Kaderplanung 2014/15
03.02.2014 - 11:53 Uhr
28.04.2014 - 20:14 Uhr
Zitat von wenme:
Zitat von _1210_:
Ich frag mich echt wann die letzten kapieren dass man Hosiner auch 2015 theoretisch noch verkaufen könnte, weil Vereins-Option bis 2016..
Hat nicht sein alter oder neuer berater einmal gemeint, dass die option nicht wirksam wäre?!
Das hör ich zum ersten Mal. Warum sollte das so sein?
Zitat von _1210_:
Ich frag mich echt wann die letzten kapieren dass man Hosiner auch 2015 theoretisch noch verkaufen könnte, weil Vereins-Option bis 2016..
Hat nicht sein alter oder neuer berater einmal gemeint, dass die option nicht wirksam wäre?!
Das hör ich zum ersten Mal. Warum sollte das so sein?
29.04.2014 - 06:50 Uhr
Ich wäre ja dafür takko zurück zuholen, wäre nicht teuer würde sich als nr.2 hinter koch zufrieden geben - hat aber mMn das potential ihn zu verdrängen ! Dürfte defensiv stärker sein ohne gleich dilaveresk zu wirken.
Ausserdem kann sich parits dann wieder auf die fahnen heften wie toll bei uns auf den nw gebaut wird...
Ausserdem kann sich parits dann wieder auf die fahnen heften wie toll bei uns auf den nw gebaut wird...
29.04.2014 - 09:07 Uhr
Zitat von Erdbaer:
Ich wäre ja dafür takko zurück zuholen, wäre nicht teuer würde sich als nr.2 hinter koch zufrieden geben - hat aber mMn das potential ihn zu verdrängen ! Dürfte defensiv stärker sein ohne gleich dilaveresk zu wirken.
Ausserdem kann sich parits dann wieder auf die fahnen heften wie toll bei uns auf den nw gebaut wird...
Wenn du Takougnadi meinst, dann kann ich dir sagen, dass er beim LASK zwar sehr gut angefangen hat, aber seither extrem abgebaut hat. Im Herbst hatte er seinen Stammplatz eigentlich nur mehr wegen der Jugendregelung, jetzt im Frühjahr ist er erstmals nicht mehr zu 100% gesetzt, nachdem im Winter ein weiterer U21-Spieler (Blutsch) verpflichtet wurde.
Sollte dieses Jahr der Aufstieg gelingen, gehe ich sogar so weit zu behaupten, dass unsere rechte Abwehrseite auf jeden Fall eine der Positionen ist, auf der wir nachjustieren sollten, wenn wir in der Ersten Liga was reissen wollen.
An und für sich ist er aber ein sympathischer Kicker und 'nicht teuer' bzw. 'würde sich als Nr. 2 hinter Koch zufrieden geben' treffen wahrscheinlich auch zu. Keinesfalls möchte ich ihm auch das Potential absprechen, weil er zu Beginn seiner LASK-Zeit ein paar bärenstarke Spiele abgeliefert hat, aber ganz ehrlich: Es würde mich stark wundern, wenn er gegenüber Dilaver ein Upgrade darstellen würde.
Edit: Wenn Gluhakovic annähernd seinen Vorschusslorbeeren gerecht wird, dann braucht man über Tako wirklich nicht nachdenken, denn kurzfristig verdrängt er mal fix niemanden.
Ich wäre ja dafür takko zurück zuholen, wäre nicht teuer würde sich als nr.2 hinter koch zufrieden geben - hat aber mMn das potential ihn zu verdrängen ! Dürfte defensiv stärker sein ohne gleich dilaveresk zu wirken.
Ausserdem kann sich parits dann wieder auf die fahnen heften wie toll bei uns auf den nw gebaut wird...
Wenn du Takougnadi meinst, dann kann ich dir sagen, dass er beim LASK zwar sehr gut angefangen hat, aber seither extrem abgebaut hat. Im Herbst hatte er seinen Stammplatz eigentlich nur mehr wegen der Jugendregelung, jetzt im Frühjahr ist er erstmals nicht mehr zu 100% gesetzt, nachdem im Winter ein weiterer U21-Spieler (Blutsch) verpflichtet wurde.
Sollte dieses Jahr der Aufstieg gelingen, gehe ich sogar so weit zu behaupten, dass unsere rechte Abwehrseite auf jeden Fall eine der Positionen ist, auf der wir nachjustieren sollten, wenn wir in der Ersten Liga was reissen wollen.
An und für sich ist er aber ein sympathischer Kicker und 'nicht teuer' bzw. 'würde sich als Nr. 2 hinter Koch zufrieden geben' treffen wahrscheinlich auch zu. Keinesfalls möchte ich ihm auch das Potential absprechen, weil er zu Beginn seiner LASK-Zeit ein paar bärenstarke Spiele abgeliefert hat, aber ganz ehrlich: Es würde mich stark wundern, wenn er gegenüber Dilaver ein Upgrade darstellen würde.
