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Gerhard Zuber
Geburtsdatum 11.09.1975
Alter 50
Nat. Österreich  Österreich
Funktion Geschäftsführer Sport
Akt. Verein SV Waldhof Mannheim

Gerhard Zuber [entlassen]

19.04.2017 - 00:16 Uhr
Gerhard Zuber [entlassen] |#111
15.02.2020 - 17:01 Uhr
Zitat von Sobeck
Zitat von t0815

Bei Sky sprach Zuber grade davon das es wichtig ist wie man intern spricht und das sei alles gut.

Genau. Das würde ja für meine These sprechen.
Ich habe selber einmal gemeinsam mit meinem Arbeitgeber gegen ihn selber geklagt. Es ging darum, ob ich als Fachkraft gelte. Das zu klären, war im gemeinsamen Interesse. Ich will aber nicht behaupten, dass es jetzt bei 96 auch so war. Das kann ich auch nicht beurteilen. Ich glaube auch eher, dass Herr Kind dazu durch die Klage von Herrn Zuber genötigt wurde. Aber er will es klären. Die DFL und die meisten Bulivereine wollen es eben nicht klären, weil sie so weiter handeln wollen, wie sie es bisher tun. Gewinnt Herr Kind, müssen alle Bulivereine die Verträge von Spodis, Trainern etc. spätestens nach 2 Jahren entfristen.
Besser beurteilen kann ich, dass man immer skeptisch sein sollte, wenn User von "Fakten" schreiben und so tun, als würden sie die Wahrheit kennen. Das tun sie in aller Regel nicht.
Grundsätzlich: ich lese in diesem Forum, weil mich interessiert, was Andere über 96 denken. Von vielen Beiträgen kann ich lernen . Man muss aber nicht alles kommentieren. Beiträge, die aggressiv sind oder nur ihre Meinung durchsetzen wollen, sollte man einfach ignorieren. Es ist ein Austausch. Traurig genug, dass manche User dem einfach nicht gewachsen sind.


Du verwechselt hier aber arg etwas!
Kind klagt nicht gemeinsam mit Zuber gegen sich selbst. Kind geht gegen das Urteil vor, welches zu einer Entfristung geführ hat. Wenn Kind gewinnt, müssen die anderen Vereine NICHT entfristen. Wenn Kind verliert, wird es auch für die anderen Vereine ungemütlich. Also genau das Gegenteil von dem was du schreibst.
Gerhard Zuber [entlassen] |#112
15.02.2020 - 17:14 Uhr
Zitat von RedStar96
Zitat von Sobeck

Zitat von t0815

Bei Sky sprach Zuber grade davon das es wichtig ist wie man intern spricht und das sei alles gut.

Genau. Das würde ja für meine These sprechen.
Ich habe selber einmal gemeinsam mit meinem Arbeitgeber gegen ihn selber geklagt. Es ging darum, ob ich als Fachkraft gelte. Das zu klären, war im gemeinsamen Interesse. Ich will aber nicht behaupten, dass es jetzt bei 96 auch so war. Das kann ich auch nicht beurteilen. Ich glaube auch eher, dass Herr Kind dazu durch die Klage von Herrn Zuber genötigt wurde. Aber er will es klären. Die DFL und die meisten Bulivereine wollen es eben nicht klären, weil sie so weiter handeln wollen, wie sie es bisher tun. Gewinnt Herr Kind, müssen alle Bulivereine die Verträge von Spodis, Trainern etc. spätestens nach 2 Jahren entfristen.
Besser beurteilen kann ich, dass man immer skeptisch sein sollte, wenn User von "Fakten" schreiben und so tun, als würden sie die Wahrheit kennen. Das tun sie in aller Regel nicht.
Grundsätzlich: ich lese in diesem Forum, weil mich interessiert, was Andere über 96 denken. Von vielen Beiträgen kann ich lernen . Man muss aber nicht alles kommentieren. Beiträge, die aggressiv sind oder nur ihre Meinung durchsetzen wollen, sollte man einfach ignorieren. Es ist ein Austausch. Traurig genug, dass manche User dem einfach nicht gewachsen sind.


Du verwechselt hier aber arg etwas!
Kind klagt nicht gemeinsam mit Zuber gegen sich selbst. Kind geht gegen das Urteil vor, welches zu einer Entfristung geführ hat. Wenn Kind gewinnt, müssen die anderen Vereine NICHT entfristen. Wenn Kind verliert, wird es auch für die anderen Vereine ungemütlich. Also genau das Gegenteil von dem was du schreibst.



Stimmt, schließlich unterstützt die DFL Kind ja sogar in diesem Fall

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Ja, ja, ich weis dass mir keiner das Wasser reichen kann, aber bevor ich hier verdurste gebt mir wenigstens ein Bier!
Gerhard Zuber [entlassen] |#113
15.02.2020 - 18:07 Uhr
Gibt es dazu ein Statement der DFL?

