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Mitglieder!

29.11.2007 - 16:11 Uhr
Mitglieder! |#761
21.10.2016 - 12:41 Uhr
Du schreibst einfach nur Quatsch. Man sollte den Antragstellern zumindest Gelegenheit geben, ihren Antrag zu erläutern, bevor man anderen was in die Schuhe schiebt und der Dummheit bezichtigt. Ich sag mal so, in den befürchteten Kreisen ist der Antrag auf die größte Ablehnung gestoßen. Und nochmal, er kommt von Mitgliedern, die diesen völlig unverdächtig sind und ein Rundumschlag gegen die Mitglieder, die sich bisher auf verschiedenste Weise dort eingebracht und engagiert haben ist eine Unverschämtheit und aus diesem Kreis kommt der Antrag nicht und auch nicht aus der FSR. Was die Antragsteller damit erreichen wollen, dürfen und können sie selbst darstellen, Deine Urteil darüber und über die Personen ist jedenfalls anmaßend und unqualifiziert.

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Und heute sinkt für Sie ... das Niveau:
"Du bist der Abschaum, der letzte Rest Scheisse, der unser Stadion besudelt. Verpiss Dich!"
Forever_Hansa
Mitglieder! |#762
21.10.2016 - 12:52 Uhr
Zitat von heiligergreif
Du schreibst einfach nur Quatsch. Man sollte den Antragstellern zumindest Gelegenheit geben, ihren Antrag zu erläutern, bevor man anderen was in die Schuhe schiebt und der Dummheit bezichtigt. Ich sag mal so, in den befürchteten Kreisen ist der Antrag auf die größte Ablehnung gestoßen. Und nochmal, er kommt von Mitgliedern, die diesen völlig unverdächtig sind und ein Rundumschlag gegen die Mitglieder, die sich bisher auf verschiedenste Weise dort eingebracht und engagiert haben ist eine Unverschämtheit und aus diesem Kreis kommt der Antrag nicht und auch nicht aus der FSR. Was die Antragsteller damit erreichen wollen, dürfen und können sie selbst darstellen, Deine Urteil darüber und über die Personen ist jedenfalls anmaßend und unqualifiziert.


Gut, dann kann ich ja auf breite Ablehnung hoffen. Und nein, ich lasse mir den Schuh nicht anziehen, dass ich dem Antragsteller sein Recht auf Begründung verwehren möchte/könnte/dürfte. Zudem greife ich kein ehrenamtliches Mitglied an. Es ist nur falsch, diese mit derartigen Kompetenzen auszustatten, aber das sagte ich bereits.
Mitglieder! |#763
21.10.2016 - 13:29 Uhr
Zitat von rostockerjung1965

... Zudem greife ich kein ehrenamtliches Mitglied an. Es ist nur falsch, diese mit derartigen Kompetenzen auszustatten, aber das sagte ich bereits.


Nein, das sagtest Du nicht, Du nanntest es eine Dummheit und hast Dich dann weiter in Vermutungen zu Personen und Inhalt ergangen. Ich denke nicht, das Du den ***** in der Hose hast, denen das genau so ins Gesicht zu sagen. Ehrenamtliche Mitglieder, was soll das sein? Am Besten Du forderst von den Antragstellern auch noch, dass sie sich für den Umgang auf der MV mit div. Personen rechtfertigen, am Besten bei Dir oder? Aber weil Du so gut Personen bewerten und einschätzen kannst, müsstest Du eigentlich deren Standpunkt dazu kennen. Oder etwa nicht? Sieht nicht so aus, sonst hättest Du diesen billigen Versuch der persönlichen Herabsetzung ja nicht so plump unternommen, denn allein meinen findest Du gleich mehrfach dazu, hab aber bitte Verständnis dafür, dass ich keine Veranlassung sehe Dir die Arbeit abzunehmen und mich vor Dir in irgendeiner Form öffentlich rechtfertigen zu müssen. Bei jemandem, der im ersten Satz mit "Dummheit"um die Ecke biegt und auf Deinen Unsinn mit dem Ältestenrat gehst Du auch nicht mehr ein, weshalb ich jetzt auch keinen Bedarf sehe, mich weiter mit Deinen gehaltlosen Beiträgen zu beschäftigen.

