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Aufsichtsrat

31.05.2010 - 14:00 Uhr
Aufsichtsrat |#1881
29.10.2024 - 20:01 Uhr
Zitat von Nikita1965
Zitat von Wikinger1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von HARO1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Probetraining

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Tomminho

Ich frag mal ganz laienhaft: Wieso muss der AR einem neuen Trainer überhaupt zustimmen? Man bestellt einen Sportdirektor, in dessen Aufgabenfeld die Trainerposition fällt. Wozu braucht es da dann noch den AR?
Wenn ich auf Arbeit einen Verantwortungsbereich bekomme, muss ich doch auch nicht bei jeder Entscheidung in diesem Bereich wieder zu meinem Chef laufen, um mir sein Okay zu holen. Ich bin eingesetzt, ich bin verantwortlich, ich entscheide.
Ich bin eigentlich verwundert, dass es solche Entscheidungswege gibt!


Weil der Aufsichtrat die Arbeit des Vorstand/Geschäftsführer zu kontrollieren hat. Man hat sich als Verein dazu entschieden sich gegenseitig durch diese Gremien zu kontrollieren.

Nicht jedes Beispiel kann man auf die „echte“ Welt drüber stülpen, weil es manchmal ganz anderen Bedingungen unterliegt.
Aber man könnte genauso fragen, warum muss ein Betriebsrat bei einer Einstellung eines neuen Mitarbeiters zustimmen, obwohl Betriebsrat und Geschäftsführung sich dazu entschieden haben grundsätzlich neue Mitarbeiter einzustellen?

Ich habe mir heute genau die gleiche Frage gestellt wie @tomminho. Ich finde der Begriff Kontrolle heißt nicht gleich Zustimmungspflicht. Den Vorstand mit seinen Bereichen wie Vorsitz oder (aktuell nicht vorhanden) Sport kann man über andere Mechanismen "kontrollieren".

Das müsste dann aber dauerhaft und in einer regelmäßigen Form geschehen, nicht Anlass bezogen bei Entscheidungen. Letztlich ist dann die jeweilige Vertragsverlängerung oder Trennung die abschließende Variante der Kontrolle, wenn die Ergebnisse nicht passen oder Regeln nicht eingehalten werden. In der aktuellen Form finde ich das als Außenstehender auch ein bisschen viel operatives Geschäft. Dafür werden andere ausgiebig für bezahlt. Noch dazu fühlt es sich langsamer/schwerfälliger an.


Also ich würde sagen, Kontrolle heißt schon in gewisser weise Zustimmungspflicht. Denn wenn die Gegebenheiten einer Trainereinstellung erst dann durchleuchtet werden, wenn die Tinte trocken ist, dann ist der Zeitpunkt ja längst verpasst wo der AR seine Kontrollfunktion hätte ausüben können.
Kontrollfunktion heißt in dem Fall, alle Beteiligten drauf hinweisen dass das mögliche Gehalt von Trainer deutlich zu hoch ist oder der Vertrag deutlich zu lange läuft oder oder oder….
Denn die Kontrollfunktion bedeutet das Entscheidungen im Sinne des Vereins getroffen werden.


Ein Vetorecht würde vielleicht reichen.


Wie soll ein solches Recht denn arbeitsrechtlich und zivilrechtlich Bestand haben? Erst wird für 4Jahre unterschrieben bei Summe X und dann kommt der AR und legt sein Veto ein. Änderung des Vertrages auf 2 Jahre und Summe Y? Oder darf der Trainer dann zurücktreten und der Vorstand fängt von vorne an? Das klingt nicht praktikabel und rechtlich sicherlich nicht umsetzbar.


Ich verstehe das Problem nicht. Man könnte festschreiben, dass solche Entscheidungen wie eine Trainereinstellung dem Aufsichtsrat vorgelegt werden müssen und er dann das Recht hat, ein Veto einzulegen. Das ist halt eine Stufe weniger streng, als wenn ohne seine ausdrückliche Zustimmung nichts geht.


