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BVB - Finanzen

28.01.2014 - 10:06 Uhr
BVB - Finanzen |#2281
23.08.2014 - 17:57 Uhr
Zitat von stevo86
Zitat von iec

Frei-s, Danke für die Info. Eine kurze Frage habe ich zum ersten Teil dieses Absatzes in der Ad-hoc-Mitteilung:
"Den Kommanditaktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die Jungen Aktien von der Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, im eigenen Namen und für eigene Rechnung zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 EUR gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Kommanditaktionären der Gesellschaft zu einem Bezugspreis von 4,66 EUR je Aktie im Verhältnis 11:4 zum Bezug anzubieten, d.h. die Kommanditaktionäre haben das Recht, für jeweils elf bestehende Aktien vier Junge Aktien zu beziehen. Es ist nur der Bezug von einer Jungen Aktie oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt."
Interpretiere ich das richtig, dass CBSB alle Bezugsrechte übernommen hat und sie stehen somit gerade, wenn weniger als 7 Millionen Bezugsrechte von den Altaktionären in Anspruch genommen werden. (24 Millionen Bezugsrechte minus 17 Millionen garantierte Abnahme)
Aber, wenn ich das Bezugsangebot richtig verstehe, verfallen die Bezugsrechte wertlos, wenn man sie nicht wahrnimmt; d.h es heißt nicht, dass Altaktionäre für verfallene Bezugsrechte 1 Euro erhalten...
Liege ich richtig?


Die Bank als Marketmaker führt lediglich die Zuteilung der Aktien durch.. die werden sicherlich keine Garantie übernommen haben. Da das Bezugsrecht nicht gehandelt werden kann, ist es "wertlos" und wird nach 2 Wochen verfallen, sollte es nicht ausgeübt werden. Nach dieser Frist werden die stragischen Partner dann die übrigen jungen Aktien kaufen (bis max. 17 Mio. Stück).

Der eine Euro ist der Nennbetrag der Aktie und geht als Grundkapital (gezeichetes Kapital) in die Gesellschaft ein, die 3,66 (abzgl. der Provision für die Investment Bank) die darüber hinaus gehen sind Kapitalrücklage. Mit dem Bezugsrecht hat das mMn nichts zutun.

Ddie Close Brothers Seydler Bank AG führt nicht nur die Zuteilung durch, man hat alle jungen Aktien gezeichnet und für 1,- übernommen. Diese werden jetzt den Altaktionären angeboten.
Übrig gebliebene junge Aktien werden den Investoren angeboten. Sollten so viele junge Aktien nicht gezeichnet werden, dass selbst nach maximaler Bedienung der Investoren noch junge Aktien übrig bleiben (auch wenn ich dies nicht für wahrscheinlich halte), verbleiben diese dann bei der CBSB AG für 1,-. Im Normalfall würden die nicht gezeichneten Aktien verfallen.
Für den BVB bedeutet dies, das auf alle Fälle das genehmigte Kapital ausgeschöpft wird. Für die Aktien, die dem BVB im Normalfall verfallen, bekommt man nun immerhin noch 1,- in die Kasse statt nothing. Evt. reduziert der BVB damit auch die sonst enormen Kosten der Kapitalerhöhung, da man der CBSB AG auf diese Weise Aktien für 1,- verkauft, die aber sofort einen fünffachen Wert haben. Geschickt. Bezahlen wird dies indirekt der Altaktionär, da zusätzliche Aktien auf den Markt kommen, diese aber keinen gleichwertigen Erlös in die Gesellschaft einbringen.
So meine Deutung.
Puma hatte auf der Versammlung dort nichts zu suchen, da diese offiziell noch überhaupt nichts mit dem Deal zu tun haben. Wenn alle Aktien bezogen werden, bleiben Puma und SI komplett draussen. SI hatte ja wenigstens noch die Vertragsverlängerung.

•     •     •

53°35'14'' N 9°53'55'' O
BVB - Finanzen |#2282
23.08.2014 - 17:59 Uhr
Zitat von PaneM_et_CircenseS
Zitat von overthetop

Bei Puma war das wohl nicht nötig. Warum auch immer.


