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Mitglieder!

29.11.2007 - 16:11 Uhr
Mitglieder! |#821
13.11.2017 - 12:41 Uhr
Mit dem Beitrag des neuen Users „Mitgl-Beirat“ ist also der Wahlkampf bzgl. der bevorstehenden MV auch im TM Forum angekommen. Ich habe mich ohnehin sehr gewundert, dass das in meinen Augen überaus wichtige Thema der Satzungsänderung bisher hier nicht angesprochen wurde. Zugegeben die Ausführungen von Mitgl-Beirat klingen erstmal sehr positiv und stimmig, ich habe jedoch auch einige Bauchschmerzen was die Verankerung eines Mitgliederbeirats (ab jetzt mit MB abgekürzt) in der Satzung des Vereins betrifft. Da ich am Wochenende leider weder an der Infoveranstaltung noch an der MV teilnehmen kann, möchte ich hier einige in meinen Augen kritische Punkte anmerken:

1. rechtliche Fragen: Im Beitrag von Mitgl-Beirat wird am Ende nur sehr kurz auf eine Mitteilung des Vereins und eine Stellungnahme der Antragsteller verwiesen. Dabei handelt es sich um ein unabhängig erstelltes Rechtsgutachten, welches erhebliche Risiken im Zusammenhang mit dem Satzungsänderungsantrag sieht. Vor allem geht es hierbei um 2 Punkte, nämlich dass 1. der MB sich in gewisser Weise über die Mitgliederversammlung stellt und dass 2. in der derzeitigen Formulierung Probleme mit dem Lizenzgeber (DFB/ DFL) entstehen könnten. In einer Stellungnahme weisen die Antragsteller diese Punkte als unwahr zurück. Für mich persönlich tun sie dies in wenig überzeugender Weise und nach meiner Lesart dient die Stellungnahme vor allem dazu, den Gutachter und damit auch das Gutachten zu diskreditieren. Ich frage mich warum die Antragsteller kein zweites Gegengutachten in Auftrag gegeben haben, wenn sie sich so sicher sind, dass das vorliegende falsch ist? Gibt es da vielleicht auch die Sorge ein zweites Gutachten könnte zu einem ähnlichen Ergebnis wie das erste führen?
Aus einer rechtlichen Perspektive kann ich nicht einschätzen wer Recht hat. Nach Lesen des Gutachtens argumentiert der Gutachter in meinen Augen jedoch sehr schlüssig und sollte aufgrund der eigenen Vita durchaus in der Lage sein, ein fundiertes, unabhängiges Urteil zu fällen. Die Frage, die sich mir hier stellt, ist, ob die Etablierung eines MB es wirklich wert ist, die eigene Lizenz zu gefährden?

2. Befugnisse des MB: Auch wenn die Antragseller betonen, dass der MB weder Kontroll- noch Sanktionsrechte hat, so liest sich der Antrag im Wortlaut durchaus anders. Dort ist die Rede davon, dass Vorstand und Aufsichtsrat Empfehlungen bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen HABEN (§33 Abs. 1), was vom Gutachter als „Weisungsrecht“ interpretiert wird. Zudem hat der MB das Recht, Auskünfte zu erhalten (Abs. 2), und ihm steht ein Anhörungsecht innerhalb von 10 Kalendertagen (!) zu (Abs. 4). Zudem ist der MB in Entscheidungsfindungen einzubeziehen (Abs. 5), was der Gutachter als „Leitungskompetenz“ bezeichnet. Darüber hinaus heißt es, „der Mitgliederbeirat befasst sich mit ALLEN BELANGEN, die den Verein und dessen Tochtergesellschaften betreffen. Dies schließt meiner Auffassung nach also auch sportliche Aspekte ein, gibt eine Gruppe von Mitgliedern also künftig Empfehlungen den Trainer zu entlassen?
Für mich persönlich sind diese Kompetenzen viel zu weitreichend. Sicher trifft der MB keine Entscheidungen, kann aber auf Grundlage der beantragten Satzungsänderung sehr viel Druck auf Vorstand und Aufsichtsrat ausüben und diese fast nach Belieben vorladen (so heißt es im Antrag, dass Mitglieder von Vorstand, Aufsichtsrat und weiteren Gremien eingeladen werden können und eine Nichtteilnahme aus wichtigen Grund begründen müssen). In meinen Augen schränkt dies deutlich die Handlungsfähigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat ein.

