserslautern GmbH" in Höhe von 2.775.000 (Haushaltsjahr 2019) bzw. 1.387.500 (Haushaltsjahr 2020) veranschlagten bilanziellen Abschreibungen räume ich Ihnen hiermit ausnahmsweise in gleicher Höhe Sonderzuschussbudgets ein, so dass diese Aufwendungen von Ihnen ohne Anrechnung auf die vorstehend für den Ergebnishaushalt festgesetzten (allgemeinen) Zuschussobergrenzen für den freiwilligen Aufgabenbereich
geleistet werden können.“
Damit wurde klargestellt, dass diese Ausnahme mit Ende der Fußballsaison 19/20 endet. Zuschüsse an den FCK sind demnach in der 2. Hälfte 2020 wieder im freiwilligen Bereich abzubilden und belasten dort den Zuschussbedarf.
Diese Regelung sprengt den Deckel. Die Mehraufwendungen müssen kompensiert werden. Auf Anfrage, ob erneut ein „Sonderzuschussbudget“ für den kommunalen Doppelhaushalt und den Rest des Jahres 2020 für die städtischen Ausgleichsleistungen anlässlich der Pachtzinsreduzierung der Stadiongesellschaft Kaiserslautern zugunsten des 1. FCK eingeräumt wird, erklärte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, dass sie dazu - vor der Vorlage der Haushaltsplanung der Stadt Kaiserslautern für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 - keine Aussage treffen wird. Man mache dies vom Haushaltsverhalten der Stadt abhängig.
Erneut wurde der Hinweis gegeben, dass vor dem Hintergrund der Altschulden-Entschuldung nur noch die Vorlage ausgeglichener Haushalte akzeptiert und diesbezüglich ein Schreiben an alle Kommunen mit defizitären Haushalten auslaufen werde.
Damit steht fest, dass sich die Stadt ohne Gewährung eines Sonderzuschussbudgets an die Verfügung vom 11. Juni 2019 zu halten hat.
Danach gilt:
Kommunalaufsichtsbehördlich wurden keine Spielräume für eine kompensationsfreie Anhebung der allgemeinen Zuschussobergrenze für den freiwilligenAufgabenbereich gesehen. Aufgrund der äußerst desolaten städtischen Haushalts- und Finanzlage werden sowohl bei der Haushaltsplanaufstellung als
auch im Haushaltsvollzug strengste Haushaltsdisziplin erwartet und hierauf absoluten Wert gelegt.
Vor dem Hintergrund der in der Verfügung genannten Prüfungsfeststellungen und der erheblichen Verschuldung der Stadt aus der Aufnahme von Krediten muss es weiterhin oberstes Ziel der Haushaltswirtschaft der Stadt Kaiserslautern sein, schnellstmöglich einen in allen Haushaltsjahren ausgeglichen Haushalt in Planung (Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt) und Rechnung (Ergeb-
nisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz) zu erreichen und die bestehende Verschuldung aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung bis zu ihrem vollständigen Abbau sukzessive zurückzuführen.
Die ADD verfügte:
„Sollte Ihnen die Einhaltung der mit dieser Haushaltsverfügung festgesetzten Zuschussobergrenzen für den freiwilligen Aufgabenbereich nicht möglich erscheinen, bin ich bereit, diese unter der Voraussetzung anzuheben, dass von Ihnen der begehrte Erhöhungsbetrag über zusätzliche, nachhaltige Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen bei den allgemeinen Deckungsmitteln (z. B. Anhebung der Realsteuerhebesätze bzw. von Steuersätzen) und/oder im pflichtigen Aufgabenbereich im gleichen Haushaltsjahr in voller Höhe kompensiert wird. Dabei bitte ich zu berücksichtigen, dass die aus
den zusätzlich ergriffenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen erwarteten Haushaltsbesserungen regelmäßig nur mit einem Teilbetrag, grundsätzlich nur bis zu 50 % des erwarteten Konsolidierungspotenzials, zur Erhöhung des freiwilligen Zuschussbedarfs herangezogen werden können und im Übrigen zur Reduzierung der rechtswidrigen Liquiditätskreditverschuldung zu verwenden sind. Im Falle der Erforderlichkeit obliegt es
Ihnen, eine Erhöhung der mit dieser Haushaltsverfügung festgesetzten o.a. Zuschussobergrenzen für die freiwilligen Aufgaben rechtzeitig vor deren Überschreitung schriftlich bei der Aufsichtsbehörde zu beantragen. In dem Antrag sind die zum geforderten Ausgleich der begehrten Erhöhungen der Zuschussobergrenzen von Ihnen konkret vorgesehenen zusätzlichen, nachhaltigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen mit ihren jeweiligen jährlichen Konsolidierungspotenzialen anzugeben.“
Die Haushaltsplanung 2020 sieht, gegenüber dem gesetzten Deckel bereits eine Überschreitung vor. Mit dem Wegfall des Sonderzuschussbudgets ab 30.06.2020 beträgt die Überschreitung durch die Abschreibungen der Zahlungen an die Stadiongesellschaft weitere rund 1,3 Mio. €. Diese sind 2020 zu kompensieren.
