| Geburtsdatum | 19.08.1990 |
|---|---|
| Alter | 36 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,90m |
| Vertrag bis | - |
| Position | Innenverteidiger |
| Fuß | rechts |
| Akt. Verein | Vereinslos |
Leistungsdaten: 25/26
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 28 | 1 | - | ||
![]() | 2. Bundesliga | 25 | 1 | - | |
![]() | DFB-Pokal | 3 | - | - | |
Alles Gute, Toni Leistner!
28.08.2020 - 17:11 Uhr
27.08.2021 - 11:03 Uhr
Zitat von HSVForever94
Ich bin auch kein Jurist, aber muss hier nicht Leistner beweisen dass sein Account gehackt wurde?
Zitat von HKrostitz
Ich bin weder Jurist noch IT-Spezialist, aber ein zweifelsfreier Beweis, dass es TL persönlich geschrieben hat, scheint mir fast unmöglich. Vielleicht war es seine Frau oder sein Friseur, auf seinem Handy, das auf dem Tisch lag, während von Fans umringt und Trainer und Verein lobend Autogramme geben musste.
Zitat von Ceddi1887
Ich bin kein IT-Spezialist aber eine Nachverfolgung kann da ja nicht allzu schwer sein. Wenn er keinen VPN genutzt hat (ist per Smartphone ja noch nicht besonders etabliert), ist es sogar sehr einfach ihm das nachzuweisen, wenn er das denn selbst geschrieben hat.
Zitat von HKrostitz
Die Frage ist aber vor Gericht nicht, was ist passiert, sondern, was kannst Du beweisen.
Zitat von Commander74
Ich bezweifel aber, das sein Account gehackt wurde und er diese Nachricht sicher doch selbst geschrieben hat.
...warten wir mal ab, wie es ausgeht...
Ich bezweifel aber, das sein Account gehackt wurde und er diese Nachricht sicher doch selbst geschrieben hat.
...warten wir mal ab, wie es ausgeht...
Die Frage ist aber vor Gericht nicht, was ist passiert, sondern, was kannst Du beweisen.
Ich bin kein IT-Spezialist aber eine Nachverfolgung kann da ja nicht allzu schwer sein. Wenn er keinen VPN genutzt hat (ist per Smartphone ja noch nicht besonders etabliert), ist es sogar sehr einfach ihm das nachzuweisen, wenn er das denn selbst geschrieben hat.
Ich bin weder Jurist noch IT-Spezialist, aber ein zweifelsfreier Beweis, dass es TL persönlich geschrieben hat, scheint mir fast unmöglich. Vielleicht war es seine Frau oder sein Friseur, auf seinem Handy, das auf dem Tisch lag, während von Fans umringt und Trainer und Verein lobend Autogramme geben musste.
Ich bin auch kein Jurist, aber muss hier nicht Leistner beweisen dass sein Account gehackt wurde?
In Deutschland gilt immer die Unschuldsvermutung, d.h. das dir nachgewiesen werden muss, dass du das warst.
27.08.2021 - 11:07 Uhr
Zitat von NUR1DER1HSV
In Deutschland gilt immer die Unschuldsvermutung, d.h. das dir nachgewiesen werden muss, dass du das warst.
Zitat von HSVForever94
Ich bin auch kein Jurist, aber muss hier nicht Leistner beweisen dass sein Account gehackt wurde?
Zitat von HKrostitz
Ich bin weder Jurist noch IT-Spezialist, aber ein zweifelsfreier Beweis, dass es TL persönlich geschrieben hat, scheint mir fast unmöglich. Vielleicht war es seine Frau oder sein Friseur, auf seinem Handy, das auf dem Tisch lag, während von Fans umringt und Trainer und Verein lobend Autogramme geben musste.
Zitat von Ceddi1887
Ich bin kein IT-Spezialist aber eine Nachverfolgung kann da ja nicht allzu schwer sein. Wenn er keinen VPN genutzt hat (ist per Smartphone ja noch nicht besonders etabliert), ist es sogar sehr einfach ihm das nachzuweisen, wenn er das denn selbst geschrieben hat.
Zitat von HKrostitz
Die Frage ist aber vor Gericht nicht, was ist passiert, sondern, was kannst Du beweisen.
Zitat von Commander74
Ich bezweifel aber, das sein Account gehackt wurde und er diese Nachricht sicher doch selbst geschrieben hat.
