DFL-Vermarktung
09.04.2016 - 11:08 Uhr
11.04.2016 - 12:12 Uhr
Zitat von BlairWitch
mein skyvertrag läuft noch bis august bis 2017 (hab nen 2jahres vertrag), wenn sky für die kommende saison jetzt beispielsweise aber nicht mehr "alle spiele, alle tore" im programm hat, weil bsp das zdf 100 livespiele am samstag überträgt (unwahrscheinlich, aber jetzt mal als fiktive annahme), dann kann ja sky nicht mehr das liefern, was sie mir versprochen haben. und dann müsste ich doch ein sonderkündigungsrecht haben, oder nicht?
Zitat von piefkesaga
ich meine gelesen zu haben, dass im frühjahr 2016 eine entscheidung fallen soll. ein genauer termin wurde aber, meines wissen, nicht genannt.
warum sonderkündigungsrecht? läuft der "exklusiv"vertrag mit sky nicht 2017 aus?
dh sky muss sich, wie jeder andere interessent auch, um die übertragungsrecht neu bewerben. was vom kuchen für sky dann abfällt, hängt von ihrem gebot ab.
Zitat von BlairWitch
dann bin ich ja mal gespannt. ab wann ist denn mit einer entscheidung zu rechnen?
und wenn sky nicht mehr alle spiele, alle tore hat, besteht doch eigtl ein sonderkündigungsrecht oder?
klug wäre sowas wie in england. da können sky kunden für 10 pfund zusätzlich im monat das bt sport paket dazubuchen. viell gibts ja sowas ähnliches dann bei uns auch, wobei das eher unwahrscheinlich ist, wenn beisielsweise die telekom mitmischt, wofür man ja vermutlich dann wieder nen kompletten telekomanschluss bräuchte
dann bin ich ja mal gespannt. ab wann ist denn mit einer entscheidung zu rechnen?
und wenn sky nicht mehr alle spiele, alle tore hat, besteht doch eigtl ein sonderkündigungsrecht oder?
klug wäre sowas wie in england. da können sky kunden für 10 pfund zusätzlich im monat das bt sport paket dazubuchen. viell gibts ja sowas ähnliches dann bei uns auch, wobei das eher unwahrscheinlich ist, wenn beisielsweise die telekom mitmischt, wofür man ja vermutlich dann wieder nen kompletten telekomanschluss bräuchte
ich meine gelesen zu haben, dass im frühjahr 2016 eine entscheidung fallen soll. ein genauer termin wurde aber, meines wissen, nicht genannt.
warum sonderkündigungsrecht? läuft der "exklusiv"vertrag mit sky nicht 2017 aus?
dh sky muss sich, wie jeder andere interessent auch, um die übertragungsrecht neu bewerben. was vom kuchen für sky dann abfällt, hängt von ihrem gebot ab.
mein skyvertrag läuft noch bis august bis 2017 (hab nen 2jahres vertrag), wenn sky für die kommende saison jetzt beispielsweise aber nicht mehr "alle spiele, alle tore" im programm hat, weil bsp das zdf 100 livespiele am samstag überträgt (unwahrscheinlich, aber jetzt mal als fiktive annahme), dann kann ja sky nicht mehr das liefern, was sie mir versprochen haben. und dann müsste ich doch ein sonderkündigungsrecht haben, oder nicht?
asoooo. verzeihung, das war ein denkfehler meinerseits. ich dachte du meinst ein sonderkündigungsrecht von skyseite
( wie komme ich auf den blödsinn?). verzeihung. es ist montag
. wenn sky nicht mehr in vollem ausmaß das liefern kann, was im vertrag versprochen wurde, dann würde ich schon sagen, dass ein kündigsrecht, deinerseits, vorliegt.
11.04.2016 - 12:12 Uhr
Zitat von BlairWitch
gibt es eigtl ne übersicht, wo man sieht, welche pakete ausgeschrieben sind?
gibt es eigtl ne übersicht, wo man sieht, welche pakete ausgeschrieben sind?
Die genauen Pakete werden morgen von der DFL vorgestellt.
11.04.2016 - 12:13 Uhr
Zitat von BlairWitch
mein skyvertrag läuft noch bis august bis 2017 (hab nen 2jahres vertrag), wenn sky für die kommende saison jetzt beispielsweise aber nicht mehr "alle spiele, alle tore" im programm hat, weil bsp das zdf 100 livespiele am samstag überträgt (unwahrscheinlich, aber jetzt mal als fiktive annahme), dann kann ja sky nicht mehr das liefern, was sie mir versprochen haben. und dann müsste ich doch ein sonderkündigungsrecht haben, oder nicht?
