Schiedsrichter
10.08.2009 - 23:18 Uhr
29.08.2024 - 08:22 Uhr
Zitat von Koschdnix
In der Diskussion wird prinzipiell keine Gewalt gerechtfertigt, sondern die Höhe des Schadenersatzes in Relation zur Tat. Und vor Gericht wird immer Auslöser, Gr0nde etc. berücksichtigt und zum Beispiel zwischen Vorsatz und Affekt unterschieden etc.
Und es ist ganz nüchtern betrachtet ein im Vergleich sehr hoher Schadensersatz, der durch den Richter festgelegt wurde.
Auch als Verfechter der Rechtsstaatlichkeit kann ich doch nicht behaupten, dass jedes Urteil verhältnismäßig ist. Kann es auch nicht sein. Und man wird nicht umhin kommen zu akzeptieren, dass Richter Menschen sind mit unterschiedlichen Auffassungen, was im Einzelfall rechtens ist, welche Strafe im Einzelfall zu verhängen ist, etc.
Die Diskussion ist doch völlig in Ordnung. Ich finde es auch unverhältnismäßig hoch. Die Strafe sollte meines Erachtens deutlich sein, abschreckend hoch, da bin ich dafür. Aber nicht der Schadenersatz, die "öffentliche Demütigung" ist fpr mich ein subjektives Empfinden, das in der Rechtsprechung nicht Maßstab sein kann, sondern ähnlich wie @garfi weiter oben schrieb, in zweckgebundener Bestrafung. Ein paar Tausender für eine gemeinnützige Organisation. Von Ableisten gemeinnütziger Arbeit ableisten halte ich subjektiv nicht viel. Das ist in meiner langjährigen Erfahrung eher eine Strafe für die Institutionen, in denen sie abgebummelt wird
und die Durchführung organisieren und beaufsichtigen muss. Ausnahmen bestätigen die Regel.
In der Diskussion wird prinzipiell keine Gewalt gerechtfertigt, sondern die Höhe des Schadenersatzes in Relation zur Tat. Und vor Gericht wird immer Auslöser, Gr0nde etc. berücksichtigt und zum Beispiel zwischen Vorsatz und Affekt unterschieden etc.
Und es ist ganz nüchtern betrachtet ein im Vergleich sehr hoher Schadensersatz, der durch den Richter festgelegt wurde.
Auch als Verfechter der Rechtsstaatlichkeit kann ich doch nicht behaupten, dass jedes Urteil verhältnismäßig ist. Kann es auch nicht sein. Und man wird nicht umhin kommen zu akzeptieren, dass Richter Menschen sind mit unterschiedlichen Auffassungen, was im Einzelfall rechtens ist, welche Strafe im Einzelfall zu verhängen ist, etc.
Die Diskussion ist doch völlig in Ordnung. Ich finde es auch unverhältnismäßig hoch. Die Strafe sollte meines Erachtens deutlich sein, abschreckend hoch, da bin ich dafür. Aber nicht der Schadenersatz, die "öffentliche Demütigung" ist fpr mich ein subjektives Empfinden, das in der Rechtsprechung nicht Maßstab sein kann, sondern ähnlich wie @garfi weiter oben schrieb, in zweckgebundener Bestrafung. Ein paar Tausender für eine gemeinnützige Organisation. Von Ableisten gemeinnütziger Arbeit ableisten halte ich subjektiv nicht viel. Das ist in meiner langjährigen Erfahrung eher eine Strafe für die Institutionen, in denen sie abgebummelt wird
und die Durchführung organisieren und beaufsichtigen muss. Ausnahmen bestätigen die Regel.
25.000 wurden vom Kläger gefordert, der Richter hat längst durchklingen lassen, dass das natürlich zu hoch angesetzt ist.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von soulKSC am 29.08.2024 um 08:37 Uhr bearbeitet
29.08.2024 - 09:47 Uhr
Zitat von betaeuber83
Da kann ich wirklich nur ungläubig mit dem Kopf schütteln! Was soll denn der Unsinn mit der Lebensgefahr? Meinst du nur dann wäre man psychischer Gewalt ausgesetzt? Und natürlich nimmt man wegen ein paar Bierspritzen keinen seelischen Schaden, es geht darum dass er weiß dass ihm jemand aufgrund seiner erbrachten Leistung (und man kann sicherlich unterstellen, dass er seine ihm in diesem Moment bestmögliche Leistung gezeigt hat) körperlichen Schaden zufügen wollte. Diese Spirale setzt sich dann im Kopf fort.
