| Geburtsdatum | 28.02.1990 |
|---|---|
| Alter | 36 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,80m |
| Vertrag bis | - |
| Position | Defensives Mittelfeld |
| Fuß | rechts |
| Akt. Verein | Karriereende |
Leistungsdaten:
Keine Daten
Sebastian Rudy [Ehemaliger]
07.07.2012 - 10:08 Uhr
02.01.2020 - 09:45 Uhr
Zitat von Moritzsthd
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Zitat von Hausfrau
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Zitat von Moritzsthd
Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Zitat von Hausfrau
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören
Zitat von Pastor77
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören

Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Ich habe Deine Webseitenempfehlung zwar nicht besucht, mutmaße aber, dass Du auf Rechtschreibfehler anspielst. Wenn dem so ist, dann hast Du recht. Schon Sheldon Copper hat darauf hingewiesen, dass Rechtschreibfehler Ungeziefer anziehen. Hatte ich bisher nur nicht geglaubt.
Wenn Du noch nie vom Begriff "gehören" gehört hast, kannst Du im Duden nachsehen; analog oder: https://www.duden.de/rechtschreibung/gehoeren
Das Schöne ist, dass man im Leben nie auslernt. Weder Du noch ich, oder andere. Das macht das Leben doch so interessant!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hausfrau am 02.01.2020 um 09:47 Uhr bearbeitet
02.01.2020 - 10:01 Uhr
Zitat von Hausfrau
Ich habe Deine Webseitenempfehlung zwar nicht besucht, mutmaße aber, dass Du auf Rechtschreibfehler anspielst. Wenn dem so ist, dann hast Du recht. Schon Sheldon Copper hat darauf hingewiesen, dass Rechtschreibfehler Ungeziefer anziehen. Hatte ich bisher nur nicht geglaubt.
Wenn Du noch nie vom Begriff "gehören" gehört hast, kannst Du im Duden nachsehen; analog oder: https://www.duden.de/rechtschreibung/gehoeren
Das Schöne ist, dass man im Leben nie auslernt. Weder Du noch ich, oder andere. Das macht das Leben doch so interessant!
Zitat von Moritzsthd
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Zitat von Hausfrau
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Zitat von Moritzsthd
Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Zitat von Hausfrau
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören
Zitat von Pastor77
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören

Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Ich habe Deine Webseitenempfehlung zwar nicht besucht, mutmaße aber, dass Du auf Rechtschreibfehler anspielst. Wenn dem so ist, dann hast Du recht. Schon Sheldon Copper hat darauf hingewiesen, dass Rechtschreibfehler Ungeziefer anziehen. Hatte ich bisher nur nicht geglaubt.
Wenn Du noch nie vom Begriff "gehören" gehört hast, kannst Du im Duden nachsehen; analog oder: https://www.duden.de/rechtschreibung/gehoeren
Das Schöne ist, dass man im Leben nie auslernt. Weder Du noch ich, oder andere. Das macht das Leben doch so interessant!
Vielen Dank, dass du mir etwas beibringen konntest.
Noch ein letzter Satz: Verleihen kann man eine Sache grundsätzlich auch ohne Besitz oder Eigentum. Ein wirksamer Leihvertrag setzt schlicht nicht voraus, dass der sich Verpflichtende Eigentümer oder Besitzer ist.
02.01.2020 - 10:12 Uhr
Zitat von Moritzsthd
Vielen Dank, dass du mir etwas beibringen konntest.
Noch ein letzter Satz: Verleihen kann man eine Sache grundsätzlich auch ohne Besitz oder Eigentum. Ein wirksamer Leihvertrag setzt schlicht nicht voraus, dass der sich Verpflichtende Eigentümer oder Besitzer ist.
Zitat von Hausfrau
Ich habe Deine Webseitenempfehlung zwar nicht besucht, mutmaße aber, dass Du auf Rechtschreibfehler anspielst. Wenn dem so ist, dann hast Du recht. Schon Sheldon Copper hat darauf hingewiesen, dass Rechtschreibfehler Ungeziefer anziehen. Hatte ich bisher nur nicht geglaubt.
