PYRO-Diskussion
05.08.2010 - 11:02 Uhr
18.03.2015 - 11:13 Uhr
Man sollte in diesem Fall jedoch nicht vergessen, dass der Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt. Hier ist also bereits eine richterliche Überprüfung vorgenommen worden. Sicherlich gab es auch bereits Haftprüfungstermine. Bei diesen hat ein (oder verschiedene) Richter aufgrund der Beweislast einen dringenden Tatverdacht bereits bestätigt.
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem gesamten bisherigen Ermittlungsergebnis ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat.
Wie HG und Andere gesagt haben ist eine nüchterne Betrachtung hier am sinnvollsten.
Dennoch interessiert mich deine Einschätzung 1965, wie du auf die Idee kommst, dass ihm ein versuchter Totschlag nicht zu beweisen ist und es nur ne Bewährungsstrafe geben wird? Schließlich darf sie nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem gesamten bisherigen Ermittlungsergebnis ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat.
Wie HG und Andere gesagt haben ist eine nüchterne Betrachtung hier am sinnvollsten.
Dennoch interessiert mich deine Einschätzung 1965, wie du auf die Idee kommst, dass ihm ein versuchter Totschlag nicht zu beweisen ist und es nur ne Bewährungsstrafe geben wird? Schließlich darf sie nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
18.03.2015 - 11:29 Uhr
Was aus meiner Sicht nicht ganz passt ist die Beschreibung der Tat mit der Anklage. Wenn man annimmt, dass ein 2 Kilo Pflasterstein von Hinten an den Kopf geschleudert für eine Tötungsabsicht ausreicht, dann müsste die Anklage eigentlich auf versuchten Mord heißen. Zumindest Heimtückisch sollte es den Berichten nach ja gewesen sein...
Kennt sich da jemand besser aus?
Kennt sich da jemand besser aus?
18.03.2015 - 11:56 Uhr
wäre schön wenn vielleicht in die "Die Kurve" oder einem neuen thread weiter diskutiert wird...
wenn das schon die Medien nicht schafften, dann sollten doch wenigstens wir differenzieren können zwischen GEWALT und Pyrotechnik
und ja, solche kriminelle gehören lange eingesperrt
wenn das schon die Medien nicht schafften, dann sollten doch wenigstens wir differenzieren können zwischen GEWALT und Pyrotechnik
und ja, solche kriminelle gehören lange eingesperrt
18.03.2015 - 13:00 Uhr
Zitat von OmarHimself
wäre schön wenn vielleicht in die "Die Kurve" oder einem neuen thread weiter diskutiert wird...
wenn das schon die Medien nicht schafften, dann sollten doch wenigstens wir differenzieren können zwischen GEWALT und Pyrotechnik
und ja, solche kriminelle gehören lange eingesperrt
wäre schön wenn vielleicht in die "Die Kurve" oder einem neuen thread weiter diskutiert wird...
wenn das schon die Medien nicht schafften, dann sollten doch wenigstens wir differenzieren können zwischen GEWALT und Pyrotechnik
und ja, solche kriminelle gehören lange eingesperrt
Ich finde auch es passt hier nicht rein, allerdings finde ich die Kurve dafür noch weniger passend.
18.03.2015 - 13:02 Uhr
Zitat von Forever_Hansa
Was aus meiner Sicht nicht ganz passt ist die Beschreibung der Tat mit der Anklage. Wenn man annimmt, dass ein 2 Kilo Pflasterstein von Hinten an den Kopf geschleudert für eine Tötungsabsicht ausreicht, dann müsste die Anklage eigentlich auf versuchten Mord heißen. Zumindest Heimtückisch sollte es den Berichten nach ja gewesen sein...
Kennt sich da jemand besser aus?
Was aus meiner Sicht nicht ganz passt ist die Beschreibung der Tat mit der Anklage. Wenn man annimmt, dass ein 2 Kilo Pflasterstein von Hinten an den Kopf geschleudert für eine Tötungsabsicht ausreicht, dann müsste die Anklage eigentlich auf versuchten Mord heißen. Zumindest Heimtückisch sollte es den Berichten nach ja gewesen sein...
Kennt sich da jemand besser aus?
Ein Jura Student meinte dazu, dass Mord immer geplant sein muss. Da ging die Staatsanwaltschaft wohl von einer Impulstat aus.
18.03.2015 - 13:03 Uhr
Zitat von kogge94
Ich finde auch es passt hier nicht rein, allerdings finde ich die Kurve dafür noch weniger passend.
Zitat von OmarHimself
wäre schön wenn vielleicht in die "Die Kurve" oder einem neuen thread weiter diskutiert wird...
wenn das schon die Medien nicht schafften, dann sollten doch wenigstens wir differenzieren können zwischen GEWALT und Pyrotechnik
und ja, solche kriminelle gehören lange eingesperrt
wäre schön wenn vielleicht in die "Die Kurve" oder einem neuen thread weiter diskutiert wird...
wenn das schon die Medien nicht schafften, dann sollten doch wenigstens wir differenzieren können zwischen GEWALT und Pyrotechnik
und ja, solche kriminelle gehören lange eingesperrt
Ich finde auch es passt hier nicht rein, allerdings finde ich die Kurve dafür noch weniger passend.
Vielleicht kann man den Thread einfach umbenennen in "Pyro- und Gewalt im Fußball"? So trennt man die Themen - oft hängen sie aber doch zusammen.
