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SGD vs. §9a

14.03.2013 - 09:31 Uhr
SGD vs. §9a |#381
25.10.2013 - 14:22 Uhr
...wie meinen jetzt Herr Cookie ? :angry

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"WIR SIND DOCH KEINE PUPPE IN DER LIGA, DASS WIR JEDES MAL AUF DIE FRESSE KRIEGEN !"
Peter Németh
SGD vs. §9a |#382
25.10.2013 - 15:28 Uhr
...auf der DFB HP:

http://www.dfb.de/news/de/d-2-bundesliga/dynamo-dresden-mit-sondertrikot-gegen-rassismus/48307.html

Man rückt uns schon ins bessere Licht!

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"WIR SIND DOCH KEINE PUPPE IN DER LIGA, DASS WIR JEDES MAL AUF DIE FRESSE KRIEGEN !"
Peter Németh
SGD vs. §9a |#383
25.10.2013 - 16:01 Uhr
War ironisch gemeint. Bei jeder passenden Gelegenheit wird doch von einigen Leuten darauf verwiesen wie sehr uns der DFB hassem würde und wie sehr man uns doch immer benachteiligen würde.
Heute einmal mehr hat der DFB gezeigt, dass das alles alles großer Quatsch ist.
SGD vs. §9a |#384
25.10.2013 - 16:08 Uhr
Zitat von Cookie_Monster:


Jaja der DFB unser Erzfeind, der uns immer nur ans Leder will und uns bei jeder Gelegenheit uns benachteiligt... :rolleyes



"Die haben die Hosen gestrichen voll und machen jetzt auf Schmusekurs. Es nützt aber nichts, bis zur feindlichen Übernahme weiter klagen. Herr Ritter kann sich schon langsam für das Amt des DFB-Präsidenten vorbereiten" ;)
SGD vs. §9a |#385
26.10.2013 - 21:49 Uhr
Quelleintrag
Liebes Fußballfamilienoberhaupt Wolfgang, herzlichen Glückwunsch zu deinem großartigen Erfolg. Auch wenn die Tatsache, dass du der einzige Kandidat warst, den grandiosen Sieg sicher etwas einfacher machte: Mit 100 Prozent der Stimmen wiedergewählt zu werden, dass schafft nicht jeder dahergelaufene Sportbürokrat. Dazu muss man schon ein ganz besonderer sein. Oder Volkskammerkandidat der Nationalen Front. In der DDR. Du erinnerst dich? Das Land, dessen Sportvereine komische Namen trugen. Und noch heute tragen. Den Namen "Dynamo" zum Beispiel. Ein Name, den du und deine Funktionärskollegen in den 80er Jahren westdeutschen Vereinen als untolerierbare "Gepflogenheit der DDR und des Ostblocks" verbieten ließen. Du erinnerst dich? Nein? Nicht schlimm. Mitglieder des FSC Dynamo Windrad Kassel zum Beispiel helfen dir sicher gern auf die Sprünge. Apropos Dynamo. Zu gratulieren ist dir natürlich auch noch zu einem anderen großartigen Coup. Nicht viele haben es bisher geschafft, die Fangemeinde des Dresdner Traditionsvereins mit so geringem Aufwand derart schnell zu spalten. Wenig hat es gebraucht, um aus einer geschlossenen Front für die juristische Klärung der in den DFB-Statuten verankerten verschuldensunabhängigen Haftung eine ziemlich bröckelnde zu machen. Deine Ankündigung, Dynamos sogenanntes "Vorstrafenregister" auf Null zu setzen und den umstrittenen Paragraphen 9a zu reformieren - garniert mit ein paar unverhohlenen Drohungen - haben gereicht. Ein cleverer Schachzug, Wolfgang. Denn welcher Fan, der mit Leib und Seele an seinem Verein hängt, riskiert es schon gern, in aller Öffentlichkeit auf die stinkenden Kellerleichen von jemandem zu zeigen, der bereits seit über zwanzig Jahren versucht, dem geliebten Verein das Licht auszuknipsen. Angst schlägt nun mal fast immer Logik. Zum Beispiel die, dass eine formell genullte Vorstrafenliste im realen Leben weniger wert sein wird als ein Schachterschal, sobald beim nächsten umgefallenen Mülleimer BILD und Innenminister wieder einmal den Kopf des rechtsradikalen Schlägervereins fordern. Oder die, dass noch beim DFL-Sicherheitspapier mit dem großen Druck von Medien, Öffentlichkeit und Politik auf die Fußballfamilie um Verständnis für neue Fanschikanen geworben wurde. Von den gleichen Leuten, die heute erklären, Dynamo wäre kein unbelehrbarer Wiederholungstäter mehr, wenn man einfach nur das entsprechende Formblatt aus der DFB-Akte entfernte. Oder die, dass du einen solchen Reset möglicherweise nur deshalb anbietest, weil du ganz genau weißt, dass er keinen realen Wert hat. Und welcher Fan hat schon Zeit, Geduld und Nerven, sich durch endlose 233 Seiten Parteitags-PDF zu wühlen, in denen ihr auf eurer Homepage die im angebotenen Deal versprochene "Reform der verschuldensunabhängigen Haftung" versteckt. Genau, nur wenige. Und deshalb hat eben auch kaum ein Fan registriert, dass die Änderungen in § 44 der Satzung, die darauf aufbauenden in § 7 der Rechts- und Verfahrensordnung und die ganz neu geschaffenen § 7a und b gar keine Reform sind, sondern einfach nur das gleiche rechtswidrige Kind in anderen, noch fanfeindlicheren Kleidern. Kaum jemand hat gemerkt, dass die - sicher bald als Zugeständnis an Dynamo verkaufte - Rücknahme des bayrischen "Bekrätigungsantrags" nichts anderes war, als die Absage einer Maßnahme, die ohnehin nur für "den Fall der Fälle" in Reserve gehalten wurde. Oder das die neu geschaffene und von euch als Beweis der "neuen Linie" verkaufte Möglichkeit der "Bewährung" einhergeht mit der ausdrücklichen Schaffung sogenannter "Auflagen". Auflagen, die nichts anderes sind als anders heißende Strafen. Ganz ehrlich, lieber Wolfgang, die Auflage "Zuschauerausschluss" gegenüber der Strafe "Zuschauerausschluss" als "Reform" zu verkaufen, ist in der Tat ein echter Geniestreich. Und natürlich hat auch fast niemand mitbekommen, dass ihr die Höhe der Strafe, die Vereine bei Nichteinhaltung einer Auflage zu zahlen haben, von maximal 30000 auf jetzt 250000 Euro verachtfacht habt. Oder das die Strafe "Auflage" auch zusätzlich zur Strafe "Strafe" verhängt werden kann. Das alles wird vermutlich auch keiner mehr merken. Zumindest nicht, bis man es spürt. Aber das ist dann ja künftig einzig und allein die Schuld jener Vereine, die nicht ausreichend viele Leben von siebzehnjährigen Bengaloschwenkern - tatsächlichen oder vermutlichen - mit ruinösen Schadenersatzklagen zerstören. Oder an der Omertà rütteln. Stimmts, Don Wolfgang? Mit familiären Grüßen, Seniler Zirkusaffe
von einem Facebooknutzer verfasst, zumindest die 250.000 Euro anstatt 30.000 Euro kann ich aus der Zusammenfassung des DFB-Bundestages (anmaßend?) bestätigen. Ob ein auf 0 gesetztes Vorstrafenregister dahingehend irrelevant wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Den Beitrag selbst halte ich zumindest für lesenswert. Ggf kann jmd mit juristischem Hintergrund die entsprechenden Passagen aufklären?