Genau das wird doch so praktiziert, wenn ich mich jetzt nicht irre.

Du kannst es Vetorecht oder Zustimmung nennen. Inhaltlich bleibt es das selbe.


Wenn es keine Pflicht zur Zustimmung gibt, kann der Aufsichtsrat auf seine Funktion verzichten und vor allem, und darum geht es ja gerade: wenn er zurücktritt, ist man nicht handlungsunfähig.


Es gibt aber eine Kontrollpflicht. Hast du das nicht verstanden?tongue


Puh, ist diese Diskussion anstrengend. Es tauchte die Frage auf, warum das so ist und ob das auch anders gestaltet werden könnte. Capice?


Und dein Vorschlag ist eine Kontrollfunktion namens "Vetorecht" auf das der AR bei Bedarf oder aufgrund von mangelnden Mitgliedern verzichten kann. Macht Sinn, nicht. ... Der AR soll gerne zustimmen oder ablehnen. Meiner Meinung nach sollte dieses Recht aber nur auf finanzieller Ebene greifen dürfen, um den Verein zu schützen. D.h. ein gewisser "Spielraum" sollte vorab schon ganz allein bei dem zuständigen Vorstand liegen ohne das der AR beteiligt werden muss. Wenn es aber zum dritten Trainer in einer Saison kommen soll, MUSS der AR hingucken und mitentscheiden dürfen, weil es dann teuer wird und da muss er auch vorher mitentscheiden, ob man einen Trainer entlässt oder nicht. Eben um eventuell finanziellen Schaden vom Verein abzuwenden oder zu minimieren.
Aufsichtsrat |#1882
29.10.2024 - 20:10 Uhr
Zitat von HARO1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von HARO1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Probetraining

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Tomminho

Ich frag mal ganz laienhaft: Wieso muss der AR einem neuen Trainer überhaupt zustimmen? Man bestellt einen Sportdirektor, in dessen Aufgabenfeld die Trainerposition fällt. Wozu braucht es da dann noch den AR?
Wenn ich auf Arbeit einen Verantwortungsbereich bekomme, muss ich doch auch nicht bei jeder Entscheidung in diesem Bereich wieder zu meinem Chef laufen, um mir sein Okay zu holen. Ich bin eingesetzt, ich bin verantwortlich, ich entscheide.
Ich bin eigentlich verwundert, dass es solche Entscheidungswege gibt!


Weil der Aufsichtrat die Arbeit des Vorstand/Geschäftsführer zu kontrollieren hat. Man hat sich als Verein dazu entschieden sich gegenseitig durch diese Gremien zu kontrollieren.

Nicht jedes Beispiel kann man auf die „echte“ Welt drüber stülpen, weil es manchmal ganz anderen Bedingungen unterliegt.
Aber man könnte genauso fragen, warum muss ein Betriebsrat bei einer Einstellung eines neuen Mitarbeiters zustimmen, obwohl Betriebsrat und Geschäftsführung sich dazu entschieden haben grundsätzlich neue Mitarbeiter einzustellen?

Ich habe mir heute genau die gleiche Frage gestellt wie @tomminho. Ich finde der Begriff Kontrolle heißt nicht gleich Zustimmungspflicht. Den Vorstand mit seinen Bereichen wie Vorsitz oder (aktuell nicht vorhanden) Sport kann man über andere Mechanismen "kontrollieren".

Das müsste dann aber dauerhaft und in einer regelmäßigen Form geschehen, nicht Anlass bezogen bei Entscheidungen. Letztlich ist dann die jeweilige Vertragsverlängerung oder Trennung die abschließende Variante der Kontrolle, wenn die Ergebnisse nicht passen oder Regeln nicht eingehalten werden. In der aktuellen Form finde ich das als Außenstehender auch ein bisschen viel operatives Geschäft. Dafür werden andere ausgiebig für bezahlt. Noch dazu fühlt es sich langsamer/schwerfälliger an.


