| Geburtsdatum | 20.11.2004 |
|---|---|
| Alter | 21 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,79m |
| Vertrag bis | 30.06.2030 |
| Position | Mittelstürmer |
| Fuß | links |
| Akt. Verein | FC Kopenhagen |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 4 | - | - | ||
![]() | UECL Quali | 2 | - | - | |
![]() | Superliga | 2 | - | - | |
Youssoufa Moukoko [18]
30.07.2020 - 19:42 Uhr
09.08.2020 - 08:16 Uhr
Zitat von Doc_Gonzo
Ich kenne den CL Rahmenterminkalendar nicht, aber die nächste CL Saison wird vermutlich etwas später als gewöhnlich starten, vermute ich mal. Von daher sprechen wir wahrscheinlich von maximal vier Spielen, von denen ja auch welche als Frühspiel terminiert werden könnten. Welche Regelung gilt denn im Ausland? Vermutlich nicht das deutsche Jugendschutzgesetzt? In Deutschland müsste sich der BVB um Ausnahmegenehmigungen bemühen.
Das können wir hier alles nur schwer beurteilen und darum ging es dem User, der gefragte hatte, auch nicht primär.
Zitat von jonsom
Das Problem ist doch, dass er laut Jugendschutz mit 15 nur bis 22 Uhr spielen darf. Insofern kann er in der Gruppenphase maximal die erste Halbzeit spielen, mal abgesehen von früher angesetzten Spielen.
Zitat von bvb46
Jo, meinte die generelle Spielberechtigung. Hatte jetzt nur ohne Quali geguckt und da waren die jüngsten Spieler eben über 16, aber mit Ödegaard und co. ist es dann eh klar.
Melden wird ihn der BVB bestimmt, also gehe ich jetzt mal von aus. Ob B-Liste möglich ist wäre dann noch die Frage, weil ja eigentlich 2 Saison ab 15 notwendig sind, die Ausnahme gilt für 16 jährige, aber wäre er ja am Anfang noch nicht. Dadurch ist das Stürmer-Back up Thema noch entspannter zu sehen als ohnehin schon, aber das ist dann wieder ein anderes Thema.
Zitat von Doc_Gonzo
Was meinst du denn? Ob er spielberechtigt für die CL wäre? Wenn ihn der BVB meldet: ja.
https://www.transfermarkt.de/uefa-champions-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/CL
https://www.transfermarkt.de/europa-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/EL
In der CL Quali haben sogar schon 15-jährige gespielt, beispielsweise Ödegaard.
Zitat von bvb46
Gibts denn auch schon gesicherte Infos wie es mit der CL aussieht?
Wurde bisher glaub ich noch nicht drüber gesprochen von den Verantwortlichen oder irgendwelchen Medien. 20. November gilt ja nur für die Bundesliga. In anderen Ligen gibts die Regel ja nicht.
Gibts denn auch schon gesicherte Infos wie es mit der CL aussieht?
Wurde bisher glaub ich noch nicht drüber gesprochen von den Verantwortlichen oder irgendwelchen Medien. 20. November gilt ja nur für die Bundesliga. In anderen Ligen gibts die Regel ja nicht.
Was meinst du denn? Ob er spielberechtigt für die CL wäre? Wenn ihn der BVB meldet: ja.
https://www.transfermarkt.de/uefa-champions-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/CL
https://www.transfermarkt.de/europa-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/EL
In der CL Quali haben sogar schon 15-jährige gespielt, beispielsweise Ödegaard.
Jo, meinte die generelle Spielberechtigung. Hatte jetzt nur ohne Quali geguckt und da waren die jüngsten Spieler eben über 16, aber mit Ödegaard und co. ist es dann eh klar.
Melden wird ihn der BVB bestimmt, also gehe ich jetzt mal von aus. Ob B-Liste möglich ist wäre dann noch die Frage, weil ja eigentlich 2 Saison ab 15 notwendig sind, die Ausnahme gilt für 16 jährige, aber wäre er ja am Anfang noch nicht. Dadurch ist das Stürmer-Back up Thema noch entspannter zu sehen als ohnehin schon, aber das ist dann wieder ein anderes Thema.

Das Problem ist doch, dass er laut Jugendschutz mit 15 nur bis 22 Uhr spielen darf. Insofern kann er in der Gruppenphase maximal die erste Halbzeit spielen, mal abgesehen von früher angesetzten Spielen.
Ich kenne den CL Rahmenterminkalendar nicht, aber die nächste CL Saison wird vermutlich etwas später als gewöhnlich starten, vermute ich mal. Von daher sprechen wir wahrscheinlich von maximal vier Spielen, von denen ja auch welche als Frühspiel terminiert werden könnten. Welche Regelung gilt denn im Ausland? Vermutlich nicht das deutsche Jugendschutzgesetzt? In Deutschland müsste sich der BVB um Ausnahmegenehmigungen bemühen.
Das können wir hier alles nur schwer beurteilen und darum ging es dem User, der gefragte hatte, auch nicht primär.