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Zwei Dinge sind unendlich; die Dummheit und das All.
Gerhard Zuber [entlassen] |#114
15.02.2020 - 19:09 Uhr
Quelle: www.spox.com
"Es ist zwar noch nichts entschieden, aber ich habe den Eindruck, dass sich auch Jörg Schmadtke immer mehr mit diesem Gedanken anfreundet. Man hätte dann Planungssicherheit und müsste nicht alle zwei Jahre neu verhandeln."
Das ist zwar schon etwas her. Aber auch hier spricht Martin Kind von Planungssicherheit.

Ich verstehe überhaupt nicht, was die DFL damit zu tun hat.
Die Sportdirektoren bzw. Manager unterschreiben den Vertrag mit ihrem Arbeitgeber.
Diese Verträge sind branchenüblich befristet und werden bei Erfolg regelmäßig neu verhandelt, schon in Bezug auf das Gehalt und die Prämien. Und diese Möglichkeit gäbe es auch bei einem unbefristeten Vertrag.
Die Verträge werden zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei ausgehandelt.

Auch bei einem unbefristeten Vertrag gäbe es für beide Seiten die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag im Rahmen einer im Arbeitsvertrag festgelegten Frist zu kündigen.

Im jetzigen Fall hat Herr Kind die Möglichkeit den vom Gericht festgestellten unbefristeten Arbeitsvertrag mit Herrn Zuber fristgerecht zu kündigen.

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Zwei Dinge sind unendlich; die Dummheit und das All.
Gerhard Zuber [entlassen] |#115
15.02.2020 - 20:14 Uhr
Zitat von Myfanwie96
Quelle: www.spox.com
"Es ist zwar noch nichts entschieden, aber ich habe den Eindruck, dass sich auch Jörg Schmadtke immer mehr mit diesem Gedanken anfreundet. Man hätte dann Planungssicherheit und müsste nicht alle zwei Jahre neu verhandeln."
Das ist zwar schon etwas her. Aber auch hier spricht Martin Kind von Planungssicherheit.

Ich verstehe überhaupt nicht, was die DFL damit zu tun hat.
Die Sportdirektoren bzw. Manager unterschreiben den Vertrag mit ihrem Arbeitgeber.
Diese Verträge sind branchenüblich befristet und werden bei Erfolg regelmäßig neu verhandelt, schon in Bezug auf das Gehalt und die Prämien. Und diese Möglichkeit gäbe es auch bei einem unbefristeten Vertrag.
Die Verträge werden zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei ausgehandelt.

Auch bei einem unbefristeten Vertrag gäbe es für beide Seiten die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag im Rahmen einer im Arbeitsvertrag festgelegten Frist zu kündigen.

Im jetzigen Fall hat Herr Kind die Möglichkeit den vom Gericht festgestellten unbefristeten Arbeitsvertrag mit Herrn Zuber fristgerecht zu kündigen.

Naja. Der Punkt ist ja gerade: Man hat einen befristeten Arbeitsvertrag zu bestimmten Konditionen ausgehandelt und im Nachhinein wird jetzt festgelegt, dass die Verträge nach 2 Jahren Anstellung eben automatisch unbefristet werden. Das ist ja okay so. Darauf kann man sich auch einstellen.
Allerdings muss man sich drauf einstellen. Und das haben sich die Bundesligisten eben nicht.

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Manchmal geht es nicht so wie man will,
doch unsere Liebe steht deswegen noch nicht still.
Tränen können fließen, doch in der größen Not,
rudern wir gemeinsam im roten Fußballboot!
Gerhard Zuber [entlassen] |#116
16.02.2020 - 10:40 Uhr
Zitat von HFC_von_1896
inwiefern gewinnt man denn Planungssicherheit? Das letzte was ein Martin Kind möchte, sind wahrscheinlich unbefristete Verträge. Ihn gehts vielleicht um die Abfindung und um das generelle. Wenn ich als Verein X jemanden unbefristet haben möchte, dann gebe ich ihn einen unbefristeten Vertrag und fertig. Das Urteil wäre mehr oder weniger eine Katastrophe für den Fußball. Aber ich steige da nicht ganz durch. War es nicht eher so, dass nur Zuber sein Vertrag für unbefristet erklärt wurde aufgrund der ganzen mündlich Einigung usw? Also kein generelles Urteil, sondern Einzelfall Zuber und die mündliche Einigung ?