Zitat von KAlist
Seelisch: hier wirst du mir natürlich wiedersprechen, aber meiner Ansicht nach nimmt man keinen seelischen Schaden dadurch, Bierspritzer abzubekommen. Auch nicht beim Gedanken, was wäre wenn ... Es bestand zu keiner Zeit Lebensgefahr wodurch dies zu begründen wäre.
Seelisch: hier wirst du mir natürlich wiedersprechen, aber meiner Ansicht nach nimmt man keinen seelischen Schaden dadurch, Bierspritzer abzubekommen. Auch nicht beim Gedanken, was wäre wenn ... Es bestand zu keiner Zeit Lebensgefahr wodurch dies zu begründen wäre.
Da kann ich wirklich nur ungläubig mit dem Kopf schütteln! Was soll denn der Unsinn mit der Lebensgefahr? Meinst du nur dann wäre man psychischer Gewalt ausgesetzt? Und natürlich nimmt man wegen ein paar Bierspritzen keinen seelischen Schaden, es geht darum dass er weiß dass ihm jemand aufgrund seiner erbrachten Leistung (und man kann sicherlich unterstellen, dass er seine ihm in diesem Moment bestmögliche Leistung gezeigt hat) körperlichen Schaden zufügen wollte. Diese Spirale setzt sich dann im Kopf fort.
Ja war etwas unglücklich formuliert, da geb` ich dir Recht.
Ich wollte auf deinen letzten Satz hinaus: Wo sollen den die Gedanken im Kopf enden?
Durch einen Becherwurf kommt man ja nicht zu dem Schluss, das jemand nach seinem Leben trachtet...
Das jemand ihm Schaden wollte, ja, keine Frage, den Gedankengang kann er haben. Aber halt auch nicht mehr.
Umkehrt kann der Beschuldigte sich auf Affekt und Unzurechnungsfähig beziehen, da betrunken.
Und das er den Schiri mit dem Becher treffen wollte, muss ihm sogar erst noch nachgewiesen werden.
Jeder weiß das ein Getränkebecher sich im Flug nicht verhält, wie zb. ein Stein. Also so einfach ist das alles nicht.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von KAlist am 29.08.2024 um 09:51 Uhr bearbeitet
29.08.2024 - 10:48 Uhr
Zitat von soulKSC
25.000 wurden vom Kläger gefordert, der Richter hat längst durchklingen lassen, dass das natürlich zu hoch angesetzt ist.
Zitat von Koschdnix
In der Diskussion wird prinzipiell keine Gewalt gerechtfertigt, sondern die Höhe des Schadenersatzes in Relation zur Tat. Und vor Gericht wird immer Auslöser, Gr0nde etc. berücksichtigt und zum Beispiel zwischen Vorsatz und Affekt unterschieden etc.
Und es ist ganz nüchtern betrachtet ein im Vergleich sehr hoher Schadensersatz, der durch den Richter festgelegt wurde.
Auch als Verfechter der Rechtsstaatlichkeit kann ich doch nicht behaupten, dass jedes Urteil verhältnismäßig ist. Kann es auch nicht sein. Und man wird nicht umhin kommen zu akzeptieren, dass Richter Menschen sind mit unterschiedlichen Auffassungen, was im Einzelfall rechtens ist, welche Strafe im Einzelfall zu verhängen ist, etc.
Die Diskussion ist doch völlig in Ordnung. Ich finde es auch unverhältnismäßig hoch. Die Strafe sollte meines Erachtens deutlich sein, abschreckend hoch, da bin ich dafür. Aber nicht der Schadenersatz, die "öffentliche Demütigung" ist fpr mich ein subjektives Empfinden, das in der Rechtsprechung nicht Maßstab sein kann, sondern ähnlich wie @garfi weiter oben schrieb, in zweckgebundener Bestrafung. Ein paar Tausender für eine gemeinnützige Organisation. Von Ableisten gemeinnütziger Arbeit ableisten halte ich subjektiv nicht viel. Das ist in meiner langjährigen Erfahrung eher eine Strafe für die Institutionen, in denen sie abgebummelt wird
und die Durchführung organisieren und beaufsichtigen muss. Ausnahmen bestätigen die Regel.