Wenn Du noch nie vom Begriff "gehören" gehört hast, kannst Du im Duden nachsehen; analog oder: https://www.duden.de/rechtschreibung/gehoeren
Das Schöne ist, dass man im Leben nie auslernt. Weder Du noch ich, oder andere. Das macht das Leben doch so interessant!
Zitat von Moritzsthd
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Zitat von Hausfrau
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Zitat von Moritzsthd
Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Zitat von Hausfrau
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören
Zitat von Pastor77
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören

Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Ich habe Deine Webseitenempfehlung zwar nicht besucht, mutmaße aber, dass Du auf Rechtschreibfehler anspielst. Wenn dem so ist, dann hast Du recht. Schon Sheldon Copper hat darauf hingewiesen, dass Rechtschreibfehler Ungeziefer anziehen. Hatte ich bisher nur nicht geglaubt.
Wenn Du noch nie vom Begriff "gehören" gehört hast, kannst Du im Duden nachsehen; analog oder: https://www.duden.de/rechtschreibung/gehoeren
Das Schöne ist, dass man im Leben nie auslernt. Weder Du noch ich, oder andere. Das macht das Leben doch so interessant!
Vielen Dank, dass du mir etwas beibringen konntest.
Noch ein letzter Satz: Verleihen kann man eine Sache grundsätzlich auch ohne Besitz oder Eigentum. Ein wirksamer Leihvertrag setzt schlicht nicht voraus, dass der sich Verpflichtende Eigentümer oder Besitzer ist.
Jetzt kommt einiges durcheinander. Nur der Eigentümer kann ein Ding (rechtlich Sache) verleien, ein Besitzer braucht grundsätzlich die Erlaubnis vom Eigentümer. Beispiel:
Haus:
Wem gehört das Haus? Eigentümer ist Vermieter
Wer wohnt im Haus? Besitzer ist Mieter.
02.01.2020 - 10:12 Uhr
Zitat von Moritzsthd
Vielen Dank, dass du mir etwas beibringen konntest.
Noch ein letzter Satz: Verleihen kann man eine Sache grundsätzlich auch ohne Besitz oder Eigentum. Ein wirksamer Leihvertrag setzt schlicht nicht voraus, dass der sich Verpflichtende Eigentümer oder Besitzer ist.
Zitat von Hausfrau
Ich habe Deine Webseitenempfehlung zwar nicht besucht, mutmaße aber, dass Du auf Rechtschreibfehler anspielst. Wenn dem so ist, dann hast Du recht. Schon Sheldon Copper hat darauf hingewiesen, dass Rechtschreibfehler Ungeziefer anziehen. Hatte ich bisher nur nicht geglaubt.
Wenn Du noch nie vom Begriff "gehören" gehört hast, kannst Du im Duden nachsehen; analog oder: https://www.duden.de/rechtschreibung/gehoeren
Das Schöne ist, dass man im Leben nie auslernt. Weder Du noch ich, oder andere. Das macht das Leben doch so interessant!
Zitat von Moritzsthd
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Zitat von Hausfrau
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Zitat von Moritzsthd
Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Zitat von Hausfrau
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören
Zitat von Pastor77
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören

Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Ich habe Deine Webseitenempfehlung zwar nicht besucht, mutmaße aber, dass Du auf Rechtschreibfehler anspielst. Wenn dem so ist, dann hast Du recht. Schon Sheldon Copper hat darauf hingewiesen, dass Rechtschreibfehler Ungeziefer anziehen. Hatte ich bisher nur nicht geglaubt.
Wenn Du noch nie vom Begriff "gehören" gehört hast, kannst Du im Duden nachsehen; analog oder: https://www.duden.de/rechtschreibung/gehoeren
Das Schöne ist, dass man im Leben nie auslernt. Weder Du noch ich, oder andere. Das macht das Leben doch so interessant!
Vielen Dank, dass du mir etwas beibringen konntest.
Noch ein letzter Satz: Verleihen kann man eine Sache grundsätzlich auch ohne Besitz oder Eigentum. Ein wirksamer Leihvertrag setzt schlicht nicht voraus, dass der sich Verpflichtende Eigentümer oder Besitzer ist.
Ganz ohne Sarkasmus und Spitzfindigkeiten danke ich auch Dir dafür, dass Du mich/uns an Deinem Wissen teilhaben lässt. Einen schönen Tag und ein wunderbares 2020 für Dich, Forum und unsere TSG!
