Ex-Lautrer
31.07.2015 - 09:17 Uhr
18.08.2025 - 10:03 Uhr
Haben wir eigentlich eine Weiterverkaufsbeteiligung bei Ache? Ich kann mich nicht entsinnen ob da was in den Medien stand bei seinem Abgang?
18.08.2025 - 10:32 Uhr
Zitat von Gwydion
Haben wir eigentlich eine Weiterverkaufsbeteiligung bei Ache? Ich kann mich nicht entsinnen ob da was in den Medien stand bei seinem Abgang?
Bei Ausstiegsklauseln mit fester Ablöse gibt es keine Weiterbeteiligungen. Von daher wir 0,0 aus der weiteren Entwicklung von Ragner Ache. Nur beim Wechsel in der WP nach Como wäre es verhandelbar gewesen.
Haben wir eigentlich eine Weiterverkaufsbeteiligung bei Ache? Ich kann mich nicht entsinnen ob da was in den Medien stand bei seinem Abgang?
18.08.2025 - 10:51 Uhr
Zitat von FCKMitglied_16927
Zitat von Gwydion
Haben wir eigentlich eine Weiterverkaufsbeteiligung bei Ache? Ich kann mich nicht entsinnen ob da was in den Medien stand bei seinem Abgang?
Bei Ausstiegsklauseln mit fester Ablöse gibt es keine Weiterbeteiligungen. Von daher wir 0,0 aus der weiteren Entwicklung von Ragner Ache. Nur beim Wechsel in der WP nach Como wäre es verhandelbar gewesen.Haben wir eigentlich eine Weiterverkaufsbeteiligung bei Ache? Ich kann mich nicht entsinnen ob da was in den Medien stand bei seinem Abgang?
Man kann natürlich eine Weiterbeteiligung in die Klausel reinschreiben, d.h. wenn die Klausel gezogen wird, dann sichert man sich eine Beteiligung von X Prozent bei Wiedeverkauf...also ausgeschlossen ist das nicht.
Ob das hier der Fall ist, ist unklar.
Die Klausel legt ja nur fest, unter welchen Bedingungen der Verkauf stattfindet und nicht durch den aktuellen AG verhindert werden kann. Da kann alles mögliche neben Summe X festgehalten werden
19.08.2025 - 17:23 Uhr
https://www.tageblatt.lu/sport/jeff-strasser-ist-neuer-flf-nationaltrainer/
Jeff Strasser hat einen neuen Job, er übernimmt ab sofort die luxemburgische Nationalmannschaft.
Jeff Strasser hat einen neuen Job, er übernimmt ab sofort die luxemburgische Nationalmannschaft.
19.08.2025 - 17:46 Uhr
Zitat von jaybee
a target="_blank" rel="noreferrer noopener"https://www.tageblatt.lu/sport/jeff-strasser-ist-neuer-flf-nationaltrainer/
Jeff Strasser hat einen neuen Job, er übernimmt ab sofort die luxemburgische Nationalmannschaft.
a target="_blank" rel="noreferrer noopener"https://www.tageblatt.lu/sport/jeff-strasser-ist-neuer-flf-nationaltrainer/
Jeff Strasser hat einen neuen Job, er übernimmt ab sofort die luxemburgische Nationalmannschaft.
Sehr schön, toller Typ. Schon immer gewesen.
Ich wünsche ihm nur das Beste, ein Ehrenmann auf und neben dem Platz.
19.08.2025 - 18:08 Uhr
Zitat von FCKMitglied_16927
Zitat von Gwydion
Haben wir eigentlich eine Weiterverkaufsbeteiligung bei Ache? Ich kann mich nicht entsinnen ob da was in den Medien stand bei seinem Abgang?
Bei Ausstiegsklauseln mit fester Ablöse gibt es keine Weiterbeteiligungen. Von daher wir 0,0 aus der weiteren Entwicklung von Ragner Ache. Nur beim Wechsel in der WP nach Como wäre es verhandelbar gewesen.Haben wir eigentlich eine Weiterverkaufsbeteiligung bei Ache? Ich kann mich nicht entsinnen ob da was in den Medien stand bei seinem Abgang?
Schwachsinn was du da schreibst, man kann auch in AK eine weiterverkaufsbeteiligung festsetzen!!!