Also ich würde sagen, Kontrolle heißt schon in gewisser weise Zustimmungspflicht. Denn wenn die Gegebenheiten einer Trainereinstellung erst dann durchleuchtet werden, wenn die Tinte trocken ist, dann ist der Zeitpunkt ja längst verpasst wo der AR seine Kontrollfunktion hätte ausüben können.
Kontrollfunktion heißt in dem Fall, alle Beteiligten drauf hinweisen dass das mögliche Gehalt von Trainer deutlich zu hoch ist oder der Vertrag deutlich zu lange läuft oder oder oder….
Denn die Kontrollfunktion bedeutet das Entscheidungen im Sinne des Vereins getroffen werden.


Ein Vetorecht würde vielleicht reichen.


Wie soll ein solches Recht denn arbeitsrechtlich und zivilrechtlich Bestand haben? Erst wird für 4Jahre unterschrieben bei Summe X und dann kommt der AR und legt sein Veto ein. Änderung des Vertrages auf 2 Jahre und Summe Y? Oder darf der Trainer dann zurücktreten und der Vorstand fängt von vorne an? Das klingt nicht praktikabel und rechtlich sicherlich nicht umsetzbar.


Ich verstehe das Problem nicht. Man könnte festschreiben, dass solche Entscheidungen wie eine Trainereinstellung dem Aufsichtsrat vorgelegt werden müssen und er dann das Recht hat, ein Veto einzulegen. Das ist halt eine Stufe weniger streng, als wenn ohne seine ausdrückliche Zustimmung nichts geht.


Genau das wird doch so praktiziert, wenn ich mich jetzt nicht irre.

Du kannst es Vetorecht oder Zustimmung nennen. Inhaltlich bleibt es das selbe.


Wenn es keine Pflicht zur Zustimmung gibt, kann der Aufsichtsrat auf seine Funktion verzichten und vor allem, und darum geht es ja gerade: wenn er zurücktritt, ist man nicht handlungsunfähig.


Es gibt aber eine Kontrollpflicht. Hast du das nicht verstanden?tongue


Puh, ist diese Diskussion anstrengend. Es tauchte die Frage auf, warum das so ist und ob das auch anders gestaltet werden könnte. Capice?


Und dein Vorschlag ist eine Kontrollfunktion namens "Vetorecht" auf das der AR bei Bedarf oder aufgrund von mangelnden Mitgliedern verzichten kann. Macht Sinn, nicht. ... Der AR soll gerne zustimmen oder ablehnen. Meiner Meinung nach sollte dieses Recht aber nur auf finanzieller Ebene greifen dürfen, um den Verein zu schützen. D.h. ein gewisser "Spielraum" sollte vorab schon ganz allein bei dem zuständigen Vorstand liegen ohne das der AR beteiligt werden muss. Wenn es aber zum dritten Trainer in einer Saison kommen soll, MUSS der AR hingucken und mitentscheiden dürfen, weil es dann teuer wird und da muss er auch vorher mitentscheiden, ob man einen Trainer entlässt oder nicht. Eben um eventuell finanziellen Schaden vom Verein abzuwenden oder zu minimieren.


Das ist ja soweit auch OK, aber dann sind wir jetzt, wenn auch nur einer der beiden Nachrücker nicht nachrücken sollte, eben handlungsunfähig, der Vorstand und der Sportchef können in den nächsten Wochen nichts wesentliches mehr machen und wir haben dann halt auch keinen Trainer.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Nikita1965 am 29.10.2024 um 20:10 Uhr bearbeitet
Aufsichtsrat |#1883
29.10.2024 - 20:30 Uhr
Zitat von Nikita1965
Zitat von HARO1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von HARO1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Probetraining

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Tomminho

Ich frag mal ganz laienhaft: Wieso muss der AR einem neuen Trainer überhaupt zustimmen? Man bestellt einen Sportdirektor, in dessen Aufgabenfeld die Trainerposition fällt. Wozu braucht es da dann noch den AR?
Wenn ich auf Arbeit einen Verantwortungsbereich bekomme, muss ich doch auch nicht bei jeder Entscheidung in diesem Bereich wieder zu meinem Chef laufen, um mir sein Okay zu holen. Ich bin eingesetzt, ich bin verantwortlich, ich entscheide.
Ich bin eigentlich verwundert, dass es solche Entscheidungswege gibt!