Puma und der BVB haben einen Ausrüstervertrag über 8 Jahre bis 2020 geschlossen. Für einen Ausrüsterkontrakt durchaus langfristiges Geschäft.


6,5Mio im Jahr, leicht unterdimensioniert. Diese KE wäre der Zeitpunkt gewesen um zu erhöhen, so wie man es mit Evonik und SI getan hat, um zu Ziegen, dass Puma genau dieser Parnter ist, der bereit ist zu Investieren.


Ich bleibe dabei, sollte da nicht noch etwas kommen bin ich von Puma enttäuscht.

Und ich erwate hier keine 20-30Mio, auch muss mir hier keiner erklären das wir nicht die PL sind, oder das Arsenal angeblich keinen Cent mehr am Merchandising verdienen würde, da Puma dieses komplette übernommen hat.
Wer glaubt das Arsenal, bei über 800,000 verkauften Trikots im Jahr, fast 3 mal so viel wie der BVB nicht mit verdient und glaubt diese Einnahmen für 30Mio/Jahr verkauft, lebt in einer Traumwelt. Und das sind NUR die Trikots.
BVB - Finanzen |#2283
23.08.2014 - 20:34 Uhr
Also ich habe mir jetzt den Wertpapierprospekt angeschaut, das beantwortet soweit meine Frage:

1. CBSB erhält für ihre Dienstleistung 100.000 EUR (S. 55)
2. CBSB scheint wirklich nur der Vermittler zu sein, denn auf S. 54 steht: "4.5. Nicht platzierte oder bezogene Junge Aktien
Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Soweit Junge Aktien nicht aufgrund des Bezugsan-gebots von Aktionären bezogen oder von den KE II-Investoren aufgrund der Verpflichtungserklärun-gen erworben werden, besteht die Möglichkeit, die Kapitalerhöhung in einem geringeren Umfang durchzuführen."
Folglich muss es für die CBSB möglich sein, die Bezugsrechte auch wieder abzugeben.
Eigentlich komisch, denn ein, zwei Absätze später steht: "In diesem Übernahmevertrag hat sich die CBSB ver-pflichtet, die Jungen Aktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 zu zeichnen und zu übernehmen und sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzu-bieten."
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das so der notwendige Weg ist, um eine Kapitalerhöhung praktisch durchzuführen...
BVB - Finanzen |#2284
23.08.2014 - 20:46 Uhr
Noch etwas Interessantes aus dem Wertpapierprospekt (S. 59): "Die der Gesellschaft entstehenden Gesamtkosten der Emission setzen sich aus der Provision bzw. den Gebühren der CBSB als Lead Manager und den übrigen mit der Emission zusammenhängenden Kos-ten, beispielsweise für die Billigung dieses Wertpapierprospekts, Rechtsberatung und die Zulassung der Jungen Aktien zum Börsenhandel, Vorfälligkeitsentschädigung usw. zusammen. Die Gesellschaft schätzt die in diesem Rahmen anfallenden Gesamtkosten auf rund TEUR 3.000. In diesem Fall würde der Gesellschaft ein Nettoemissionserlös in Höhe von etwa TEUR 111.425 zufließen."
3 Millionen Kosten für die Maßnahme finde ich irgendwie happig, wobei ich nicht weiß, was jetzt mit der Vorfälligkeistentschädigung gemeint ist.
Und im Börsendeutsch einmal die Verwendung der Einnahmen: "Die Gesellschaft beabsichtigt, den erwarteten Nettoemissionserlös in Höhe von TEUR 111.425 in ei-nem Umfang von rund TEUR 42.233 zur Rückführung von Finanzverbindlichkeiten und sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten zu verwenden. Soweit der Nettoemissionserlös diesen Betrag über-steigt, sollen die verbleibenden Mittel zur Erhöhung der finanziellen Widerstandsfähigkeit als Liqui-ditätsreserve vorgehalten werden. Als mögliche Verwendungszwecke für die Liquiditätsreserve kom-men verschiedene Investitionen ins Anlagevermögen, insbesondere zum Ausbau der Infrastruktur des Trainingsgeländes und der Geschäftsstelle sowie zur Verpflichtung weiterer Spieler für die Lizenz-spielermannschaft, in Betracht."
BVB - Finanzen |#2285
24.08.2014 - 21:23 Uhr
Habe das Wertpapierprospekt mal nach Sportfive durchsucht. Auf einen Passus, der auf eine mögliche Ausstiegsklausel hindeutet, bin ich dabei aber nicht gestoßen.
Der Vertrag wird dort so beschrieben:
"Für die Vermarktungstätigkeit erhält Sportfive eine marktübliche Provision. Die Provision erstreckt sich auch auf Einnahmen der Gesellschaft aus der zentralen Vermarktung der Fernsehrechte durch nationale und internationale Fußballverbände."