...warten wir mal ab, wie es ausgeht...
Ich bezweifel aber, das sein Account gehackt wurde und er diese Nachricht sicher doch selbst geschrieben hat.
...warten wir mal ab, wie es ausgeht...
Die Frage ist aber vor Gericht nicht, was ist passiert, sondern, was kannst Du beweisen.
Ich bin kein IT-Spezialist aber eine Nachverfolgung kann da ja nicht allzu schwer sein. Wenn er keinen VPN genutzt hat (ist per Smartphone ja noch nicht besonders etabliert), ist es sogar sehr einfach ihm das nachzuweisen, wenn er das denn selbst geschrieben hat.
Ich bin weder Jurist noch IT-Spezialist, aber ein zweifelsfreier Beweis, dass es TL persönlich geschrieben hat, scheint mir fast unmöglich. Vielleicht war es seine Frau oder sein Friseur, auf seinem Handy, das auf dem Tisch lag, während von Fans umringt und Trainer und Verein lobend Autogramme geben musste.
Ich bin auch kein Jurist, aber muss hier nicht Leistner beweisen dass sein Account gehackt wurde?
In Deutschland gilt immer die Unschuldsvermutung, d.h. das dir nachgewiesen werden muss, dass du das warst.
Naja klar, aber wenn klar ist die Nachricht ging von Leistners Account raus, dann wäre es ja ein klarer Beweis. Dann müsste Leistner seine Aussage belegen das sein Account gehackt wurde.
Ich kann ja auch nicht von meinem Insta Account Drohungen verschicken und dann behaupten ich wurde gehackt, bestraft mich bloß nicht. Das wird nicht funktionieren.
27.08.2021 - 12:58 Uhr
Zitat von HSVForever94
... müsste Leistner seine Aussage belegen das sein Account gehackt wurde...
... müsste Leistner seine Aussage belegen das sein Account gehackt wurde...
Tipp:
Google mal den Fall von Sigi Maurer und dem Craftbier-PC.
27.08.2021 - 14:38 Uhr
Da der HSV Leistern weder abfinden noch bei der U21 trainieren lassen möchte, wird von der Mopo ein Privattrainer ins Spiel gebracht.
Meiner Meinung nach könnte man nach Thioune, der ja immer noch Vertrag bei uns hat ihn dann trainieren,





Meiner Meinung nach könnte man nach Thioune, der ja immer noch Vertrag bei uns hat ihn dann trainieren,






27.08.2021 - 14:59 Uhr
Zitat von NUR1DER1HSV
In Deutschland gilt immer die Unschuldsvermutung, d.h. das dir nachgewiesen werden muss, dass du das warst.
Zitat von HSVForever94
Ich bin auch kein Jurist, aber muss hier nicht Leistner beweisen dass sein Account gehackt wurde?
Zitat von HKrostitz
Ich bin weder Jurist noch IT-Spezialist, aber ein zweifelsfreier Beweis, dass es TL persönlich geschrieben hat, scheint mir fast unmöglich. Vielleicht war es seine Frau oder sein Friseur, auf seinem Handy, das auf dem Tisch lag, während von Fans umringt und Trainer und Verein lobend Autogramme geben musste.
Zitat von Ceddi1887
Ich bin kein IT-Spezialist aber eine Nachverfolgung kann da ja nicht allzu schwer sein. Wenn er keinen VPN genutzt hat (ist per Smartphone ja noch nicht besonders etabliert), ist es sogar sehr einfach ihm das nachzuweisen, wenn er das denn selbst geschrieben hat.
Zitat von HKrostitz
Die Frage ist aber vor Gericht nicht, was ist passiert, sondern, was kannst Du beweisen.
Zitat von Commander74
Ich bezweifel aber, das sein Account gehackt wurde und er diese Nachricht sicher doch selbst geschrieben hat.
...warten wir mal ab, wie es ausgeht...
Ich bezweifel aber, das sein Account gehackt wurde und er diese Nachricht sicher doch selbst geschrieben hat.
...warten wir mal ab, wie es ausgeht...
Die Frage ist aber vor Gericht nicht, was ist passiert, sondern, was kannst Du beweisen.
Ich bin kein IT-Spezialist aber eine Nachverfolgung kann da ja nicht allzu schwer sein. Wenn er keinen VPN genutzt hat (ist per Smartphone ja noch nicht besonders etabliert), ist es sogar sehr einfach ihm das nachzuweisen, wenn er das denn selbst geschrieben hat.
