Was machen unsere Ex-Lilien
30.06.2011 - 13:13 Uhr
08.01.2022 - 16:30 Uhr
DPA meldet: "Soeben fiel ein Sack Reis in China um!"
08.01.2022 - 22:43 Uhr
Zitat von Oigeplackter
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Spannend welches Strafmaß die Gerichte dem prominenten Delinquenten angedeihen lassen nach erst kürzlich erfolgter Gesetzesverschärfung (...) Das vielzitierte Exempel.
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Spannend welches Strafmaß die Gerichte dem prominenten Delinquenten angedeihen lassen nach erst kürzlich erfolgter Gesetzesverschärfung (...) Das vielzitierte Exempel.
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Nein! Da die Gesetzesänderung eindeutig NACH der Fälschung erfolgte, ist in jenem Fall das vorherige Strafmaß anzuwenden und das ist vergleichsweise sehr gering, es ist m.E. ungefähr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit anzusiedeln. Ein "Exempel" ist hier also ausgeschlossen.
08.01.2022 - 23:09 Uhr
Zitat von gruenerFrosch5
Nein! Da die Gesetzesänderung eindeutig NACH der Fälschung erfolgte, ist in jenem Fall das vorherige Strafmaß anzuwenden und das ist vergleichsweise sehr gering, es ist m.E. ungefähr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit anzusiedeln. Ein "Exempel" ist hier also ausgeschlossen.
Zitat von Oigeplackter
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Spannend welches Strafmaß die Gerichte dem prominenten Delinquenten angedeihen lassen nach erst kürzlich erfolgter Gesetzesverschärfung (...) Das vielzitierte Exempel.
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Spannend welches Strafmaß die Gerichte dem prominenten Delinquenten angedeihen lassen nach erst kürzlich erfolgter Gesetzesverschärfung (...) Das vielzitierte Exempel.
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Nein! Da die Gesetzesänderung eindeutig NACH der Fälschung erfolgte, ist in jenem Fall das vorherige Strafmaß anzuwenden und das ist vergleichsweise sehr gering, es ist m.E. ungefähr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit anzusiedeln. Ein "Exempel" ist hier also ausgeschlossen.
Das du den verteidigst war ja abzusehen...
09.01.2022 - 09:53 Uhr
Zitat von BlueObserver
Das du den verteidigst war ja abzusehen...
Zitat von gruenerFrosch5
Nein! Da die Gesetzesänderung eindeutig NACH der Fälschung erfolgte, ist in jenem Fall das vorherige Strafmaß anzuwenden und das ist vergleichsweise sehr gering, es ist m.E. ungefähr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit anzusiedeln. Ein "Exempel" ist hier also ausgeschlossen.
Zitat von Oigeplackter
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Spannend welches Strafmaß die Gerichte dem prominenten Delinquenten angedeihen lassen nach erst kürzlich erfolgter Gesetzesverschärfung (...) Das vielzitierte Exempel.
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Spannend welches Strafmaß die Gerichte dem prominenten Delinquenten angedeihen lassen nach erst kürzlich erfolgter Gesetzesverschärfung (...) Das vielzitierte Exempel.
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Nein! Da die Gesetzesänderung eindeutig NACH der Fälschung erfolgte, ist in jenem Fall das vorherige Strafmaß anzuwenden und das ist vergleichsweise sehr gering, es ist m.E. ungefähr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit anzusiedeln. Ein "Exempel" ist hier also ausgeschlossen.
Das du den verteidigst war ja abzusehen...
... was aber nichts daran ändert, dass @gruenerFrosch5 mit seiner juristischen Einschätzung wohl richtig liegen dürfte...
09.01.2022 - 09:58 Uhr
Ich bin da bei @kallinski:
Mir ist es inzwischen vollkommen egal, was diese Person macht, wie seine Strafe ausfällt und was er künftig macht. Hauptsache, ich sehe ihn nicht mehr bei einem deutschen Verein.
Mir ist es inzwischen vollkommen egal, was diese Person macht, wie seine Strafe ausfällt und was er künftig macht. Hauptsache, ich sehe ihn nicht mehr bei einem deutschen Verein.
09.01.2022 - 10:00 Uhr
Zitat von BlueObserver
Das du den verteidigst war ja abzusehen...
Zitat von gruenerFrosch5
Nein! Da die Gesetzesänderung eindeutig NACH der Fälschung erfolgte, ist in jenem Fall das vorherige Strafmaß anzuwenden und das ist vergleichsweise sehr gering, es ist m.E. ungefähr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit anzusiedeln. Ein "Exempel" ist hier also ausgeschlossen.
Zitat von Oigeplackter
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Spannend welches Strafmaß die Gerichte dem prominenten Delinquenten angedeihen lassen nach erst kürzlich erfolgter Gesetzesverschärfung (...) Das vielzitierte Exempel.