Das mit der 22 Uhr Regelung gilt ja auch nur wenn der Jugendliche bis 16 Jahre ohne Erziehungsberechtigten (bzw Bevollmächtigten) das Haus verlässt. Dieser Punkt ist leicht zu übergehen. Schwieriger wird es dann mit der Schule, denn der muss gewährleistet sein und wenn die Schule theoretisch drauf pocht das der Schüler um 8 Uhr morgens in der Klasse zu sitzen hat, dann sind CL-Spiele (egal ob Heim oder Auswärts) gegenüber dem Jugendamt schwer vermittelbar. Aber das nur theoretisch. Praktisch findet sich mit der Schule mit Sicherheit eine Lösung. Ich weiß aus eigener Erfahrung das von den Behörden kein Problem ist wenn man nach entsprechenden Rücksprachen auch als Jugendlicher sowohl ins Ausland fährt und gleichzeitig bis nach 22 Uhr wach bleibt.
Dann muss dann nur ggf mit den Behörden vor Ort (im Ausland) korrespondiert werden, wobei ich da innerhalb der EU weniger Probleme sehe.
09.08.2020 - 11:55 Uhr
Zitat von tobiiiiii
Das mit der 22 Uhr Regelung gilt ja auch nur wenn der Jugendliche bis 16 Jahre ohne Erziehungsberechtigten (bzw Bevollmächtigten) das Haus verlässt. Dieser Punkt ist leicht zu übergehen. Schwieriger wird es dann mit der Schule, denn der muss gewährleistet sein und wenn die Schule theoretisch drauf pocht das der Schüler um 8 Uhr morgens in der Klasse zu sitzen hat, dann sind CL-Spiele (egal ob Heim oder Auswärts) gegenüber dem Jugendamt schwer vermittelbar. Aber das nur theoretisch. Praktisch findet sich mit der Schule mit Sicherheit eine Lösung. Ich weiß aus eigener Erfahrung das von den Behörden kein Problem ist wenn man nach entsprechenden Rücksprachen auch als Jugendlicher sowohl ins Ausland fährt und gleichzeitig bis nach 22 Uhr wach bleibt.
Dann muss dann nur ggf mit den Behörden vor Ort (im Ausland) korrespondiert werden, wobei ich da innerhalb der EU weniger Probleme sehe.
Zitat von Doc_Gonzo
Ich kenne den CL Rahmenterminkalendar nicht, aber die nächste CL Saison wird vermutlich etwas später als gewöhnlich starten, vermute ich mal. Von daher sprechen wir wahrscheinlich von maximal vier Spielen, von denen ja auch welche als Frühspiel terminiert werden könnten. Welche Regelung gilt denn im Ausland? Vermutlich nicht das deutsche Jugendschutzgesetzt? In Deutschland müsste sich der BVB um Ausnahmegenehmigungen bemühen.
Das können wir hier alles nur schwer beurteilen und darum ging es dem User, der gefragte hatte, auch nicht primär.
Zitat von jonsom
Das Problem ist doch, dass er laut Jugendschutz mit 15 nur bis 22 Uhr spielen darf. Insofern kann er in der Gruppenphase maximal die erste Halbzeit spielen, mal abgesehen von früher angesetzten Spielen.
Zitat von bvb46
Jo, meinte die generelle Spielberechtigung. Hatte jetzt nur ohne Quali geguckt und da waren die jüngsten Spieler eben über 16, aber mit Ödegaard und co. ist es dann eh klar.
Melden wird ihn der BVB bestimmt, also gehe ich jetzt mal von aus. Ob B-Liste möglich ist wäre dann noch die Frage, weil ja eigentlich 2 Saison ab 15 notwendig sind, die Ausnahme gilt für 16 jährige, aber wäre er ja am Anfang noch nicht. Dadurch ist das Stürmer-Back up Thema noch entspannter zu sehen als ohnehin schon, aber das ist dann wieder ein anderes Thema.
Zitat von Doc_Gonzo
Was meinst du denn? Ob er spielberechtigt für die CL wäre? Wenn ihn der BVB meldet: ja.
https://www.transfermarkt.de/uefa-champions-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/CL
https://www.transfermarkt.de/europa-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/EL
In der CL Quali haben sogar schon 15-jährige gespielt, beispielsweise Ödegaard.
Zitat von bvb46
Gibts denn auch schon gesicherte Infos wie es mit der CL aussieht?
Wurde bisher glaub ich noch nicht drüber gesprochen von den Verantwortlichen oder irgendwelchen Medien. 20. November gilt ja nur für die Bundesliga. In anderen Ligen gibts die Regel ja nicht.
Gibts denn auch schon gesicherte Infos wie es mit der CL aussieht?
Wurde bisher glaub ich noch nicht drüber gesprochen von den Verantwortlichen oder irgendwelchen Medien. 20. November gilt ja nur für die Bundesliga. In anderen Ligen gibts die Regel ja nicht.
Was meinst du denn? Ob er spielberechtigt für die CL wäre? Wenn ihn der BVB meldet: ja.
https://www.transfermarkt.de/uefa-champions-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/CL
https://www.transfermarkt.de/europa-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/EL
In der CL Quali haben sogar schon 15-jährige gespielt, beispielsweise Ödegaard.
Jo, meinte die generelle Spielberechtigung. Hatte jetzt nur ohne Quali geguckt und da waren die jüngsten Spieler eben über 16, aber mit Ödegaard und co. ist es dann eh klar.