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Forever_Hansa

Dieser Beitrag wurde zuletzt von heiligergreif am 21.10.2016 um 13:31 Uhr bearbeitet
Mitglieder! |#764
21.10.2016 - 13:52 Uhr
Leider wurde im Mitgliederbereich der erste, zu weit gehende Entwurf hochgeladen und wird auch mit der Post so verschickt werden. Zwischenzeitlich wurde der Antrag reichlich diskutiert und weitgehend bearbeitet, so dass ich die geänderte Fassung hier zunächst einmal reinstellen möchte, bevor sich jemand eventuell zu Unrecht "meinungstechnisch" verirrt:

" Mitgliederbeirat


§ 1 Allgemeines
Der Mitgliederbeirat versteht sich als Bindeglied zwischen den ordentlichen Mitgliedern des e.V. sowie dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und allen haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitern des e.V.
Der Mitgliederbeirat besteht aus mindestens sieben, maximal bis zu 30 Mitgliedern. Es kann darüber hinaus maximal sieben Ersatzmitglieder geben. Mitglied des Mitgliederbeirates kann nur werden, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat und mindestens drei Jahre ununterbrochen Mitglied des Vereins, ausgeschlossen Vorstände und Aufsichtsrat.
Der Mitgliederbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende.
Der Mitgliederbeirat wird vertreten durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Mitgliederbeirat tagt nach Bedarf, mindestens aber einmal vierteljährlich.
Vorstand und Aufsichtsrat dürfen an den Sitzungen des Mitgliederbeirats teilnehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat berichten dem Mitgliederbeirat vierteljährlich während des Geschäftsjahres mündlich über die Geschäftsentwicklung des Vereins und der Beteiligungsgesellschaften (insbesondere der F.C. Hansa Rostock GmbH & Co. KGaA und der Ostseestadion GmbH & Co KG).
Die Amtszeit des Mitgliederbeirats beträgt vier Jahre. Der Mitgliederbeirat bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Mitgliederbeirats im Amt. Eine Wiederwahl ist mehrfach zulässig.
Scheidet ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Mitgliederbeirat aus, so rückt jeweils der Kandidat nach, der in der Mitgliederversammlung von den nicht gewählten bzw. zwischenzeitlich nachgerückten Kandidaten die höchste Prozentzahl von Ja-Stimmen und zugleich mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erreicht hat. Sollte es keine weitere Person geben, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt und auch weiterhin zur Übernahme des Amts bereit ist, so verringert sich die Mitgliederzahl des Mitgliederbeirates bis zum Ende der Amtszeit des Mitgliederbeirates entsprechend.


§ 2 Wahl

Die Mitglieder des Mitgliederbeirates sowie dessen Ersatzmitglieder werden auf der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Die Mitglieder des Mitgliederbeirates werden einzeln und in geheimer Wahl gewählt.
Zur Wahl für den Mitgliederbeirat kandidieren kann nur, wer gegenüber dem Wahlausschuss eine Unterstützerliste von 49 auf der Mitgliederversammlung stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins nachweisen kann, wobei jedes Mitglied des Vereins nur jeweils einen Kandidaten unterstützen kann.
Als gewählt gilt, wer über die Hälfte der abgegebenen Stimmen an Ja-Stimmen auf sich vereinen kann und die Wahl annimmt. Sollte dadurch die Anzahl über 30 gewählte Mitglieder steigen, so zählt die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen.


§ 3 Beschlussfassung und Organisation des Mitgliederbeirats
Die Einladung zu Sitzungen des Mitgliederbeirats erfolgt unter Angabe der Tagesordnung durch dessen Vorsitzenden. Sofern noch kein Vorsitzender des Mitgliederbeirats gewählt ist, erfolgt die Einladung durch den Vorstand.
Der Mitgliederbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Schriftliche Stimmabgabe wie auch eine Vertretung sind nicht zulässig.
Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Die Sitzungen des Mitgliederbeirats werden vom Vorsitzenden des Mitgliederbeirats geleitet, in seiner Abwesenheit von einem Stellvertreter.
Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen. Einsicht in die Protokolle ist jedem Mitglied des e.V. gestattet.