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Spannend welches Strafmaß die Gerichte dem prominenten Delinquenten angedeihen lassen nach erst kürzlich erfolgter Gesetzesverschärfung (...) Das vielzitierte Exempel.
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Nein! Da die Gesetzesänderung eindeutig NACH der Fälschung erfolgte, ist in jenem Fall das vorherige Strafmaß anzuwenden und das ist vergleichsweise sehr gering, es ist m.E. ungefähr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit anzusiedeln. Ein "Exempel" ist hier also ausgeschlossen.
Das du den verteidigst war ja abzusehen...
Sorry, aber das ist einfach nur der absolut wichtigste Grundsatz eines jeden Rechtsstaats: ohne Gesetz keine Strafe (nulla poena sine legem)! Man darf nicht jemanden zu einer Strafe verurteilen, die im Zeitpunkt der Tat noch nicht gegolten hat.
In diesem Sinne verteidige ich auch Markus Anfang. Es ist nämlich eine Verteidigung unseres Rechtsstaates!
09.01.2022 - 10:18 Uhr
Zitat von muenchenerlilie
Sorry, aber das ist einfach nur der absolut wichtigste Grundsatz eines jeden Rechtsstaats: ohne Gesetz keine Strafe (nulla poena sine legem)! Man darf nicht jemanden zu einer Strafe verurteilen, die im Zeitpunkt der Tat noch nicht gegolten hat.
In diesem Sinne verteidige ich auch Markus Anfang. Es ist nämlich eine Verteidigung unseres Rechtsstaates!
Zitat von BlueObserver
Das du den verteidigst war ja abzusehen...
Zitat von gruenerFrosch5
Nein! Da die Gesetzesänderung eindeutig NACH der Fälschung erfolgte, ist in jenem Fall das vorherige Strafmaß anzuwenden und das ist vergleichsweise sehr gering, es ist m.E. ungefähr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit anzusiedeln. Ein "Exempel" ist hier also ausgeschlossen.
Zitat von Oigeplackter
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Spannend welches Strafmaß die Gerichte dem prominenten Delinquenten angedeihen lassen nach erst kürzlich erfolgter Gesetzesverschärfung (...) Das vielzitierte Exempel.
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Spannend welches Strafmaß die Gerichte dem prominenten Delinquenten angedeihen lassen nach erst kürzlich erfolgter Gesetzesverschärfung (...) Das vielzitierte Exempel.
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Nein! Da die Gesetzesänderung eindeutig NACH der Fälschung erfolgte, ist in jenem Fall das vorherige Strafmaß anzuwenden und das ist vergleichsweise sehr gering, es ist m.E. ungefähr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit anzusiedeln. Ein "Exempel" ist hier also ausgeschlossen.
Das du den verteidigst war ja abzusehen...
Sorry, aber das ist einfach nur der absolut wichtigste Grundsatz eines jeden Rechtsstaats: ohne Gesetz keine Strafe (nulla poena sine legem)! Man darf nicht jemanden zu einer Strafe verurteilen, die im Zeitpunkt der Tat noch nicht gegolten hat.
In diesem Sinne verteidige ich auch Markus Anfang. Es ist nämlich eine Verteidigung unseres Rechtsstaates!
Das stimmt. Ist aber nicht auch die Nutzung eines gefälschten Impfpasses nun strafbar? Ab dem Tag an dem das Gesetz gilt, ist dann der aktuell geltende Strafrahmen anzuwenden. Wenn ich einen gefälschten Führerschein habe und das 2021 nur 50 € gekostet hat, aber ab 2022 mit 4 Jahren Gefängnis bestraft wird und ich den gefälschten Führerschein auch im Jahr 2022 benutze, kann ich mich nicht auf den ehemals geltenden Strafrahmen beziehen.
09.01.2022 - 10:28 Uhr
Frage, ob Dauerdelikt oder Erfolgsdelikt!
Es ist beides strafbar - Fälschung und wissentliche Nutzung. Die verschärften Strafen gelten seit November und der Verdacht gegen Markus Anfang kam Anfang/Mitte November auf. Somit muss ihm konkret nachgewiesen werden, dass er in den wenigen Tagen den Impfausweis genutzt hat.
Es ist beides strafbar - Fälschung und wissentliche Nutzung. Die verschärften Strafen gelten seit November und der Verdacht gegen Markus Anfang kam Anfang/Mitte November auf. Somit muss ihm konkret nachgewiesen werden, dass er in den wenigen Tagen den Impfausweis genutzt hat.
09.01.2022 - 11:11 Uhr
War nicht die Vorlage eines gefälschten Impfpass bei einer Behörde(!) schon damals strafbar?
09.01.2022 - 12:27 Uhr
Ja, aber mit einem geringeren Strafmaß. Die Frage war hier aufgekommen welches Strafmaß anzuwenden ist. Das ab 1.11.2021 gültige oder das vorherige.
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