19.08.2025 - 18:49 Uhr
Zitat von FORZAFCK89
Schwachsinn was du da schreibst, man kann auch in AK eine weiterverkaufsbeteiligung festsetzen!!!
Zitat von FCKMitglied_16927
Zitat von Gwydion
Haben wir eigentlich eine Weiterverkaufsbeteiligung bei Ache? Ich kann mich nicht entsinnen ob da was in den Medien stand bei seinem Abgang?
Bei Ausstiegsklauseln mit fester Ablöse gibt es keine Weiterbeteiligungen. Von daher wir 0,0 aus der weiteren Entwicklung von Ragner Ache. Nur beim Wechsel in der WP nach Como wäre es verhandelbar gewesen.Haben wir eigentlich eine Weiterverkaufsbeteiligung bei Ache? Ich kann mich nicht entsinnen ob da was in den Medien stand bei seinem Abgang?
Schwachsinn was du da schreibst, man kann auch in AK eine weiterverkaufsbeteiligung festsetzen!!!
der Ton ist unnötig, aber ich verstehe auch nicht, wieso in einer AK keine Weiterverkaufsbeteiligung verankert sein kann?
Man kann doch jeden Scheizz von Matching Right bis Rückkaufklausel festschreiben, wieso sollte meine keine Klausel in die AK machen, dass die Fixsumme z.B. nur mit 10% Weiterverkaufsbeteiligung gezogen werden darf? Ne AK ist doch nur eine Unterklausel im Arbeitsvertrag.
19.08.2025 - 19:35 Uhr
Zitat von Foegli
der Ton ist unnötig, aber ich verstehe auch nicht, wieso in einer AK keine Weiterverkaufsbeteiligung verankert sein kann?
Man kann doch jeden Scheizz von Matching Right bis Rückkaufklausel festschreiben, wieso sollte meine keine Klausel in die AK machen, dass die Fixsumme z.B. nur mit 10% Weiterverkaufsbeteiligung gezogen werden darf? Ne AK ist doch nur eine Unterklausel im Arbeitsvertrag.
der Ton ist unnötig, aber ich verstehe auch nicht, wieso in einer AK keine Weiterverkaufsbeteiligung verankert sein kann?
Man kann doch jeden Scheizz von Matching Right bis Rückkaufklausel festschreiben, wieso sollte meine keine Klausel in die AK machen, dass die Fixsumme z.B. nur mit 10% Weiterverkaufsbeteiligung gezogen werden darf? Ne AK ist doch nur eine Unterklausel im Arbeitsvertrag.
Mal Laienhaft gesprochen, jemand mit Jura-Kentnissen darf mir gerne widersprechen falls es nicht stimmt.
Rein technisch gesehen ist eine Ausstiegsklausel die Summe mit der der Spieler seinen Vertrag beim alten Arbeitgeber auflösen darf. Im Normalfall zahlt sie der neue Verein, aber der Spieler zieht diese Klausel und rein theoretisch, sofern er das Geld hätte, müsste er diese auch selbst zahlen können.
Der Vertrag ist zwischen dem Spieler und dem alten Verein geschlossen worden, der neue Verein stellt zwar das Geld für die Auflösung ist aber logischer nicht in den Vertrag involviert, da er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch überhaupt nicht als "neuer Verein" in Sicht war.
Eine Klausel, die daher den neuen Arbeitgeber bei einem Weiterverkauf zu einer Beteiligung gegenüber dem alten Arbeitgeber verpflichtet dürfte daher hier drunter fallen und ungültig sein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter
Der Unterschied zu deinen Beispielen ist, dass diese nicht bereits bei Vertragsabschluss in den Vertrag geschrieben wurden, sondern erst bei potentiellen Ablöseverhandlungen zwischen allen Parteien.
19.08.2025 - 19:43 Uhr
Zitat von TFP14
Mal Laienhaft gesprochen, jemand mit Jura-Kentnissen darf mir gerne widersprechen falls es nicht stimmt.
Rein technisch gesehen ist eine Ausstiegsklausel die Summe mit der der Spieler seinen Vertrag beim alten Arbeitgeber auflösen darf. Im Normalfall zahlt sie der neue Verein, aber der Spieler zieht diese Klausel und rein theoretisch, sofern er das Geld hätte, müsste er diese auch selbst zahlen können.