3. Zusammensetzung des MB: der MB steht allen Mitgliedern offen, wobei ich in keinster Weise bezweifele, dass dies auch gelebt wird. Bei anberaumten mind. monatlichen Treffen denke ich jedoch, der MB wird sich in der Praxis überwiegend aus sehr aktiven Fans zusammensetzen. Ich lebe als Hansafan und Mitglied sozusagen im „Exil“ und kann nicht so häufig nach Rostock kommen, was vielen anderen Mitgliedern auch so geht. Bei den MV wird auch immer wieder deutlich, dass eine bestimmte Gruppe von Fans deutlich überrepräsentiert ist und damit Entscheidungen beeinflusst. Ich habe die Sorge, dass dies im MB ebenfalls passieren wird und so sehr einseitig Interessen vertreten werden.

4. Vertrauen: dies ist für mich persönlich eigentlich der allerwichtigste Punkt. Als Mitglied wähle ich den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt und kontrolliert. Dies ist mein höchstes Recht im Verein. Mit meiner Wahl drücke ich handelnden Personen mein Vertrauen aus und gehe davon aus, dass diese im Wohle des Vereins handeln werden. Die Etablierung eines MB führt meiner Ansicht nach ein weiteres Kontrollorgan ein, demgegenüber alle anderen Gremien Rechenschaft ablegen sollen. Dies sorgt meiner Ansicht nach zur Etablierung einer MISSTRAUENSKULTUR im Verein, was ich als höchstproblematisch im Blick auf das Miteinander der Vereinsmitglieder empfinde.


Den Wunsch nach mehr Mitbestimmung kann ich insgesamt nachvollziehen. In der derzeitig ausgearbeiteten Form sehe einen MB jedoch sehr kritisch, da ich befürchte, dass sich einzelne Gruppen auf diese Weise mehr Einfluss im Verein verschaffen wollen. Sicher hat die Mitarbeit einzelner Mitglieder beim Ausgliederungsprozess sehr geholfen, aber dies war eine außergewöhnliche Aufgabe für den Verein. Ich finde es toll, wenn Mitglieder sich Gedanken um ihren Verein machen, aber warum muss dies in der Satzung verankert werden? Man könnte sich auch so treffen, etwas erarbeiten und die den restlichen Mitgliedern jährlich auf der MV vortragen, denn diese ist nun mal das höchste Entscheidungsgremium des Vereins. Ein MB in der derzeit beantragten Form würde in meinen Augen die MV untergraben und einige Mitglieder gleicher als andere machen.
Mitglieder! |#822
13.11.2017 - 13:47 Uhr
DANKE Whalen, dem ist nichts mehr hinzuzuführen.
Mitglieder! |#823
13.11.2017 - 14:36 Uhr
Der Mitgliederbeirat hat also weder Kontroll- noch Sanktionsrechte und auch keine weiteren operativen Tätigkeiten. Die Satzungsänderung vermittelt aber genau das Gegenteil. Da wollen die Leute Kontrollrechte haben wie ein 2. Aufsichtsrat... Genial ist auch die Pflicht, angehört zu werden: "Wir haben euch nix zu sagen, aber ihr habt uns trotzdem zuzuhören". ugly

Wenn ich jetzt wählen soll, wem ich mehr glaube - einer Truppe Raucher von der Süd oder spezialisierten Anwälten, da fällt mir die Wahl wirklich nicht schwer. rolleyes

Aber ich sehe es schon kommen. Die Fraktion, die sowieso wieder in der Überzahl da sein wird, wird diesen Mist durchwinken. augen-zuhalten

•     •     •

Never underestimate the power of stupid people in large groups.