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SG Dynamo & VFL Borussia
SGD vs. §9a |#386
26.10.2013 - 23:11 Uhr
Eine doch recht einseitige Sicht auf die Dinge bzw. eben so interpretiert, dass es in die Klagebefürwortung passt. Es ist juristisch einigermaßen unlogisch zu behaupten, dass der DFB aus Strafen nun Auflagen machen will. Die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung wird auch bei ganz normalen Gerichten mit Auflagen versehen. Ein Teilausschluss gehört aber eindeutig zum Sanktionskatalog und also nicht zu den Auflagen.

Man kann die 9a-"Reform" durchaus kritisch sehen, aber sie geht zumindest mehr in die Richtung, wirklich erstmal Schuld festzustellen und die auch individuell, bevor man Strafen ausspricht. Das kann man fanfeindlich nennen, wie in dem zitierten Beitrag, aber hat wirklich irgendwer ernsthaft geglaubt, dass man künftig ungestraft zündeln kann. Dass ein Verstoß gegen Auflagen künftig mit bis zu 250.000 Euro bestraft werden kann, liegt in der Logik des Rechts. Sie wollen ja mit der Bewährung und den Auflagen eine Verhaltensänderung erreichen. Da müssen die Sanktionsdrohungen für einen Verstoß gegen die Auflagen natürlich in dieser Logik in der Größenordnung der eigentlichen Strafen liegen. Mir scheint das auch nicht gerade der Weisheit letzter Schluss zu sein, aber: Es war auch nichts von irgendwelchen Gegenstimmen zu den Veränderungen auf dem DFB-Bundestag zu lesen. Also haben auch die Vereinsvertreter der 1. und 2. Bundesliga wohl zugestimmt.