Edit: Wenn Gluhakovic annähernd seinen Vorschusslorbeeren gerecht wird, dann braucht man über Tako wirklich nicht nachdenken, denn kurzfristig verdrängt er mal fix niemanden.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von flamer am 29.04.2014 um 09:12 Uhr bearbeitet
29.04.2014 - 11:30 Uhr
Zitat von _1210_:
Zitat von wenme:
Zitat von _1210_:
Ich frag mich echt wann die letzten kapieren dass man Hosiner auch 2015 theoretisch noch verkaufen könnte, weil Vereins-Option bis 2016..
Hat nicht sein alter oder neuer berater einmal gemeint, dass die option nicht wirksam wäre?!
Das hör ich zum ersten Mal. Warum sollte das so sein?
Ich weiß nichts zum konkreten fall, aber insgesamt sind vereinsseitige optionen arbeitsrechtlich problematisch.
Zitat von wenme:
Zitat von _1210_:
Ich frag mich echt wann die letzten kapieren dass man Hosiner auch 2015 theoretisch noch verkaufen könnte, weil Vereins-Option bis 2016..
Hat nicht sein alter oder neuer berater einmal gemeint, dass die option nicht wirksam wäre?!
Das hör ich zum ersten Mal. Warum sollte das so sein?
Ich weiß nichts zum konkreten fall, aber insgesamt sind vereinsseitige optionen arbeitsrechtlich problematisch.
29.04.2014 - 11:47 Uhr
Zitat von wenme:
Zitat von _1210_:
Zitat von wenme:
Zitat von _1210_:
Ich frag mich echt wann die letzten kapieren dass man Hosiner auch 2015 theoretisch noch verkaufen könnte, weil Vereins-Option bis 2016..
Hat nicht sein alter oder neuer berater einmal gemeint, dass die option nicht wirksam wäre?!
Das hör ich zum ersten Mal. Warum sollte das so sein?
Ich weiß nichts zum konkreten fall, aber insgesamt sind vereinsseitige optionen arbeitsrechtlich problematisch.
Na dann wäre das ja bei allen Verträgen so und Horvath im Sommer auch ablösefrei.
Zitat von _1210_:
Zitat von wenme:
Zitat von _1210_:
Ich frag mich echt wann die letzten kapieren dass man Hosiner auch 2015 theoretisch noch verkaufen könnte, weil Vereins-Option bis 2016..
Hat nicht sein alter oder neuer berater einmal gemeint, dass die option nicht wirksam wäre?!
Das hör ich zum ersten Mal. Warum sollte das so sein?
Ich weiß nichts zum konkreten fall, aber insgesamt sind vereinsseitige optionen arbeitsrechtlich problematisch.
Na dann wäre das ja bei allen Verträgen so und Horvath im Sommer auch ablösefrei.
29.04.2014 - 12:57 Uhr
Zitat von thomasl:
Zitat von wenme:
Zitat von _1210_:
Zitat von wenme:
Zitat von _1210_:
Ich frag mich echt wann die letzten kapieren dass man Hosiner auch 2015 theoretisch noch verkaufen könnte, weil Vereins-Option bis 2016..
Hat nicht sein alter oder neuer berater einmal gemeint, dass die option nicht wirksam wäre?!
Das hör ich zum ersten Mal. Warum sollte das so sein?
Ich weiß nichts zum konkreten fall, aber insgesamt sind vereinsseitige optionen arbeitsrechtlich problematisch.
Na dann wäre das ja bei allen Verträgen so und Horvath im Sommer auch ablösefrei.
Außerdem wären alle ungefähr 100 Optionen die man die letzten Jahre eingebaut UND gezogen hat genauso nichtig gewesen, waren sie aber nicht :D
Zitat von wenme:
Zitat von _1210_:
Zitat von wenme:
Zitat von _1210_:
Ich frag mich echt wann die letzten kapieren dass man Hosiner auch 2015 theoretisch noch verkaufen könnte, weil Vereins-Option bis 2016..
Hat nicht sein alter oder neuer berater einmal gemeint, dass die option nicht wirksam wäre?!
Das hör ich zum ersten Mal. Warum sollte das so sein?
Ich weiß nichts zum konkreten fall, aber insgesamt sind vereinsseitige optionen arbeitsrechtlich problematisch.
Na dann wäre das ja bei allen Verträgen so und Horvath im Sommer auch ablösefrei.
Außerdem wären alle ungefähr 100 Optionen die man die letzten Jahre eingebaut UND gezogen hat genauso nichtig gewesen, waren sie aber nicht :D
29.04.2014 - 13:12 Uhr
Schon 2007 hat Florian Müller (Rechtsabteilung von Red Bull) wie folgt zusammengefasst: "Letztlich muss festgehalten werden, dass die einseitige Verlängerungsoption sowohl gegen Art 39 ff EG als auch gegen den Grundsatz der Kündigungsfreiheit des nationalen Rechts verstößt. Beide Verstöße haben die Nichtigkeit der Klausel zur Folge."