Ich bin weder Jurist noch IT-Spezialist, aber ein zweifelsfreier Beweis, dass es TL persönlich geschrieben hat, scheint mir fast unmöglich. Vielleicht war es seine Frau oder sein Friseur, auf seinem Handy, das auf dem Tisch lag, während von Fans umringt und Trainer und Verein lobend Autogramme geben musste.
Ich bin auch kein Jurist, aber muss hier nicht Leistner beweisen dass sein Account gehackt wurde?
In Deutschland gilt immer die Unschuldsvermutung, d.h. das dir nachgewiesen werden muss, dass du das warst.
Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, im Arbeitsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung.
Der Arbeitgeber kann die sogenannte Verdachtskündigung aussprechen! Hier käme aber eher eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage.
27.08.2021 - 15:14 Uhr
Zitat von LaraLou
Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, im Arbeitsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung.
Der Arbeitgeber kann die sogenannte Verdachtskündigung aussprechen! Hier käme aber eher eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage.
Zitat von NUR1DER1HSV
In Deutschland gilt immer die Unschuldsvermutung, d.h. das dir nachgewiesen werden muss, dass du das warst.
Zitat von HSVForever94
Ich bin auch kein Jurist, aber muss hier nicht Leistner beweisen dass sein Account gehackt wurde?
Zitat von HKrostitz
Ich bin weder Jurist noch IT-Spezialist, aber ein zweifelsfreier Beweis, dass es TL persönlich geschrieben hat, scheint mir fast unmöglich. Vielleicht war es seine Frau oder sein Friseur, auf seinem Handy, das auf dem Tisch lag, während von Fans umringt und Trainer und Verein lobend Autogramme geben musste.
Zitat von Ceddi1887
Ich bin kein IT-Spezialist aber eine Nachverfolgung kann da ja nicht allzu schwer sein. Wenn er keinen VPN genutzt hat (ist per Smartphone ja noch nicht besonders etabliert), ist es sogar sehr einfach ihm das nachzuweisen, wenn er das denn selbst geschrieben hat.
Zitat von HKrostitz
Die Frage ist aber vor Gericht nicht, was ist passiert, sondern, was kannst Du beweisen.
Zitat von Commander74
Ich bezweifel aber, das sein Account gehackt wurde und er diese Nachricht sicher doch selbst geschrieben hat.
...warten wir mal ab, wie es ausgeht...
Ich bezweifel aber, das sein Account gehackt wurde und er diese Nachricht sicher doch selbst geschrieben hat.
...warten wir mal ab, wie es ausgeht...
Die Frage ist aber vor Gericht nicht, was ist passiert, sondern, was kannst Du beweisen.
Ich bin kein IT-Spezialist aber eine Nachverfolgung kann da ja nicht allzu schwer sein. Wenn er keinen VPN genutzt hat (ist per Smartphone ja noch nicht besonders etabliert), ist es sogar sehr einfach ihm das nachzuweisen, wenn er das denn selbst geschrieben hat.
Ich bin weder Jurist noch IT-Spezialist, aber ein zweifelsfreier Beweis, dass es TL persönlich geschrieben hat, scheint mir fast unmöglich. Vielleicht war es seine Frau oder sein Friseur, auf seinem Handy, das auf dem Tisch lag, während von Fans umringt und Trainer und Verein lobend Autogramme geben musste.
Ich bin auch kein Jurist, aber muss hier nicht Leistner beweisen dass sein Account gehackt wurde?
In Deutschland gilt immer die Unschuldsvermutung, d.h. das dir nachgewiesen werden muss, dass du das warst.
Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, im Arbeitsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung.
Der Arbeitgeber kann die sogenannte Verdachtskündigung aussprechen! Hier käme aber eher eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage.
Naja in beiden Verfahren sind die Hürden hoch, so dass es da meistens zu außergerichtlichen Einigungen mit Abfindung kommt. Von dem Aufsehen und der Unruhe, die ein solches Verfahren fur den HSV mit sich bringt mal abgesehen.
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/keine-verdachtskuendigung-ohne-dringenden-tatverdacht/
27.08.2021 - 16:21 Uhr
Zitat von AndiSotho
Naja in beiden Verfahren sind die Hürden hoch, so dass es da meistens zu außergerichtlichen Einigungen mit Abfindung kommt. Von dem Aufsehen und der Unruhe, die ein solches Verfahren fur den HSV mit sich bringt mal abgesehen.