Und mit dem Antrag von Dynamo auf Aufhebung des Schiedsgerichtsurteils hat das Ganze gar nichts zu tun. Die Ernsthaftigkeit des DFB-Angebots an Dynamo müssen die beurteilen, die mit dem DFB gesprochen haben. Das haben ja inzwischen neben der GF auch Präsidium und AR von Dynamo. Die Dynamo-Gremien müssen letztlich entscheiden, ob sie mit der Klage oder mit dem Eingehen auf das Angebot mehr für den Verein erreichen können. Wir sind nicht die Rächer der Enterbten. Es geht nur um das Wohl des Vereins. Den 9a werden wir nach dessen "Reform" noch weniger mit der Klage kippen können als zuvor. @abbelbeebe hat einige Posts zuvor darauf verwiesen, dass uns bei einer Neuverhandlung vor dem Schiedsgericht, wenn wir beim OLG in Frankfurt zuvor erfolgreich sein sollten, wiederum zum Pokalausschluss verurteilt werden könnten mit dann unanfechtbarer Begründung, weil man eine Schuld Dynamos feststellt, indem nicht alle Maßnahmen in Bezug auf die Bannung der von den Anhängern ausgehenden Gefahren ausgeschöpft worden sind, wie es ja im Bundesgerichtsurteil schon angelegt ist.

Was aber in dem zitierten Post schlicht unlauter ist, bleibt die Darstellung, dass das Setzen auf Null bei den bisherigen Strafen bei der nächsten Verfehlung nichts wert sei. Das kann selbstverständlich niemand ausschließen, umso mehr wenn es mediales und politisches Begleitfeuer gibt, wogegen die Widerstandskraft des DFB nicht eben groß ist. Aber - und das ist die Unlauterkeit - das wäre doch im Klagefall nicht anders. Die Klage wäre doch aussichtslos, wenn es während der Prozessdauer wieder knallt. Und selbst wenn der Verein vor Gericht gewinnen sollte, wir alles andere (Strafen für die 13 Vergehen der letzten Saison) auch überstehen, wäre die Situation dieselbe: Beim nächsten Ding würde der gleiche mediale und politische Druck herrschen und der DFB nach dem eben beschlossenen Regelwerk vorgehen. Denn das werden wir nicht kippen, weil es der Verbandsautonomie unterliegt und es der Verband nach den geltenden Regeln demokratisch beschlossen hat. Ergo müssen wir in jedem Fall bei dem bleiben, was im März auf der Fanversammlung beschlossen worden ist.
SGD vs. §9a |#387
29.10.2013 - 08:43 Uhr
Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden weiß nach eigenen Angaben noch nicht, ob der Deutsche Fußball-Bund (DFB) dem Club mehr Zeit für die Entscheidung über eine Zivilklage gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokalwettbewerb 2013/14 einräumen wird.
«Wir haben vonseiten des DFB nichts Schriftliches vorzuliegen. Deswegen können wir uns noch nicht dazu äußern», sagte Dynamo-Sprecher Henry Buschmann der Nachrichtenagentur dpa.
Bisher steht wohl noch der 31ste Oktober als Entscheidungstermin.
SGD vs. §9a |#388
29.10.2013 - 09:26 Uhr
Zitat von Buddy1953:
...auf der DFB HP:

http://www.dfb.de/news/de/d-2-bundesliga/dynamo-dresden-mit-sondertrikot-gegen-rassismus/48307.html

Man rückt uns schon ins bessere Licht!


Der Bilduntertitel ist genial: "Gegen Rassismus: Dynamo Dresden"

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"Das ist mein Verein, mein Zuhause. Ich kenne jedes Gesicht, ich war heut im Krankenhaus zum Medizincheck, da haben sich die ganzen Schwestern so sehr gefreut, das ich mir gedacht habe, ich habe 100%ig die richtige Entscheidung getroffen habe. Ich kann sagen, wie glücklich ich bin, wieder zuhause zu sein."
Nuri Sahin, 11.01.2013

"Wie kann man nur hassen, dass sich Menschen lieben"
Spieler des FC St.Pauli
SGD vs. §9a |#389
29.10.2013 - 12:45 Uhr
Leider war die Kampagne weder bei der Sportschau, Sport1 und anderen Medien ein Thema :-( .
Ich denke das die Aktion und auch der Film wichtiger ist, als die Knaller die auf das Feld flogen.

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"WIR SIND DOCH KEINE PUPPE IN DER LIGA, DASS WIR JEDES MAL AUF DIE FRESSE KRIEGEN !"
Peter Németh

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Buddy1953 am 29.10.2013 um 12:46 Uhr bearbeitet
SGD vs. §9a |#390
29.10.2013 - 12:53 Uhr
Zitat von Buddy1953:
Leider war die Kampagne weder bei der Sportschau, Sport1 und anderen Medien ein Thema :-( .
Ich denke das die Aktion und auch der Film wichtiger ist, als die Knaller die auf das Feld flogen.


"Only bad news is good news"

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