02.01.2020 - 10:23 Uhr
Das Einzige, was mich an einer Verpflichtung von Rudy "stört", ist, dass wir für einen dann 30-jährigen Spieler, der uns damals ablösefrei verlassen hat, ein paar Jahre später 6 Millionen auf den Tisch legen (müssen).
Klar, wenn am Ende alles passt, dann sollte das kein Hinderungsgrund sein und dann ist diese Geschichte halt einfach so verlaufen. Und wahrscheinlich gibt es auch irgendwelche mathematisch-juristisch-steuerlichen Rechnungen, die das alles halb so wild machen.
Fühlt sich (für mich) trotzdem rein grundsätzlich komisch an, ging mir aber auch bei der Rückholaktion von Grifo schon so.
Klar, wenn am Ende alles passt, dann sollte das kein Hinderungsgrund sein und dann ist diese Geschichte halt einfach so verlaufen. Und wahrscheinlich gibt es auch irgendwelche mathematisch-juristisch-steuerlichen Rechnungen, die das alles halb so wild machen.
Fühlt sich (für mich) trotzdem rein grundsätzlich komisch an, ging mir aber auch bei der Rückholaktion von Grifo schon so.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Rorschach am 02.01.2020 um 10:26 Uhr bearbeitet
02.01.2020 - 10:39 Uhr
Zitat von Gigondas1899
Jetzt kommt einiges durcheinander. Nur der Eigentümer kann ein Ding (rechtlich Sache) verleien, ein Besitzer braucht grundsätzlich die Erlaubnis vom Eigentümer. Beispiel:
Haus:
Wem gehört das Haus? Eigentümer ist Vermieter
Wer wohnt im Haus? Besitzer ist Mieter.
Zitat von Moritzsthd
Vielen Dank, dass du mir etwas beibringen konntest.
Noch ein letzter Satz: Verleihen kann man eine Sache grundsätzlich auch ohne Besitz oder Eigentum. Ein wirksamer Leihvertrag setzt schlicht nicht voraus, dass der sich Verpflichtende Eigentümer oder Besitzer ist.
Zitat von Hausfrau
Ich habe Deine Webseitenempfehlung zwar nicht besucht, mutmaße aber, dass Du auf Rechtschreibfehler anspielst. Wenn dem so ist, dann hast Du recht. Schon Sheldon Copper hat darauf hingewiesen, dass Rechtschreibfehler Ungeziefer anziehen. Hatte ich bisher nur nicht geglaubt.
Wenn Du noch nie vom Begriff "gehören" gehört hast, kannst Du im Duden nachsehen; analog oder: https://www.duden.de/rechtschreibung/gehoeren
Das Schöne ist, dass man im Leben nie auslernt. Weder Du noch ich, oder andere. Das macht das Leben doch so interessant!
Zitat von Moritzsthd
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Zitat von Hausfrau
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Zitat von Moritzsthd
Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Zitat von Hausfrau
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören
Zitat von Pastor77
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören

Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Ich habe Deine Webseitenempfehlung zwar nicht besucht, mutmaße aber, dass Du auf Rechtschreibfehler anspielst. Wenn dem so ist, dann hast Du recht. Schon Sheldon Copper hat darauf hingewiesen, dass Rechtschreibfehler Ungeziefer anziehen. Hatte ich bisher nur nicht geglaubt.
Wenn Du noch nie vom Begriff "gehören" gehört hast, kannst Du im Duden nachsehen; analog oder: https://www.duden.de/rechtschreibung/gehoeren
Das Schöne ist, dass man im Leben nie auslernt. Weder Du noch ich, oder andere. Das macht das Leben doch so interessant!
Vielen Dank, dass du mir etwas beibringen konntest.
Noch ein letzter Satz: Verleihen kann man eine Sache grundsätzlich auch ohne Besitz oder Eigentum. Ein wirksamer Leihvertrag setzt schlicht nicht voraus, dass der sich Verpflichtende Eigentümer oder Besitzer ist.