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/keine-verdachtskuendigung-ohne-dringenden-tatverdacht/
Zitat von LaraLou
Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, im Arbeitsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung.
Der Arbeitgeber kann die sogenannte Verdachtskündigung aussprechen! Hier käme aber eher eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage.
Zitat von NUR1DER1HSV
In Deutschland gilt immer die Unschuldsvermutung, d.h. das dir nachgewiesen werden muss, dass du das warst.
Zitat von HSVForever94
Ich bin auch kein Jurist, aber muss hier nicht Leistner beweisen dass sein Account gehackt wurde?
Zitat von HKrostitz
Ich bin weder Jurist noch IT-Spezialist, aber ein zweifelsfreier Beweis, dass es TL persönlich geschrieben hat, scheint mir fast unmöglich. Vielleicht war es seine Frau oder sein Friseur, auf seinem Handy, das auf dem Tisch lag, während von Fans umringt und Trainer und Verein lobend Autogramme geben musste.
Zitat von Ceddi1887
Ich bin kein IT-Spezialist aber eine Nachverfolgung kann da ja nicht allzu schwer sein. Wenn er keinen VPN genutzt hat (ist per Smartphone ja noch nicht besonders etabliert), ist es sogar sehr einfach ihm das nachzuweisen, wenn er das denn selbst geschrieben hat.
Zitat von HKrostitz
Die Frage ist aber vor Gericht nicht, was ist passiert, sondern, was kannst Du beweisen.
Zitat von Commander74
Ich bezweifel aber, das sein Account gehackt wurde und er diese Nachricht sicher doch selbst geschrieben hat.
...warten wir mal ab, wie es ausgeht...
Ich bezweifel aber, das sein Account gehackt wurde und er diese Nachricht sicher doch selbst geschrieben hat.
...warten wir mal ab, wie es ausgeht...
Die Frage ist aber vor Gericht nicht, was ist passiert, sondern, was kannst Du beweisen.
Ich bin kein IT-Spezialist aber eine Nachverfolgung kann da ja nicht allzu schwer sein. Wenn er keinen VPN genutzt hat (ist per Smartphone ja noch nicht besonders etabliert), ist es sogar sehr einfach ihm das nachzuweisen, wenn er das denn selbst geschrieben hat.
Ich bin weder Jurist noch IT-Spezialist, aber ein zweifelsfreier Beweis, dass es TL persönlich geschrieben hat, scheint mir fast unmöglich. Vielleicht war es seine Frau oder sein Friseur, auf seinem Handy, das auf dem Tisch lag, während von Fans umringt und Trainer und Verein lobend Autogramme geben musste.
Ich bin auch kein Jurist, aber muss hier nicht Leistner beweisen dass sein Account gehackt wurde?
In Deutschland gilt immer die Unschuldsvermutung, d.h. das dir nachgewiesen werden muss, dass du das warst.
Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, im Arbeitsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung.
Der Arbeitgeber kann die sogenannte Verdachtskündigung aussprechen! Hier käme aber eher eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage.
Naja in beiden Verfahren sind die Hürden hoch, so dass es da meistens zu außergerichtlichen Einigungen mit Abfindung kommt. Von dem Aufsehen und der Unruhe, die ein solches Verfahren fur den HSV mit sich bringt mal abgesehen.
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/keine-verdachtskuendigung-ohne-dringenden-tatverdacht/
Es ging in dem Ausgangskommentar um die falsche Aussage, dass hier die Unschuldsvermutung gilt, die gilt ausschließlich im Strafrecht.
Und mit dem Satz hier kommt eher eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht (strafrechtlich es der Kommentar nicht relevant, unabhängig vom Verfasser), ob eine Abfindung in Betracht kommt, hängt immer vom Einzelfall (und dem Arbeitsvertrag ab). Abfindungen kommen nur bei Vergleichen in Frage, sofern TL einen normalen Arbeitsvertrag hat (und kein leitender Angestellter ist), kann er nur auf Wiedereinstellung und nicht auf Abfindung klagen
.
27.08.2021 - 16:54 Uhr
Zitat von LaraLou
Es ging in dem Ausgangskommentar um die falsche Aussage, dass hier die Unschuldsvermutung gilt, die gilt ausschließlich im Strafrecht.