Zitat von piefkesaga
ich meine gelesen zu haben, dass im frühjahr 2016 eine entscheidung fallen soll. ein genauer termin wurde aber, meines wissen, nicht genannt.
warum sonderkündigungsrecht? läuft der "exklusiv"vertrag mit sky nicht 2017 aus?
dh sky muss sich, wie jeder andere interessent auch, um die übertragungsrecht neu bewerben. was vom kuchen für sky dann abfällt, hängt von ihrem gebot ab.
Zitat von BlairWitch
dann bin ich ja mal gespannt. ab wann ist denn mit einer entscheidung zu rechnen?
und wenn sky nicht mehr alle spiele, alle tore hat, besteht doch eigtl ein sonderkündigungsrecht oder?
klug wäre sowas wie in england. da können sky kunden für 10 pfund zusätzlich im monat das bt sport paket dazubuchen. viell gibts ja sowas ähnliches dann bei uns auch, wobei das eher unwahrscheinlich ist, wenn beisielsweise die telekom mitmischt, wofür man ja vermutlich dann wieder nen kompletten telekomanschluss bräuchte
dann bin ich ja mal gespannt. ab wann ist denn mit einer entscheidung zu rechnen?
und wenn sky nicht mehr alle spiele, alle tore hat, besteht doch eigtl ein sonderkündigungsrecht oder?
klug wäre sowas wie in england. da können sky kunden für 10 pfund zusätzlich im monat das bt sport paket dazubuchen. viell gibts ja sowas ähnliches dann bei uns auch, wobei das eher unwahrscheinlich ist, wenn beisielsweise die telekom mitmischt, wofür man ja vermutlich dann wieder nen kompletten telekomanschluss bräuchte
ich meine gelesen zu haben, dass im frühjahr 2016 eine entscheidung fallen soll. ein genauer termin wurde aber, meines wissen, nicht genannt.
warum sonderkündigungsrecht? läuft der "exklusiv"vertrag mit sky nicht 2017 aus?
dh sky muss sich, wie jeder andere interessent auch, um die übertragungsrecht neu bewerben. was vom kuchen für sky dann abfällt, hängt von ihrem gebot ab.
mein skyvertrag läuft noch bis august bis 2017 (hab nen 2jahres vertrag), wenn sky für die kommende saison jetzt beispielsweise aber nicht mehr "alle spiele, alle tore" im programm hat, weil bsp das zdf 100 livespiele am samstag überträgt (unwahrscheinlich, aber jetzt mal als fiktive annahme), dann kann ja sky nicht mehr das liefern, was sie mir versprochen haben. und dann müsste ich doch ein sonderkündigungsrecht haben, oder nicht?
Puh, davon gehe ich ehrlich gesagt nicht aus. So spontan würde ich sagen, die behalten sich innerhalb einer Vertragslaufzeit bestimmte Leistungsanpassungen vor. Sonst wären ja alle Sportabos für die kommende Saison gefährdet, wenn sky da keine Premier League mehr zeigt, oder nicht? Da müsste man aber mal die AGB von sky sezieren.
11.04.2016 - 12:14 Uhr
Ich überlege, ob ich meinen Sky-Vertrag jetzt einfach mal präventiv für Juni 2017 kündige. Kurz vor Ablauf wird man ja eh angerufen, ob man nicht doch bleiben möchte und bis dahin sollte die Situation ja geklärt sein
11.04.2016 - 12:15 Uhr
Zitat von philipp204
Mir ist es jedenfalls lieber so, als die Spieltage weiter zu splitten, Stichwort Montagsspiele.
Grundsätzlich ist es gut, wenn es mehrere Anbieter gibt. Es ist nur dann negativ, wenn es abdriftet wie in England. So genau bin ich in der Materie allerdings nicht drinnen.
Ich habe es schon mehrfach geschrieben, Formate wie LigaTotal! waren gut, in Verbindung mit dem vorhandenen DSL Tarif ein Schnäppchen und inhaltlich meiner Meinung nach qualitativ deutlich besser als die sky-Berichterstattung.
Die Frage für mich ist folgende: Angenommen sky erwirbt die Rechte für alle Ligaspiele der Bundesliga im normalen Kabel/Satellitensektor. Sind diese dann erneut exklusiv und eine Ausschreibung von Ligaspielen ist nur an einen Anbieter möglich, der per IP-TV/online streamt, oder könnte beispielsweise kabeldeutschland auch noch Ligaspiele per Kabelfernsehen erwerben?