Melden wird ihn der BVB bestimmt, also gehe ich jetzt mal von aus. Ob B-Liste möglich ist wäre dann noch die Frage, weil ja eigentlich 2 Saison ab 15 notwendig sind, die Ausnahme gilt für 16 jährige, aber wäre er ja am Anfang noch nicht. Dadurch ist das Stürmer-Back up Thema noch entspannter zu sehen als ohnehin schon, aber das ist dann wieder ein anderes Thema.

Das Problem ist doch, dass er laut Jugendschutz mit 15 nur bis 22 Uhr spielen darf. Insofern kann er in der Gruppenphase maximal die erste Halbzeit spielen, mal abgesehen von früher angesetzten Spielen.
Ich kenne den CL Rahmenterminkalendar nicht, aber die nächste CL Saison wird vermutlich etwas später als gewöhnlich starten, vermute ich mal. Von daher sprechen wir wahrscheinlich von maximal vier Spielen, von denen ja auch welche als Frühspiel terminiert werden könnten. Welche Regelung gilt denn im Ausland? Vermutlich nicht das deutsche Jugendschutzgesetzt? In Deutschland müsste sich der BVB um Ausnahmegenehmigungen bemühen.
Das können wir hier alles nur schwer beurteilen und darum ging es dem User, der gefragte hatte, auch nicht primär.
Das mit der 22 Uhr Regelung gilt ja auch nur wenn der Jugendliche bis 16 Jahre ohne Erziehungsberechtigten (bzw Bevollmächtigten) das Haus verlässt. Dieser Punkt ist leicht zu übergehen. Schwieriger wird es dann mit der Schule, denn der muss gewährleistet sein und wenn die Schule theoretisch drauf pocht das der Schüler um 8 Uhr morgens in der Klasse zu sitzen hat, dann sind CL-Spiele (egal ob Heim oder Auswärts) gegenüber dem Jugendamt schwer vermittelbar. Aber das nur theoretisch. Praktisch findet sich mit der Schule mit Sicherheit eine Lösung. Ich weiß aus eigener Erfahrung das von den Behörden kein Problem ist wenn man nach entsprechenden Rücksprachen auch als Jugendlicher sowohl ins Ausland fährt und gleichzeitig bis nach 22 Uhr wach bleibt.
Dann muss dann nur ggf mit den Behörden vor Ort (im Ausland) korrespondiert werden, wobei ich da innerhalb der EU weniger Probleme sehe.
Gehen die Jungs im BVB-Internat überhaupt regulär zur Schule? Oder bekommen die Privatunterricht?
Wie dem auch sei. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Daran werden die Einsätze von Moukoko nicht scheitern...
09.08.2020 - 12:15 Uhr
Zitat von zwen1979
Gehen die Jungs im BVB-Internat überhaupt regulär zur Schule? Oder bekommen die Privatunterricht?
Wie dem auch sei. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Daran werden die Einsätze von Moukoko nicht scheitern...
Zitat von tobiiiiii
Das mit der 22 Uhr Regelung gilt ja auch nur wenn der Jugendliche bis 16 Jahre ohne Erziehungsberechtigten (bzw Bevollmächtigten) das Haus verlässt. Dieser Punkt ist leicht zu übergehen. Schwieriger wird es dann mit der Schule, denn der muss gewährleistet sein und wenn die Schule theoretisch drauf pocht das der Schüler um 8 Uhr morgens in der Klasse zu sitzen hat, dann sind CL-Spiele (egal ob Heim oder Auswärts) gegenüber dem Jugendamt schwer vermittelbar. Aber das nur theoretisch. Praktisch findet sich mit der Schule mit Sicherheit eine Lösung. Ich weiß aus eigener Erfahrung das von den Behörden kein Problem ist wenn man nach entsprechenden Rücksprachen auch als Jugendlicher sowohl ins Ausland fährt und gleichzeitig bis nach 22 Uhr wach bleibt.
Dann muss dann nur ggf mit den Behörden vor Ort (im Ausland) korrespondiert werden, wobei ich da innerhalb der EU weniger Probleme sehe.
Zitat von Doc_Gonzo
Ich kenne den CL Rahmenterminkalendar nicht, aber die nächste CL Saison wird vermutlich etwas später als gewöhnlich starten, vermute ich mal. Von daher sprechen wir wahrscheinlich von maximal vier Spielen, von denen ja auch welche als Frühspiel terminiert werden könnten. Welche Regelung gilt denn im Ausland? Vermutlich nicht das deutsche Jugendschutzgesetzt? In Deutschland müsste sich der BVB um Ausnahmegenehmigungen bemühen.
Das können wir hier alles nur schwer beurteilen und darum ging es dem User, der gefragte hatte, auch nicht primär.
Zitat von jonsom
Das Problem ist doch, dass er laut Jugendschutz mit 15 nur bis 22 Uhr spielen darf. Insofern kann er in der Gruppenphase maximal die erste Halbzeit spielen, mal abgesehen von früher angesetzten Spielen.
Zitat von bvb46
Jo, meinte die generelle Spielberechtigung. Hatte jetzt nur ohne Quali geguckt und da waren die jüngsten Spieler eben über 16, aber mit Ödegaard und co. ist es dann eh klar.
