Trainersuche! Wer wird der Neue? (2)
26.05.2015 - 12:18 Uhr
10.06.2015 - 15:00 Uhr
Zitat von vfr1979
Wenn ich meinem Chef eine Kündigung schicke ist dich doch noch lange nicht rechtswirksam, nur weil sie beim Arbeitgeber eingegangen ist. Scholz hat selbstverständlich die Kündigung nicht akzeptiert, hätte er das, wäre SR längst bei Fürth.
Wenn ich meinem Chef eine Kündigung schicke ist dich doch noch lange nicht rechtswirksam, nur weil sie beim Arbeitgeber eingegangen ist. Scholz hat selbstverständlich die Kündigung nicht akzeptiert, hätte er das, wäre SR längst bei Fürth.
Mit den wenigen Kenntnissen im Arbeitsrecht würde ich sagen eigentlich doch. Die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht (wie der Rücktritt vom Vertrag oder die Anfechtung eines Vertrages), also einseitig. Eine Kündigung muss ja vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden (muss sie ja im umgekehrten Fall vom Arbeitnehmer auch nicht). Ein Zugang reicht für die Wirksamkeit der Kündigung ja aus.
Oder steh ich gerade auf dem Schlauch?
Edit: Ich glaub ich bin schon richtig. Aber darum gehts hier nicht. Es geht noch um die vorgelagerte Frage, ob Ruthenbeck ein Kündigungsrecht hatte. Und das kann sich denk ich mal aus der Ausstiegsklausel ergeben. Und ob die existiert oder nicht, darum gehts jetzt. Sollte sie existieren, kann Ruthenbeck kündigen und zu uns kommen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Schuetzi10 am 10.06.2015 um 15:07 Uhr bearbeitet
10.06.2015 - 15:13 Uhr
Zitat von Schuetzi10
Mit den wenigen Kenntnissen im Arbeitsrecht würde ich sagen eigentlich doch. Die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht (wie der Rücktritt vom Vertrag oder die Anfechtung eines Vertrages), also einseitig. Eine Kündigung muss ja vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden (muss sie ja umgekehrt vom Arbeitnehmer auch nicht). Ein Zugang reicht für die Wirksamkeit der Kündigung ja aus.
Oder steh ich gerade auf dem Schlauch?
Zitat von vfr1979
Wenn ich meinem Chef eine Kündigung schicke ist dich doch noch lange nicht rechtswirksam, nur weil sie beim Arbeitgeber eingegangen ist. Scholz hat selbstverständlich die Kündigung nicht akzeptiert, hätte er das, wäre SR längst bei Fürth.
Wenn ich meinem Chef eine Kündigung schicke ist dich doch noch lange nicht rechtswirksam, nur weil sie beim Arbeitgeber eingegangen ist. Scholz hat selbstverständlich die Kündigung nicht akzeptiert, hätte er das, wäre SR längst bei Fürth.
Mit den wenigen Kenntnissen im Arbeitsrecht würde ich sagen eigentlich doch. Die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht (wie der Rücktritt vom Vertrag oder die Anfechtung eines Vertrages), also einseitig. Eine Kündigung muss ja vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden (muss sie ja umgekehrt vom Arbeitnehmer auch nicht). Ein Zugang reicht für die Wirksamkeit der Kündigung ja aus.
Oder steh ich gerade auf dem Schlauch?
Die Kündigung muss den Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und Arbeitsrecht übereinstimmen, ansonsten kann der Arbeitgeber diese getrost in Tonne treten.
Bei einem unbefristeten Arbeistvertrag muss die Kündigung mindestens 4 Wochen zum 15. oder 30. eingehen.
Bei einem befristeten Vertrag (hier der Fall) wird das Arbeitsverhältnis automatisch zum Ablauf des Arbeitsvertrages beendet, er ist somit prinzipell nicht kündbar, es sei denn es wurde ein Kündigungsrecht ausdrücklich in den Vertrag eingearbeitet (was unwahrscheinlich ist).
Wenn der Zeitungsbericht der NN stimmt, wurde eine Ausstiegsklausel eingearbeitet, nimmt er diese in Anspruch wird der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen aufgelöst. Scholz bleibt es aber frei seine Unterschrift nicht zu geben, die Folgen daraus erleben wir gerade.
Fazit: Das Wort "Kündigung" würde ich hier nicht uristisch wörtlich nehmen, SR wollte eben seinen Vertrag aufgelöst haben, das hat er Scholz schriftlich mitgeteilt, Scholz hat dem nicht entsprochen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von vfr1979 am 10.06.2015 um 15:14 Uhr bearbeitet
10.06.2015 - 15:42 Uhr
Also sämtliche Frist-Geschichten brauchen wir hier mal nicht zu beachten, wurde soweit ich das sehe nicht geltend gemacht.
Eine Ausstiegsklausel ist eine Vereinbarung zur vorfristigen oder außerordentlichen Kündigung von Verträgen (Definition übernommen: http://www.swtenergie.de/index.php?id=139&lid=102.). Dass Ruthenbeck eine Ausstiegsklausel im Vertrag hat, wird soweit ich das sehe nicht mal von Aalen bestritten.