Was ist denn sn Planungssicherheit unverständlich? Nach dem Zuber-Urteil herrscht Unklarheit über die rechtliche Vertragssituation bei Sport-Direktoren. Die deutschen Vereine haben das bisher in ihrem Rechtsverständnis gehandhabt und ein Gericht hat das nun anders aufgefasst. Und genau das ist der Knackpunkt: Jeder (oder besser einige) SpoDi mit bisher befristetem Vertrag könnte jetzt basierend auf diesem Urteil vor Gericht ziehen, wenn bei einem Austausch des SpoDi etwas abgelaufen ist, was dem alten Mitarbeiter nicht passte.
Deswegen ist es im Interesse aller Vereine, wenn diese rechtliche Unklarheit aus der Welt geschafft wird.
Weiterhin ist es richtig, dass es um die mündlich vereinbarte Verlängerung ging. Interessant ist aber nicht das Urteil, sondern die Begründung dessen. Denn nach Auffassung der Richterin sind Verträge von SpoDi regelmäßig nicht zu befristen, da kein Verschleiß eintritt, wie das zB bei Spielern der Fall ist. Und auf diese Begründung kann man sich vor Gericht stützen. Es sei denn, in nächster Instanz wird dieses Urteil inkl. Begründung wieder kassiert. So jedenfalls mein Verständnis der Situation.
Gerhard Zuber [entlassen] |#117
16.02.2020 - 10:51 Uhr
Zitat von HFC_von_1896

Aber ich steige da nicht ganz durch. War es nicht eher so, dass nur Zuber sein Vertrag für unbefristet erklärt wurde aufgrund der ganzen mündlich Einigung usw? Also kein generelles Urteil, sondern Einzelfall Zuber und die mündliche Einigung ?


Ja es war ein Einzelfall. Jedoch ist es in der Praxis so, dass richterliche Beschlüsse bzw. Urteile in der Rechtsprechung übernommen werden. Zukünftig könnte es passieren, dass Manager anderer Vereine bei Kündigung klagen und sich auf den Fall Zuber berufen.

So ähnlich war es ja im Fall Bosman, welcher den Fußball zu Gunsten der Spieler revolutionierte.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bosman-Entscheidung
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Jelnik am 16.02.2020 um 10:53 Uhr bearbeitet
Gerhard Zuber [entlassen] |#118
16.02.2020 - 12:20 Uhr
Zitat von Jelnik
Zitat von HFC_von_1896

Aber ich steige da nicht ganz durch. War es nicht eher so, dass nur Zuber sein Vertrag für unbefristet erklärt wurde aufgrund der ganzen mündlich Einigung usw? Also kein generelles Urteil, sondern Einzelfall Zuber und die mündliche Einigung ?


Ja es war ein Einzelfall. Jedoch ist es in der Praxis so, dass richterliche Beschlüsse bzw. Urteile in der Rechtsprechung übernommen werden. Zukünftig könnte es passieren, dass Manager anderer Vereine bei Kündigung klagen und sich auf den Fall Zuber berufen.

So ähnlich war es ja im Fall Bosman, welcher den Fußball zu Gunsten der Spieler revolutionierte.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bosman-Entscheidung


Bosman war EuGH Rechtsprechung. Die entfaltet Rechtsbindung. Was das Arbeitsgericht in Hannover entscheidet entfaltet keine Bindungswirkung.

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"Wer es nicht schafft, gegen den HSV zu punkten, sollte nicht auf dem Rücken eines Flüchtlings, der niemandem etwas getan hat, versuchen, einen Vorteil herauszuholen, sondern besser auf die eigenen sportlichen Fehler schauen"

Thioune, Fußball-Spruch des Jahres 2020
Gerhard Zuber [entlassen] |#119
16.02.2020 - 12:42 Uhr
Ich denke wir könnten uns einigen das Klarheit her muss.
Wenn ich das richtig verfolgt hatte, ging es ja zunächst um die Vertragslaufzeit (Handschlag) und endete darin das der Vertrag überhaupt nicht befristet sein darf.

Das dieses aus Sicht des Arbeitgebers nun überprüft wird leuchtet ein.
Gerhard Zuber [entlassen] |#120
16.02.2020 - 12:46 Uhr
Zitat von Sobeck

Für mich stellt es sich so dar: die DFL ist eine Gerichtsbarkeit für den Fußball. Sie stellt die Regeln auf, kann Lizenzen vergeben und Strafen aussprechen. Andere Sportarten haben das auch. Es gibt auch z.B. ein Kirchenrecht. Wenn jemand sich von diesen Gerichtsbarkeiten ungerecht behandelt fühlt, kann er vor ein ordentliches Gericht ziehen. Dessen Urteil steht über dem der DFL, Kirche oder sonstwem.
auf mich zu. Vielleicht ist es auch einfach nur Trotz.


Die DFL hat doch mit den Arbeitsverträgen nichts zu tun. Das Schiedsgericht, auf das Du hier abhebst, ist für die Arbeitsverträge nicht zuständig.

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Zwei Dinge sind unendlich; die Dummheit und das All.
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