Denn eins ist sicher: Sky wird hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten an die Schmerzgrenze gehen, um kein Massensterben an Abos zu riskieren. Da sind Sky die notwendigen Preisanpassungen erstmal schnuppe. Welches Unternehmen in der Preisklasse mithalten könnte, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.
So blöde es für den Verbraucher auch ist: Ich zahl lieber noch nen 10er mehr, als den Spieltag immer weiter zu splitten. Die Frage ist nur auch hier: Hat das eine mit dem anderen überhaupt was zu tun? Ich glaube nicht.
Vielleicht kann mich hier ja kurz jemand aufklären.
Zitat von Doerk
Das ist die Idee dabei...
Zitat von marcel111
das beudeutete mehr knete, da ja zusätzlich zu sky noch jemand die spiele bzw übertragungsrechte erwerben kann, oder ?
das beudeutete mehr knete, da ja zusätzlich zu sky noch jemand die spiele bzw übertragungsrechte erwerben kann, oder ?
Das ist die Idee dabei...
Mir ist es jedenfalls lieber so, als die Spieltage weiter zu splitten, Stichwort Montagsspiele.
Grundsätzlich ist es gut, wenn es mehrere Anbieter gibt. Es ist nur dann negativ, wenn es abdriftet wie in England. So genau bin ich in der Materie allerdings nicht drinnen.
Ich habe es schon mehrfach geschrieben, Formate wie LigaTotal! waren gut, in Verbindung mit dem vorhandenen DSL Tarif ein Schnäppchen und inhaltlich meiner Meinung nach qualitativ deutlich besser als die sky-Berichterstattung.
Die Frage für mich ist folgende: Angenommen sky erwirbt die Rechte für alle Ligaspiele der Bundesliga im normalen Kabel/Satellitensektor. Sind diese dann erneut exklusiv und eine Ausschreibung von Ligaspielen ist nur an einen Anbieter möglich, der per IP-TV/online streamt, oder könnte beispielsweise kabeldeutschland auch noch Ligaspiele per Kabelfernsehen erwerben?
Denn eins ist sicher: Sky wird hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten an die Schmerzgrenze gehen, um kein Massensterben an Abos zu riskieren. Da sind Sky die notwendigen Preisanpassungen erstmal schnuppe. Welches Unternehmen in der Preisklasse mithalten könnte, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.
So blöde es für den Verbraucher auch ist: Ich zahl lieber noch nen 10er mehr, als den Spieltag immer weiter zu splitten. Die Frage ist nur auch hier: Hat das eine mit dem anderen überhaupt was zu tun? Ich glaube nicht.
Vielleicht kann mich hier ja kurz jemand aufklären.
Dass der Spieltag mehr gesplittet wird, dürfte klar sein. Jedenfalls sieht das Rechtepaket vom Juni 2015 vor (also vor Prüfung Kartellamt), dass insgesamt 10 Partien Sonntag, 13.30 oder Montag abend stattfinden. Hier wurde demnach ein neues Rechtepakt geschaffen.
11.04.2016 - 12:19 Uhr
Zitat von philipp204
Die Frage für mich ist folgende: Angenommen sky erwirbt die Rechte für alle Ligaspiele der Bundesliga im normalen Kabel/Satellitensektor. Sind diese dann erneut exklusiv und eine Ausschreibung von Ligaspielen ist nur an einen Anbieter möglich, der per IP-TV/online streamt, oder könnte beispielsweise kabeldeutschland auch noch Ligaspiele per Kabelfernsehen erwerben?
Die Frage für mich ist folgende: Angenommen sky erwirbt die Rechte für alle Ligaspiele der Bundesliga im normalen Kabel/Satellitensektor. Sind diese dann erneut exklusiv und eine Ausschreibung von Ligaspielen ist nur an einen Anbieter möglich, der per IP-TV/online streamt, oder könnte beispielsweise kabeldeutschland auch noch Ligaspiele per Kabelfernsehen erwerben?
Demnach, was man sich so zusammenreimen kann aus der bisherigen Berichterstattung, hat Sky bei Erwerb aller relevanten Pakete Exklusivität für Kabel / Satellit. Der Zweitanbieter würde online Rechte erhalten können.
