BVB - Finanzen
28.01.2014 - 10:06 Uhr
10.09.2014 - 00:23 Uhr
Zitat von S_C_F
Sascha Fligge @SaschaFligge 39 Sek.
Vollplatzierung der 2. Kapitalerhöhung gelungen! Bruttoemissionserlös beider BVB-Kapitalmaßnahmen: 140,7 Mio €.

Sascha Fligge @SaschaFligge 39 Sek.
Vollplatzierung der 2. Kapitalerhöhung gelungen! Bruttoemissionserlös beider BVB-Kapitalmaßnahmen: 140,7 Mio €.

Das ist mal ne richtig gute Nachricht!
10.09.2014 - 09:44 Uhr
Nun auch auf der Homepage, offiziell....
http://www.bvb.de/News/Uebersicht/Borussia-Dortmund-schliesst-Kapitalerhoehung-erfolgreich-ab
http://www.bvb.de/News/Uebersicht/Borussia-Dortmund-schliesst-Kapitalerhoehung-erfolgreich-ab
10.09.2014 - 09:50 Uhr
Dazu habe ich eine Frage:
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
10.09.2014 - 09:52 Uhr
Zitat von maxborusse
Dazu habe ich eine Frage:
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
Dazu habe ich eine Frage:
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
Gute Frage, leider bin ich da auch völlig unwissen in diesen Dingen
... Allerdings, auch wenn es ganz normal verrechnet wird, wir haben ja zum "Glück" ein fettes Transferminus gehabt. Dazu werden ja dann noch die Ausgaben kommen um die restlichen Schulden abzubezahlen (dafür wird die Kapitalerhöhung ja eingesetzt)... Deswegen wird das wohl kaum ein Steuerproblem geben denke ich!
10.09.2014 - 10:00 Uhr
Zitat von chnollu
Gute Frage, leider bin ich da auch völlig unwissen in diesen Dingen
... Allerdings, auch wenn es ganz normal verrechnet wird, wir haben ja zum "Glück" ein fettes Transferminus gehabt. Dazu werden ja dann noch die Ausgaben kommen um die restlichen Schulden abzubezahlen (dafür wird die Kapitalerhöhung ja eingesetzt)... Deswegen wird das wohl kaum ein Steuerproblem geben denke ich!
Zitat von maxborusse
Dazu habe ich eine Frage:
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
Dazu habe ich eine Frage:
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
Gute Frage, leider bin ich da auch völlig unwissen in diesen Dingen
... Allerdings, auch wenn es ganz normal verrechnet wird, wir haben ja zum "Glück" ein fettes Transferminus gehabt. Dazu werden ja dann noch die Ausgaben kommen um die restlichen Schulden abzubezahlen (dafür wird die Kapitalerhöhung ja eingesetzt)... Deswegen wird das wohl kaum ein Steuerproblem geben denke ich!Solche Späße haben keinen Einfluss auf das zu versteuernde Einkommen, keine Sorge.
10.09.2014 - 10:00 Uhr
Zitat von chnollu
Gute Frage, leider bin ich da auch völlig unwissen in diesen Dingen
... Allerdings, auch wenn es ganz normal verrechnet wird, wir haben ja zum "Glück" ein fettes Transferminus gehabt. Dazu werden ja dann noch die Ausgaben kommen um die restlichen Schulden abzubezahlen (dafür wird die Kapitalerhöhung ja eingesetzt)... Deswegen wird das wohl kaum ein Steuerproblem geben denke ich!
Zitat von maxborusse
Dazu habe ich eine Frage:
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
Dazu habe ich eine Frage:
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
Gute Frage, leider bin ich da auch völlig unwissen in diesen Dingen
... Allerdings, auch wenn es ganz normal verrechnet wird, wir haben ja zum "Glück" ein fettes Transferminus gehabt. Dazu werden ja dann noch die Ausgaben kommen um die restlichen Schulden abzubezahlen (dafür wird die Kapitalerhöhung ja eingesetzt)... Deswegen wird das wohl kaum ein Steuerproblem geben denke ich!Zuführung von Eigenkapital kann eigentlich nicht zu Steuern führen, da kein Gewinn, sondern ergebnisneutral. Auch das Aufgeld wird bei einer AG ja ins Eigenkapital gebucht (272 Abs 2 HGB). Aber vielleicht kennt sich damit hier jemand noch genauer aus.
10.09.2014 - 10:03 Uhr
Zitat von chnollu
Gute Frage, leider bin ich da auch völlig unwissen in diesen Dingen
... Allerdings, auch wenn es ganz normal verrechnet wird, wir haben ja zum "Glück" ein fettes Transferminus gehabt. Dazu werden ja dann noch die Ausgaben kommen um die restlichen Schulden abzubezahlen (dafür wird die Kapitalerhöhung ja eingesetzt)... Deswegen wird das wohl kaum ein Steuerproblem geben denke ich!
Zitat von maxborusse
Dazu habe ich eine Frage:
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
Dazu habe ich eine Frage:
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
Gute Frage, leider bin ich da auch völlig unwissen in diesen Dingen
... Allerdings, auch wenn es ganz normal verrechnet wird, wir haben ja zum "Glück" ein fettes Transferminus gehabt. Dazu werden ja dann noch die Ausgaben kommen um die restlichen Schulden abzubezahlen (dafür wird die Kapitalerhöhung ja eingesetzt)... Deswegen wird das wohl kaum ein Steuerproblem geben denke ich!Eine Kapitalerhöhung hat keine Gewinnauswirkung. In der Bilanz steigt auf der Aktivseite der Posten der liquiden Mittel und auf der Passivseite das Eigenkapital, wobei der über den Nennbetrag hinausgehende Aufpreis (Agio) als Kapitalrücklage gezeigt wird.
ps. Transferminus und Schuldentilgung haben erst einmal auch keine Gewinn- und damit Steuerauswirkung. Da spielen noch ein paar andere Faktoren eine Rolle.