Interessant ist vielleicht auch, dass im Juni 2012 der Vertrag modifiziert wurde. Bis Ende 2018 müssen Gespräche über eine Verlängerung begonnen haben und sollte der BVB vor Ende des Vertrags absteigen, verlängert sich dieser automatisch.


Die Verpflichtungserklärung ist dort auch genauer ausgeführt:

Evonik Industries AG ..... 8.000.000 neue Aktien
Puma ..... 4.600.000 neue Aktien
SIGNAL IDUNA .... 5.000.000 neue Aktien

Bei Puma gibt es noch eine kleine Sonderregelung, deren Eintreten ich aber für unwahrscheinlich halte. Deswegen lasse ich die mal raus.

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So I tied an onion to my belt, which was the style at the time.

Dieser Beitrag wurde zuletzt von frei-s am 24.08.2014 um 21:31 Uhr bearbeitet
BVB - Finanzen |#2286
24.08.2014 - 21:38 Uhr
Zitat von uweyx
Zitat von stevo86
Zitat von iec

Frei-s, Danke für die Info. Eine kurze Frage habe ich zum ersten Teil dieses Absatzes in der Ad-hoc-Mitteilung:
"Den Kommanditaktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die Jungen Aktien von der Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, im eigenen Namen und für eigene Rechnung zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 EUR gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Kommanditaktionären der Gesellschaft zu einem Bezugspreis von 4,66 EUR je Aktie im Verhältnis 11:4 zum Bezug anzubieten, d.h. die Kommanditaktionäre haben das Recht, für jeweils elf bestehende Aktien vier Junge Aktien zu beziehen. Es ist nur der Bezug von einer Jungen Aktie oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt."
Interpretiere ich das richtig, dass CBSB alle Bezugsrechte übernommen hat und sie stehen somit gerade, wenn weniger als 7 Millionen Bezugsrechte von den Altaktionären in Anspruch genommen werden. (24 Millionen Bezugsrechte minus 17 Millionen garantierte Abnahme)
Aber, wenn ich das Bezugsangebot richtig verstehe, verfallen die Bezugsrechte wertlos, wenn man sie nicht wahrnimmt; d.h es heißt nicht, dass Altaktionäre für verfallene Bezugsrechte 1 Euro erhalten...
Liege ich richtig?


Die Bank als Marketmaker führt lediglich die Zuteilung der Aktien durch.. die werden sicherlich keine Garantie übernommen haben. Da das Bezugsrecht nicht gehandelt werden kann, ist es "wertlos" und wird nach 2 Wochen verfallen, sollte es nicht ausgeübt werden. Nach dieser Frist werden die stragischen Partner dann die übrigen jungen Aktien kaufen (bis max. 17 Mio. Stück).

Der eine Euro ist der Nennbetrag der Aktie und geht als Grundkapital (gezeichetes Kapital) in die Gesellschaft ein, die 3,66 (abzgl. der Provision für die Investment Bank) die darüber hinaus gehen sind Kapitalrücklage. Mit dem Bezugsrecht hat das mMn nichts zutun.