Melden wird ihn der BVB bestimmt, also gehe ich jetzt mal von aus. Ob B-Liste möglich ist wäre dann noch die Frage, weil ja eigentlich 2 Saison ab 15 notwendig sind, die Ausnahme gilt für 16 jährige, aber wäre er ja am Anfang noch nicht. Dadurch ist das Stürmer-Back up Thema noch entspannter zu sehen als ohnehin schon, aber das ist dann wieder ein anderes Thema.
Zitat von Doc_Gonzo
Was meinst du denn? Ob er spielberechtigt für die CL wäre? Wenn ihn der BVB meldet: ja.
https://www.transfermarkt.de/uefa-champions-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/CL
https://www.transfermarkt.de/europa-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/EL
In der CL Quali haben sogar schon 15-jährige gespielt, beispielsweise Ödegaard.
Zitat von bvb46
Gibts denn auch schon gesicherte Infos wie es mit der CL aussieht?
Wurde bisher glaub ich noch nicht drüber gesprochen von den Verantwortlichen oder irgendwelchen Medien. 20. November gilt ja nur für die Bundesliga. In anderen Ligen gibts die Regel ja nicht.
Gibts denn auch schon gesicherte Infos wie es mit der CL aussieht?
Wurde bisher glaub ich noch nicht drüber gesprochen von den Verantwortlichen oder irgendwelchen Medien. 20. November gilt ja nur für die Bundesliga. In anderen Ligen gibts die Regel ja nicht.
Was meinst du denn? Ob er spielberechtigt für die CL wäre? Wenn ihn der BVB meldet: ja.
https://www.transfermarkt.de/uefa-champions-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/CL
https://www.transfermarkt.de/europa-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/EL
In der CL Quali haben sogar schon 15-jährige gespielt, beispielsweise Ödegaard.
Jo, meinte die generelle Spielberechtigung. Hatte jetzt nur ohne Quali geguckt und da waren die jüngsten Spieler eben über 16, aber mit Ödegaard und co. ist es dann eh klar.
Melden wird ihn der BVB bestimmt, also gehe ich jetzt mal von aus. Ob B-Liste möglich ist wäre dann noch die Frage, weil ja eigentlich 2 Saison ab 15 notwendig sind, die Ausnahme gilt für 16 jährige, aber wäre er ja am Anfang noch nicht. Dadurch ist das Stürmer-Back up Thema noch entspannter zu sehen als ohnehin schon, aber das ist dann wieder ein anderes Thema.

Das Problem ist doch, dass er laut Jugendschutz mit 15 nur bis 22 Uhr spielen darf. Insofern kann er in der Gruppenphase maximal die erste Halbzeit spielen, mal abgesehen von früher angesetzten Spielen.
Ich kenne den CL Rahmenterminkalendar nicht, aber die nächste CL Saison wird vermutlich etwas später als gewöhnlich starten, vermute ich mal. Von daher sprechen wir wahrscheinlich von maximal vier Spielen, von denen ja auch welche als Frühspiel terminiert werden könnten. Welche Regelung gilt denn im Ausland? Vermutlich nicht das deutsche Jugendschutzgesetzt? In Deutschland müsste sich der BVB um Ausnahmegenehmigungen bemühen.
Das können wir hier alles nur schwer beurteilen und darum ging es dem User, der gefragte hatte, auch nicht primär.
Das mit der 22 Uhr Regelung gilt ja auch nur wenn der Jugendliche bis 16 Jahre ohne Erziehungsberechtigten (bzw Bevollmächtigten) das Haus verlässt. Dieser Punkt ist leicht zu übergehen. Schwieriger wird es dann mit der Schule, denn der muss gewährleistet sein und wenn die Schule theoretisch drauf pocht das der Schüler um 8 Uhr morgens in der Klasse zu sitzen hat, dann sind CL-Spiele (egal ob Heim oder Auswärts) gegenüber dem Jugendamt schwer vermittelbar. Aber das nur theoretisch. Praktisch findet sich mit der Schule mit Sicherheit eine Lösung. Ich weiß aus eigener Erfahrung das von den Behörden kein Problem ist wenn man nach entsprechenden Rücksprachen auch als Jugendlicher sowohl ins Ausland fährt und gleichzeitig bis nach 22 Uhr wach bleibt.
Dann muss dann nur ggf mit den Behörden vor Ort (im Ausland) korrespondiert werden, wobei ich da innerhalb der EU weniger Probleme sehe.
Gehen die Jungs im BVB-Internat überhaupt regulär zur Schule? Oder bekommen die Privatunterricht?
Wie dem auch sei. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Daran werden die Einsätze von Moukoko nicht scheitern...
Selbstverständlich gehen sie auf eine reguläre Schule. Privatunterricht gibt's nur bei der Sprache wenn es ausländische Talente gibt. Da wird zusätzlich gefördert.
Der BVB hat Partnerschulen mit denen ein Konzept erarbeitet wurde, um den Einklang Sport und Schule zu schaffen. Heißt: die Schule gewährt den Spielern bspw. auch unterrichtsfreie Tage, wenn die Junioren auf großen Turnieren unter der Woche weg sind.