Weil der Aufsichtrat die Arbeit des Vorstand/Geschäftsführer zu kontrollieren hat. Man hat sich als Verein dazu entschieden sich gegenseitig durch diese Gremien zu kontrollieren.

Nicht jedes Beispiel kann man auf die „echte“ Welt drüber stülpen, weil es manchmal ganz anderen Bedingungen unterliegt.
Aber man könnte genauso fragen, warum muss ein Betriebsrat bei einer Einstellung eines neuen Mitarbeiters zustimmen, obwohl Betriebsrat und Geschäftsführung sich dazu entschieden haben grundsätzlich neue Mitarbeiter einzustellen?

Ich habe mir heute genau die gleiche Frage gestellt wie @tomminho. Ich finde der Begriff Kontrolle heißt nicht gleich Zustimmungspflicht. Den Vorstand mit seinen Bereichen wie Vorsitz oder (aktuell nicht vorhanden) Sport kann man über andere Mechanismen "kontrollieren".

Das müsste dann aber dauerhaft und in einer regelmäßigen Form geschehen, nicht Anlass bezogen bei Entscheidungen. Letztlich ist dann die jeweilige Vertragsverlängerung oder Trennung die abschließende Variante der Kontrolle, wenn die Ergebnisse nicht passen oder Regeln nicht eingehalten werden. In der aktuellen Form finde ich das als Außenstehender auch ein bisschen viel operatives Geschäft. Dafür werden andere ausgiebig für bezahlt. Noch dazu fühlt es sich langsamer/schwerfälliger an.


Also ich würde sagen, Kontrolle heißt schon in gewisser weise Zustimmungspflicht. Denn wenn die Gegebenheiten einer Trainereinstellung erst dann durchleuchtet werden, wenn die Tinte trocken ist, dann ist der Zeitpunkt ja längst verpasst wo der AR seine Kontrollfunktion hätte ausüben können.
Kontrollfunktion heißt in dem Fall, alle Beteiligten drauf hinweisen dass das mögliche Gehalt von Trainer deutlich zu hoch ist oder der Vertrag deutlich zu lange läuft oder oder oder….
Denn die Kontrollfunktion bedeutet das Entscheidungen im Sinne des Vereins getroffen werden.


Ein Vetorecht würde vielleicht reichen.


Wie soll ein solches Recht denn arbeitsrechtlich und zivilrechtlich Bestand haben? Erst wird für 4Jahre unterschrieben bei Summe X und dann kommt der AR und legt sein Veto ein. Änderung des Vertrages auf 2 Jahre und Summe Y? Oder darf der Trainer dann zurücktreten und der Vorstand fängt von vorne an? Das klingt nicht praktikabel und rechtlich sicherlich nicht umsetzbar.


Ich verstehe das Problem nicht. Man könnte festschreiben, dass solche Entscheidungen wie eine Trainereinstellung dem Aufsichtsrat vorgelegt werden müssen und er dann das Recht hat, ein Veto einzulegen. Das ist halt eine Stufe weniger streng, als wenn ohne seine ausdrückliche Zustimmung nichts geht.


Genau das wird doch so praktiziert, wenn ich mich jetzt nicht irre.

Du kannst es Vetorecht oder Zustimmung nennen. Inhaltlich bleibt es das selbe.