§ 4 Aufgaben

Der Mitgliederbeirat berät den Aufsichtsrat in wichtigen Angelegenheiten. Dem Mitgliederbeirat obliegen zudem die in dieser Satzung geregelten Aufgaben und Befugnisse.
Der Mitgliederbeirat berät den Aufsichtsrat insbesondere bei folgenden Angelegenheiten:
wirtschaftliche Angelegenheiten des Vereins, insbesondere Aufstellung des Vereinsetats;
Entwicklung und Förderung der Vereinskultur einschließlich des Verhältnisses des Vereins zu seinen Mitgliedern;
Entwicklung und Förderung des Fußballsports, insbesondere des Amateur- und Nachwuchsfußballs;
Der Mitgliederbeirat ist über alle wesentlichen Entscheidungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates frühzeitig zu informieren.
Der Mitgliederbeirat kann den Vorstand oder Aufsichtsrat jederzeit zur Erstattung eines Berichts über aktuelle sportliche oder geschäftliche Entwicklung, insbesondere die der F.C. Hansa Rostock GmbH & Co KGaA oder einer anderen Gesellschaft, über die der Verein stimmberechtigt beteiligt ist, einbestellen.
Die Vorsitzenden des Beirates und seine zwei Stellvertreter haben das Recht an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilzunehmen. Der Aufsichtsrat erteilt Auskunft über Berichte des Vorstandes, sowie über zu künftige Themen rund um den Verein.
Der Mitgliederbeirat berät Vorstand und Aufsichtsrat im Umgang mit den Medien.
Der Mitgliederbeirat entscheidet jeweils unverzüglich über Einsprüche gegen
die Ablehnung der Aufnahme als Mitglied
den Ausschluss als Mitglied gemäß § 13 dieser Satzung
Der Mitgliederbeirat vertritt die Vereinsmitglieder gegenüber den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates gerichtlich und außergerichtlich, insbesondere bei Nichtentlastung dieser Vereinsgremien durch die Mitgliederversammlung."

Über diese Fassung darf gern diskutiert werden. Vorab möchte ich betonen, dass die Idee keineswegs, wie unterstellt, aus der organisierten Fanszene kommt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von hollermann am 21.10.2016 um 13:55 Uhr bearbeitet
Mitglieder! |#765
21.10.2016 - 14:21 Uhr
Zunächst mal danke für die aktualisierte Fassung.
Ich habe jetzt im Zuge der Einladung für die MV zum ersten Mal von dieser Idee des Mitgliederbeirats gehört. Nach dem erstmaligen Lesen der Satzung muss ich sagen, dass ich die Idee kritisch sehe, insbesondere hinsichtlich der Wahl und vor allem hinsichtlich der Kompetenzen des Gremiums.
Ich weiß, der Entwurf soll auf der MV diskutiert werden, aber könnten die besser informierten vorab schon mal sagen was damit bezweckt werden soll? Für mich erscheint ein weiteres Organ neben Vorstand, Aufsichtsrat und MV als nicht notwendig und die Gefahr der Bürokratisierung steigt. Gibt es ähnliche Konstrukte bei anderen Profifußballvereinen?
Mitglieder! |#766
21.10.2016 - 14:52 Uhr
Mal eine Frage: Gibt es ein solchen Konstrukt schon irgendwo? Wird das so schon irgendwo praktiziert?

So richtig erschließt sich mir die Notwendigkeit bzw. den Anlaß dieses zusätzlichen Kontrollorgans, welches auch das eigentliche Kontrollorgan kontrolliert nicht so wirklich...

Edit: Sorry, die Frage wurde nun schon gestellt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Forever_Hansa am 21.10.2016 um 14:53 Uhr bearbeitet
Mitglieder! |#767
21.10.2016 - 17:37 Uhr
Die Idee ist doch an sich schon unschlüssig und komplett sinnlos. Der Aufsichtsrat ist doch nichts anderes als ein Mitgliederbeirat mit anderem Namen. Dort sitzen ausschließlich Mitglieder und die von der Mitgliederversammlung gewählte Personen. Der Aufsichtsrat wird wiederum von der Mitgliederversammlung kontrolliert.
Wenn ich darüber nachdenke, wem ein weiteres solches Gremium nutzt, fällt mir ganz schnell eine Gruppierung ein. Insbesondere die "Unterstützerliste" schränkt den Zugang zu diesem Konstrukt extrem ein. Nicht jedes normale Mitglied kann aus dem Stehgreif 49 andere Mitglieder auf seiner Unterstützerliste vorweisen. Somit ist es für mich auch kein Mitgliederbeirat mehr. Wenn, dann sollte es sich dort so verhalten wie bei der Wahl des AR. Außerdem finde ich den Aufgabenbereich doch sehr gewagt.