Fraglich erscheint mir einzig, ob tatsächlich die nichtigkeit der klausel die folge ist oder nicht vielmehr die automatische verlängerung (auch wenn der verein die option nicht zieht). Wie gesagt - arbeitsrechtlich höchst problematisch und (nur) deshalb gängige praxis in österreich, weil (i) die berater und die vereine keine ahnung vom arbeitsrecht haben, und (ii) streitigkeiten selten vor dem arbeitsgericht enden.
Fraglich erscheint mir einzig, ob tatsächlich die nichtigkeit der klausel die folge ist oder nicht vielmehr die automatische verlängerung (auch wenn der verein die option nicht zieht). Wie gesagt - arbeitsrechtlich höchst problematisch und (nur) deshalb gängige praxis in österreich, weil (i) die berater und die vereine keine ahnung vom arbeitsrecht haben, und (ii) streitigkeiten selten vor dem arbeitsgericht enden.
29.04.2014 - 14:03 Uhr
Oder es genügt dass der Spieler dieser einseitigen Option beim Vertragsabschluss ausdrücklich zustimmt..
29.04.2014 - 14:08 Uhr
Das mit den Kündigungsfristen ist ja bei solchen Verträgen auch kaum schlagend. Das sind ja meist befristete Verträge ohne solche "normale" Fristen. Das ist ja auch er Grund, warum Trainer nicht einfach gekündigt werden, sondern eben beurlaubt und bezahlt, bis ihr Vertrag ausläuft oder sie eben eine Vertragsauflösung machen, wenn der Trainer bei einem anderen Klub unterschreiben will.
29.04.2014 - 14:52 Uhr
Das wird jetzt sehr technisch, deshalb nur relativ kurz:
- aus § 20 (insb Abs 4) AngG wird abgeleitet, dass die Beendigungsbestimmungen in einem Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer nicht ungünstiger sein dürfen als für den Arbeitgeber;
- inhaltlich gibt eine einseitige Option dem Verein die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu einem Stichtag zu beenden, während der Spieler für ein weiteres Jahr gebunden ist;
- genau diese Asymmetrie wirderspricht nun sehr wahrscheinlich dem oben dargestellten Grundsatz, wobei grundsätzlich 2 Rechtsfolgen denkbar erscheinen (i) der Vertrag gilt als bis zum Ende des in der Option festgelegten Termins abgeschlossen (wenn man die Vereinbarung als unzulääsiges Kündigungsrecht versteht), oder (ii) der Vertrag endet ungeachtet dessen, ob die Option gezogen wird früher (wenn man die Klausel als unzulässig ansieht);
- die Zustimmung des Spielers zum Vertrag ist unerheblich, weil das Arbeitsrecht in diesem Bereich einseitig zwingend ist, also nicht zulasten des Arbeitnehmers abbedungen werden kann.
Praktisch ist das Thema freilich wohl auch deshalb wenig relevant, weil zur Unkenntnis der Spieler(-berater) und Vereine der Umstand dazu kommt, dass (a) Spielerberater und Vereine so eng zusammenarbeiten, dass die Berufung auf die Unzulässigkeit einer Klausel einen erheblichen Vertrauensverlust ggüber dem Vermittler im gesamten Markt auslöst, und (b) der abgebende Verein bei einem anhängigen Rechtsstreit einen Transfer ohnehin mehr oder weniger verhindern kann (bzw. potentitelle neue Vereine von einer Verpflichtung absehen werden).
- aus § 20 (insb Abs 4) AngG wird abgeleitet, dass die Beendigungsbestimmungen in einem Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer nicht ungünstiger sein dürfen als für den Arbeitgeber;
- inhaltlich gibt eine einseitige Option dem Verein die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu einem Stichtag zu beenden, während der Spieler für ein weiteres Jahr gebunden ist;
- genau diese Asymmetrie wirderspricht nun sehr wahrscheinlich dem oben dargestellten Grundsatz, wobei grundsätzlich 2 Rechtsfolgen denkbar erscheinen (i) der Vertrag gilt als bis zum Ende des in der Option festgelegten Termins abgeschlossen (wenn man die Vereinbarung als unzulääsiges Kündigungsrecht versteht), oder (ii) der Vertrag endet ungeachtet dessen, ob die Option gezogen wird früher (wenn man die Klausel als unzulässig ansieht);
- die Zustimmung des Spielers zum Vertrag ist unerheblich, weil das Arbeitsrecht in diesem Bereich einseitig zwingend ist, also nicht zulasten des Arbeitnehmers abbedungen werden kann.
Praktisch ist das Thema freilich wohl auch deshalb wenig relevant, weil zur Unkenntnis der Spieler(-berater) und Vereine der Umstand dazu kommt, dass (a) Spielerberater und Vereine so eng zusammenarbeiten, dass die Berufung auf die Unzulässigkeit einer Klausel einen erheblichen Vertrauensverlust ggüber dem Vermittler im gesamten Markt auslöst, und (b) der abgebende Verein bei einem anhängigen Rechtsstreit einen Transfer ohnehin mehr oder weniger verhindern kann (bzw. potentitelle neue Vereine von einer Verpflichtung absehen werden).
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wenme am 29.04.2014 um 14:53 Uhr bearbeitet
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