"Fein, dass wir Musik haben.. jetzt gibts die Ohrfeigen im Takt." - Bud Spencer


Mitglieder! |#824
14.11.2017 - 00:11 Uhr
Diese Sorgen um unseren Verein sind natürlich verständlich und man sollte vieles hinterfragen was im und um den Verein passiert.
Die Ängste die hier beschrieben werden sind wirklich unbegründet..
Zu aller erst muss man nochmal sagen das es eben kein rechtliches Gutachten ist. Es ist keiner der beiden Punkte rechtlich belegt sondern nur seine Interpretation von Wörtern. Es gibt keinen "rechtlichen Katalog" der die Bedeutung von Wörtern bestimmt!

Ziel dieses Satzungsentwurf war die Bündelung der Rechte die jedes Mitglied eh schon hat um Projekte, Ideen, Unterstützung und vieles mehr besser umsetzen zu können. Zudem sollen Werte des Vereins erhalten und geschaffen werden und das vereinsleben gefüllt werden . Auch für die Verantwortlichen bietet sich dadurch die Möglichkeit, besser das Potenzial des Vereins und seinen Mitgliedern zu nutzen.( subbotnik, Hilfe bei Lösungen von bspw der fananleihe usw)

Die Aussage das der MBR ins operative Geschäft eingreifen will ist schlichtweg falsch!!

Das Anhörungsrecht und die Empfehlung soll geschaffen werden um die Möglichkeit zu haben, das die Interessen der Mitglieder gehör bekommen und bei eventuellen Entscheidungen mit einfließen. Auch könnte es mal wieder einen Vorstand geben der nicht so offen ist für den Verein!
Zu beachten ist bei den Punkten, daß es keine Konsequenzen gibt wenn die Verantwortlichen den Termin absagen für das Gespräch. Die 10 Tage Frist hat hierbei mehr den Sinn der Planung.
Auch nach einreichen der Empfehlung geht es lediglich darum das Sie in den Überlegungen zur Entscheidungsfindung mit einfließt und zieht keine Konsequenzen nach sich wenn die Verantwortlichen zu einem anderen Ergebnis kommen!

Die Aussage das überall die Fanszene hintersteckt ist natürlich schnell gemacht, weil zu großen Teilen gerade von dort die Personen kommen die sich einbringen und engagieren wollen. Diese Aussage ist aber auch unfair gegenüber Leuten wie meiner Wenigkeit und vielen anderen die nichts mit der Fanszene zutun haben. Bei der Ausarbeitung der Satzung war jedesmal ein richtig guter Querschnitt aus unseren Stadion anwesend und die gleichen Interessen aller Mitglieder liegen doch schon meistens bei 90%. Jedes Mitglied hat die Einladungen bekommen und hatte die Möglichkeit bei der Mitgestaltung der Satzung.
Auch bei einer möglichen Installation des MBR hat jedes Mitglied die Chance sich einzubringen. Und niemand im MBR bekommt besondere Privilegien oder Rechte die ihn zu einem "besseren" Mitglied machen.

Die Angst das irgendwer den Verein übernehmen möchte durch die Installation ist auch Unsinn, denn durch den MBR wird nichts geschaffen was jemanden besondere Befugnisse gibt um die Entscheidungen zu treffen oder anderweitig Vorteile schafft.

Unsere Mitgliederversammlung wird und muss immer unser höchstes Organ bleiben!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von luckyHR am 14.11.2017 um 00:24 Uhr bearbeitet
Mitglieder! |#825
14.11.2017 - 07:00 Uhr
Also ich kann die Sorge nicht verstehen. Finde es eine hervorragend Änderung. Ich habe oft Ideen und weiß nicht wohin damit. Hab dem Verein sogat mal geschrieben wegen einem internationalen Freundschaftstzrnier mot grober Kalkulation. Bis auf ein Danke weiß ich nix. Vermute Papierkorb. Die sammelstelle macht somit mehr als Sinn.

Wie das ganze dann formuliert wird ist dann entscheidend. Dafür gibt's ja die Möglichkeit. Wie oft saß ich im stupa der Uni und wir haben eine wortgruppe diskutiert. Es wäre viel sinnvoller eine andere Formulierung anzubieten anstatt die Ideen zu verteufeln.
Mitglieder! |#826
14.11.2017 - 07:32 Uhr
Zitat von luckyHR
Diese Sorgen um unseren Verein sind natürlich verständlich und man sollte vieles hinterfragen was im und um den Verein passiert.
Die Ängste die hier beschrieben werden sind wirklich unbegründet..
Zu aller erst muss man nochmal sagen das es eben kein rechtliches Gutachten ist. Es ist keiner der beiden Punkte rechtlich belegt sondern nur seine Interpretation von Wörtern. Es gibt keinen "rechtlichen Katalog" der die Bedeutung von Wörtern bestimmt!