Jetzt kommt einiges durcheinander. Nur der Eigentümer kann ein Ding (rechtlich Sache) verleien, ein Besitzer braucht grundsätzlich die Erlaubnis vom Eigentümer. Beispiel:
Haus:
Wem gehört das Haus? Eigentümer ist Vermieter
Wer wohnt im Haus? Besitzer ist Mieter.
Dabei musst du aber stets beachten, dass es einen Unterschied zwischen dem rechtlichen Können und dem rechtlichen Dürfen gibt.
Ich bleibe also dabei: Grundsätzlich muss der Verleiher weder Eigentümer, noch Besitzer der Sache sein.
02.01.2020 - 10:47 Uhr
Zitat von Moritzsthd
Dabei musst du aber stets beachten, dass es einen Unterschied zwischen dem rechtlichen Können und dem rechtlichen Dürfen gibt.
Ich bleibe also dabei: Grundsätzlich muss der Verleiher weder Eigentümer, noch Besitzer der Sache sein.
Zitat von Gigondas1899
Jetzt kommt einiges durcheinander. Nur der Eigentümer kann ein Ding (rechtlich Sache) verleien, ein Besitzer braucht grundsätzlich die Erlaubnis vom Eigentümer. Beispiel:
Haus:
Wem gehört das Haus? Eigentümer ist Vermieter
Wer wohnt im Haus? Besitzer ist Mieter.
Zitat von Moritzsthd
Vielen Dank, dass du mir etwas beibringen konntest.
Noch ein letzter Satz: Verleihen kann man eine Sache grundsätzlich auch ohne Besitz oder Eigentum. Ein wirksamer Leihvertrag setzt schlicht nicht voraus, dass der sich Verpflichtende Eigentümer oder Besitzer ist.
Zitat von Hausfrau
Ich habe Deine Webseitenempfehlung zwar nicht besucht, mutmaße aber, dass Du auf Rechtschreibfehler anspielst. Wenn dem so ist, dann hast Du recht. Schon Sheldon Copper hat darauf hingewiesen, dass Rechtschreibfehler Ungeziefer anziehen. Hatte ich bisher nur nicht geglaubt.
Wenn Du noch nie vom Begriff "gehören" gehört hast, kannst Du im Duden nachsehen; analog oder: https://www.duden.de/rechtschreibung/gehoeren
Das Schöne ist, dass man im Leben nie auslernt. Weder Du noch ich, oder andere. Das macht das Leben doch so interessant!
Zitat von Moritzsthd
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Zitat von Hausfrau
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Zitat von Moritzsthd
Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Zitat von Hausfrau
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören
Zitat von Pastor77
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören

Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Ich habe Deine Webseitenempfehlung zwar nicht besucht, mutmaße aber, dass Du auf Rechtschreibfehler anspielst. Wenn dem so ist, dann hast Du recht. Schon Sheldon Copper hat darauf hingewiesen, dass Rechtschreibfehler Ungeziefer anziehen. Hatte ich bisher nur nicht geglaubt.
Wenn Du noch nie vom Begriff "gehören" gehört hast, kannst Du im Duden nachsehen; analog oder: https://www.duden.de/rechtschreibung/gehoeren
Das Schöne ist, dass man im Leben nie auslernt. Weder Du noch ich, oder andere. Das macht das Leben doch so interessant!
Vielen Dank, dass du mir etwas beibringen konntest.
Noch ein letzter Satz: Verleihen kann man eine Sache grundsätzlich auch ohne Besitz oder Eigentum. Ein wirksamer Leihvertrag setzt schlicht nicht voraus, dass der sich Verpflichtende Eigentümer oder Besitzer ist.
Jetzt kommt einiges durcheinander. Nur der Eigentümer kann ein Ding (rechtlich Sache) verleien, ein Besitzer braucht grundsätzlich die Erlaubnis vom Eigentümer. Beispiel:
Haus:
Wem gehört das Haus? Eigentümer ist Vermieter
Wer wohnt im Haus? Besitzer ist Mieter.
Dabei musst du aber stets beachten, dass es einen Unterschied zwischen dem rechtlichen Können und dem rechtlichen Dürfen gibt.
Ich bleibe also dabei: Grundsätzlich muss der Verleiher weder Eigentümer, noch Besitzer der Sache sein.