Und mit dem Satz hier kommt eher eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht (strafrechtlich es der Kommentar nicht relevant, unabhängig vom Verfasser), ob eine Abfindung in Betracht kommt, hängt immer vom Einzelfall (und dem Arbeitsvertrag ab). Abfindungen kommen nur bei Vergleichen in Frage, sofern TL einen normalen Arbeitsvertrag hat (und kein leitender Angestellter ist), kann er nur auf Wiedereinstellung und nicht auf Abfindung klagen
.
Zitat von AndiSotho
Naja in beiden Verfahren sind die Hürden hoch, so dass es da meistens zu außergerichtlichen Einigungen mit Abfindung kommt. Von dem Aufsehen und der Unruhe, die ein solches Verfahren fur den HSV mit sich bringt mal abgesehen.
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/keine-verdachtskuendigung-ohne-dringenden-tatverdacht/
Zitat von LaraLou
Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, im Arbeitsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung.
Der Arbeitgeber kann die sogenannte Verdachtskündigung aussprechen! Hier käme aber eher eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage.
Zitat von NUR1DER1HSV
In Deutschland gilt immer die Unschuldsvermutung, d.h. das dir nachgewiesen werden muss, dass du das warst.
Zitat von HSVForever94
Ich bin auch kein Jurist, aber muss hier nicht Leistner beweisen dass sein Account gehackt wurde?
Zitat von HKrostitz
Ich bin weder Jurist noch IT-Spezialist, aber ein zweifelsfreier Beweis, dass es TL persönlich geschrieben hat, scheint mir fast unmöglich. Vielleicht war es seine Frau oder sein Friseur, auf seinem Handy, das auf dem Tisch lag, während von Fans umringt und Trainer und Verein lobend Autogramme geben musste.
Zitat von Ceddi1887
Ich bin kein IT-Spezialist aber eine Nachverfolgung kann da ja nicht allzu schwer sein. Wenn er keinen VPN genutzt hat (ist per Smartphone ja noch nicht besonders etabliert), ist es sogar sehr einfach ihm das nachzuweisen, wenn er das denn selbst geschrieben hat.
Zitat von HKrostitz
Die Frage ist aber vor Gericht nicht, was ist passiert, sondern, was kannst Du beweisen.
Zitat von Commander74
Ich bezweifel aber, das sein Account gehackt wurde und er diese Nachricht sicher doch selbst geschrieben hat.
...warten wir mal ab, wie es ausgeht...
Ich bezweifel aber, das sein Account gehackt wurde und er diese Nachricht sicher doch selbst geschrieben hat.
...warten wir mal ab, wie es ausgeht...
Die Frage ist aber vor Gericht nicht, was ist passiert, sondern, was kannst Du beweisen.
Ich bin kein IT-Spezialist aber eine Nachverfolgung kann da ja nicht allzu schwer sein. Wenn er keinen VPN genutzt hat (ist per Smartphone ja noch nicht besonders etabliert), ist es sogar sehr einfach ihm das nachzuweisen, wenn er das denn selbst geschrieben hat.
Ich bin weder Jurist noch IT-Spezialist, aber ein zweifelsfreier Beweis, dass es TL persönlich geschrieben hat, scheint mir fast unmöglich. Vielleicht war es seine Frau oder sein Friseur, auf seinem Handy, das auf dem Tisch lag, während von Fans umringt und Trainer und Verein lobend Autogramme geben musste.
Ich bin auch kein Jurist, aber muss hier nicht Leistner beweisen dass sein Account gehackt wurde?
In Deutschland gilt immer die Unschuldsvermutung, d.h. das dir nachgewiesen werden muss, dass du das warst.
Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, im Arbeitsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung.
Der Arbeitgeber kann die sogenannte Verdachtskündigung aussprechen! Hier käme aber eher eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage.
Naja in beiden Verfahren sind die Hürden hoch, so dass es da meistens zu außergerichtlichen Einigungen mit Abfindung kommt. Von dem Aufsehen und der Unruhe, die ein solches Verfahren fur den HSV mit sich bringt mal abgesehen.
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/keine-verdachtskuendigung-ohne-dringenden-tatverdacht/
Es ging in dem Ausgangskommentar um die falsche Aussage, dass hier die Unschuldsvermutung gilt, die gilt ausschließlich im Strafrecht.