Auch der Doku über die U17 zu entnehmen
09.08.2020 - 12:19 Uhr
Zitat von tobiiiiii
Das mit der 22 Uhr Regelung gilt ja auch nur wenn der Jugendliche bis 16 Jahre ohne Erziehungsberechtigten (bzw Bevollmächtigten) das Haus verlässt. Dieser Punkt ist leicht zu übergehen. Schwieriger wird es dann mit der Schule, denn der muss gewährleistet sein und wenn die Schule theoretisch drauf pocht das der Schüler um 8 Uhr morgens in der Klasse zu sitzen hat, dann sind CL-Spiele (egal ob Heim oder Auswärts) gegenüber dem Jugendamt schwer vermittelbar. Aber das nur theoretisch. Praktisch findet sich mit der Schule mit Sicherheit eine Lösung. Ich weiß aus eigener Erfahrung das von den Behörden kein Problem ist wenn man nach entsprechenden Rücksprachen auch als Jugendlicher sowohl ins Ausland fährt und gleichzeitig bis nach 22 Uhr wach bleibt.
Dann muss dann nur ggf mit den Behörden vor Ort (im Ausland) korrespondiert werden, wobei ich da innerhalb der EU weniger Probleme sehe.
Zitat von Doc_Gonzo
Ich kenne den CL Rahmenterminkalendar nicht, aber die nächste CL Saison wird vermutlich etwas später als gewöhnlich starten, vermute ich mal. Von daher sprechen wir wahrscheinlich von maximal vier Spielen, von denen ja auch welche als Frühspiel terminiert werden könnten. Welche Regelung gilt denn im Ausland? Vermutlich nicht das deutsche Jugendschutzgesetzt? In Deutschland müsste sich der BVB um Ausnahmegenehmigungen bemühen.
Das können wir hier alles nur schwer beurteilen und darum ging es dem User, der gefragte hatte, auch nicht primär.
Zitat von jonsom
Das Problem ist doch, dass er laut Jugendschutz mit 15 nur bis 22 Uhr spielen darf. Insofern kann er in der Gruppenphase maximal die erste Halbzeit spielen, mal abgesehen von früher angesetzten Spielen.
Zitat von bvb46
Jo, meinte die generelle Spielberechtigung. Hatte jetzt nur ohne Quali geguckt und da waren die jüngsten Spieler eben über 16, aber mit Ödegaard und co. ist es dann eh klar.
Melden wird ihn der BVB bestimmt, also gehe ich jetzt mal von aus. Ob B-Liste möglich ist wäre dann noch die Frage, weil ja eigentlich 2 Saison ab 15 notwendig sind, die Ausnahme gilt für 16 jährige, aber wäre er ja am Anfang noch nicht. Dadurch ist das Stürmer-Back up Thema noch entspannter zu sehen als ohnehin schon, aber das ist dann wieder ein anderes Thema.
Zitat von Doc_Gonzo
Was meinst du denn? Ob er spielberechtigt für die CL wäre? Wenn ihn der BVB meldet: ja.
https://www.transfermarkt.de/uefa-champions-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/CL
https://www.transfermarkt.de/europa-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/EL
In der CL Quali haben sogar schon 15-jährige gespielt, beispielsweise Ödegaard.
Zitat von bvb46
Gibts denn auch schon gesicherte Infos wie es mit der CL aussieht?
Wurde bisher glaub ich noch nicht drüber gesprochen von den Verantwortlichen oder irgendwelchen Medien. 20. November gilt ja nur für die Bundesliga. In anderen Ligen gibts die Regel ja nicht.
Gibts denn auch schon gesicherte Infos wie es mit der CL aussieht?
Wurde bisher glaub ich noch nicht drüber gesprochen von den Verantwortlichen oder irgendwelchen Medien. 20. November gilt ja nur für die Bundesliga. In anderen Ligen gibts die Regel ja nicht.
Was meinst du denn? Ob er spielberechtigt für die CL wäre? Wenn ihn der BVB meldet: ja.
https://www.transfermarkt.de/uefa-champions-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/CL
https://www.transfermarkt.de/europa-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/EL
In der CL Quali haben sogar schon 15-jährige gespielt, beispielsweise Ödegaard.
Jo, meinte die generelle Spielberechtigung. Hatte jetzt nur ohne Quali geguckt und da waren die jüngsten Spieler eben über 16, aber mit Ödegaard und co. ist es dann eh klar.
Melden wird ihn der BVB bestimmt, also gehe ich jetzt mal von aus. Ob B-Liste möglich ist wäre dann noch die Frage, weil ja eigentlich 2 Saison ab 15 notwendig sind, die Ausnahme gilt für 16 jährige, aber wäre er ja am Anfang noch nicht. Dadurch ist das Stürmer-Back up Thema noch entspannter zu sehen als ohnehin schon, aber das ist dann wieder ein anderes Thema.

Das Problem ist doch, dass er laut Jugendschutz mit 15 nur bis 22 Uhr spielen darf. Insofern kann er in der Gruppenphase maximal die erste Halbzeit spielen, mal abgesehen von früher angesetzten Spielen.
Ich kenne den CL Rahmenterminkalendar nicht, aber die nächste CL Saison wird vermutlich etwas später als gewöhnlich starten, vermute ich mal. Von daher sprechen wir wahrscheinlich von maximal vier Spielen, von denen ja auch welche als Frühspiel terminiert werden könnten. Welche Regelung gilt denn im Ausland? Vermutlich nicht das deutsche Jugendschutzgesetzt? In Deutschland müsste sich der BVB um Ausnahmegenehmigungen bemühen.