Der Vertrag ist zwischen dem Spieler und dem alten Verein geschlossen worden, der neue Verein stellt zwar das Geld für die Auflösung ist aber logischer nicht in den Vertrag involviert, da er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch überhaupt nicht als "neuer Verein" in Sicht war.
Eine Klausel, die daher den neuen Arbeitgeber bei einem Weiterverkauf zu einer Beteiligung gegenüber dem alten Arbeitgeber verpflichtet dürfte daher hier drunter fallen und ungültig sein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter
Der Unterschied zu deinen Beispielen ist, dass diese nicht bereits bei Vertragsabschluss in den Vertrag geschrieben wurden, sondern erst bei potentiellen Ablöseverhandlungen zwischen allen Parteien.
Zitat von Foegli
der Ton ist unnötig, aber ich verstehe auch nicht, wieso in einer AK keine Weiterverkaufsbeteiligung verankert sein kann?
Man kann doch jeden Scheizz von Matching Right bis Rückkaufklausel festschreiben, wieso sollte meine keine Klausel in die AK machen, dass die Fixsumme z.B. nur mit 10% Weiterverkaufsbeteiligung gezogen werden darf? Ne AK ist doch nur eine Unterklausel im Arbeitsvertrag.
der Ton ist unnötig, aber ich verstehe auch nicht, wieso in einer AK keine Weiterverkaufsbeteiligung verankert sein kann?
Man kann doch jeden Scheizz von Matching Right bis Rückkaufklausel festschreiben, wieso sollte meine keine Klausel in die AK machen, dass die Fixsumme z.B. nur mit 10% Weiterverkaufsbeteiligung gezogen werden darf? Ne AK ist doch nur eine Unterklausel im Arbeitsvertrag.
Mal Laienhaft gesprochen, jemand mit Jura-Kentnissen darf mir gerne widersprechen falls es nicht stimmt.
Rein technisch gesehen ist eine Ausstiegsklausel die Summe mit der der Spieler seinen Vertrag beim alten Arbeitgeber auflösen darf. Im Normalfall zahlt sie der neue Verein, aber der Spieler zieht diese Klausel und rein theoretisch, sofern er das Geld hätte, müsste er diese auch selbst zahlen können.
Der Vertrag ist zwischen dem Spieler und dem alten Verein geschlossen worden, der neue Verein stellt zwar das Geld für die Auflösung ist aber logischer nicht in den Vertrag involviert, da er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch überhaupt nicht als "neuer Verein" in Sicht war.
Eine Klausel, die daher den neuen Arbeitgeber bei einem Weiterverkauf zu einer Beteiligung gegenüber dem alten Arbeitgeber verpflichtet dürfte daher hier drunter fallen und ungültig sein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter
Der Unterschied zu deinen Beispielen ist, dass diese nicht bereits bei Vertragsabschluss in den Vertrag geschrieben wurden, sondern erst bei potentiellen Ablöseverhandlungen zwischen allen Parteien.
Die AK löst auch kein Spieler auf, sondern ein Verein der sich mit dem Spieler einig ist zieht dann diese AK damit hat der Spieler nix zutun. Und wenn Hengen bei Vertragsunterschrift eine Feste AK verankert hat ( in dem Fall 4,5 Millionen) kann er natürlich auch eine
Weiterverkaufsbeteiligung die meisten bei 10% liegt mit einbauen.
19.08.2025 - 19:55 Uhr
Zitat von FORZAFCK89
Die AK löst auch kein Spieler auf, sondern ein Verein der sich mit dem Spieler einig ist zieht dann diese AK damit hat der Spieler nix zutun. Und wenn Hengen bei Vertragsunterschrift eine Feste AK verankert hat ( in dem Fall 4,5 Millionen) kann er natürlich auch eine
Weiterverkaufsbeteiligung die meisten bei 10% liegt mit einbauen.
Zitat von TFP14
Mal Laienhaft gesprochen, jemand mit Jura-Kentnissen darf mir gerne widersprechen falls es nicht stimmt.
Rein technisch gesehen ist eine Ausstiegsklausel die Summe mit der der Spieler seinen Vertrag beim alten Arbeitgeber auflösen darf. Im Normalfall zahlt sie der neue Verein, aber der Spieler zieht diese Klausel und rein theoretisch, sofern er das Geld hätte, müsste er diese auch selbst zahlen können.
