| Geburtsdatum | 14.04.1999 |
|---|---|
| Alter | 27 |
| Nat. |
Frankreich |
| Größe | 1,85m |
| Vertrag bis | 30.06.2030 |
| Position | Zentrales Mittelfeld |
| Fuß | rechts |
| Akt. Verein | Fenerbahce |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 7 | - | - | ||
![]() | CL-Quali | 5 | - | - | |
![]() | Süper Lig | 2 | - | - | |
Mattéo Guendouzi
05.10.2020 - 09:19 Uhr
27.01.2021 - 22:53 Uhr
Vielleicht soll draxler jetzt kommen und guendouzi schließt sich am 1.7. nach der Leihe psg an? Ähnlich wie bei LT letzten Winter bei uns
27.01.2021 - 23:21 Uhr
Zitat von rossini
Ein Leihabbruch durch Verkauf gibt es nicht.
Aber in manchem ganzjährigen Leihvertrag behält sich der leihende Vertragspartner das Recht vor, unter gewissen Bedingungen die Leihe abzubrechen, z.B. wenn ein Leihspieler zu wenig zum Einsatz kommt, aber nicht nur dann (z.B. wenn der leihende Verein bei Vertragsabschluss erwägt, den Spieler in die eigene erste Elf zu holen). Solche Klauseln sind meist mit einem Datum versehen, bis wann diese Klausel aktiviert werden könnte.
Das muss aber auf jeden Fall entsprechend bei der Vertragsgestaltung vereinbart werden.
Solange davon nichts bekannt ist, dass eine solche Klausel existiert und aktiviert werden kann, gibt es für Hertha keine "Notwendigkeit", einem Leihabbruch zuzustimmen.
Zitat von Martinsson91
Ich bin keiner, der sich im Recht besonders gut auskennt, aber wir haben einen Leihvertrag mit Guendouzi und Arsenal, den alle Parteien unterzeichnet haben. Ich denke nicht, dass hertha sich eine Klausel hat aufbrummen lassen , dass Guendouzi bei Verkauf früher gehen muss. Von daher hat dieser Vertrag eine Bindung und muss eingehalten werden, esseidenn alle Parteien stimmen der Auflösung zu. Das wird sicherlich nicht passieren.
Ich sehe die Sache ziemlich entspannt.
Ich bin keiner, der sich im Recht besonders gut auskennt, aber wir haben einen Leihvertrag mit Guendouzi und Arsenal, den alle Parteien unterzeichnet haben. Ich denke nicht, dass hertha sich eine Klausel hat aufbrummen lassen , dass Guendouzi bei Verkauf früher gehen muss. Von daher hat dieser Vertrag eine Bindung und muss eingehalten werden, esseidenn alle Parteien stimmen der Auflösung zu. Das wird sicherlich nicht passieren.
Ich sehe die Sache ziemlich entspannt.
Ein Leihabbruch durch Verkauf gibt es nicht.
Aber in manchem ganzjährigen Leihvertrag behält sich der leihende Vertragspartner das Recht vor, unter gewissen Bedingungen die Leihe abzubrechen, z.B. wenn ein Leihspieler zu wenig zum Einsatz kommt, aber nicht nur dann (z.B. wenn der leihende Verein bei Vertragsabschluss erwägt, den Spieler in die eigene erste Elf zu holen). Solche Klauseln sind meist mit einem Datum versehen, bis wann diese Klausel aktiviert werden könnte.
Das muss aber auf jeden Fall entsprechend bei der Vertragsgestaltung vereinbart werden.
Solange davon nichts bekannt ist, dass eine solche Klausel existiert und aktiviert werden kann, gibt es für Hertha keine "Notwendigkeit", einem Leihabbruch zuzustimmen.