Ddie Close Brothers Seydler Bank AG führt nicht nur die Zuteilung durch, man hat alle jungen Aktien gezeichnet und für 1,- übernommen. Diese werden jetzt den Altaktionären angeboten.
Übrig gebliebene junge Aktien werden den Investoren angeboten. Sollten so viele junge Aktien nicht gezeichnet werden, dass selbst nach maximaler Bedienung der Investoren noch junge Aktien übrig bleiben (auch wenn ich dies nicht für wahrscheinlich halte), verbleiben diese dann bei der CBSB AG für 1,-. Im Normalfall würden die nicht gezeichneten Aktien verfallen.
Für den BVB bedeutet dies, das auf alle Fälle das genehmigte Kapital ausgeschöpft wird. Für die Aktien, die dem BVB im Normalfall verfallen, bekommt man nun immerhin noch 1,- in die Kasse statt nothing. Evt. reduziert der BVB damit auch die sonst enormen Kosten der Kapitalerhöhung, da man der CBSB AG auf diese Weise Aktien für 1,- verkauft, die aber sofort einen fünffachen Wert haben. Geschickt. Bezahlen wird dies indirekt der Altaktionär, da zusätzliche Aktien auf den Markt kommen, diese aber keinen gleichwertigen Erlös in die Gesellschaft einbringen.
So meine Deutung.

Dagegen spricht meiner Meinung nach die Extraregelung für Puma, welche im Wertpapierprospekt ausgeführt ist:
"Die Verpflichtung der Puma SE wird durch die weitere Bedingung eingeschränkt, dass sie sich lediglich auf Junge Aktien im Umfang von maximal 5% des erhöhten Grundkapitals bezieht. Dies führt dazu, dass sich die vorliegenden Verpflichtungserklärungen insgesamt auf weniger als 17.600.000 neue Aktien beziehen, wenn Bezugsrechte auf weniger als 6.855.000 Junge Aktien ausgeübt werden. Im Extremfall, wenn keiner der Aktionäre sein Bezugsrecht ausübt, umfassen die Verpflichtungserklärungen nur 17.239.210 Junge Aktien."

Sollte nämlich schon feststehen, dass das gesamte genehmigte Kapital ausgeschöpft wird, bräuchte es diese 5%-Regelung nicht.

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So I tied an onion to my belt, which was the style at the time.
BVB - Finanzen |#2287
25.08.2014 - 22:09 Uhr
Zitat von frei-s
Zitat von uweyx
Zitat von stevo86
Zitat von iec

Frei-s, Danke für die Info. Eine kurze Frage habe ich zum ersten Teil dieses Absatzes in der Ad-hoc-Mitteilung:
"Den Kommanditaktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die Jungen Aktien von der Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, im eigenen Namen und für eigene Rechnung zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 EUR gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Kommanditaktionären der Gesellschaft zu einem Bezugspreis von 4,66 EUR je Aktie im Verhältnis 11:4 zum Bezug anzubieten, d.h. die Kommanditaktionäre haben das Recht, für jeweils elf bestehende Aktien vier Junge Aktien zu beziehen. Es ist nur der Bezug von einer Jungen Aktie oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt."
Interpretiere ich das richtig, dass CBSB alle Bezugsrechte übernommen hat und sie stehen somit gerade, wenn weniger als 7 Millionen Bezugsrechte von den Altaktionären in Anspruch genommen werden. (24 Millionen Bezugsrechte minus 17 Millionen garantierte Abnahme)
Aber, wenn ich das Bezugsangebot richtig verstehe, verfallen die Bezugsrechte wertlos, wenn man sie nicht wahrnimmt; d.h es heißt nicht, dass Altaktionäre für verfallene Bezugsrechte 1 Euro erhalten...
Liege ich richtig?


Die Bank als Marketmaker führt lediglich die Zuteilung der Aktien durch.. die werden sicherlich keine Garantie übernommen haben. Da das Bezugsrecht nicht gehandelt werden kann, ist es "wertlos" und wird nach 2 Wochen verfallen, sollte es nicht ausgeübt werden. Nach dieser Frist werden die stragischen Partner dann die übrigen jungen Aktien kaufen (bis max. 17 Mio. Stück).