Die große Frage - und darum scheint es zu gehen - ist: Sind die Voraussetzungen, unter denen die Ausstiegsklausel greift, erfüllt? Fürth und Ruthenbeck sagen Ja, Aalen sagt Nein. Zu der Frage kann ich mich nicht äußern, das sollen Juristen tun.
Hier glaube ich, du hast das Wesen von einer Ausstiegsklausel nicht verstanden. Die Definition steht oben. Ruthenbeck hat dieses "Sonderkündigungsrecht", wenn (!) die Bedingungen erfüllt sind. Da ist nichts mit "SR wollte seinen Vertrag aufgelöst haben". Nein. Ruthenbeck hat in dem Fall eine einseitige Option. Siehe Fall Götze: Bayern hat die Bedingungen der Ausstiegsklausel erfüllt (Zahlung in Höhe von 37 Mio €), Götze hatte für diesen Fall eine Ausstiegsklausel und wollte nach München. Deswegen ging das durch. Da musste Aki Watzke oder Zorc auch nicht zustimmen.
Eine Ausstiegsklausel ist eine Vereinbarung zur vorfristigen oder außerordentlichen Kündigung von Verträgen (Definition übernommen: http://www.swtenergie.de/index.php?id=139&lid=102.). Dass Ruthenbeck eine Ausstiegsklausel im Vertrag hat, wird soweit ich das sehe nicht mal von Aalen bestritten.
Die große Frage - und darum scheint es zu gehen - ist: Sind die Voraussetzungen, unter denen die Ausstiegsklausel greift, erfüllt? Fürth und Ruthenbeck sagen Ja, Aalen sagt Nein. Zu der Frage kann ich mich nicht äußern, das sollen Juristen tun.
Zitat von vfr1979
Fazit: Das Wort "Kündigung" würde ich hier nicht uristisch wörtlich nehmen, SR wollte eben seinen Vertrag aufgelöst haben, das hat er Scholz schriftlich mitgeteilt, Scholz hat dem nicht entsprochen.
Fazit: Das Wort "Kündigung" würde ich hier nicht uristisch wörtlich nehmen, SR wollte eben seinen Vertrag aufgelöst haben, das hat er Scholz schriftlich mitgeteilt, Scholz hat dem nicht entsprochen.
Hier glaube ich, du hast das Wesen von einer Ausstiegsklausel nicht verstanden. Die Definition steht oben. Ruthenbeck hat dieses "Sonderkündigungsrecht", wenn (!) die Bedingungen erfüllt sind. Da ist nichts mit "SR wollte seinen Vertrag aufgelöst haben". Nein. Ruthenbeck hat in dem Fall eine einseitige Option. Siehe Fall Götze: Bayern hat die Bedingungen der Ausstiegsklausel erfüllt (Zahlung in Höhe von 37 Mio €), Götze hatte für diesen Fall eine Ausstiegsklausel und wollte nach München. Deswegen ging das durch. Da musste Aki Watzke oder Zorc auch nicht zustimmen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Schuetzi10 am 10.06.2015 um 15:42 Uhr bearbeitet
10.06.2015 - 15:45 Uhr
Zitat von vfr1979
Ich sag ja, eine Spitzfindigkeit. Hier muss entschieden werden ob aufgrund einer Vertragsänderung (Freier Mitarbeiter <-> Festangestellter) die Stelle des Sportdirektors neu besetzt wurde, obwohl vor dieser Vertragsänderung die selbe Stelle von den selben Personen (nämlich Ruthenbeck und Meidert) bekleidet wurde.
Ich sag ja, eine Spitzfindigkeit. Hier muss entschieden werden ob aufgrund einer Vertragsänderung (Freier Mitarbeiter <-> Festangestellter) die Stelle des Sportdirektors neu besetzt wurde, obwohl vor dieser Vertragsänderung die selbe Stelle von den selben Personen (nämlich Ruthenbeck und Meidert) bekleidet wurde.
Ist Ruthenbeck denn immer noch in der Rolle des Sportdirektors tätig bzw. steht das in seinem Vertrag? Wenn nicht, dann wurde die Stelle mMn nämlich ganz eindeutig neu besetzt.
10.06.2015 - 16:00 Uhr
Zitat von Darts_Fan_15
Ist Ruthenbeck denn immer noch in der Rolle des Sportdirektors tätig bzw. steht das in seinem Vertrag? Wenn nicht, dann wurde die Stelle mMn nämlich ganz eindeutig neu besetzt.
Zitat von vfr1979
Ich sag ja, eine Spitzfindigkeit. Hier muss entschieden werden ob aufgrund einer Vertragsänderung (Freier Mitarbeiter <-> Festangestellter) die Stelle des Sportdirektors neu besetzt wurde, obwohl vor dieser Vertragsänderung die selbe Stelle von den selben Personen (nämlich Ruthenbeck und Meidert) bekleidet wurde.
Ich sag ja, eine Spitzfindigkeit. Hier muss entschieden werden ob aufgrund einer Vertragsänderung (Freier Mitarbeiter <-> Festangestellter) die Stelle des Sportdirektors neu besetzt wurde, obwohl vor dieser Vertragsänderung die selbe Stelle von den selben Personen (nämlich Ruthenbeck und Meidert) bekleidet wurde.
