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SGD vs. §9a

14.03.2013 - 09:31 Uhr
SGD vs. §9a |#251
16.10.2013 - 16:30 Uhr
Zitat von Cookie_Monster:
Zitat von Dresden1953:
Schade ist, dass es ausgerechnet DD sein muss und nicht ein anderer Verein wie Eintracht Frankfurt die ein ähnliches Strafenregister wie wir aufweisen aber offensichtlich eine Lobby haben und somit der Kelch eines Ausschlusses an ihnen vorübergegangen ist!


Hertha, Köln, Düsseldorf und Frankfurt hatten schon mal überlegt ob sie vor das Zivilgericht gehen.


Wusste ich nicht, danke für die Info.

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Auf der Bank: ?,?,?,?,?,?

3 Liga.....vieleicht sind wir dabei wenn wir die Lizenz bekommen
SGD vs. §9a |#252
16.10.2013 - 16:30 Uhr
Zitat von Dresden1953:
Super Beispiel! :ugly Nur leider wurde (um es mit deiner Sprache zu sagen) dem Bauunternehmer bescheinigt, dass er alles richtig gemacht hat. Deshalb ist der der runter gefallen ist selber schuld! ;)


Stell dir doch einfach mal die Frage wieso wir bestraft wurden trotz dieser Erkenntnis.
SGD vs. §9a |#253
16.10.2013 - 16:31 Uhr
Zitat von Porten:
Zitat von abcdefg1953:
der dfb brauch auch die 30000 € nicht.
wer so blöd ist bzw mafia und vor einer wm einem trainer einen jahrelangen millionenvertrag gibt obwohl bekannt ist das er wenn er scheitert fliegt ist nicht ganz dicht oder extraschlau und verschiebt das geld


Und wieder ein schöner Kleiner-Mann-Reflex.
Der DFB braucht die 30.000 sicher nicht, aber vielleicht die gemeinnützigen Siftungen, bei denen die Ordnungsgelder und Vertragssstrafen schließlich landen.

Vielleicht machst du dich auch mal ein bisschen schlau, von mir aus auch extraschlau, bevor du weiteren Unsinn schreibst. Das sollte der DFB nicht exklusiv haben!


versteh ich nicht
-löw sagte.. im falle eines scheiterns trete ich zurück
-dfb sagte.. vor der wm wird der vertrag verlängert mit löw

zu deutsch kommt dein arbeitnehmer mit auslaufenden vertrag zu dir und kündigt schon an wenn er seine leistung nicht bringt zu kündigen. der arbeitgeber sagt darufhin da verlängern wir aber noch mal vorher deinen vertrag.
und glaub mir..löw ist nicht schädlich. er sitzt den aus
Dieser Beitrag wurde zuletzt von abcdefg1953 am 16.10.2013 um 16:34 Uhr bearbeitet
SGD vs. §9a |#254
16.10.2013 - 16:33 Uhr
Zitat
Rechtsanwalt Dr. Jörg Heyer: „Die Erfolgsaussichten vor einem staatlichen Gericht beziffere ich mit 50:50. Verhandelt würde dort allerdings nicht Paragraph 9a der Rechts- und Verfahrensordnung. Ein Zivilgericht würde gegebenenfalls nur den Spruch des Schiedsgerichts aufheben. Damit würde der Fall zurück vor das Schiedsgericht gehen, welches erneut über das Urteil des Bundesgerichtes zu befinden hätte. Unabhängig vom weiteren Verlauf müsste Dynamo dann damit rechnen, dass der DFB in anderen noch gegen den Verein anhängenden Verfahren zu unerfreulichen Strafen greift.“


Mal zur Information. Es geht hier nicht darum den Paragraphen abzuschaffen, sondern nur darum den Schiedsspruch aufzuheben. Selbst wenn wir jetzt klagen ist der Paragraph immer noch da und die Strafe bleibt immer noch.
SGD vs. §9a |#255
16.10.2013 - 16:47 Uhr
Zitat von Cookie_Monster :
Zitat
Rechtsanwalt Dr. Jörg Heyer: „Die Erfolgsaussichten vor einem staatlichen Gericht beziffere ich mit 50:50. Verhandelt würde dort allerdings nicht Paragraph 9a der Rechts- und Verfahrensordnung. Ein Zivilgericht würde gegebenenfalls nur den Spruch des Schiedsgerichts aufheben. Damit würde der Fall zurück vor das Schiedsgericht gehen, welches erneut über das Urteil des Bundesgerichtes zu befinden hätte. Unabhängig vom weiteren Verlauf müsste Dynamo dann damit rechnen, dass der DFB in anderen noch gegen den Verein anhängenden Verfahren zu unerfreulichen Strafen greift.“


Mal zur Information. Es geht hier nicht darum den Paragraphen abzuschaffen, sondern nur darum den Schiedsspruch aufzuheben. Selbst wenn wir jetzt klagen ist der Paragraph immer noch da und die Strafe bleibt immer noch.