Und mit dem Satz hier kommt eher eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht (strafrechtlich es der Kommentar nicht relevant, unabhängig vom Verfasser), ob eine Abfindung in Betracht kommt, hängt immer vom Einzelfall (und dem Arbeitsvertrag ab). Abfindungen kommen nur bei Vergleichen in Frage, sofern TL einen normalen Arbeitsvertrag hat (und kein leitender Angestellter ist), kann er nur auf Wiedereinstellung und nicht auf Abfindung klagen
.Erst einmL ist er noch nicht gekündigt sondern nur freigestellt.
Und das Klagen auf Wiedereinstellung, weiss och nur zu genau. Ich schon genug Abfindungen erhalten, weil die Kündigungen nicht rechtens waren. Wenn ein Arbeitgeber jemanden unbedingtlos werfen will, dann zahlt er jede Abfindung. Je mehr der Arbeitgeber los werden, desto mehr ist er bereit zu zahlen. Das ist meine Erfahrung
27.08.2021 - 21:55 Uhr
Anhand der Login Daten wird man feststellen können, von welcher IP dieser Post gesendet wurde. Hat man die IP und den Zeitpunkt, wird man vermutlich auch das Gerät identifizieren können.
Anhand von Fehlversuchen seines Logins könnte man möglicherweise eine Brute Force Attacke (also das wilde Probieren von Kombinationen) erkennen. Dann wäre der Account definitiv gehackt worden.
Wenn er ein VPN genutzt hat um seine IP zu verstecken oder jemand mit einem Man in the middle Angriff das komplette Login gestohlen hat, wird es schon etwas schwieriger ihm das nachzuweisen.
Dazu kommen dann wieder Fragen, ob es eine 2 Faktor Authentifizierung gab ... usw.
Aber selbst wenn man das Gerät hat, weiß man ja immer noch nicht, wer den Post geschrieben hat.
Aus meiner Sicht vermute ich leider, dass er es selbst geschrieben hat.
Warum?
Er sagt dass sein Account gehackt worden sei. Für mich heißt es, dass es dann nicht von einem seiner Geräte gekommen ist. (Möglich, aber damit nimmt er alle seine Leute raus) Außerdem wurde nur 1 negativer Post veröffentlicht. Denke, dass wenn jemand den Account hat, wird er mehr damit machen. Drittens ist der Post jetzt auch nicht so ganz schlimm. Wenn ich jemanden reinreiten will, dann mache ich da doch deutlich mehr von.
Bei dem ganzen Frust kann ich es schon nachvollziehen, dass ihm das so rausgerutscht ist.
Ob das für eine fristlose Kündigung reicht ... man wird es sehen.
Anhand von Fehlversuchen seines Logins könnte man möglicherweise eine Brute Force Attacke (also das wilde Probieren von Kombinationen) erkennen. Dann wäre der Account definitiv gehackt worden.
Wenn er ein VPN genutzt hat um seine IP zu verstecken oder jemand mit einem Man in the middle Angriff das komplette Login gestohlen hat, wird es schon etwas schwieriger ihm das nachzuweisen.
Dazu kommen dann wieder Fragen, ob es eine 2 Faktor Authentifizierung gab ... usw.
Aber selbst wenn man das Gerät hat, weiß man ja immer noch nicht, wer den Post geschrieben hat.
Aus meiner Sicht vermute ich leider, dass er es selbst geschrieben hat.
Warum?
Er sagt dass sein Account gehackt worden sei. Für mich heißt es, dass es dann nicht von einem seiner Geräte gekommen ist. (Möglich, aber damit nimmt er alle seine Leute raus) Außerdem wurde nur 1 negativer Post veröffentlicht. Denke, dass wenn jemand den Account hat, wird er mehr damit machen. Drittens ist der Post jetzt auch nicht so ganz schlimm. Wenn ich jemanden reinreiten will, dann mache ich da doch deutlich mehr von.
Bei dem ganzen Frust kann ich es schon nachvollziehen, dass ihm das so rausgerutscht ist.
Ob das für eine fristlose Kündigung reicht ... man wird es sehen.
29.08.2021 - 13:56 Uhr
Zitat von Dutch_OnE
Anhand der Login Daten wird man feststellen können, von welcher IP dieser Post gesendet wurde.
Anhand der Login Daten wird man feststellen können, von welcher IP dieser Post gesendet wurde.
das setzt aber voraus, daß der anbieter die daten überhaupt rausrückt. das geht nur im zuge eines strafverfahrens oder mit leistners zustimmung.
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