Willst du damit sagen, dass du mein Auto deinem Kumpel verleihen kannst? Da würde ich mich dagegen wehren!
Aber zurück zum eigentlichen Thema Rudy!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Gigondas1899 am 02.01.2020 um 10:51 Uhr bearbeitet
02.01.2020 - 10:55 Uhr
Zitat von Gigondas1899
Willst du damit sagen, dass du mein Auto deinem Kumpel verleihen kannst? Da würde ich mich dagegen wehren!
Aber zurück zum eigentlichen Thema Rudy!
Zitat von Moritzsthd
Dabei musst du aber stets beachten, dass es einen Unterschied zwischen dem rechtlichen Können und dem rechtlichen Dürfen gibt.
Ich bleibe also dabei: Grundsätzlich muss der Verleiher weder Eigentümer, noch Besitzer der Sache sein.
Zitat von Gigondas1899
Jetzt kommt einiges durcheinander. Nur der Eigentümer kann ein Ding (rechtlich Sache) verleien, ein Besitzer braucht grundsätzlich die Erlaubnis vom Eigentümer. Beispiel:
Haus:
Wem gehört das Haus? Eigentümer ist Vermieter
Wer wohnt im Haus? Besitzer ist Mieter.
Zitat von Moritzsthd
Vielen Dank, dass du mir etwas beibringen konntest.
Noch ein letzter Satz: Verleihen kann man eine Sache grundsätzlich auch ohne Besitz oder Eigentum. Ein wirksamer Leihvertrag setzt schlicht nicht voraus, dass der sich Verpflichtende Eigentümer oder Besitzer ist.
Zitat von Hausfrau
Ich habe Deine Webseitenempfehlung zwar nicht besucht, mutmaße aber, dass Du auf Rechtschreibfehler anspielst. Wenn dem so ist, dann hast Du recht. Schon Sheldon Copper hat darauf hingewiesen, dass Rechtschreibfehler Ungeziefer anziehen. Hatte ich bisher nur nicht geglaubt.
Wenn Du noch nie vom Begriff "gehören" gehört hast, kannst Du im Duden nachsehen; analog oder: https://www.duden.de/rechtschreibung/gehoeren
Das Schöne ist, dass man im Leben nie auslernt. Weder Du noch ich, oder andere. Das macht das Leben doch so interessant!
Zitat von Moritzsthd
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Zitat von Hausfrau
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Zitat von Moritzsthd
Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Zitat von Hausfrau
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören
Zitat von Pastor77
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Viel sinnvoller wäre es den ein oder anderen unsachlichen und voreingenommen User zu verleihen
Man kann nur Dinge verleihen, die einem auch gehören

Da muss ich mal kurz reingrätschen.
Das ist aus juristischer Sicht blanker Schwachsinn. Eine Leihe ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden kann, nicht ausschließlich vom Eigentümer. Daher ist der Zwinkersmiley auch recht peinlich.
Wenn man keine Ahnung hat, ... und so weiter
Ja, z.B. Leerverkäufe - dass ist, meiner Meinung nach, blanker Schwachsinn!
Nun zu Deiner juristisch kompetenten Krätsche: Ich schrieb "...Dinge die einem gehören...", dass schließt Besitz und/oder Eigentum ein; meiner Meinung nach sogar für Juristen!
Also das habe ich ja noch nie gehört, dass man davon spricht, dass einem eine Sache gehört und damit lediglich Besitz meint.
Oder würdest du etwa formulieren, dass dir deine Mietwohnung gehört oder dein Leihwagen gehört? Wenn ja: Entweder rechtlich falsche Einschätzung der Lage oder aber unpräzise Formulierung.
Was du mit deinem Leerverkaufs-Beispiel meinst, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten würde ich dir gerne noch folgende Seite ans Herz legen: dasdass.de
Ich habe Deine Webseitenempfehlung zwar nicht besucht, mutmaße aber, dass Du auf Rechtschreibfehler anspielst. Wenn dem so ist, dann hast Du recht. Schon Sheldon Copper hat darauf hingewiesen, dass Rechtschreibfehler Ungeziefer anziehen. Hatte ich bisher nur nicht geglaubt.