Selbst eine totale Sperre aller freiwilligen Leistungen könnte keine Kompensation bringen, da die Planungen schon fortgeschritten sind. Die Einhaltung der festgesetzten Zuschussobergrenze für den freiwilligen Aufgabenbereich ist damit im Haushaltsjahr 2020 nicht mehr möglich. Eine Anhebung des gesetzten Deckels kann aber nur nach Genehmigung unter den bereits genannten Voraussetzungen erfolgen.
Ohne Konsolidierungsmaßnahmen kann einer Kapitalzinszuführung damit nur zugestimmt werden, wenn an anderer Stelle im Bereich der freiwilligen Aufgaben Einsparungen i.H.v. rund 1.287.500 € erfolgen. Einsparungen in dieser Höhe sind aber nur durch sofortige Schließungen von Einrichtungen möglich.
Mit einem Beschluss über zusätzliche, nachhaltige Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen (Ausgabenminderung, Einnahmenerhöhung, z.B. über Realsteueranhebung) für 2020 stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ein Sonderzuschussbudget für 2020 in Aussicht. Im Rahmen der geplanten Jahresfehlbeträge und zum Abbau der Altschulden dürfen mögliche Haushaltsverbesserungen aber regelmäßig nur mit einem Teilbetrag, grundsätzlich nämlich mit 50% des erwarteten Konsolidierungspotenzials, zur Erhöhung des freiwilligen Zuschussbedarfs herangezogen werden. Bei einer
Überschreitung im Haushaltsjahr 2020 i.H.v. insgesamt rund 3 Mio. € sind damit zusätzliche, nachhaltige Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen i.H.v. 6 Mio. € gefordert.
Mit den Haushaltsplänen der letzten Jahre verstoßen wir regelmäßig gegen das Gebot zur Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung, gegen die Grundsätze einer geordneten Haushaltswirtschaft und gegen das Verbot der Überschuldung. Mit einer Missachtung des verfügten Deckels würden wir auch gegen die, in der Verfügung mehrmals geforderte strenge Haushaltsdisziplin verstoßen.
Ein Nachweis über die Einhaltung der Haushaltsdisziplin muss jährlich im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds erbracht werden.
Ein Verstoß gegen den verfügten Deckel im sogenannten freiwilligen Leistungsbereich würde auch einen Verstoß gegen die Vereinbarungen zum Kommunalen Entschuldungsfonds darstellen und die entsprechenden Auszahlungen gefährden. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf den Gesamthaushalt!
Zur Einhaltung der Haushaltsverfügung, der Verpflichtungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds und um Schaden von der Stadt abzuwenden, müsste die Verwaltung auch bei strengster Haushaltsdisziplin eine Anhebung der Realsteuern vorschlagen.
Die Kommunalaufsicht hat bereits deutlich zu verstehen gegeben, dass künftig keine Haushaltspläne zur Prüfung angenommen werden, die gegen das Gebotdes Haushaltsausgleiches verstoßen. Diese Regelung wird nicht nur Kaiserslautern, sondern alle Kommunen in Rheinland-Pfalz treffen.
Ob und ggf. in welchem Umfang weitere Konsolidierungsmaßnahmen für einen ausgeglichenen Doppelhaushalt 2021/2022 anfallen, ist dabei noch nicht absehbar. Wie angekündigt wird die Verwaltung beim nächsten Doppelhaushalt ein abweichendes Haushaltsaufstellungsverfahren vorschlagen.
https://ris.kaiserslautern.de/buergerinfo/getfile.php?id=65753&type=do&
Da sind sie also wieder - die Schlagworte "Schließung von Einrichtungen" und "FCK-Steuer".
Aber immerhin fühlt man sich in der Debatte zum ersten mal vom OB umfänglich informiert.