In der Diskussion wird prinzipiell keine Gewalt gerechtfertigt, sondern die Höhe des Schadenersatzes in Relation zur Tat. Und vor Gericht wird immer Auslöser, Gr0nde etc. berücksichtigt und zum Beispiel zwischen Vorsatz und Affekt unterschieden etc.
Und es ist ganz nüchtern betrachtet ein im Vergleich sehr hoher Schadensersatz, der durch den Richter festgelegt wurde.
Auch als Verfechter der Rechtsstaatlichkeit kann ich doch nicht behaupten, dass jedes Urteil verhältnismäßig ist. Kann es auch nicht sein. Und man wird nicht umhin kommen zu akzeptieren, dass Richter Menschen sind mit unterschiedlichen Auffassungen, was im Einzelfall rechtens ist, welche Strafe im Einzelfall zu verhängen ist, etc.
Die Diskussion ist doch völlig in Ordnung. Ich finde es auch unverhältnismäßig hoch. Die Strafe sollte meines Erachtens deutlich sein, abschreckend hoch, da bin ich dafür. Aber nicht der Schadenersatz, die "öffentliche Demütigung" ist fpr mich ein subjektives Empfinden, das in der Rechtsprechung nicht Maßstab sein kann, sondern ähnlich wie @garfi weiter oben schrieb, in zweckgebundener Bestrafung. Ein paar Tausender für eine gemeinnützige Organisation. Von Ableisten gemeinnütziger Arbeit ableisten halte ich subjektiv nicht viel. Das ist in meiner langjährigen Erfahrung eher eine Strafe für die Institutionen, in denen sie abgebummelt wird
und die Durchführung organisieren und beaufsichtigen muss. Ausnahmen bestätigen die Regel.
25.000 wurden vom Kläger gefordert, der Richter hat längst durchklingen lassen, dass das natürlich zu hoch angesetzt ist.
Ah! Dann muss man diese Diskussion, ob das Schmerzensgeld zu hoch oder adäquat ist ja gar nicht führen.
11.09.2024 - 14:10 Uhr
Ich frag es mal hier:
Gibt es eigentlich eine Regel, wann ein Freistoß oder allgemein ein Standard erst nach Freigabe durch den Schiedsrichter ausgeführt werden darf und wann nicht?
Mir fällt auf, dass schnelle Freistöße immer seltener stattfinden oder vom Schiedsrichter gefühlt immer zurückgepfiffen werden. Früher war das doch nicht so.
Auch bei Ecken fällt mir auf, dass es viel länger dauert bis sie ausgeführt werden, weil der Schiedsrichter ewig im 16er mit Spielern rum hantiert bis er sie endlich frei gibt.
Ich finde das eine blöde Entwicklung.
Gibt es eigentlich eine Regel, wann ein Freistoß oder allgemein ein Standard erst nach Freigabe durch den Schiedsrichter ausgeführt werden darf und wann nicht?
Mir fällt auf, dass schnelle Freistöße immer seltener stattfinden oder vom Schiedsrichter gefühlt immer zurückgepfiffen werden. Früher war das doch nicht so.
Auch bei Ecken fällt mir auf, dass es viel länger dauert bis sie ausgeführt werden, weil der Schiedsrichter ewig im 16er mit Spielern rum hantiert bis er sie endlich frei gibt.
Ich finde das eine blöde Entwicklung.
11.09.2024 - 14:37 Uhr
Zitat von KSCFranconia
Ich frag es mal hier:
Gibt es eigentlich eine Regel, wann ein Freistoß oder allgemein ein Standard erst nach Freigabe durch den Schiedsrichter ausgeführt werden darf und wann nicht?
Mir fällt auf, dass schnelle Freistöße immer seltener stattfinden oder vom Schiedsrichter gefühlt immer zurückgepfiffen werden. Früher war das doch nicht so.
Auch bei Ecken fällt mir auf, dass es viel länger dauert bis sie ausgeführt werden, weil der Schiedsrichter ewig im 16er mit Spielern rum hantiert bis er sie endlich frei gibt.
Ich finde das eine blöde Entwicklung.
Ich frag es mal hier:
Gibt es eigentlich eine Regel, wann ein Freistoß oder allgemein ein Standard erst nach Freigabe durch den Schiedsrichter ausgeführt werden darf und wann nicht?