Die Interpretation von Wörtern (Auslegung) ist am Ende aber das, was Rechtsprechung ausmacht. Jeder, der bisher auch nur am Rande damit zu hatte, weiß, dass schon Wörtchen wie "hat","ist" in einer Vorschrift oder einem Vertrag (auch ohne "rechtlichen Katalog") regelmäßig durchaus so verstanden werden, wie der Gutachter es angemerkt hat.
Wenn das nicht beabsichtigt ist, hätten sich durchaus "schwächere" Formulierungen finden lassen. Hinweise auf mögliche Lizensierungsprobleme halte ich auch nicht für völlig aus der Luft gegriffen.
Sich dann aber hier hinzustellen und auf ahnungslos machen, die Formulierungen hätten keine (oder unklare) rechtliche Bedeutung. Wenn da keine Absicht dahinter steckt, dann lässt man sowas aus der Satzung raus.

Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich halte den Mitgliederbeirat grundsätzlich für eine sehr gute Sache. Eine Satzungsänderung wie die geplante kann aber viel Schaden anrichten. Man muss auch mal an zukünftige VV denken. Wie will man mit so einer Gängel-Satzung gute Leute von außen für den Vorstand gewinnen?
Mitglieder! |#827
14.11.2017 - 11:20 Uhr
@luckyHR: zunächst einmal vielen Dank für deine sachliche Auseinandersetzung mit den von mir vorgetragenen Punkten. Ich habe jetzt auch noch einmal etwas im Schwesterforum gelesen, um mir ein Bild von der Stimmung bzgl. des MBR zu machen. Insgesamt scheint es eine positive Einstellung gegenüber der Einführung eines MBR zu geben. Bezüglich der derzeit beantragten Form gehen die Meinungen jedoch sehr auseinander: zum einen gibt es Leute - zu denen ich dich jetzt auch zähle – die das Positive und mögliche Chancen betonen und zum anderen Leute – zu denen ich mich zähle – die mögliche negative Auswirkungen befürchten. Die Lösung scheint demnach vor allem in einem Kompromiss zu bestehen, der ja so aussehen könnte, dass man den derzeitigen Entwurf noch etwas entschärft und diesen dann im nächsten Jahr erneut vorlegt.

Für mich persönlich geht die derzeitige Vorlage einfach zu weit. Wie nowo ja auch richtig sagt, ist Recht nun mal Auslegungssache und die derzeitigen Formulierungen würden es einfach erlauben, dem Vorstand und Aufsichtsrat die Arbeit deutlich zu erschweren und diese unter Druck zu setzen. Ich unterstelle den Antragsteller nicht, dass sie dieses vor haben, aber wer kann denn sagen, wie sich die Zusammensetzung des MBR künftig entwickelt? Die Formulierungen wären schwarz auf weiß in der Satzung verankert und könnten eben auch ausgenutzt werden.

Um besser zu verdeutlichen, worum es mir geht und die Diskussion damit etwas zu konkretisieren, hier mal die aus meiner Sicht dringend benötigten Entschärfungen:
- Die Teilnahme an den Beratungen sollte für Mitglieder von Vorstand und AR grundsätzlich freiwillig sein, ohne dies begründen zu müssen (§31 Abs. 4). Diese würde Vertrauen zwischen den Parteien fördern, weil es sich dann wirklich um eine EINladung und weniger um eine VORladung handelt.
- Bei §33 Abs. 1 sollte der zweite Satz gänzlich gestrichen werden, wodurch sich wohl der Konflikt bzgl. des „Weisungsrechts“ erübrigen würde.
- Bzgl. des Anhörungsrechts (§33 Abs. 4) sollte dies z.B. auf max. 4x im Jahr beschränkt werden, um die Möglichkeit einer Gängelung auszuschließen.
- Zudem sollte §33 Abs. 5 ersatzlos gestrichen werden, um so auch Probleme bzgl. der „Leitungskompetenz“ auszuräumen.