Wobei die Betonung auf "fühlt" liegt
Beratungsgegenstand:
Zuschussbedarf für die freiwilligen Leistungen 2020 und sich daraus ergebende Konsequenzen für den Kommunalen Entschuldungsfonds und den Gesamthaushalt
Information:
Auf Wunsch des Rates und so nochmals bekräftigt in der Fraktionsvorsitzendenrunde sollten die haushalterischen Folgen und Notwendigkeiten dem Rat dargelegt werden, so dass eine Entscheidung bzgl. des Pachtzinsnachlasses für den 1.FC Kaiserslautern in klarer Kenntnis der Konsequenzen erfolgen kann. Diesem Wunsch kommt die Verwaltung hiermit nach.
Mit der Haushaltsverfügung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 vom 11. Juni 2019 erfolgte die folgende Beanstandung:
1. Der Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung und den Haushaushaltsplan der Stadt Kaiserslautern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird hiermit gemäß § 121 GemO beanstandet, soweit
a) im Ergebnishaushalt die auf den freiwilligen städtischen Aufgabenbereich entfallenden saldierten Zuschussbedarfe
* für das Haushaltsjahr 2019 über den Betrag in Höhe von 18.846.347 € und
* für das Haushaltsjahr 2020 über den Betrag in Höhe von 17.960.947 sowie
b) innerhalb der ordentlichen und außerordentlichen Tätigkeit im Finanzhaushalt die auf den freiwilligen städtischen Aufgabenbereich entfallenden saldierten Zuschussbedarfe für die Haushaltsjahre
2019 und 2020 jeweils über den Betrag in Höhe von 16.213.057 € hinausgehen.
Damit wurde der freiwillige Leistungsbereich auf diese Beträge gedeckelt. Verfügt wurde die folgende Ausnahme bzgl. der Zuführungen an die Stadiongesellschaft:
„Für die im Teilergebnishaushalt 5 „Finanzen" beim Produkt 5731 „Fritz-Walter- Stadion Kaiserslautern GmbH" in Höhe von 2.775.000 (Haushaltsjahr 2019) bzw. 1.387.500 (Haushaltsjahr 2020) veranschlagten bilanziellen Abschreibungen räume ich Ihnen hiermit ausnahmsweise in gleicher Höhe Sonderzuschussbudgets ein, so dass diese Aufwendungen von Ihnen ohne Anrechnung auf die vorstehend für den Ergebnishaushalt festgesetzten (allgemeinen) Zuschussobergrenzen für den freiwilligen Aufgabenbereich
geleistet werden können.“
Damit wurde klargestellt, dass diese Ausnahme mit Ende der Fußballsaison 19/20 endet. Zuschüsse an den FCK sind demnach in der 2. Hälfte 2020 wieder im freiwilligen Bereich abzubilden und belasten dort den Zuschussbedarf.
Diese Regelung sprengt den Deckel. Die Mehraufwendungen müssen kompensiert werden. Auf Anfrage, ob erneut ein „Sonderzuschussbudget“ für den kommunalen Doppelhaushalt und den Rest des Jahres 2020 für die städtischen Ausgleichsleistungen anlässlich der Pachtzinsreduzierung der Stadiongesellschaft Kaiserslautern zugunsten des 1. FCK eingeräumt wird, erklärte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, dass sie dazu - vor der Vorlage der Haushaltsplanung der Stadt Kaiserslautern für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 - keine Aussage treffen wird. Man mache dies vom Haushaltsverhalten der Stadt abhängig.
Erneut wurde der Hinweis gegeben, dass vor dem Hintergrund der Altschulden-Entschuldung nur noch die Vorlage ausgeglichener Haushalte akzeptiert und diesbezüglich ein Schreiben an alle Kommunen mit defizitären Haushalten auslaufen werde.
Damit steht fest, dass sich die Stadt ohne Gewährung eines Sonderzuschussbudgets an die Verfügung vom 11. Juni 2019 zu halten hat.
Danach gilt:
Kommunalaufsichtsbehördlich wurden keine Spielräume für eine kompensationsfreie Anhebung der allgemeinen Zuschussobergrenze für den freiwilligenAufgabenbereich gesehen. Aufgrund der äußerst desolaten städtischen Haushalts- und Finanzlage werden sowohl bei der Haushaltsplanaufstellung als
auch im Haushaltsvollzug strengste Haushaltsdisziplin erwartet und hierauf absoluten Wert gelegt.
Vor dem Hintergrund der in der Verfügung genannten Prüfungsfeststellungen und der erheblichen Verschuldung der Stadt aus der Aufnahme von Krediten muss es weiterhin oberstes Ziel der Haushaltswirtschaft der Stadt Kaiserslautern sein, schnellstmöglich einen in allen Haushaltsjahren ausgeglichen Haushalt in Planung (Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt) und Rechnung (Ergeb-
nisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz) zu erreichen und die bestehende Verschuldung aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung bis zu ihrem vollständigen Abbau sukzessive zurückzuführen.