Wenn es keine Pflicht zur Zustimmung gibt, kann der Aufsichtsrat auf seine Funktion verzichten und vor allem, und darum geht es ja gerade: wenn er zurücktritt, ist man nicht handlungsunfähig.


Es gibt aber eine Kontrollpflicht. Hast du das nicht verstanden?tongue


Puh, ist diese Diskussion anstrengend. Es tauchte die Frage auf, warum das so ist und ob das auch anders gestaltet werden könnte. Capice?


Und dein Vorschlag ist eine Kontrollfunktion namens "Vetorecht" auf das der AR bei Bedarf oder aufgrund von mangelnden Mitgliedern verzichten kann. Macht Sinn, nicht. ... Der AR soll gerne zustimmen oder ablehnen. Meiner Meinung nach sollte dieses Recht aber nur auf finanzieller Ebene greifen dürfen, um den Verein zu schützen. D.h. ein gewisser "Spielraum" sollte vorab schon ganz allein bei dem zuständigen Vorstand liegen ohne das der AR beteiligt werden muss. Wenn es aber zum dritten Trainer in einer Saison kommen soll, MUSS der AR hingucken und mitentscheiden dürfen, weil es dann teuer wird und da muss er auch vorher mitentscheiden, ob man einen Trainer entlässt oder nicht. Eben um eventuell finanziellen Schaden vom Verein abzuwenden oder zu minimieren.


Das ist ja soweit auch OK, aber dann sind wir jetzt, wenn auch nur einer der beiden Nachrücker nicht nachrücken sollte, eben handlungsunfähig, der Vorstand und der Sportchef können in den nächsten Wochen nichts wesentliches mehr machen und wir haben dann halt auch keinen Trainer.


Ich selber lese nur selten OZ und dann auch nur die "freien" Beiträge, aber laut eines Users hier oder im Schwesterforum (das weiß ich gerade nicht mehr), gibt es einen OZ Beitrag der sich damit befasst. Da soll stehen, dass wir handlungsfähig sind aktuell. Zum einen könnte die Zustimmung des AR tatsächlich nachträglich erfolgen (finde ich kurios, da wir dann wieder beim rechtlich fraglichen Zustand des Vertrages sind, wenn dann abgelehnt wird) UND es soll wohl eine weitere Variante geben. Und zwar könnte auch ein Mehrheitsbeschluss der Aktionäre der KGaA ersatzweise herangezogen werden. Das fand ich spannend ehrlich gesagt. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der OZ+ hat und das bestätigen kann oder der dies aus anderer Quelle bestätigen kann.
Aufsichtsrat |#1884
29.10.2024 - 22:31 Uhr
Ja das steht tatsächlich so in der OZ.

Der Klubvorstand könnte die Zustimmung entweder nachträglich einholen oder die Zustimmungspflicht durch einen Aktionärsbeschluss der FC Hansa Rostock GmbH & Co. KGaA ersetzen.

Ob das tatsächlich so ist.. keine Ahnung…
Aufsichtsrat |#1885
29.10.2024 - 22:59 Uhr
Und die KGaA-Mehrheit hält der Verein, wo dann auch wieder der AR gefragt ist?

•     •     •

Never underestimate the power of stupid people in large groups.

"Fein, dass wir Musik haben.. jetzt gibts die Ohrfeigen im Takt." - Bud Spencer


Aufsichtsrat |#1886
29.10.2024 - 23:18 Uhr
Hehe ja stimmt, 55% der Verein und 45% Elgeti… insofern macht das ja kaum Sinn… !?
Aufsichtsrat |#1887
30.10.2024 - 08:49 Uhr
Kai-Uwe Theede, Vereinsmitglied des FC Hansa Rostock, ehemaliger Kandidat für das Kontrollgremium des Koggenklubs und Präsident am Oberlandesgericht Rostock, kritisiert den Rückzug der fünf Aufsichtsräte zum jetzigen Zeitpunkt. Die Rostocker Vereinsführung sieht er mehr denn je in der Pflicht.