Das können wir hier alles nur schwer beurteilen und darum ging es dem User, der gefragte hatte, auch nicht primär.
Das mit der 22 Uhr Regelung gilt ja auch nur wenn der Jugendliche bis 16 Jahre ohne Erziehungsberechtigten (bzw Bevollmächtigten) das Haus verlässt. Dieser Punkt ist leicht zu übergehen. Schwieriger wird es dann mit der Schule, denn der muss gewährleistet sein und wenn die Schule theoretisch drauf pocht das der Schüler um 8 Uhr morgens in der Klasse zu sitzen hat, dann sind CL-Spiele (egal ob Heim oder Auswärts) gegenüber dem Jugendamt schwer vermittelbar. Aber das nur theoretisch. Praktisch findet sich mit der Schule mit Sicherheit eine Lösung. Ich weiß aus eigener Erfahrung das von den Behörden kein Problem ist wenn man nach entsprechenden Rücksprachen auch als Jugendlicher sowohl ins Ausland fährt und gleichzeitig bis nach 22 Uhr wach bleibt.
Dann muss dann nur ggf mit den Behörden vor Ort (im Ausland) korrespondiert werden, wobei ich da innerhalb der EU weniger Probleme sehe.
Jugendliche dürfen grds. keine Nachtarbeit verrichten und daher nicht nach 20 Uhr arbeiten. Ausnahmen gibt es bspw. für Bäckereien oder Landwirtschaftsbetriebe.
Das war damals doch auch bei Draxler ein Problem. Ich weiß aber nicht mehr wie das gehandhabt wurde und ob es da eine Ausnahmegenehmigung gab.
Ergänzung:
Für Moukoko gilt auch bei Spielen im europäischen Ausland deutsches Arbeitsrecht. Der EuGH stellt darauf ab, zu welchem Recht eines Staates die engste Verbindung des Arbeitsverhältnisses insgesamt besteht.
Maßgebliche Kriterien für die Bestimmung der „engeren Verbindung" sind der Anschluss des Arbeitnehmers an die Sozialversicherung bzw. Einkommenssteuer und sonstige Abgaben, der Wohnsitz des Arbeitnehmers, sowie die Anknüpfung der Parameter über Gehalts- und Arbeitsbedingungen an ein bestimmtes nationales Recht.(EuGH v. 12.09.2013, C-64/12)
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Truth am 09.08.2020 um 12:27 Uhr bearbeitet
09.08.2020 - 12:25 Uhr
Zitat von BolzplatzPoehler
Selbstverständlich gehen sie auf eine reguläre Schule. Privatunterricht gibt's nur bei der Sprache wenn es ausländische Talente gibt. Da wird zusätzlich gefördert.
Der BVB hat Partnerschulen mit denen ein Konzept erarbeitet wurde, um den Einklang Sport und Schule zu schaffen. Heißt: die Schule gewährt den Spielern bspw. auch unterrichtsfreie Tage, wenn die Junioren auf großen Turnieren unter der Woche weg sind.
Auch der Doku über die U17 zu entnehmen
Zitat von zwen1979
Gehen die Jungs im BVB-Internat überhaupt regulär zur Schule? Oder bekommen die Privatunterricht?
Wie dem auch sei. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Daran werden die Einsätze von Moukoko nicht scheitern...
Zitat von tobiiiiii
Das mit der 22 Uhr Regelung gilt ja auch nur wenn der Jugendliche bis 16 Jahre ohne Erziehungsberechtigten (bzw Bevollmächtigten) das Haus verlässt. Dieser Punkt ist leicht zu übergehen. Schwieriger wird es dann mit der Schule, denn der muss gewährleistet sein und wenn die Schule theoretisch drauf pocht das der Schüler um 8 Uhr morgens in der Klasse zu sitzen hat, dann sind CL-Spiele (egal ob Heim oder Auswärts) gegenüber dem Jugendamt schwer vermittelbar. Aber das nur theoretisch. Praktisch findet sich mit der Schule mit Sicherheit eine Lösung. Ich weiß aus eigener Erfahrung das von den Behörden kein Problem ist wenn man nach entsprechenden Rücksprachen auch als Jugendlicher sowohl ins Ausland fährt und gleichzeitig bis nach 22 Uhr wach bleibt.
Dann muss dann nur ggf mit den Behörden vor Ort (im Ausland) korrespondiert werden, wobei ich da innerhalb der EU weniger Probleme sehe.
Zitat von Doc_Gonzo
Ich kenne den CL Rahmenterminkalendar nicht, aber die nächste CL Saison wird vermutlich etwas später als gewöhnlich starten, vermute ich mal. Von daher sprechen wir wahrscheinlich von maximal vier Spielen, von denen ja auch welche als Frühspiel terminiert werden könnten. Welche Regelung gilt denn im Ausland? Vermutlich nicht das deutsche Jugendschutzgesetzt? In Deutschland müsste sich der BVB um Ausnahmegenehmigungen bemühen.