Der eine Euro ist der Nennbetrag der Aktie und geht als Grundkapital (gezeichetes Kapital) in die Gesellschaft ein, die 3,66 (abzgl. der Provision für die Investment Bank) die darüber hinaus gehen sind Kapitalrücklage. Mit dem Bezugsrecht hat das mMn nichts zutun.

Ddie Close Brothers Seydler Bank AG führt nicht nur die Zuteilung durch, man hat alle jungen Aktien gezeichnet und für 1,- übernommen. Diese werden jetzt den Altaktionären angeboten.
Übrig gebliebene junge Aktien werden den Investoren angeboten. Sollten so viele junge Aktien nicht gezeichnet werden, dass selbst nach maximaler Bedienung der Investoren noch junge Aktien übrig bleiben (auch wenn ich dies nicht für wahrscheinlich halte), verbleiben diese dann bei der CBSB AG für 1,-. Im Normalfall würden die nicht gezeichneten Aktien verfallen.
Für den BVB bedeutet dies, das auf alle Fälle das genehmigte Kapital ausgeschöpft wird. Für die Aktien, die dem BVB im Normalfall verfallen, bekommt man nun immerhin noch 1,- in die Kasse statt nothing. Evt. reduziert der BVB damit auch die sonst enormen Kosten der Kapitalerhöhung, da man der CBSB AG auf diese Weise Aktien für 1,- verkauft, die aber sofort einen fünffachen Wert haben. Geschickt. Bezahlen wird dies indirekt der Altaktionär, da zusätzliche Aktien auf den Markt kommen, diese aber keinen gleichwertigen Erlös in die Gesellschaft einbringen.
So meine Deutung.

Dagegen spricht meiner Meinung nach die Extraregelung für Puma, welche im Wertpapierprospekt ausgeführt ist:
"Die Verpflichtung der Puma SE wird durch die weitere Bedingung eingeschränkt, dass sie sich lediglich auf Junge Aktien im Umfang von maximal 5% des erhöhten Grundkapitals bezieht. Dies führt dazu, dass sich die vorliegenden Verpflichtungserklärungen insgesamt auf weniger als 17.600.000 neue Aktien beziehen, wenn Bezugsrechte auf weniger als 6.855.000 Junge Aktien ausgeübt werden. Im Extremfall, wenn keiner der Aktionäre sein Bezugsrecht ausübt, umfassen die Verpflichtungserklärungen nur 17.239.210 Junge Aktien."

Sollte nämlich schon feststehen, dass das gesamte genehmigte Kapital ausgeschöpft wird, bräuchte es diese 5%-Regelung nicht.

Danke, dieser Passus spricht in der Tat dafür. Das Rätsel um die komplette Übernahme durch die CBSB AG bleibt mir dann.
Interessant: Puma wird und soll durch diese Klausel also unbedingt unter 5% bleiben. Die einzige Bedeutung, die ich kenne, ist die Zuordnung des Puma-Anteils zum Streubesitz. Über 5% würden die Puma-Anteile nämlich zum Festbesitz zählen. Dies möchte man wohl verhindern.

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53°35'14'' N 9°53'55'' O
BVB - Finanzen |#2288
26.08.2014 - 08:55 Uhr
Zitat von uweyx
Zitat von frei-s
Zitat von uweyx
Zitat von stevo86
Zitat von iec