Edit: So hätte man auch endlich die negativen Sachen aus der Kurve raus...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Forever_Hansa am 18.03.2015 um 13:08 Uhr bearbeitet
18.03.2015 - 13:07 Uhr
Zitat von Forever_Hansa
Was aus meiner Sicht nicht ganz passt ist die Beschreibung der Tat mit der Anklage. Wenn man annimmt, dass ein 2 Kilo Pflasterstein von Hinten an den Kopf geschleudert für eine Tötungsabsicht ausreicht, dann müsste die Anklage eigentlich auf versuchten Mord heißen. Zumindest Heimtückisch sollte es den Berichten nach ja gewesen sein...
Kennt sich da jemand besser aus?
Was aus meiner Sicht nicht ganz passt ist die Beschreibung der Tat mit der Anklage. Wenn man annimmt, dass ein 2 Kilo Pflasterstein von Hinten an den Kopf geschleudert für eine Tötungsabsicht ausreicht, dann müsste die Anklage eigentlich auf versuchten Mord heißen. Zumindest Heimtückisch sollte es den Berichten nach ja gewesen sein...
Kennt sich da jemand besser aus?
Ohne die konkrete Situation zu Kennen denke ich, dass mehrere Gegenstände in Richtung der Polizeibeamten geflogen sein werden. Auch wenn dieser konkrete Stein eventuell aus dem Hinterhalt geworfen wurde (wobei man ja nicht den genauen Wortlaut der Anklage kennt), so wird die Staatsanwaltschaft wohl nicht angenommen haben, dass der Beamte auch arglos war. Somit wäre der Tatbestand der Heimtücke nicht erfüllt (zumal die Mordmerkmale wegen der hohen Strafandrohung immer restriktiv auszulegen sind).
Und auch bei dem Totschlag kann die Staatsanwaltschaft letztenendes auf die gleich gewünschte Höhe des Strafmaßes kommen wie beim Mord.
18.03.2015 - 13:12 Uhr
Zitat von kogge94
Ein Jura Student meinte dazu, dass Mord immer geplant sein muss. Da ging die Staatsanwaltschaft wohl von einer Impulstat aus.
Ein Jura Student meinte dazu, dass Mord immer geplant sein muss. Da ging die Staatsanwaltschaft wohl von einer Impulstat aus.
Soweit ich weiß nein. Es genügt, wenn der Täter sich bei der Tatbegehung darüber bewusst ist die Mordmerkmale zu erfüllen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von bartels24 am 18.03.2015 um 13:15 Uhr bearbeitet
18.03.2015 - 13:49 Uhr
Zitat von kogge94
Ein Jura Student meinte dazu, dass Mord immer geplant sein muss. Da ging die Staatsanwaltschaft wohl von einer Impulstat aus.
Ein Jura Student meinte dazu, dass Mord immer geplant sein muss. Da ging die Staatsanwaltschaft wohl von einer Impulstat aus.
Das stimmt zwar auch, jedoch nur in Teilen. Mord ist ein sehr schwieriger Teil im Strafrecht, da die Mordmerkmale zurecht en detail belegt werden müssen. Daher wird vielfach auf das weniger schwerwiegende Delikt "Totschlag" zurück gegriffen.
"Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet."
Hier käme meiner Meinung nach nur der Tatbestand der "Heimtücke", wie forever_hansa, geschrieben hat, in Betracht.
Gemäß Definition handelt jemand heimtückisch, wenn er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt.
Und hier haben wir juristisch gleich mehrere Probleme:
1. Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat keines Angriffs von seiten des Täters versieht. Wehrlos ist, wenn er aufgrund der Arglosigkeit keine oder nur reduzierte Möglichkeiten der Verteidigung besitzt.
2. "bewusst zur Tat ausnutzt".
zu 1: Arglosigkeit ist sicherlich schwer zu unterstellen, wenn der Polizist sich in einem Tumult befindet und ausgerechnet deswegen seine Schutzkleidung angelegt hat. Wehrlos könnte er aufgrund der Schutzkleidung vielleicht nicht sein.
zu 2: schwierig zu beweisen wird hier sicher auch sein, ob er diese Arg und Wehrlosigkeit bewusst ausgenutzt hat, oder ob er nicht auch geworfen hätte, wenn der Polizist ihm in die Augen geguckt hätte.
So sind halt die juristischen Überlegungen.
18.03.2015 - 14:04 Uhr
Mordmerkmale sind z.B.
- die Absicht (Wozu dient die Tat?)
- das Motiv (persönlicher Grund des Täters)
- die Umstände der Tat (Vorgehensweise, Mittel, ..)
In dem Fall glaube ich auch nicht einmal, dass versuchter Totschlag vorliegt. Es ist eher die Dummheit (Fahrlässigkeit) des Täters, dass der Stein zwar mächtig schmerzen soll, aber ob der Cop wirklich daran sterben sollte, muss erstmal bewiesen werden. Aufgrund der Schutzausrüstung ist wohl davon auszugehen, dass der Täter in keinem Fall mit Tötungsabsicht den Stein warf, bzw in Kauf genommen hat, dass der Wurf tödlich enden kann => gefährliche Körperverletzung. Anders sähe es aus, wenn er keine besondere Ausrüstung hätte.
- die Absicht (Wozu dient die Tat?)
- das Motiv (persönlicher Grund des Täters)
- die Umstände der Tat (Vorgehensweise, Mittel, ..)
In dem Fall glaube ich auch nicht einmal, dass versuchter Totschlag vorliegt. Es ist eher die Dummheit (Fahrlässigkeit) des Täters, dass der Stein zwar mächtig schmerzen soll, aber ob der Cop wirklich daran sterben sollte, muss erstmal bewiesen werden. Aufgrund der Schutzausrüstung ist wohl davon auszugehen, dass der Täter in keinem Fall mit Tötungsabsicht den Stein warf, bzw in Kauf genommen hat, dass der Wurf tödlich enden kann => gefährliche Körperverletzung. Anders sähe es aus, wenn er keine besondere Ausrüstung hätte.
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