Das können wir hier alles nur schwer beurteilen und darum ging es dem User, der gefragte hatte, auch nicht primär.
Zitat von jonsom
Das Problem ist doch, dass er laut Jugendschutz mit 15 nur bis 22 Uhr spielen darf. Insofern kann er in der Gruppenphase maximal die erste Halbzeit spielen, mal abgesehen von früher angesetzten Spielen.
Zitat von bvb46
Jo, meinte die generelle Spielberechtigung. Hatte jetzt nur ohne Quali geguckt und da waren die jüngsten Spieler eben über 16, aber mit Ödegaard und co. ist es dann eh klar.
Melden wird ihn der BVB bestimmt, also gehe ich jetzt mal von aus. Ob B-Liste möglich ist wäre dann noch die Frage, weil ja eigentlich 2 Saison ab 15 notwendig sind, die Ausnahme gilt für 16 jährige, aber wäre er ja am Anfang noch nicht. Dadurch ist das Stürmer-Back up Thema noch entspannter zu sehen als ohnehin schon, aber das ist dann wieder ein anderes Thema.
Zitat von Doc_Gonzo
Was meinst du denn? Ob er spielberechtigt für die CL wäre? Wenn ihn der BVB meldet: ja.
https://www.transfermarkt.de/uefa-champions-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/CL
https://www.transfermarkt.de/europa-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/EL
In der CL Quali haben sogar schon 15-jährige gespielt, beispielsweise Ödegaard.
Zitat von bvb46
Gibts denn auch schon gesicherte Infos wie es mit der CL aussieht?
Wurde bisher glaub ich noch nicht drüber gesprochen von den Verantwortlichen oder irgendwelchen Medien. 20. November gilt ja nur für die Bundesliga. In anderen Ligen gibts die Regel ja nicht.
Gibts denn auch schon gesicherte Infos wie es mit der CL aussieht?
Wurde bisher glaub ich noch nicht drüber gesprochen von den Verantwortlichen oder irgendwelchen Medien. 20. November gilt ja nur für die Bundesliga. In anderen Ligen gibts die Regel ja nicht.
Was meinst du denn? Ob er spielberechtigt für die CL wäre? Wenn ihn der BVB meldet: ja.
https://www.transfermarkt.de/uefa-champions-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/CL
https://www.transfermarkt.de/europa-league/juengsteaelteste/pokalwettbewerb/EL
In der CL Quali haben sogar schon 15-jährige gespielt, beispielsweise Ödegaard.
Jo, meinte die generelle Spielberechtigung. Hatte jetzt nur ohne Quali geguckt und da waren die jüngsten Spieler eben über 16, aber mit Ödegaard und co. ist es dann eh klar.
Melden wird ihn der BVB bestimmt, also gehe ich jetzt mal von aus. Ob B-Liste möglich ist wäre dann noch die Frage, weil ja eigentlich 2 Saison ab 15 notwendig sind, die Ausnahme gilt für 16 jährige, aber wäre er ja am Anfang noch nicht. Dadurch ist das Stürmer-Back up Thema noch entspannter zu sehen als ohnehin schon, aber das ist dann wieder ein anderes Thema.

Das Problem ist doch, dass er laut Jugendschutz mit 15 nur bis 22 Uhr spielen darf. Insofern kann er in der Gruppenphase maximal die erste Halbzeit spielen, mal abgesehen von früher angesetzten Spielen.
Ich kenne den CL Rahmenterminkalendar nicht, aber die nächste CL Saison wird vermutlich etwas später als gewöhnlich starten, vermute ich mal. Von daher sprechen wir wahrscheinlich von maximal vier Spielen, von denen ja auch welche als Frühspiel terminiert werden könnten. Welche Regelung gilt denn im Ausland? Vermutlich nicht das deutsche Jugendschutzgesetzt? In Deutschland müsste sich der BVB um Ausnahmegenehmigungen bemühen.
Das können wir hier alles nur schwer beurteilen und darum ging es dem User, der gefragte hatte, auch nicht primär.
Das mit der 22 Uhr Regelung gilt ja auch nur wenn der Jugendliche bis 16 Jahre ohne Erziehungsberechtigten (bzw Bevollmächtigten) das Haus verlässt. Dieser Punkt ist leicht zu übergehen. Schwieriger wird es dann mit der Schule, denn der muss gewährleistet sein und wenn die Schule theoretisch drauf pocht das der Schüler um 8 Uhr morgens in der Klasse zu sitzen hat, dann sind CL-Spiele (egal ob Heim oder Auswärts) gegenüber dem Jugendamt schwer vermittelbar. Aber das nur theoretisch. Praktisch findet sich mit der Schule mit Sicherheit eine Lösung. Ich weiß aus eigener Erfahrung das von den Behörden kein Problem ist wenn man nach entsprechenden Rücksprachen auch als Jugendlicher sowohl ins Ausland fährt und gleichzeitig bis nach 22 Uhr wach bleibt.
Dann muss dann nur ggf mit den Behörden vor Ort (im Ausland) korrespondiert werden, wobei ich da innerhalb der EU weniger Probleme sehe.
Gehen die Jungs im BVB-Internat überhaupt regulär zur Schule? Oder bekommen die Privatunterricht?
Wie dem auch sei. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Daran werden die Einsätze von Moukoko nicht scheitern...