Frei-s, Danke für die Info. Eine kurze Frage habe ich zum ersten Teil dieses Absatzes in der Ad-hoc-Mitteilung:
"Den Kommanditaktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die Jungen Aktien von der Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, im eigenen Namen und für eigene Rechnung zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 EUR gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Kommanditaktionären der Gesellschaft zu einem Bezugspreis von 4,66 EUR je Aktie im Verhältnis 11:4 zum Bezug anzubieten, d.h. die Kommanditaktionäre haben das Recht, für jeweils elf bestehende Aktien vier Junge Aktien zu beziehen. Es ist nur der Bezug von einer Jungen Aktie oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt."
Interpretiere ich das richtig, dass CBSB alle Bezugsrechte übernommen hat und sie stehen somit gerade, wenn weniger als 7 Millionen Bezugsrechte von den Altaktionären in Anspruch genommen werden. (24 Millionen Bezugsrechte minus 17 Millionen garantierte Abnahme)
Aber, wenn ich das Bezugsangebot richtig verstehe, verfallen die Bezugsrechte wertlos, wenn man sie nicht wahrnimmt; d.h es heißt nicht, dass Altaktionäre für verfallene Bezugsrechte 1 Euro erhalten...
Liege ich richtig?


Die Bank als Marketmaker führt lediglich die Zuteilung der Aktien durch.. die werden sicherlich keine Garantie übernommen haben. Da das Bezugsrecht nicht gehandelt werden kann, ist es "wertlos" und wird nach 2 Wochen verfallen, sollte es nicht ausgeübt werden. Nach dieser Frist werden die stragischen Partner dann die übrigen jungen Aktien kaufen (bis max. 17 Mio. Stück).

Der eine Euro ist der Nennbetrag der Aktie und geht als Grundkapital (gezeichetes Kapital) in die Gesellschaft ein, die 3,66 (abzgl. der Provision für die Investment Bank) die darüber hinaus gehen sind Kapitalrücklage. Mit dem Bezugsrecht hat das mMn nichts zutun.

Ddie Close Brothers Seydler Bank AG führt nicht nur die Zuteilung durch, man hat alle jungen Aktien gezeichnet und für 1,- übernommen. Diese werden jetzt den Altaktionären angeboten.
Übrig gebliebene junge Aktien werden den Investoren angeboten. Sollten so viele junge Aktien nicht gezeichnet werden, dass selbst nach maximaler Bedienung der Investoren noch junge Aktien übrig bleiben (auch wenn ich dies nicht für wahrscheinlich halte), verbleiben diese dann bei der CBSB AG für 1,-. Im Normalfall würden die nicht gezeichneten Aktien verfallen.
Für den BVB bedeutet dies, das auf alle Fälle das genehmigte Kapital ausgeschöpft wird. Für die Aktien, die dem BVB im Normalfall verfallen, bekommt man nun immerhin noch 1,- in die Kasse statt nothing. Evt. reduziert der BVB damit auch die sonst enormen Kosten der Kapitalerhöhung, da man der CBSB AG auf diese Weise Aktien für 1,- verkauft, die aber sofort einen fünffachen Wert haben. Geschickt. Bezahlen wird dies indirekt der Altaktionär, da zusätzliche Aktien auf den Markt kommen, diese aber keinen gleichwertigen Erlös in die Gesellschaft einbringen.
So meine Deutung.

Dagegen spricht meiner Meinung nach die Extraregelung für Puma, welche im Wertpapierprospekt ausgeführt ist:
"Die Verpflichtung der Puma SE wird durch die weitere Bedingung eingeschränkt, dass sie sich lediglich auf Junge Aktien im Umfang von maximal 5% des erhöhten Grundkapitals bezieht. Dies führt dazu, dass sich die vorliegenden Verpflichtungserklärungen insgesamt auf weniger als 17.600.000 neue Aktien beziehen, wenn Bezugsrechte auf weniger als 6.855.000 Junge Aktien ausgeübt werden. Im Extremfall, wenn keiner der Aktionäre sein Bezugsrecht ausübt, umfassen die Verpflichtungserklärungen nur 17.239.210 Junge Aktien."

Sollte nämlich schon feststehen, dass das gesamte genehmigte Kapital ausgeschöpft wird, bräuchte es diese 5%-Regelung nicht.

Danke, dieser Passus spricht in der Tat dafür. Das Rätsel um die komplette Übernahme durch die CBSB AG bleibt mir dann.
Interessant: Puma wird und soll durch diese Klausel also unbedingt unter 5% bleiben. Die einzige Bedeutung, die ich kenne, ist die Zuordnung des Puma-Anteils zum Streubesitz. Über 5% würden die Puma-Anteile nämlich zum Festbesitz zählen. Dies möchte man wohl verhindern.