Gibt's noch ne Begründung warum das Ende eines Leihvertrags unmöglich ist, wenn der Spieler verkauft wird? Ich versteh ja, dass wir als leihende Partei Teil des Vertragskonstrukts sind, warum die Vertragsfreiheit des Spielers negiert wird versteh ich nicht.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Firefred am 27.01.2021 um 23:38 Uhr bearbeitet
27.01.2021 - 23:44 Uhr
Zitat von Firefred
Gibt's noch ne Begründung warum das Ende eines Leihvertrags unmöglich ist, wenn der Spieler verkauft wird. Ich versteh ja, dass wir als leihende Partei Teil des Vertragskonstrukts sind, warum die Vertragsfreiheit des Spielers negiert wird versteh ich nicht.
Zitat von rossini
Ein Leihabbruch durch Verkauf gibt es nicht.
Aber in manchem ganzjährigen Leihvertrag behält sich der leihende Vertragspartner das Recht vor, unter gewissen Bedingungen die Leihe abzubrechen, z.B. wenn ein Leihspieler zu wenig zum Einsatz kommt, aber nicht nur dann (z.B. wenn der leihende Verein bei Vertragsabschluss erwägt, den Spieler in die eigene erste Elf zu holen). Solche Klauseln sind meist mit einem Datum versehen, bis wann diese Klausel aktiviert werden könnte.
Das muss aber auf jeden Fall entsprechend bei der Vertragsgestaltung vereinbart werden.
Solange davon nichts bekannt ist, dass eine solche Klausel existiert und aktiviert werden kann, gibt es für Hertha keine "Notwendigkeit", einem Leihabbruch zuzustimmen.
Zitat von Martinsson91
Ich bin keiner, der sich im Recht besonders gut auskennt, aber wir haben einen Leihvertrag mit Guendouzi und Arsenal, den alle Parteien unterzeichnet haben. Ich denke nicht, dass hertha sich eine Klausel hat aufbrummen lassen , dass Guendouzi bei Verkauf früher gehen muss. Von daher hat dieser Vertrag eine Bindung und muss eingehalten werden, esseidenn alle Parteien stimmen der Auflösung zu. Das wird sicherlich nicht passieren.
Ich sehe die Sache ziemlich entspannt.
Ich bin keiner, der sich im Recht besonders gut auskennt, aber wir haben einen Leihvertrag mit Guendouzi und Arsenal, den alle Parteien unterzeichnet haben. Ich denke nicht, dass hertha sich eine Klausel hat aufbrummen lassen , dass Guendouzi bei Verkauf früher gehen muss. Von daher hat dieser Vertrag eine Bindung und muss eingehalten werden, esseidenn alle Parteien stimmen der Auflösung zu. Das wird sicherlich nicht passieren.
Ich sehe die Sache ziemlich entspannt.
Ein Leihabbruch durch Verkauf gibt es nicht.
Aber in manchem ganzjährigen Leihvertrag behält sich der leihende Vertragspartner das Recht vor, unter gewissen Bedingungen die Leihe abzubrechen, z.B. wenn ein Leihspieler zu wenig zum Einsatz kommt, aber nicht nur dann (z.B. wenn der leihende Verein bei Vertragsabschluss erwägt, den Spieler in die eigene erste Elf zu holen). Solche Klauseln sind meist mit einem Datum versehen, bis wann diese Klausel aktiviert werden könnte.
Das muss aber auf jeden Fall entsprechend bei der Vertragsgestaltung vereinbart werden.
Solange davon nichts bekannt ist, dass eine solche Klausel existiert und aktiviert werden kann, gibt es für Hertha keine "Notwendigkeit", einem Leihabbruch zuzustimmen.
Gibt's noch ne Begründung warum das Ende eines Leihvertrags unmöglich ist, wenn der Spieler verkauft wird. Ich versteh ja, dass wir als leihende Partei Teil des Vertragskonstrukts sind, warum die Vertragsfreiheit des Spielers negiert wird versteh ich nicht.
Gerne. Der Spieler wird beim Verband für die Leihdauer auf den leihenden Verein beim Verband registriert. Der Leihvertrag ist ein von den Transferrechten unabhängiger Vertrag, der seine Gültigkeit nicht verliert, wenn die Transferrechte wechseln und der kaufende Verein kann den Spieler erst nach Ablauf des Leihvertrags beim Verband auf sich selbst registrieren.