Ich vermute diese und andere Vorschläge sind bereits gründlich diskutiert worden. Für mich würde eine solche oder ähnliche Überarbeitung es aber überhaupt erst ermöglichen, einem Satzungsänderungsantrag zuzustimmen. Ich vermute jedoch mal, mit solchen Änderungen hätten viele Antragsteller nicht mehr das Gefühl, genug Rechte und Einfluss zu bekommen. Wenn es jedoch, wie von luckyHR ausgeführt, eigentlich nur darum geht, Projekte und Ideen zu bearbeiten, Unterstützung anzubieten und sich Gehör bzgl. Mitgliederthemen zu verschaffen, braucht es die derzeitig sehr weitreichenden Formulierungen nicht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass nach Entschärfung auch ein großer Teil der Mitgliedschaft einem MBR noch offener gegenüberstehen würde.

Für mich ist nach wie vor jedoch der allerwichtigste Punkt, dass ich den MBR in der derzeitigen Form vor allem als ein Instrument der Kontrolle empfinde, das eine Misstrauenskultur im Verein fördert. Mit weniger Rechten ausgestattet würde sich der Charakter des MBR jedoch eher in die von luckyHR dargestellte Richtung entwickeln, nämlich zu einem konstruktiven Mitgliederorgan, das die Partizipation jedes Einzelnen in der Vereinsarbeit erleichtern kann.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Whalen am 14.11.2017 um 11:33 Uhr bearbeitet
Mitglieder! |#828
14.11.2017 - 11:43 Uhr
Ich buche gerade mein Hotel fürs Wochenende. Jedesmal stellt sich für mich die Frage,
wieso die Mitgliederversammlung nicht prinzipiell zu einem Heimspiel stattfindet.
Auf der einen Seite wären die weitanreisenden Mitglieder ( ich zum Beispiel aus Gera)
auch dann im Stadion. Andererseits erhöht das auch die Teilnehmerzahl dann zur
Versammlung, wenn man beide Veranstaltung kombinieren kann.
Was meint Ihr ?

•     •     •

Leidenschaft kennt keine Liga !
Hansa Rostock - Mein Verein
Mitglieder! |#829
14.11.2017 - 11:54 Uhr
Zitat von Hansanest

Ich buche gerade mein Hotel fürs Wochenende. Jedesmal stellt sich für mich die Frage,
wieso die Mitgliederversammlung nicht prinzipiell zu einem Heimspiel stattfindet.
Auf der einen Seite wären die weitanreisenden Mitglieder ( ich zum Beispiel aus Gera)
auch dann im Stadion. Andererseits erhöht das auch die Teilnehmerzahl dann zur
Versammlung, wenn man beide Veranstaltung kombinieren kann.
Was meint Ihr ?


naja, der termin der nächstjährigen MV fällt ja unter TOP17 der diesjährigen MV. das war letztes jahr auch schon ähnlich. heißt also, der (damals voraussichtliche) termin für dieses jahr, wurde bereits letztes jahr auf der MV bekanntgegeben. da war aber logischerweise der spielplan noch gar nicht draußen.
es ist zudem auch schwierig, den termin mit bekanntgabe des spielplans dann wieder über den haufen zu werfen, da man 1. gar nicht weiß, ob man freitag, samstag oder sonntag spielt. 2. die stadthalle nicht von heute auf morgen gebucht werden kann. und 3. sich schon viele mitglieder auf den eigentlichen termin eingestellt hatten.

•     •     •

#gemeinsamnachoben

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--------------------------- ----------------
---jänicke-------------------lartey -------
-------------breier----ziemer------------------

Dieser Beitrag wurde zuletzt von basti1965 am 14.11.2017 um 11:58 Uhr bearbeitet
Mitglieder! |#830
14.11.2017 - 16:31 Uhr
Schon klar, dass solche Termine nicht leicht zu finden sind. Es hätte doch aber genauso sein können,
dass wir ein Sonntag-Heimspiel gehabt hätten . Da müßte man ja auch einen Plan B haben .

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