Wenn Du noch nie vom Begriff "gehören" gehört hast, kannst Du im Duden nachsehen; analog oder: https://www.duden.de/rechtschreibung/gehoeren
Das Schöne ist, dass man im Leben nie auslernt. Weder Du noch ich, oder andere. Das macht das Leben doch so interessant!
Vielen Dank, dass du mir etwas beibringen konntest.
Noch ein letzter Satz: Verleihen kann man eine Sache grundsätzlich auch ohne Besitz oder Eigentum. Ein wirksamer Leihvertrag setzt schlicht nicht voraus, dass der sich Verpflichtende Eigentümer oder Besitzer ist.
Jetzt kommt einiges durcheinander. Nur der Eigentümer kann ein Ding (rechtlich Sache) verleien, ein Besitzer braucht grundsätzlich die Erlaubnis vom Eigentümer. Beispiel:
Haus:
Wem gehört das Haus? Eigentümer ist Vermieter
Wer wohnt im Haus? Besitzer ist Mieter.
Dabei musst du aber stets beachten, dass es einen Unterschied zwischen dem rechtlichen Können und dem rechtlichen Dürfen gibt.
Ich bleibe also dabei: Grundsätzlich muss der Verleiher weder Eigentümer, noch Besitzer der Sache sein.
Willst du damit sagen, dass du mein Auto deinem Kumpel verleihen kannst? Da würde ich mich dagegen wehren!
Aber zurück zum eigentlichen Thema Rudy!
Schuldrechtlich könnte man das, ja. Man wäre allerdings nicht dazu befugt, das auch durchzusetzen. Und wehren dürftest du dich auch!
Btt.
02.01.2020 - 11:06 Uhr
Zitat von Moritzsthd
Schuldrechtlich könnte man das, ja. Man wäre allerdings nicht dazu befugt, das auch durchzusetzen. Und wehren dürftest du dich auch!
Btt.
Schuldrechtlich könnte man das, ja. Man wäre allerdings nicht dazu befugt, das auch durchzusetzen. Und wehren dürftest du dich auch!
Btt.
Sorry, dass ich mich mal kurz einklinke:
Ich möchte Dich etwas fragen. Ich hab dazu eigentlich kein Recht, und ich kann nicht durchsetzen, dass Du mir antwortest. Obendrein könntest Du Dich wehren und mich dem Paten melden.
Trotzdem: Bist Du Jurist?
(Interessiert mich schlichtweg. Ich lerne gerne aus allen möglichen Bereichen dazu. Nur, wenn's geht, von Fachleuten.
) Ansonsten bin ich dafür, Rudy wieder endgültig heimzuholen.
02.01.2020 - 11:16 Uhr
Zitat von LillyC
Sorry, dass ich mich mal kurz einklinke:
Ich möchte Dich etwas fragen. Ich hab dazu eigentlich kein Recht, und ich kann nicht durchsetzen, dass Du mir antwortest. Obendrein könntest Du Dich wehren und mich dem Paten melden.
Trotzdem: Bist Du Jurist?
(Interessiert mich schlichtweg. Ich lerne gerne aus allen möglichen Bereichen dazu. Nur, wenn's geht, von Fachleuten.
)
Ansonsten bin ich dafür, Rudy wieder endgültig heimzuholen.
Zitat von Moritzsthd
Schuldrechtlich könnte man das, ja. Man wäre allerdings nicht dazu befugt, das auch durchzusetzen. Und wehren dürftest du dich auch!
Btt.
Schuldrechtlich könnte man das, ja. Man wäre allerdings nicht dazu befugt, das auch durchzusetzen. Und wehren dürftest du dich auch!
Btt.
Sorry, dass ich mich mal kurz einklinke:
Ich möchte Dich etwas fragen. Ich hab dazu eigentlich kein Recht, und ich kann nicht durchsetzen, dass Du mir antwortest. Obendrein könntest Du Dich wehren und mich dem Paten melden.
Trotzdem: Bist Du Jurist?
(Interessiert mich schlichtweg. Ich lerne gerne aus allen möglichen Bereichen dazu. Nur, wenn's geht, von Fachleuten.
) Ansonsten bin ich dafür, Rudy wieder endgültig heimzuholen.

Nein, befinde mich aber auf dem (langen) Weg, einer zu werden.
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