Natürlich kann man eine Klausel in einen Leihvertrag implementieren, dass ein Leihvertrag bei Veräußerung der Transferrechte endet (z.B. gegen einen Prozentsatz der Verkaufssumme). Aber davon hab ich persönlich noch nie gehört oder gelesen und zum Zeitpunkt des Leihabschlusses macht das auch für keinen der Parteien so richtig Sinn. Wenn der abgebende Verein größtmöglichen Zugriff auf seinen Spieler bewahren will, dann behält er sich einfach das Recht vor, den Spieler im Winter z.B. zurückzuholen. Das mit einem Transfer zu verknüpfen, macht weniger Sinn.
28.01.2021 - 11:40 Uhr
Zitat von Firefred
Gibt's noch ne Begründung warum das Ende eines Leihvertrags unmöglich ist, wenn der Spieler verkauft wird? Ich versteh ja, dass wir als leihende Partei Teil des Vertragskonstrukts sind, warum die Vertragsfreiheit des Spielers negiert wird versteh ich nicht.
Gibt's noch ne Begründung warum das Ende eines Leihvertrags unmöglich ist, wenn der Spieler verkauft wird? Ich versteh ja, dass wir als leihende Partei Teil des Vertragskonstrukts sind, warum die Vertragsfreiheit des Spielers negiert wird versteh ich nicht.
Warum würde denn die Vertragsfreiheit des Spielers negiert? Er hat doch aus freien Stücken unterschrieben, dass er ein Jahr für Hertha spielen wird. Das war und ist seine Vertragsfreiheit. Und wenn man einen Vertrag unterzeichnet hat, kann man nicht plötzlich sagen: ich habe es mir anders überlegt.
Wenn Gouendouzi in diesem Winter wechseln will, könnte Hertha schlicht nein sagen, oder sogar eine Ablösesumme für ihn verlangen. Jedenfalls wenn nicht irgendwelche geheimen Klauseln in seinem Vertag stehen.
28.01.2021 - 11:55 Uhr
Er ist aber immer noch ein Arbeitnehmer in der EU und da kann er mit nem Monat Frist kündigen und woanders anheuern. Das was das verhindert sind die Regeln des Verbands in dem er spielt, bzw spielen will.
Da ich bei der Recherche nach den Regeln der Fußballverbände bezüglich Spielberechtigungen in diesem Zusammenhang wenig erträglich war hab ich die Frage mal hier gestellt. Unterm Strich glaub ich den Mitforisten, unabhängig von dem Thema Arbeitsverträge.
Da ich bei der Recherche nach den Regeln der Fußballverbände bezüglich Spielberechtigungen in diesem Zusammenhang wenig erträglich war hab ich die Frage mal hier gestellt. Unterm Strich glaub ich den Mitforisten, unabhängig von dem Thema Arbeitsverträge.
28.01.2021 - 12:07 Uhr
Abgesehen von irgendwelchen geheimen Klauseln im Leihvertrag von Matteo und anderen Spekulationen, macht das doch alles überhaupt keinen Sinn.
Arsenal hat jetzt erstmal Odegaard bis zum Sommer geliehen, somit ist die Position erstmal qualitativ gut besetzt und man braucht erstmal keinen Draxler. Was dann im Sommer passiert steht in den Sternen. Draxler ablösefrei zu Arsenal, Fest-Verplichtung von Odegaard usw. . Das Matteo über den Sommer hinaus hierbleibt ist und bleibt jedoch unwahrscheinlich, wenn nicht sogar unmöglich.
Aber das er bis Sommer bleibt, ist zu 99 % sicher.
Arsenal hat jetzt erstmal Odegaard bis zum Sommer geliehen, somit ist die Position erstmal qualitativ gut besetzt und man braucht erstmal keinen Draxler. Was dann im Sommer passiert steht in den Sternen. Draxler ablösefrei zu Arsenal, Fest-Verplichtung von Odegaard usw. . Das Matteo über den Sommer hinaus hierbleibt ist und bleibt jedoch unwahrscheinlich, wenn nicht sogar unmöglich.