11.04.2016 - 12:23 Uhr
Zitat von Austrian_Bavarian
Für das BL - Paket ja, wenn du weitere Pakete gebucht hast läuft dein sonstiger Skyvertrag weiter, wird halt je nachdem was du bezahlst jetzt 5-20 Euro billiger werden für dich, hast du nur BL und sonst nichts dann dürfte man komplett kündigen können (normalerweise hat man für DFB und CL auchnoch Sport und dürfte angek***t sein)
Zitat von BlairWitch
mein skyvertrag läuft noch bis august bis 2017 (hab nen 2jahres vertrag), wenn sky für die kommende saison jetzt beispielsweise aber nicht mehr "alle spiele, alle tore" im programm hat, weil bsp das zdf 100 livespiele am samstag überträgt (unwahrscheinlich, aber jetzt mal als fiktive annahme), dann kann ja sky nicht mehr das liefern, was sie mir versprochen haben. und dann müsste ich doch ein sonderkündigungsrecht haben, oder nicht?
Zitat von piefkesaga
ich meine gelesen zu haben, dass im frühjahr 2016 eine entscheidung fallen soll. ein genauer termin wurde aber, meines wissen, nicht genannt.
warum sonderkündigungsrecht? läuft der "exklusiv"vertrag mit sky nicht 2017 aus?
dh sky muss sich, wie jeder andere interessent auch, um die übertragungsrecht neu bewerben. was vom kuchen für sky dann abfällt, hängt von ihrem gebot ab.
Zitat von BlairWitch
dann bin ich ja mal gespannt. ab wann ist denn mit einer entscheidung zu rechnen?
und wenn sky nicht mehr alle spiele, alle tore hat, besteht doch eigtl ein sonderkündigungsrecht oder?
klug wäre sowas wie in england. da können sky kunden für 10 pfund zusätzlich im monat das bt sport paket dazubuchen. viell gibts ja sowas ähnliches dann bei uns auch, wobei das eher unwahrscheinlich ist, wenn beisielsweise die telekom mitmischt, wofür man ja vermutlich dann wieder nen kompletten telekomanschluss bräuchte
dann bin ich ja mal gespannt. ab wann ist denn mit einer entscheidung zu rechnen?
und wenn sky nicht mehr alle spiele, alle tore hat, besteht doch eigtl ein sonderkündigungsrecht oder?
klug wäre sowas wie in england. da können sky kunden für 10 pfund zusätzlich im monat das bt sport paket dazubuchen. viell gibts ja sowas ähnliches dann bei uns auch, wobei das eher unwahrscheinlich ist, wenn beisielsweise die telekom mitmischt, wofür man ja vermutlich dann wieder nen kompletten telekomanschluss bräuchte
ich meine gelesen zu haben, dass im frühjahr 2016 eine entscheidung fallen soll. ein genauer termin wurde aber, meines wissen, nicht genannt.
warum sonderkündigungsrecht? läuft der "exklusiv"vertrag mit sky nicht 2017 aus?
dh sky muss sich, wie jeder andere interessent auch, um die übertragungsrecht neu bewerben. was vom kuchen für sky dann abfällt, hängt von ihrem gebot ab.
mein skyvertrag läuft noch bis august bis 2017 (hab nen 2jahres vertrag), wenn sky für die kommende saison jetzt beispielsweise aber nicht mehr "alle spiele, alle tore" im programm hat, weil bsp das zdf 100 livespiele am samstag überträgt (unwahrscheinlich, aber jetzt mal als fiktive annahme), dann kann ja sky nicht mehr das liefern, was sie mir versprochen haben. und dann müsste ich doch ein sonderkündigungsrecht haben, oder nicht?
Für das BL - Paket ja, wenn du weitere Pakete gebucht hast läuft dein sonstiger Skyvertrag weiter, wird halt je nachdem was du bezahlst jetzt 5-20 Euro billiger werden für dich, hast du nur BL und sonst nichts dann dürfte man komplett kündigen können (normalerweise hat man für DFB und CL auchnoch Sport und dürfte angek***t sein)
stimmt, betrifft dann nur das buli-paket. ich hab komplett. und ich will auch gar nicht sky kündigen, nur muss man halt mal sehen, was passiert.
11.04.2016 - 12:25 Uhr
Zitat von Trinkpause
Ich überlege, ob ich meinen Sky-Vertrag jetzt einfach mal präventiv für Juni 2017 kündige. Kurz vor Ablauf wird man ja eh angerufen, ob man nicht doch bleiben möchte und bis dahin sollte die Situation ja geklärt sein
Ich überlege, ob ich meinen Sky-Vertrag jetzt einfach mal präventiv für Juni 2017 kündige. Kurz vor Ablauf wird man ja eh angerufen, ob man nicht doch bleiben möchte und bis dahin sollte die Situation ja geklärt sein

kündigen macht eh sinn, egal welche pakete sky dann hat. sonst gibts kein neues subventioniertes angebot
11.04.2016 - 12:25 Uhr
Also wenn es jetzt anfängt mit Sonntag 13:30, Montag Abend, etc. ist dann auch für mich als Fan langsam mal der Punkt erreicht zu sagen, bis hierhin und nicht weiter.