•     •     •

"Rassismus ist defintiv die ausgeprägteste Form von Farbenblindheit!"
" Diese eine Liebe werd' ich nie bereuen " 32 Jahre Blau Weiss Rot...
" Ich werde dich immer vermissen 25.8.2023 "
Aufsichtsrat |#1888
30.10.2024 - 09:46 Uhr
Zitat von Hakikentucky
Kai-Uwe Theede, Vereinsmitglied des FC Hansa Rostock, ehemaliger Kandidat für das Kontrollgremium des Koggenklubs und Präsident am Oberlandesgericht Rostock, kritisiert den Rückzug der fünf Aufsichtsräte zum jetzigen Zeitpunkt. Die Rostocker Vereinsführung sieht er mehr denn je in der Pflicht.


Genau die relevanten Punkte angesprochen. Riots und deren Unterstützer fühlen sich wohl bei Hansa - es wird eben nichts getan damit sie sich nicht - gewollt fühlen. Eher im Gegenteil. Das muss sich ändern - aber ich kann jeden verstehen, der diese Windmühlen nicht mehr bekämpfen will oder dem das persönlich zu heikel ist. Es braucht jetzt Leute die das nochmal angehen und die eventuell prominent oder weit genug entfernt sind um über Anfeindungen zu stehen - die kommen dann nämlich mit ziemlicher Sicherheit.
Aufsichtsrat |#1889
30.10.2024 - 09:56 Uhr
Zitat von Forever_Hansa
Zitat von Hakikentucky

Kai-Uwe Theede, Vereinsmitglied des FC Hansa Rostock, ehemaliger Kandidat für das Kontrollgremium des Koggenklubs und Präsident am Oberlandesgericht Rostock, kritisiert den Rückzug der fünf Aufsichtsräte zum jetzigen Zeitpunkt. Die Rostocker Vereinsführung sieht er mehr denn je in der Pflicht.


Genau die relevanten Punkte angesprochen. Riots und deren Unterstützer fühlen sich wohl bei Hansa - es wird eben nichts getan damit sie sich nicht - gewollt fühlen. Eher im Gegenteil. Das muss sich ändern - aber ich kann jeden verstehen, der diese Windmühlen nicht mehr bekämpfen will oder dem das persönlich zu heikel ist. Es braucht jetzt Leute die das nochmal angehen und die eventuell prominent oder weit genug entfernt sind um über Anfeindungen zu stehen - die kommen dann nämlich mit ziemlicher Sicherheit.


Da scheint sich jemand in Stellung zu bringen. Sofern er lösungen hat und sie umsetzt soll es mir Recht sein.
Aufsichtsrat |#1890
30.10.2024 - 10:14 Uhr
Zitat von Elsterkogge
Zitat von Forever_Hansa

Zitat von Hakikentucky

Kai-Uwe Theede, Vereinsmitglied des FC Hansa Rostock, ehemaliger Kandidat für das Kontrollgremium des Koggenklubs und Präsident am Oberlandesgericht Rostock, kritisiert den Rückzug der fünf Aufsichtsräte zum jetzigen Zeitpunkt. Die Rostocker Vereinsführung sieht er mehr denn je in der Pflicht.


Genau die relevanten Punkte angesprochen. Riots und deren Unterstützer fühlen sich wohl bei Hansa - es wird eben nichts getan damit sie sich nicht - gewollt fühlen. Eher im Gegenteil. Das muss sich ändern - aber ich kann jeden verstehen, der diese Windmühlen nicht mehr bekämpfen will oder dem das persönlich zu heikel ist. Es braucht jetzt Leute die das nochmal angehen und die eventuell prominent oder weit genug entfernt sind um über Anfeindungen zu stehen - die kommen dann nämlich mit ziemlicher Sicherheit.


Da scheint sich jemand in Stellung zu bringen. Sofern er lösungen hat und sie umsetzt soll es mir Recht sein.


Sehe ich auch so.
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