Und das Schiedsgericht könnte maximal wieder das Urteil des Berufungsgerichtes kippen....um also wirklich was zu gewinnen müssten wir noch durch 3! Verfahren, davon 2 mit dann blossgestellten und deshalb angepissten Verbandsfunktionären.

Den §9a könnte man nur vorm BVG kippen, wenn man das nächste Verfahren verliert.
SGD vs. §9a |#256
16.10.2013 - 16:49 Uhr
Zitat von abcdefg1953:
Zitat von Porten:
Zitat von abcdefg1953:
der dfb brauch auch die 30000 € nicht.
wer so blöd ist bzw mafia und vor einer wm einem trainer einen jahrelangen millionenvertrag gibt obwohl bekannt ist das er wenn er scheitert fliegt ist nicht ganz dicht oder extraschlau und verschiebt das geld


Und wieder ein schöner Kleiner-Mann-Reflex.
Der DFB braucht die 30.000 sicher nicht, aber vielleicht die gemeinnützigen Siftungen, bei denen die Ordnungsgelder und Vertragssstrafen schließlich landen.

Vielleicht machst du dich auch mal ein bisschen schlau, von mir aus auch extraschlau, bevor du weiteren Unsinn schreibst. Das sollte der DFB nicht exklusiv haben!


versteh ich nicht
-löw sagte.. im falle eines scheiterns trete ich zurück
-dfb sagte.. vor der wm wird der vertrag verlängert mit löw

zu deutsch kommt dein arbeitnehmer mit auslaufenden vertrag zu dir und kündigt schon an wenn er seine leistung nicht bringt zu kündigen. der arbeitgeber sagt darufhin da verlängern wir aber noch mal vorher deinen vertrag.
und glaub mir..löw ist nicht schädlich. er sitzt den aus


was du alles weißt, meine Herren! Erzähl dein halbgares Zeug doch deinem Stammtisch und laber' kein Blech über Verträge, die du nicht kennst und Verhandlungen, über die du nichts weißt. Die können Verträge machen wie sie wollen, unbenommen bleibt IMMER ein Kündigungsrecht des Arbeitnehmers; dann wird der Vertrag GEKÜNDIGT, das heißt er GILT NICHT MEHR; was bedeutet, es fließt auch kein GELD mehr. Da gibt es nichts auszusitzen. Du hast keinen blassen Dunst von irgendwas und unterstellst hier anderen, sie seien eine Mafia und betrieben eine Schattenwirtschaft. Und jemand, der so argumentiert, maßt sich ein Urteil über eine der weitreichendsten Entscheidungen der jüngeren Vereinshistorie an?

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No Smilies
SGD vs. §9a |#257
16.10.2013 - 17:15 Uhr
Zitat von Cookie_Monster:
Zitat
Rechtsanwalt Dr. Jörg Heyer: „Die Erfolgsaussichten vor einem staatlichen Gericht beziffere ich mit 50:50. Verhandelt würde dort allerdings nicht Paragraph 9a der Rechts- und Verfahrensordnung. Ein Zivilgericht würde gegebenenfalls nur den Spruch des Schiedsgerichts aufheben. Damit würde der Fall zurück vor das Schiedsgericht gehen, welches erneut über das Urteil des Bundesgerichtes zu befinden hätte. Unabhängig vom weiteren Verlauf müsste Dynamo dann damit rechnen, dass der DFB in anderen noch gegen den Verein anhängenden Verfahren zu unerfreulichen Strafen greift.“


Mal zur Information. Es geht hier nicht darum den Paragraphen abzuschaffen, sondern nur darum den Schiedsspruch aufzuheben. Selbst wenn wir jetzt klagen ist der Paragraph immer noch da und die Strafe bleibt immer noch.