Mir fällt auf, dass schnelle Freistöße immer seltener stattfinden oder vom Schiedsrichter gefühlt immer zurückgepfiffen werden. Früher war das doch nicht so.
Auch bei Ecken fällt mir auf, dass es viel länger dauert bis sie ausgeführt werden, weil der Schiedsrichter ewig im 16er mit Spielern rum hantiert bis er sie endlich frei gibt.
Ich finde das eine blöde Entwicklung.
Gibt es eine Karte, muss das Spiel vom Schiedsrichter per Pfiff wieder freigegeben werden.
Gibt es keine Karte muss das Spiel nicht wieder explizit freigegeben werden.
So meine ich es in Erinnerung zu haben.
11.09.2024 - 17:08 Uhr
Das ist auch eine Frage des direkten oder indirekten Freistoßes, meine ich. Da hatte letztens mal jemand einen Link gepostet, wann was gilt. War doch recht komplex.
Edit: https://www.fussballregeln.info/fussballregeln/fussballregeln-verbotenes-spiel-unsportliches-betragen.html
Edit: https://www.fussballregeln.info/fussballregeln/fussballregeln-verbotenes-spiel-unsportliches-betragen.html
Dieser Beitrag wurde zuletzt von GTStar am 11.09.2024 um 17:09 Uhr bearbeitet
19.09.2024 - 17:35 Uhr
https://www.kicker.de/frauen-bundesligaspiel-freiburg-leverkusen-wird-wiederholt-1052432/artikel
Das finde ich ein sehr überraschendes Urteil und die Begründung ist mir so gar nicht klar. Es ist ein Regelverstoß, wenn ein Regelverstoß geahndet wird, der keine eindeutige Beeinträchtigung des Gegners war und so das Ergebnis beeinflusst? Und dies führt zu Spielwiederholung? Da ist man dann nicht mal mehr beim Thema Tatsachenentscheidung? Macht das nicht das Scheunentor auf für Dauereinsprüche? Haben wir nach VAR im Spiel jetzt immernoch erst ein Urteil abzuwarten?
Fragen über Fragen, wahrscheinlich verstehe ich es falsch und freue mich auf Belehrung.
Das finde ich ein sehr überraschendes Urteil und die Begründung ist mir so gar nicht klar. Es ist ein Regelverstoß, wenn ein Regelverstoß geahndet wird, der keine eindeutige Beeinträchtigung des Gegners war und so das Ergebnis beeinflusst? Und dies führt zu Spielwiederholung? Da ist man dann nicht mal mehr beim Thema Tatsachenentscheidung? Macht das nicht das Scheunentor auf für Dauereinsprüche? Haben wir nach VAR im Spiel jetzt immernoch erst ein Urteil abzuwarten?
Fragen über Fragen, wahrscheinlich verstehe ich es falsch und freue mich auf Belehrung.
19.09.2024 - 19:03 Uhr
Zitat von Koschdnix
https://www.kicker.de/frauen-bundesligaspiel-freiburg-leverkusen-wird-wiederholt-1052432/artikel
Das finde ich ein sehr überraschendes Urteil und die Begründung ist mir so gar nicht klar. Es ist ein Regelverstoß, wenn ein Regelverstoß geahndet wird, der keine eindeutige Beeinträchtigung des Gegners war und so das Ergebnis beeinflusst? Und dies führt zu Spielwiederholung? Da ist man dann nicht mal mehr beim Thema Tatsachenentscheidung? Macht das nicht das Scheunentor auf für Dauereinsprüche? Haben wir nach VAR im Spiel jetzt immernoch erst ein Urteil abzuwarten?
Fragen über Fragen, wahrscheinlich verstehe ich es falsch und freue mich auf Belehrung.
https://www.kicker.de/frauen-bundesligaspiel-freiburg-leverkusen-wird-wiederholt-1052432/artikel
Das finde ich ein sehr überraschendes Urteil und die Begründung ist mir so gar nicht klar. Es ist ein Regelverstoß, wenn ein Regelverstoß geahndet wird, der keine eindeutige Beeinträchtigung des Gegners war und so das Ergebnis beeinflusst? Und dies führt zu Spielwiederholung? Da ist man dann nicht mal mehr beim Thema Tatsachenentscheidung? Macht das nicht das Scheunentor auf für Dauereinsprüche? Haben wir nach VAR im Spiel jetzt immernoch erst ein Urteil abzuwarten?