Die ADD verfügte:
„Sollte Ihnen die Einhaltung der mit dieser Haushaltsverfügung festgesetzten Zuschussobergrenzen für den freiwilligen Aufgabenbereich nicht möglich erscheinen, bin ich bereit, diese unter der Voraussetzung anzuheben, dass von Ihnen der begehrte Erhöhungsbetrag über zusätzliche, nachhaltige Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen bei den allgemeinen Deckungsmitteln (z. B. Anhebung der Realsteuerhebesätze bzw. von Steuersätzen) und/oder im pflichtigen Aufgabenbereich im gleichen Haushaltsjahr in voller Höhe kompensiert wird. Dabei bitte ich zu berücksichtigen, dass die aus
den zusätzlich ergriffenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen erwarteten Haushaltsbesserungen regelmäßig nur mit einem Teilbetrag, grundsätzlich nur bis zu 50 % des erwarteten Konsolidierungspotenzials, zur Erhöhung des freiwilligen Zuschussbedarfs herangezogen werden können und im Übrigen zur Reduzierung der rechtswidrigen Liquiditätskreditverschuldung zu verwenden sind. Im Falle der Erforderlichkeit obliegt es
Ihnen, eine Erhöhung der mit dieser Haushaltsverfügung festgesetzten o.a. Zuschussobergrenzen für die freiwilligen Aufgaben rechtzeitig vor deren Überschreitung schriftlich bei der Aufsichtsbehörde zu beantragen. In dem Antrag sind die zum geforderten Ausgleich der begehrten Erhöhungen der Zuschussobergrenzen von Ihnen konkret vorgesehenen zusätzlichen, nachhaltigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen mit ihren jeweiligen jährlichen Konsolidierungspotenzialen anzugeben.“
Die Haushaltsplanung 2020 sieht, gegenüber dem gesetzten Deckel bereits eine Überschreitung vor. Mit dem Wegfall des Sonderzuschussbudgets ab 30.06.2020 beträgt die Überschreitung durch die Abschreibungen der Zahlungen an die Stadiongesellschaft weitere rund 1,3 Mio. €. Diese sind 2020 zu kompensieren.
Selbst eine totale Sperre aller freiwilligen Leistungen könnte keine Kompensation bringen, da die Planungen schon fortgeschritten sind. Die Einhaltung der festgesetzten Zuschussobergrenze für den freiwilligen Aufgabenbereich ist damit im Haushaltsjahr 2020 nicht mehr möglich. Eine Anhebung des gesetzten Deckels kann aber nur nach Genehmigung unter den bereits genannten Voraussetzungen erfolgen.
Ohne Konsolidierungsmaßnahmen kann einer Kapitalzinszuführung damit nur zugestimmt werden, wenn an anderer Stelle im Bereich der freiwilligen Aufgaben Einsparungen i.H.v. rund 1.287.500 € erfolgen. Einsparungen in dieser Höhe sind aber nur durch sofortige Schließungen von Einrichtungen möglich.
Mit einem Beschluss über zusätzliche, nachhaltige Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen (Ausgabenminderung, Einnahmenerhöhung, z.B. über Realsteueranhebung) für 2020 stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ein Sonderzuschussbudget für 2020 in Aussicht. Im Rahmen der geplanten Jahresfehlbeträge und zum Abbau der Altschulden dürfen mögliche Haushaltsverbesserungen aber regelmäßig nur mit einem Teilbetrag, grundsätzlich nämlich mit 50% des erwarteten Konsolidierungspotenzials, zur Erhöhung des freiwilligen Zuschussbedarfs herangezogen werden. Bei einer
Überschreitung im Haushaltsjahr 2020 i.H.v. insgesamt rund 3 Mio. € sind damit zusätzliche, nachhaltige Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen i.H.v. 6 Mio. € gefordert.
Mit den Haushaltsplänen der letzten Jahre verstoßen wir regelmäßig gegen das Gebot zur Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung, gegen die Grundsätze einer geordneten Haushaltswirtschaft und gegen das Verbot der Überschuldung. Mit einer Missachtung des verfügten Deckels würden wir auch gegen die, in der Verfügung mehrmals geforderte strenge Haushaltsdisziplin verstoßen.
Ein Nachweis über die Einhaltung der Haushaltsdisziplin muss jährlich im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds erbracht werden.
Ein Verstoß gegen den verfügten Deckel im sogenannten freiwilligen Leistungsbereich würde auch einen Verstoß gegen die Vereinbarungen zum Kommunalen Entschuldungsfonds darstellen und die entsprechenden Auszahlungen gefährden. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf den Gesamthaushalt!
