Was machen unsere Ex-Lilien
30.06.2011 - 13:13 Uhr
09.01.2022 - 12:46 Uhr
Keine Ahnung, was es da jetzt zu diskutieren gibt ->>
https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
Das gilt seit Ende 2015
Schaut man sich so einen Impfausweis an, ist es offensichtlich ein staatliches Dokument/Zertifikat.
Die Frage ist nun aber wohl, wer die Fälschung begangen hat ...
https://www.wbs-law.de/allgemein/gefaelschte-impfpaesse-gesetzgeber-muss-strafbarkeitsluecke-schliessen-57123/
Wenn man jemanden nicht wegen der Fälschung dran bekommt, dann sollte auf jeden Fall eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht kommen ... denke da wird es bald entsprechende Urteile geben ...
Zitat von dejure
§ 267
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
§ 267
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
Das gilt seit Ende 2015
Schaut man sich so einen Impfausweis an, ist es offensichtlich ein staatliches Dokument/Zertifikat.
Die Frage ist nun aber wohl, wer die Fälschung begangen hat ...
https://www.wbs-law.de/allgemein/gefaelschte-impfpaesse-gesetzgeber-muss-strafbarkeitsluecke-schliessen-57123/
Wenn man jemanden nicht wegen der Fälschung dran bekommt, dann sollte auf jeden Fall eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht kommen ... denke da wird es bald entsprechende Urteile geben ...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von kallinski am 09.01.2022 um 12:57 Uhr bearbeitet
09.01.2022 - 12:52 Uhr
Zitat von muenchenerlilie
Frage, ob Dauerdelikt oder Erfolgsdelikt!
Es ist beides strafbar - Fälschung und wissentliche Nutzung. Die verschärften Strafen gelten seit November und der Verdacht gegen Markus Anfang kam Anfang/Mitte November auf. Somit muss ihm konkret nachgewiesen werden, dass er in den wenigen Tagen den Impfausweis genutzt hat.
Frage, ob Dauerdelikt oder Erfolgsdelikt!
Es ist beides strafbar - Fälschung und wissentliche Nutzung. Die verschärften Strafen gelten seit November und der Verdacht gegen Markus Anfang kam Anfang/Mitte November auf. Somit muss ihm konkret nachgewiesen werden, dass er in den wenigen Tagen den Impfausweis genutzt hat.
Karneval 11.11.?
Ist mir ehrlich gesagt auch egal... mir geht es um diesen verharmlosenden Unterton des grünen Zeitgenossen... Ordnungswidrigeit.. alles nicht so schlimm..haha war der clever.. usw. usw. kennt man ja.
Mich widert das an.
09.01.2022 - 12:55 Uhr
Zitat von muenchenerlilie
Ja, aber mit einem geringeren Strafmaß. Die Frage war hier aufgekommen welches Strafmaß anzuwenden ist. Das ab 1.11.2021 gültige oder das vorherige.
Ja, aber mit einem geringeren Strafmaß. Die Frage war hier aufgekommen welches Strafmaß anzuwenden ist. Das ab 1.11.2021 gültige oder das vorherige.
Der neue Paragraph 277 StGB gilt erst seit dem 24.11.2021 und nicht wie irrtümlich von mir angenommen seit dem 1.11.2021. Somit gilt die neue Rechtslage wohl erst nachdem MA den Ausweis beim Gesundheitsamt vorgelegt hat.
Vorher war die Vorlage eines gefälschten Impfnachweisen nur gegenüber Behörden strafbar, aber nicht gegenüber Restaurants, Apotheken etc. Zudem war der Strafrahmen geringer.
09.01.2022 - 14:16 Uhr
Mir war schon klar dass niemand rückwärts für etwas (schärfer) verurteilt werden kann, was zum Zeitpunkt des Vergehens straffrei oder milder geahndet worden wäre. Ich hoffe zumindest in dem Punkt sollte ein breiter Konsens herrschen.
Mir ging es ausschließlich darum wieweit der gegebenene Strafrahmen in diesem Fall ausgereizt wird oder kurz um die Fragestellung: eher Promi-Bonus oder Promi-Malus?
Mir ging es ausschließlich darum wieweit der gegebenene Strafrahmen in diesem Fall ausgereizt wird oder kurz um die Fragestellung: eher Promi-Bonus oder Promi-Malus?
11.01.2022 - 21:45 Uhr
12.01.2022 - 15:19 Uhr
Sebastian Hertner findet wohl auch keine sportliche Heimat mehr. Bei Türkgücü wird sein Vertrag nach einem halben Jahr aufgelöst.
15.01.2022 - 15:23 Uhr
Können wir den Anfang zivilrechtlich belangen, sollte Bremen uns den Aufstieg wegschnappen?
Da reden wir schließlich von siebenstelligen Beträgen.
Da reden wir schließlich von siebenstelligen Beträgen.
17.01.2022 - 22:13 Uhr
Oh jeh oh jeh ... der Nobby M. erzählt gerade wilde Geschichten beim Doppelpass ... und Wehle mittendrin
26.01.2022 - 18:03 Uhr
Zitat von NobodySV98
Der DFB hat ein Urteil zu dem Impfskandal von M.Anfang gesprochen . Für mich zu wenig da er ja auch Mannschaft und Angestellte absichtlich gefährdet hat .
https://www.hessenschau.de/sport/fussball/aktuelles-von-eintracht-frankfurt--darmstadt-98-news-im-bundesliga-ticker--verlaengerung-skarke-noch-unentschlossen,bundesliga-ticker-104.html
Der DFB hat ein Urteil zu dem Impfskandal von M.Anfang gesprochen . Für mich zu wenig da er ja auch Mannschaft und Angestellte absichtlich gefährdet hat .
https://www.hessenschau.de/sport/fussball/aktuelles-von-eintracht-frankfurt--darmstadt-98-news-im-bundesliga-ticker--verlaengerung-skarke-noch-unentschlossen,bundesliga-ticker-104.html
da ist Anfang mehr als glimpflich davon gekommen, ob er einen Job in Deutschland findet sei allerdings dahingestellt.
26.01.2022 - 21:20 Uhr
Glimpflich ist schon fast untertrieben. Durch die Ansetzung zur Bewährung ab Juni könnte er theoretisch zur neuen Saison wieder als Chef trainer in den deutschen Liegen antreten.
Aber er dürfte hier tatsächlich "verbrannt" sein und schwerlich einen Club finden, der Vertrauen in ihn setzt. Zumal sein Abgang bei uns nicht schon aussah und er sportlich auch nicht uneingeschränkt überzeugt hat.
Aber er dürfte hier tatsächlich "verbrannt" sein und schwerlich einen Club finden, der Vertrauen in ihn setzt. Zumal sein Abgang bei uns nicht schon aussah und er sportlich auch nicht uneingeschränkt überzeugt hat.
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