Fragen über Fragen, wahrscheinlich verstehe ich es falsch und freue mich auf Belehrung.
Ich befasse mich echt liebend gern mit Regeln im Fußball, aber hier stehe ich beim ersten Lesen auf dem Schlauch.
Erster Gedanke: Tatsachenentscheidung, die auf Basis des Hinweises der Assistentin basiert.
Zweiter Gedanke: Wie weist man bitte nach, ob die Schützin irritiert wurde?
Dritter Gedanke: Meinem Empfinden nach (muss ich erstmal recherchieren) habe ich bislang noch keinen Fall erlebt, in dem ein Schütze am Tor vorbei/drüber schoss und dann NICHT wiederholt wurde. Aktuell wird ja einfach (gefühlt) so lange wiederholt, wie der TW eben (vermeintlich) die Linie zu früh verlassen hat
Vierter Gedanke: diese Regel ist so ein absoluter Schwachsinn. Es gibt keinen Schützen, der je behauptet hat, er sei vom TW behindert worden, weil er zu früh die Linie verlassen hat. Es stand noch nie ein TW wie ein Handball-TW vor einem Elfmeterschützen...
Letzter Gedanke: Schöner Präzedenzfall, oder? Einspruch, wann immer wiederholt wurde bei dieser Konstellation!
19.09.2024 - 21:37 Uhr
Sehr seltsam das ganze! Wenn das ein Präzedenzfall wird, oje!
Das mit dem Verlassen Linie find ich eh suspekt. Manchmal sieht man in der Slomo, dass der Fuß knapp die Linie verlässt, trotzdem wird Elfer nicht wiederholt. Manchmal laufen auch Mitspieler vom Schützen zu früh rein, Elfer wird nicht wiederholt - genauso umgekehrt, wenn der Schütze verschießt und die gegn. Spieler klären, die knapp zu früh rein liefen.
Genauso blöd ist das Verzögern der Schützen. Oft ist es so, dass es zu lange dauert und der Torwart sich schon in eine Richtung bewegt. Klarer Regelverstoß, der ungeahndet bleibt. Hier sollte man es so regulieren, dass man nicht mehr stoppen darf während des Anlaufs.
Genauso wär ich dafür, dass vor der Mitte der Torlinie eine kleine Linie von einem Meter gezogen wird, die der Torwart nicht überschreiten darf. Dann gibts auch keine Probleme mit dem verlassen der Linie, wo es sich schon mal um Bruchteile einer Sekunde handeln kann und die Entscheidung dann im Ermessen des VAR/Schiris gilt. Bei der Linie vorne würde man es mmn besser sehen.
Das mit dem Verlassen Linie find ich eh suspekt. Manchmal sieht man in der Slomo, dass der Fuß knapp die Linie verlässt, trotzdem wird Elfer nicht wiederholt. Manchmal laufen auch Mitspieler vom Schützen zu früh rein, Elfer wird nicht wiederholt - genauso umgekehrt, wenn der Schütze verschießt und die gegn. Spieler klären, die knapp zu früh rein liefen.
Genauso blöd ist das Verzögern der Schützen. Oft ist es so, dass es zu lange dauert und der Torwart sich schon in eine Richtung bewegt. Klarer Regelverstoß, der ungeahndet bleibt. Hier sollte man es so regulieren, dass man nicht mehr stoppen darf während des Anlaufs.
Genauso wär ich dafür, dass vor der Mitte der Torlinie eine kleine Linie von einem Meter gezogen wird, die der Torwart nicht überschreiten darf. Dann gibts auch keine Probleme mit dem verlassen der Linie, wo es sich schon mal um Bruchteile einer Sekunde handeln kann und die Entscheidung dann im Ermessen des VAR/Schiris gilt. Bei der Linie vorne würde man es mmn besser sehen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von kampion am 19.09.2024 um 22:05 Uhr bearbeitet
19.09.2024 - 22:44 Uhr
Ich tippe mal darauf, dass es darum geht, dass verschossen wurde, aber das Verlassen der Linie kein Verschießen verursacht, sondern maximal die Möglichkeiten des Torwarts verbessert den Ball zu halten. Hätte er also gehalten, wäre eine Wiederholung korrekt gewesen, da aber verschossen wurde, nicht.
Irgendwie so
Irgendwie so
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