Selbstverständlich gehen sie auf eine reguläre Schule. Privatunterricht gibt's nur bei der Sprache wenn es ausländische Talente gibt. Da wird zusätzlich gefördert.
Der BVB hat Partnerschulen mit denen ein Konzept erarbeitet wurde, um den Einklang Sport und Schule zu schaffen. Heißt: die Schule gewährt den Spielern bspw. auch unterrichtsfreie Tage, wenn die Junioren auf großen Turnieren unter der Woche weg sind.
Auch der Doku über die U17 zu entnehmen

Es gibt so etwas wie ein BVB-Internat nicht.
Hiermit ist eher gemeint, dass die Spieler in "Gastfamilien" bzw. Familienwohngruppen untergebracht sind.
Moukoko geht auf eine normale öffentliche Schule in Dortmund, die eine Partnerschule des BVB ist. Ausfallender Unterricht ist kein Problem, da dieser über Privatlehrer kompensiert wird. Natürlich nur, solange die Noten stimmen
Bisher viel auch bereit einiges an Unterricht aus (Lehrgänge, Youth-League), so das sich nun auch kaum etwa ändern wird.
09.08.2020 - 13:10 Uhr
Gerade in der Doku gesehen. Moukoko hat in der Saison 18/19 46 Tore geschossen und 3 Stück gegen Duisburg, die stehen hie bei TM noch nicht drin.
https://www.transfermarkt.de/spielbericht/index/spielbericht/3134987
Keine Ahnung wer dafür verantwortlich ist, sollte man aber vielleicht mal nachtragen!
https://www.transfermarkt.de/spielbericht/index/spielbericht/3134987
Keine Ahnung wer dafür verantwortlich ist, sollte man aber vielleicht mal nachtragen!
11.08.2020 - 15:40 Uhr
Wunderstürmer #Haaland über Wunderkind #Moukoko: „Ich will nicht zu viel Druck auf ihn ausüben, aber ich denke, ich habe in meinem Leben noch nie einen so guten 15-jährigen gesehen wie ihn.“ #bvb
https://twitter.com/kev_kraft/status/1293179023191764993?s=21
https://twitter.com/kev_kraft/status/1293179023191764993?s=21
11.08.2020 - 18:10 Uhr
Zitat von Trouble60
Wunderstürmer #Haaland über Wunderkind #Moukoko: „Ich will nicht zu viel Druck auf ihn ausüben, aber ich denke, ich habe in meinem Leben noch nie einen so guten 15-jährigen gesehen wie ihn.“ #bvb
https://twitter.com/kev_kraft/status/1293179023191764993?s=21
Wunderstürmer #Haaland über Wunderkind #Moukoko: „Ich will nicht zu viel Druck auf ihn ausüben, aber ich denke, ich habe in meinem Leben noch nie einen so guten 15-jährigen gesehen wie ihn.“ #bvb
https://twitter.com/kev_kraft/status/1293179023191764993?s=21
Interessant, da er selber mit 15 schon Profi war und andere Spieler wie Ödegaard ebenfalls.
Ich schätze Moukoko allerdings so ein, dass er sich tatsächlich nicht auf dem Hype ausruht und sich eher jemanden wie Ronaldo als Vorbild nimmt.
Sprich, er wird an sich arbeiten.
Daher ist es auch gut, dass wir so viele Leute im Kader haben, die schon recht früh Profi wurden und trotzdem auf dem Boden geblieben sind.
Moukoko ist plötzlich nicht mehr der beste Spieler im Training und muss sich wieder beweisen. Zudem kann er von Haaland lernen.
12.08.2020 - 11:07 Uhr
Moukoko hat angeblich keine Spielberechtigung für Testspiele.
https://www.ruhrnachrichten.de/bvb/der-bvb-tritt-ohne-ausnahmetalent-youssoufa-moukoko-gegen-altach-an-1545533.html
https://www.ruhrnachrichten.de/bvb/der-bvb-tritt-ohne-ausnahmetalent-youssoufa-moukoko-gegen-altach-an-1545533.html
12.08.2020 - 12:17 Uhr
Zitat von BVB 09
Interessant, da er selber mit 15 schon Profi war und andere Spieler wie Ödegaard ebenfalls.
Zitat von Trouble60
Wunderstürmer #Haaland über Wunderkind #Moukoko: „Ich will nicht zu viel Druck auf ihn ausüben, aber ich denke, ich habe in meinem Leben noch nie einen so guten 15-jährigen gesehen wie ihn.“ #bvb
https://twitter.com/kev_kraft/status/1293179023191764993?s=21
Wunderstürmer #Haaland über Wunderkind #Moukoko: „Ich will nicht zu viel Druck auf ihn ausüben, aber ich denke, ich habe in meinem Leben noch nie einen so guten 15-jährigen gesehen wie ihn.“ #bvb
https://twitter.com/kev_kraft/status/1293179023191764993?s=21
Interessant, da er selber mit 15 schon Profi war und andere Spieler wie Ödegaard ebenfalls.
Passend dazu gestern die Aussage von Goalimpact (mag der ein oder andere von euch kennen): in der Geschichte des Fußballs gab es bisher keinen 15-jährigen mit einem höheren Goalimpact.
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