Würde dann schauen ob ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann!
Eine Samstagskonferenz mit 3 (!!!!) Spielen brauch ich dann wirklich nicht mehr.
Freitag 20.30, Samstag 3 um 15:30 und eins um 18:30, Sonntag 13:30,15:30,17:30, Montag 20:30...
Also irgendwann reicht es dann auch mal! Bin ich der einzige der es so sieht?
Sportschau am Samstag dann mit 3 Spielen?
Würde dann schauen ob ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann!
Eine Samstagskonferenz mit 3 (!!!!) Spielen brauch ich dann wirklich nicht mehr.
Freitag 20.30, Samstag 3 um 15:30 und eins um 18:30, Sonntag 13:30,15:30,17:30, Montag 20:30...
Also irgendwann reicht es dann auch mal! Bin ich der einzige der es so sieht?
Sportschau am Samstag dann mit 3 Spielen?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Strafraumspieler am 11.04.2016 um 12:26 Uhr bearbeitet
11.04.2016 - 12:26 Uhr
Zitat von Doerk
Demnach, was man sich so zusammenreimen kann aus der bisherigen Berichterstattung, hat Sky bei Erwerb aller relevanten Pakete Exklusivität für Kabel / Satellit. Der Zweitanbieter würde online Rechte erhalten können.
Zitat von philipp204
Die Frage für mich ist folgende: Angenommen sky erwirbt die Rechte für alle Ligaspiele der Bundesliga im normalen Kabel/Satellitensektor. Sind diese dann erneut exklusiv und eine Ausschreibung von Ligaspielen ist nur an einen Anbieter möglich, der per IP-TV/online streamt, oder könnte beispielsweise kabeldeutschland auch noch Ligaspiele per Kabelfernsehen erwerben?
Die Frage für mich ist folgende: Angenommen sky erwirbt die Rechte für alle Ligaspiele der Bundesliga im normalen Kabel/Satellitensektor. Sind diese dann erneut exklusiv und eine Ausschreibung von Ligaspielen ist nur an einen Anbieter möglich, der per IP-TV/online streamt, oder könnte beispielsweise kabeldeutschland auch noch Ligaspiele per Kabelfernsehen erwerben?
Demnach, was man sich so zusammenreimen kann aus der bisherigen Berichterstattung, hat Sky bei Erwerb aller relevanten Pakete Exklusivität für Kabel / Satellit. Der Zweitanbieter würde online Rechte erhalten können.
Herzlichen Dank.
Edit: AGB Sky. Also fällt ein relevanter Teil des Abos aus Lizensgründen weg, wird wie vom User oben beschrieben auch ein Kündigungsrecht wirksam. Sorry für meinen Schmarn!
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky) stellt dem Kunden das vereinbarte
Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (derzeit insb.
Sky Select, Sky Select HD, Sky On Demand und 18+ (Blue Movie und Select 18+)) nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Zum Empfang der HD Inhalte ist der
Kunde nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD Programmangebotes berechtigt. Die Nutzung
der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Kunden ausschließlich auf den
von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere
Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt – gestattet.
Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems.
1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle, Programmpakete
und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals,
eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.
1.1.3 Der Kunde erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten
Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden.
Er kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal
bedingt oder abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren
kann.
1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und
Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen,
wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte oder aus technischen Gründen, wie z.B.
Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Kunden
rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung,
über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Kunde ist berechtigt,
den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung
zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden
Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Kunde nur berechtigt, diesen Bestandteil
schriftlich zu kündigen. Sky wird den Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist
hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung
zugehen.
Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (derzeit insb.
Sky Select, Sky Select HD, Sky On Demand und 18+ (Blue Movie und Select 18+)) nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Zum Empfang der HD Inhalte ist der
Kunde nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD Programmangebotes berechtigt. Die Nutzung
der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Kunden ausschließlich auf den
von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere
Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt – gestattet.
Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems.
1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle, Programmpakete
und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals,
eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.
1.1.3 Der Kunde erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten
Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden.
Er kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal
bedingt oder abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren
kann.
1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und
Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen,
wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte oder aus technischen Gründen, wie z.B.
Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Kunden
rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung,
über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Kunde ist berechtigt,
den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung
zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden
Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Kunde nur berechtigt, diesen Bestandteil
schriftlich zu kündigen. Sky wird den Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist
hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung
zugehen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von philipp204 am 11.04.2016 um 12:31 Uhr bearbeitet
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