Aber das er bis Sommer bleibt, ist zu 99 % sicher.
29.01.2021 - 12:04 Uhr
Zitat von Firefred
Er ist aber immer noch ein Arbeitnehmer in der EU und da kann er mit nem Monat Frist kündigen und woanders anheuern. Das was das verhindert sind die Regeln des Verbands in dem er spielt, bzw spielen will.
Da ich bei der Recherche nach den Regeln der Fußballverbände bezüglich Spielberechtigungen in diesem Zusammenhang wenig erträglich war hab ich die Frage mal hier gestellt. Unterm Strich glaub ich den Mitforisten, unabhängig von dem Thema Arbeitsverträge.
Er ist aber immer noch ein Arbeitnehmer in der EU und da kann er mit nem Monat Frist kündigen und woanders anheuern. Das was das verhindert sind die Regeln des Verbands in dem er spielt, bzw spielen will.
Da ich bei der Recherche nach den Regeln der Fußballverbände bezüglich Spielberechtigungen in diesem Zusammenhang wenig erträglich war hab ich die Frage mal hier gestellt. Unterm Strich glaub ich den Mitforisten, unabhängig von dem Thema Arbeitsverträge.
Wenn ein Spieler mit einem Monat Frist kündigen könnte, würde jeder wechselwillige Fußballer einen Monat vor dem jeweiligen Transferfenster kündigen und alle Wechsel wären ablösefrei.
29.01.2021 - 12:54 Uhr
Ablösen würden in dem Fall durch Handgelder ersetzt werden, aber ich verstehe wo ich gedanklich die falsche Abzweigung nahm, bzw in der Annahme richtig lag, dass Verbandsregeln und Spielberechtigungen das Regulativ sind.
29.01.2021 - 13:59 Uhr
Zitat von Firefred
Ablösen würden in dem Fall durch Handgelder ersetzt werden, aber ich verstehe wo ich gedanklich die falsche Abzweigung nahm, bzw in der Annahme richtig lag, dass Verbandsregeln und Spielberechtigungen das Regulativ sind.
Ablösen würden in dem Fall durch Handgelder ersetzt werden, aber ich verstehe wo ich gedanklich die falsche Abzweigung nahm, bzw in der Annahme richtig lag, dass Verbandsregeln und Spielberechtigungen das Regulativ sind.
Das hat nichts mit dem Verband oder Spielberechtigungen zu tun. Es sind befristete Arbeitsverträge, die eben weder von Arbeitnehmer noch von Arbeitgeber einfach so kündbar sind.
29.01.2021 - 14:03 Uhr
Zitat von BSC_Raffael
Das hat nichts mit dem Verband oder Spielberechtigungen zu tun. Es sind befristete Arbeitsverträge, die eben weder von Arbeitnehmer noch von Arbeitgeber einfach so kündbar sind.
Zitat von Firefred
Ablösen würden in dem Fall durch Handgelder ersetzt werden, aber ich verstehe wo ich gedanklich die falsche Abzweigung nahm, bzw in der Annahme richtig lag, dass Verbandsregeln und Spielberechtigungen das Regulativ sind.
Ablösen würden in dem Fall durch Handgelder ersetzt werden, aber ich verstehe wo ich gedanklich die falsche Abzweigung nahm, bzw in der Annahme richtig lag, dass Verbandsregeln und Spielberechtigungen das Regulativ sind.
Das hat nichts mit dem Verband oder Spielberechtigungen zu tun. Es sind befristete Arbeitsverträge, die eben weder von Arbeitnehmer noch von Arbeitgeber einfach so kündbar sind.
Ich bin kein Jurist, deiner Antwort entnehme ich deine Spezialität ist auch nicht das Arbeitsrecht in der EU, daher sonnen wir uns doch einfach in unserer Ahnungslosigkeit.
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