Welche Bedeutung hätte es denn, ob man einen Aktionär zum Festbesitz oder Streubesitz zählt? Veräußern könnte Puma die Anteile doch so oder so, nehme ich an? Und Sperrminoritäten oder sowas dürften ja eigentlich auch keine zentrale Rolle spielen?

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// insert random smart statement here //
BVB - Finanzen |#2289
26.08.2014 - 09:54 Uhr
Zitat von gelbschreib

Welche Bedeutung hätte es denn, ob man einen Aktionär zum Festbesitz oder Streubesitz zählt? Veräußern könnte Puma die Anteile doch so oder so, nehme ich an? Und Sperrminoritäten oder sowas dürften ja eigentlich auch keine zentrale Rolle spielen?


Ich könnte mir nur vorstellen, dass Puma dadurch nicht die gleiche Präsenz in den Medien bekommt und somit man sich nicht alle Türen für einen neuen Ausrüster zuschlägt!

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Contra: R(ed)B(ull) Leipzig, 18,99 Hoffenheim
Pro: 50+1

Fußball ist kein KINDerspiel!

Kein Zwanni für`n Steher

Danke Leonardo für 13 wundervolle Jahre!

Echte Liebe!
BVB - Finanzen |#2290
26.08.2014 - 10:27 Uhr
Zitat von gelbschreib
Zitat von uweyx
Zitat von frei-s
Zitat von uweyx
Zitat von stevo86
Zitat von iec

Frei-s, Danke für die Info. Eine kurze Frage habe ich zum ersten Teil dieses Absatzes in der Ad-hoc-Mitteilung:
"Den Kommanditaktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die Jungen Aktien von der Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, im eigenen Namen und für eigene Rechnung zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 EUR gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Kommanditaktionären der Gesellschaft zu einem Bezugspreis von 4,66 EUR je Aktie im Verhältnis 11:4 zum Bezug anzubieten, d.h. die Kommanditaktionäre haben das Recht, für jeweils elf bestehende Aktien vier Junge Aktien zu beziehen. Es ist nur der Bezug von einer Jungen Aktie oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt."
Interpretiere ich das richtig, dass CBSB alle Bezugsrechte übernommen hat und sie stehen somit gerade, wenn weniger als 7 Millionen Bezugsrechte von den Altaktionären in Anspruch genommen werden. (24 Millionen Bezugsrechte minus 17 Millionen garantierte Abnahme)
Aber, wenn ich das Bezugsangebot richtig verstehe, verfallen die Bezugsrechte wertlos, wenn man sie nicht wahrnimmt; d.h es heißt nicht, dass Altaktionäre für verfallene Bezugsrechte 1 Euro erhalten...
Liege ich richtig?


Die Bank als Marketmaker führt lediglich die Zuteilung der Aktien durch.. die werden sicherlich keine Garantie übernommen haben. Da das Bezugsrecht nicht gehandelt werden kann, ist es "wertlos" und wird nach 2 Wochen verfallen, sollte es nicht ausgeübt werden. Nach dieser Frist werden die stragischen Partner dann die übrigen jungen Aktien kaufen (bis max. 17 Mio. Stück).

Der eine Euro ist der Nennbetrag der Aktie und geht als Grundkapital (gezeichetes Kapital) in die Gesellschaft ein, die 3,66 (abzgl. der Provision für die Investment Bank) die darüber hinaus gehen sind Kapitalrücklage. Mit dem Bezugsrecht hat das mMn nichts zutun.