Es bedarf aber nunmal letztendlich eines zivilen Richterspruchs für DD um den Spruch des Schiedsgerichts zu kassieren. Das wiederum würde alle anderen Vereine zu einem hoffentlichen Umdenken bewegen (vor allem die, die von den Strafen im Zuge vom §9a des DFB betroffen sind) um gemeinschaftlich gegen den §9a zu klagen und diesen letztendlich zu kippen. Natürlich gilt es abzuwägen, was kann ich gewinnen oder was kann ich verlieren. Verloren haben wir schon mit dem Ausschluss aus dem DFB Pokal und dem Image als Bad Guy der Liga. Gewinnen können wir indem wir unsere Reputation wieder herstellen und allen zeigen, dass der DFB hier willkürlich geurteilt hat was aber nicht richtig war. Natürlich schwebt hier das Damoklesschwert über uns welches weitere Strafen des DFB für andere noch nicht unter Strafe gestellte Vergehen nach sich zieht die uns finanziel richtig weh tun werden. Aber auch da muss dann der Nachweis erbracht werden das wir als Verein alles getan haben um dieses zu verhindern so wie nach dem Pokalausschluss. Der entscheidende Punkt wird sein, wer kann sich dieses Spiel am längsten erlauben weil es sehr teuer wird. Ich bin davon überzeugt, das sehr viele Vereine nach Dresden schauen wie das Thema ausgeht und letztendlich ihre weitere Vorgehensweise davon abhängig machen.

Klar ist auf jeden Fall, bei DD wird es nicht wirklich einen Gewinner geben egal wie man sich entscheidet was wirklich sehr schade ist........

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Auf der Bank: ?,?,?,?,?,?

3 Liga.....vieleicht sind wir dabei wenn wir die Lizenz bekommen
SGD vs. §9a |#258
16.10.2013 - 17:31 Uhr
Zitat von abcdefg1953:


versteh ich nicht
-löw sagte.. im falle eines scheiterns trete ich zurück
-dfb sagte.. vor der wm wird der vertrag verlängert mit löw

zu deutsch kommt dein arbeitnehmer mit auslaufenden vertrag zu dir und kündigt schon an wenn er seine leistung nicht bringt zu kündigen. der arbeitgeber sagt darufhin da verlängern wir aber noch mal vorher deinen vertrag.
und glaub mir..löw ist nicht schädlich. er sitzt den aus


obwohls ne Pseudo-Diskussion ist:

wenn Löw zurücktritt löst er ja automatisch seinen Vertrag auf ansonsten
würde er ja unentschuldigt fehlen, was wiederum ein Kündigungsgrund wäre.
Dein Beispiel würde nur ziehen: Wenn Sie verlängern und ihm sagen: wenn du scheiterst
entlassen wir dich! Dem ist aber nicht so...von daher kein gutes Beispiel!

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"Niedere Wesen schuften in den Minen..." HDR
SGD vs. §9a |#259
16.10.2013 - 17:32 Uhr
ich hoffe das sich die GF die Klage fallen lässt. Auch wenn DD gewinnt, kann sie nur verlieren. Die Anhänger der Klage nehmen den Untergang des medialen und des Verein DD in kauf.
SGD vs. §9a |#260
16.10.2013 - 19:20 Uhr
Zitat von Dresden1953:
Klar ist auf jeden Fall, bei DD wird es nicht wirklich einen Gewinner geben egal wie man sich entscheidet was wirklich sehr schade ist........


Womit allerdings der einfachste und kostengünstigste der wäre auf die Klage zu verzichten, auch bleiben da die Folgen überschaubar und bereits jetzt zum Großteil prognostizierbar.

Bei einer Klage könnte alles passieren und auf andere Vereine würde ich nicht hoffen, nach dem der DFB die Bestrafung abgändert hat, denn im Gegensatz zu uns können andere Vereine Namen nennen und damit fällt die Strafe geringer aus.
Du wirst kaum noch einen Verein finden der jetzt wirklich klagen würde, zumal Dynamo damals bei Hertha, Köln und Düsseldorf sich abgekapselt hat und sich einer Klage gegen den DFB entzogen hat.

Außerdem kippst du mit einer Klage den Paragraphen nicht, er würde dennoch Bestand haben und wenn der DFB jetzt schon durchblicken lässt, dass 13 Verfahren warten, dann werden die auch begründet sein und bei diesen Vorfällen fällt mir spontan nicht ein wieso Dynamo unschuldig gewesen wäre, da die Gegenstände meist bei Heimspielen fliegen.

In Summe wäre eine Klage also extrem teuer. Zu den Strafen kommen nämlich sämtliche Prozesskosten und die werden bei mehreren ausstehenden Verhandlungen dann extrem hoch sein.

Das Geld dann lieber sparen und in den Kader, oder die Jugend stecken, das ist wesentlich sinnvoller.
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