Der Vertrag ist zwischen dem Spieler und dem alten Verein geschlossen worden, der neue Verein stellt zwar das Geld für die Auflösung ist aber logischer nicht in den Vertrag involviert, da er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch überhaupt nicht als "neuer Verein" in Sicht war.
Eine Klausel, die daher den neuen Arbeitgeber bei einem Weiterverkauf zu einer Beteiligung gegenüber dem alten Arbeitgeber verpflichtet dürfte daher hier drunter fallen und ungültig sein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter
Der Unterschied zu deinen Beispielen ist, dass diese nicht bereits bei Vertragsabschluss in den Vertrag geschrieben wurden, sondern erst bei potentiellen Ablöseverhandlungen zwischen allen Parteien.
Zitat von Foegli
der Ton ist unnötig, aber ich verstehe auch nicht, wieso in einer AK keine Weiterverkaufsbeteiligung verankert sein kann?
Man kann doch jeden Scheizz von Matching Right bis Rückkaufklausel festschreiben, wieso sollte meine keine Klausel in die AK machen, dass die Fixsumme z.B. nur mit 10% Weiterverkaufsbeteiligung gezogen werden darf? Ne AK ist doch nur eine Unterklausel im Arbeitsvertrag.
der Ton ist unnötig, aber ich verstehe auch nicht, wieso in einer AK keine Weiterverkaufsbeteiligung verankert sein kann?
Man kann doch jeden Scheizz von Matching Right bis Rückkaufklausel festschreiben, wieso sollte meine keine Klausel in die AK machen, dass die Fixsumme z.B. nur mit 10% Weiterverkaufsbeteiligung gezogen werden darf? Ne AK ist doch nur eine Unterklausel im Arbeitsvertrag.
Mal Laienhaft gesprochen, jemand mit Jura-Kentnissen darf mir gerne widersprechen falls es nicht stimmt.
Rein technisch gesehen ist eine Ausstiegsklausel die Summe mit der der Spieler seinen Vertrag beim alten Arbeitgeber auflösen darf. Im Normalfall zahlt sie der neue Verein, aber der Spieler zieht diese Klausel und rein theoretisch, sofern er das Geld hätte, müsste er diese auch selbst zahlen können.
Der Vertrag ist zwischen dem Spieler und dem alten Verein geschlossen worden, der neue Verein stellt zwar das Geld für die Auflösung ist aber logischer nicht in den Vertrag involviert, da er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch überhaupt nicht als "neuer Verein" in Sicht war.
Eine Klausel, die daher den neuen Arbeitgeber bei einem Weiterverkauf zu einer Beteiligung gegenüber dem alten Arbeitgeber verpflichtet dürfte daher hier drunter fallen und ungültig sein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter
Der Unterschied zu deinen Beispielen ist, dass diese nicht bereits bei Vertragsabschluss in den Vertrag geschrieben wurden, sondern erst bei potentiellen Ablöseverhandlungen zwischen allen Parteien.
Die AK löst auch kein Spieler auf, sondern ein Verein der sich mit dem Spieler einig ist zieht dann diese AK damit hat der Spieler nix zutun. Und wenn Hengen bei Vertragsunterschrift eine Feste AK verankert hat ( in dem Fall 4,5 Millionen) kann er natürlich auch eine
Weiterverkaufsbeteiligung die meisten bei 10% liegt mit einbauen.
Tatsächlich stimmt dies nicht, eine AK wird vom Spieler gezogen, da nur der Spieler in der Lage ist diese zu ziehen. Es ist Teil seines Vertrages. Der Verein macht dann einen Vertrag mit dem Spieler, welcher das Geld dann direkt weiter reicht an den abgebenden Verein. Das passiert in der Regel über ein Notar der als Treuhänder zwischen geschaltet ist, sodass das Geld technisch vom Spieler kommt, praktisch aber vom aufnehmenden Verein.
Ob man bei einer AK rein schreiben kann, dass nur zb. 90% der Transferrechte gezogen werden können, kann ich aber nicht beurteilen. In Spanien zb geht das nicht, da ist die AK immer über 100% der Transferrechte und damit ohne Weiterverkaufsklausel, weshalb die AKs teils im 3-stelligen Millionenbereich liegen, denn jeder Spieler hat dort eine Pflicht-AK.
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