Ddie Close Brothers Seydler Bank AG führt nicht nur die Zuteilung durch, man hat alle jungen Aktien gezeichnet und für 1,- übernommen. Diese werden jetzt den Altaktionären angeboten.
Übrig gebliebene junge Aktien werden den Investoren angeboten. Sollten so viele junge Aktien nicht gezeichnet werden, dass selbst nach maximaler Bedienung der Investoren noch junge Aktien übrig bleiben (auch wenn ich dies nicht für wahrscheinlich halte), verbleiben diese dann bei der CBSB AG für 1,-. Im Normalfall würden die nicht gezeichneten Aktien verfallen.
Für den BVB bedeutet dies, das auf alle Fälle das genehmigte Kapital ausgeschöpft wird. Für die Aktien, die dem BVB im Normalfall verfallen, bekommt man nun immerhin noch 1,- in die Kasse statt nothing. Evt. reduziert der BVB damit auch die sonst enormen Kosten der Kapitalerhöhung, da man der CBSB AG auf diese Weise Aktien für 1,- verkauft, die aber sofort einen fünffachen Wert haben. Geschickt. Bezahlen wird dies indirekt der Altaktionär, da zusätzliche Aktien auf den Markt kommen, diese aber keinen gleichwertigen Erlös in die Gesellschaft einbringen.
So meine Deutung.

Dagegen spricht meiner Meinung nach die Extraregelung für Puma, welche im Wertpapierprospekt ausgeführt ist:
"Die Verpflichtung der Puma SE wird durch die weitere Bedingung eingeschränkt, dass sie sich lediglich auf Junge Aktien im Umfang von maximal 5% des erhöhten Grundkapitals bezieht. Dies führt dazu, dass sich die vorliegenden Verpflichtungserklärungen insgesamt auf weniger als 17.600.000 neue Aktien beziehen, wenn Bezugsrechte auf weniger als 6.855.000 Junge Aktien ausgeübt werden. Im Extremfall, wenn keiner der Aktionäre sein Bezugsrecht ausübt, umfassen die Verpflichtungserklärungen nur 17.239.210 Junge Aktien."

Sollte nämlich schon feststehen, dass das gesamte genehmigte Kapital ausgeschöpft wird, bräuchte es diese 5%-Regelung nicht.

Danke, dieser Passus spricht in der Tat dafür. Das Rätsel um die komplette Übernahme durch die CBSB AG bleibt mir dann.
Interessant: Puma wird und soll durch diese Klausel also unbedingt unter 5% bleiben. Die einzige Bedeutung, die ich kenne, ist die Zuordnung des Puma-Anteils zum Streubesitz. Über 5% würden die Puma-Anteile nämlich zum Festbesitz zählen. Dies möchte man wohl verhindern.


Welche Bedeutung hätte es denn, ob man einen Aktionär zum Festbesitz oder Streubesitz zählt? Veräußern könnte Puma die Anteile doch so oder so, nehme ich an? Und Sperrminoritäten oder sowas dürften ja eigentlich auch keine zentrale Rolle spielen?


Jetzt hoffe ich, dass mich mein Uni-Halbwissen nicht im Stich lässt.

Für Puma könnte es einen Unterschied machen in Sachen Bilanzierung der Beteiligung. Gilt eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen als Strategisches Investment (was i.d.R. über die Höhe des prozentualen Anteils festgelegt ist wobei ich mir nicht sicher bin, ob 5% + X da schon dazugehört), so muss es zwingend im Anlagevermögen bilanziert werden, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass eine solche hohe Beteiligung auf Dauer angelegt sein muss. Dies ist auch erstmal unabhängig davon, ob Puma die Anteile in einem Jahr wieder verkauft.

Bei einem sonstigen Invest werden die Anteile bei Puma im Umlaufvermögen bilanziert. Umlaufvermögen gilt generell als schnell veräußerbar und fließt in die Berechnung von Liquiditätskennzahlen ein. Eventuell könnte Puma also deshalb interessiert sein, das Investment etwas niedriger zu halten.

Wie gesagt: Die ist gefährliches HGB-Halbwissen aus Unizeiten und wenn es jemand besser weiß, bitte korrigieren!

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Impossible is just a big word thrown around by small men who find it easier to live the world they have been given than to explore the power they have to change it. Impossible is not a fact. It is an opinion. Impossible is not a declaration. It is a dare. Impossible is potential. Impossible is temporary. Impossible is nothing.
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