10.09.2014 - 10:06 Uhr
Zitat von chnollu
Gute Frage, leider bin ich da auch völlig unwissen in diesen Dingen
... Allerdings, auch wenn es ganz normal verrechnet wird, wir haben ja zum "Glück" ein fettes Transferminus gehabt. Dazu werden ja dann noch die Ausgaben kommen um die restlichen Schulden abzubezahlen (dafür wird die Kapitalerhöhung ja eingesetzt)... Deswegen wird das wohl kaum ein Steuerproblem geben denke ich!
Zitat von maxborusse
Dazu habe ich eine Frage:
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
Dazu habe ich eine Frage:
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
Gute Frage, leider bin ich da auch völlig unwissen in diesen Dingen
... Allerdings, auch wenn es ganz normal verrechnet wird, wir haben ja zum "Glück" ein fettes Transferminus gehabt. Dazu werden ja dann noch die Ausgaben kommen um die restlichen Schulden abzubezahlen (dafür wird die Kapitalerhöhung ja eingesetzt)... Deswegen wird das wohl kaum ein Steuerproblem geben denke ich!Ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren, aber wenn mich nicht alles täuscht, ist eine Kapitalerhöhung nichts anderes als eine alternative Finanzierungsart. Man hätte ja genauso gut einen Kredit über diese Höhe aufnehmen können, mit dem Unterschied, dass man das Geld nicht zurückzahlen muss. Und als Finanzierungsart hat es wiederum nichts mit dem Gewinn zu tun. In den Gewinn bzw. Verlust fließen ja nur Dinge des eigentlichen Unternehmenszwecks.
10.09.2014 - 10:11 Uhr
Danke an die schnellen Antworten
...
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10.09.2014 - 10:38 Uhr
Zitat von Oatcake365
Ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren, aber wenn mich nicht alles täuscht, ist eine Kapitalerhöhung nichts anderes als eine alternative Finanzierungsart. Man hätte ja genauso gut einen Kredit über diese Höhe aufnehmen können, mit dem Unterschied, dass man das Geld nicht zurückzahlen muss. Und als Finanzierungsart hat es wiederum nichts mit dem Gewinn zu tun. In den Gewinn bzw. Verlust fließen ja nur Dinge des eigentlichen Unternehmenszwecks.
Zitat von chnollu
Gute Frage, leider bin ich da auch völlig unwissen in diesen Dingen
... Allerdings, auch wenn es ganz normal verrechnet wird, wir haben ja zum "Glück" ein fettes Transferminus gehabt. Dazu werden ja dann noch die Ausgaben kommen um die restlichen Schulden abzubezahlen (dafür wird die Kapitalerhöhung ja eingesetzt)... Deswegen wird das wohl kaum ein Steuerproblem geben denke ich!
Zitat von maxborusse
Dazu habe ich eine Frage:
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
Dazu habe ich eine Frage:
Wie wird die Kapitalerhöhung bilanziert (bin absolute Laie)?
Wird unser Gewinn damit exorbitant hoch sein und somit auch unsere Steuerabgaben, oder gilt für Kapitalerhöhungen eine "Sonderregelung"?
Vielen Dank
Gute Frage, leider bin ich da auch völlig unwissen in diesen Dingen
... Allerdings, auch wenn es ganz normal verrechnet wird, wir haben ja zum "Glück" ein fettes Transferminus gehabt. Dazu werden ja dann noch die Ausgaben kommen um die restlichen Schulden abzubezahlen (dafür wird die Kapitalerhöhung ja eingesetzt)... Deswegen wird das wohl kaum ein Steuerproblem geben denke ich!Ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren, aber wenn mich nicht alles täuscht, ist eine Kapitalerhöhung nichts anderes als eine alternative Finanzierungsart. Man hätte ja genauso gut einen Kredit über diese Höhe aufnehmen können, mit dem Unterschied, dass man das Geld nicht zurückzahlen muss. Und als Finanzierungsart hat es wiederum nichts mit dem Gewinn zu tun. In den Gewinn bzw. Verlust fließen ja nur Dinge des eigentlichen Unternehmenszwecks.
Wird direkt als Eigenkapitalerhöhung gebucht. Ergo erhöht sich Bank / Kassenbestand und gleichermaßen das Eigenkapital. Alternativ wird auf der Passivaseite auch anstatt des Eigenkapitals direkt eine Position Bezugsrechte verbucht. Gibt dort viele Möglichkeiten. Ist kein zusätzlicher Gewinn demnach auch nicht wirklich Gewinn relevant.
Wieso?
Ganz einfach. Wir nehmen quasi "Verbindlichkeiten"auf die im passiva gebucht werden und im gleichen Maße kommt frisches bargeld rein. Ergo ist mehr oder minder ein "Warentausch" wenn man es abstrakt formulieren möchte.
Ist nicht mehr als eine Außenfinanzierung.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von SeZiBe am 10.09.2014 um 10:40 Uhr bearbeitet
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