Zur Einhaltung der Haushaltsverfügung, der Verpflichtungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds und um Schaden von der Stadt abzuwenden, müsste die Verwaltung auch bei strengster Haushaltsdisziplin eine Anhebung der Realsteuern vorschlagen.
Die Kommunalaufsicht hat bereits deutlich zu verstehen gegeben, dass künftig keine Haushaltspläne zur Prüfung angenommen werden, die gegen das Gebotdes Haushaltsausgleiches verstoßen. Diese Regelung wird nicht nur Kaiserslautern, sondern alle Kommunen in Rheinland-Pfalz treffen.
Ob und ggf. in welchem Umfang weitere Konsolidierungsmaßnahmen für einen ausgeglichenen Doppelhaushalt 2021/2022 anfallen, ist dabei noch nicht absehbar. Wie angekündigt wird die Verwaltung beim nächsten Doppelhaushalt ein abweichendes Haushaltsaufstellungsverfahren vorschlagen.
https://ris.kaiserslautern.de/buergerinfo/getfile.php?id=65753&type=do&
Da sind sie also wieder - die Schlagworte "Schließung von Einrichtungen" und "FCK-Steuer".
Aber immerhin fühlt man sich in der Debatte zum ersten mal vom OB umfänglich informiert.
Wobei die Betonung auf "fühlt" liegt
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Roon_Bub am 14.02.2020 um 10:44 Uhr bearbeitet
Abgesehen davon, dass einem bei den Formulierungen in der Vorlage schwindelig wird - technokratischter und bürgerferner ging es wohl nicht - sollten die ADD und das Land doch einfach eine Pressekonferenz in der Opel Arena ausrufen und unter gekonnter Von-sich-Weisung der Verantwortung das Ende des 1. FC Kaiserslautern verkünden. Im Hintergrund würde ich noch ein paar Friedrichs, Weichels, Jäggis usw. zur Dekoration aufstellen, damit das Bild komplett ist. Den Champagner-Emfpang spendiert die HLB und die Stadtsparkasse verteilt rote Luftballons.
Ein würdiger Abschluss der über einhundertjährigen Vereinsgeschichte und wir können uns endlich wieder über wichtige Dinge in unseren Leben den Kopf zerbrechen.
Ein würdiger Abschluss der über einhundertjährigen Vereinsgeschichte und wir können uns endlich wieder über wichtige Dinge in unseren Leben den Kopf zerbrechen.
Zitat von SOCRATES
@ Glenn
...und was kannst DU dir für Tradition kaufen? Ich kann´s Dir sagen: Nicht mal ein Grashalm! Wird Zeit, dass du aufwachst.
Grüße
Zitat von Stroemberg7
Als vollkommen Außenstehender lese ich hier ab und an mit. Mich beeindruckt, wie tief sich hier Leute in die Materie einarbeiten und wieviel Herzblut sie darauf verwenden.
Aber solche Ideen schockieren mich tatsächlich (trotz der wirklich kreativen Vorschläge). Ist denn gar nichts vom Stolz auf die Tradition geblieben? Was hat man denn sonst noch außer seinem Stolz? Oder kann man sich selbst den nicht mehr leisten?
Grüße
Glenn
Zitat von SOCRATES
Leute, wir sollten so langsam endlich mal über die Vermarktung des Stadionnamens nachdenken!
Leute, wir sollten so langsam endlich mal über die Vermarktung des Stadionnamens nachdenken!
Als vollkommen Außenstehender lese ich hier ab und an mit. Mich beeindruckt, wie tief sich hier Leute in die Materie einarbeiten und wieviel Herzblut sie darauf verwenden.
Aber solche Ideen schockieren mich tatsächlich (trotz der wirklich kreativen Vorschläge). Ist denn gar nichts vom Stolz auf die Tradition geblieben? Was hat man denn sonst noch außer seinem Stolz? Oder kann man sich selbst den nicht mehr leisten?
Grüße
Glenn
@ Glenn
...und was kannst DU dir für Tradition kaufen? Ich kann´s Dir sagen: Nicht mal ein Grashalm! Wird Zeit, dass du aufwachst.
Grüße
@SOCRATES:
Ich danke Dir für den Hinweis und werde mir Mühe geben. Wie gesagt, ich bin emotional nicht betroffen. Es ist mir im Grunde egal. Aber man verkauft möglicherweise ein weiteres Stück seiner Identität. Diese ist in der Tat kein Zahlungsmittel. Aber dennoch ein kostbares Gut, wie ich finde. Aber das muss jeder Verein selbst entscheiden und hängt natürlich von vielen Umständen ab.
Grüße
Glenn
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