Es scheint auf mich so, als wenn sich dort jemand einen Platz schaffen will, den er aktuell nicht (mehr) vom Verein bekommt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von sportverrueckt am 21.10.2016 um 17:39 Uhr bearbeitet
Mitglieder! |#768
21.10.2016 - 17:45 Uhr
Zitat von heiligergreif
Du schreibst einfach nur Quatsch. Man sollte den Antragstellern zumindest Gelegenheit geben, ihren Antrag zu erläutern, bevor man anderen was in die Schuhe schiebt und der Dummheit bezichtigt. Ich sag mal so, in den befürchteten Kreisen ist der Antrag auf die größte Ablehnung gestoßen. Und nochmal, er kommt von Mitgliedern, die diesen völlig unverdächtig sind und ein Rundumschlag gegen die Mitglieder, die sich bisher auf verschiedenste Weise dort eingebracht und engagiert haben ist eine Unverschämtheit und aus diesem Kreis kommt der Antrag nicht und auch nicht aus der FSR. Was die Antragsteller damit erreichen wollen, dürfen und können sie selbst darstellen, Deine Urteil darüber und über die Personen ist jedenfalls anmaßend und unqualifiziert.


Anmaßend und unqualifiziert ist Dein erster Satz, genau wie Deine Neigung, Beiträge die Dir nicht passen, oberlehrerhaft als inhaltslos zu bewerten.
Wir sollten uns auf sachlichen Meinungsaustausch beschränken und es vermeiden, auf User verbal einzuprügeln, die einen anderen Standpunkt vertreten.
Mitglieder! |#769
21.10.2016 - 17:58 Uhr
Zitat von spence

Anmaßend und unqualifiziert ist Dein erster Satz, genau wie Deine Neigung, Beiträge die Dir nicht passen, oberlehrerhaft als inhaltslos zu bewerten.
Wir sollten uns auf sachlichen Meinungsaustausch beschränken und es vermeiden, auf User verbal einzuprügeln, die einen anderen Standpunkt vertreten.


Es ging um seine beiden ersten Beiträge zu dem Thema und die waren faktenfrei und inhaltslos, zu dem mit persönlichen Angriffen sowohl auf die Antragsteller, die die sich jetzt engagiert haben, als auch an mich gerichtet und das hatte mE nichts mit Meinungsaustausch zu tun, wenn man diesen mit dem Vorwurf der Dummheit beginnt. Dem antworte ich auch so, wie ich es aufgrund dieser beiden Beiträge für angemessen erachte und das Deine Kritik dazu erwartungsgemäß recht einseitig ausfällt fördert einen "Meinungsaustausch" irgendwie auch nicht, zumindest sollte man eine entsprechende Reaktion ertragen können, wenn man in der Art und Weise lospoltert.

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Forever_Hansa
Mitglieder! |#770
21.10.2016 - 18:11 Uhr
Zitat von heiligergreif
Zitat von spence

Anmaßend und unqualifiziert ist Dein erster Satz, genau wie Deine Neigung, Beiträge die Dir nicht passen, oberlehrerhaft als inhaltslos zu bewerten.
Wir sollten uns auf sachlichen Meinungsaustausch beschränken und es vermeiden, auf User verbal einzuprügeln, die einen anderen Standpunkt vertreten.


Es ging um seine beiden ersten Beiträge zu dem Thema und die waren faktenfrei und inhaltslos, zu dem mit persönlichen Angriffen sowohl auf die Antragsteller, die die sich jetzt engagiert haben, als auch an mich gerichtet und das hatte mE nichts mit Meinungsaustausch zu tun, wenn man diesen mit dem Vorwurf der Dummheit beginnt. Dem antworte ich auch so, wie ich es aufgrund dieser beiden Beiträge für angemessen erachte und das Deine Kritik dazu erwartungsgemäß recht einseitig ausfällt fördert einen "Meinungsaustausch" irgendwie auch nicht, zumindest sollte man eine entsprechende Reaktion ertragen können, wenn man in der Art und Weise lospoltert.[/

Eine Antwort dieser Art habe ich von Dir erwartet. Du hast aber Recht, man sollte auch Deine Reaktionen ertragen. Das mach ich jetzt wieder.
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