Ist Ruthenbeck denn immer noch in der Rolle des Sportdirektors tätig bzw. steht das in seinem Vertrag? Wenn nicht, dann wurde die Stelle mMn nämlich ganz eindeutig neu besetzt.
Der Posten des Sportdirektors wurde nach dem Weggang von Markus Schupp auf den Geschäftsführer und Cheftrainer aufgeteilt. Sowohl bei Ruthenbeck, als auch bei Meidert wurde das vertraglich vereinbart. Die Änderung des Vertrags von Meidert bezieht sich somit ledig auf die Art des Dienstverhältnisses, nicht aber auf die Besetzung der Stelle des Sportdirektors. Im übrigen war Ruthenbeck laut Süddeutscher Zeitung mit der Änderung des Dienstverhältnisses von Meidert einverstanden, was er auch unter Zeugen so geäußert hat.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von vfr1979 am 10.06.2015 um 16:04 Uhr bearbeitet
10.06.2015 - 16:19 Uhr
Quelle: www.schwaebische.de
Ruthenbeck wird es nicht sein, obwohl Scholz gegen den Wechsel zur Spielvereinigung ist. „Ich habe für den Verein mit 5,6 Millionen gebürgt, damit dieser Trainer eine neue Mannschaft in der 3. Liga aufbauen kann. Unter dieser Prämisse habe ich das überhaupt gemacht – und nun will er plötzlich weg“, reagiert Scholz verärgert auf die Wechselabsichten seines Trainers. „Er hat VERTRAG“, ergänzt Scholz. Die Schlichtungsstelle des DFB, von der SpVgg Greuther Fürth eingeschaltet, hat zunächst nicht vermitteln können. In der kommenden Woche kommt es in Frankfurt zur Verhandlung. Scholz wird dabei sein, vorher jedoch (aller Voraussicht nach noch in dieser Woche) einen neuen Trainer installieren (müssen).
Also läufts darauf hinaus, das Scholz eine Ablöse bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung will, denn er will sowohl einen neuen Trainier installieren, als auch am Gerichtsverfahren teilnehmen.
10.06.2015 - 16:43 Uhr
Seit dieses Theater läuft, ging zu keinem Zeitpunkt, irgendjemand von etwas Anderem aus ;)
10.06.2015 - 16:57 Uhr
Also ich ging nicht davon aus, dass man während eines Gerichtsverfahrens einen zweiten Trainer einstellt und unter Umständen zwei an der Backe hat ;)
10.06.2015 - 17:02 Uhr
Ob es möglich wäre Stipic zu verpflichten ohne die neuen Spieler zu vergraulen bevor sie überhaupt gekommen sind?
Was ein Kasperle Theater, es wäre mir am liebsten Aalen behält Ruthenbeck und wir holen uns Stipic.
In diesem Fall muss Aalen zwei Trainer bezahlen und wir könnten endlich richtig mit den Planungen durchstarten.
Als Spieler würde ich nicht unterschreiben bevor der Trainer offiziell bekannt gegeben wurde. Erzählen kann man viel, vor allem in diesem Business.
Aber Gjasula wäre bestimmt nicht begeistert, wenn plötzlich ein anderer Trainer kommt.
Was für ein Chaos, Aalen hat eigentlich andere Probleme und wir genauso.
Was ein Kasperle Theater, es wäre mir am liebsten Aalen behält Ruthenbeck und wir holen uns Stipic.
In diesem Fall muss Aalen zwei Trainer bezahlen und wir könnten endlich richtig mit den Planungen durchstarten.
Als Spieler würde ich nicht unterschreiben bevor der Trainer offiziell bekannt gegeben wurde. Erzählen kann man viel, vor allem in diesem Business.
Aber Gjasula wäre bestimmt nicht begeistert, wenn plötzlich ein anderer Trainer kommt.
Was für ein Chaos, Aalen hat eigentlich andere Probleme und wir genauso.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von lestarth am 10.06.2015 um 17:04 Uhr bearbeitet
10.06.2015 - 17:35 Uhr
Ich glaub du siehst Probleme wo keine sind lestarth... Ruthenbeck wird Trainer... So oder so... Es geht nur um Ablöse ja oder nein und wenn ja, wie hoch... Deshalb halte ich Scholz' Sprüche bezüglich eines ordentlichen Gerichts für mehr heiße Luft bzw. Drohgebärden... Was hätte er davon? Zwei Trainer auf der Gehaltsliste des VfRs... Ich bitte dich... Ganz entspannt bleiben... Aktuell läuft bei uns alles seinen gewohnten Gang...
Scholz sollte lieber mal zusehen, dass er nen 18ner Kader zusammen bekommt und das wird ihm denke ich die Tage noch bewusst, wenn alle anderen Drittligisten ins Training einsteigen...
Scholz sollte lieber mal zusehen, dass er nen 18ner Kader zusammen bekommt und das wird ihm denke ich die Tage noch bewusst, wenn alle anderen Drittligisten ins Training einsteigen...
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