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Alles Gute, Stefan Kuntz!
21.05.2024 - 16:34 Uhr
14.02.2026 - 15:32 Uhr
Zitat von Mnemosyne
https://www.google.com/search?q=unschuldsvermutung&ie=UTF-8&oe=UTF-8&hl=de-de&client=safari
Lies Dir bitte die Definition durch. Es gilt nur im Strafrecht. Deine KI Zusammenfassung ist leider fehlerhaft.
Zitat von Flickenteppich
Wieso muss eigentlich jeder immer so tun, als wäre er ein Experte auf dem Gebiet, ohne überhaupt vorher mal zu prüfen, ob das gesagte überhaupt der Wahrheit entspricht?
"Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat besteht – ein Beweis ist nicht erforderlich."
- https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/verdacht-reicht-wann-der-job-auch-ohne-beweis-verloren-geht
Zitat von Magister73
"Im Privatrecht/ Vertragsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung ". Das sagt im Prinzip alles über Deine Kommentare aus.
Zivilgerichte , Arbeitsgerichte etc. gibt's Deiner Definition daher nur für Folklore...
Zitat von Mnemosyne
Könntest Du bitte erläutern, welchen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien Du siehst? Ich vermute mal, dass du die Unschuldsvermutung meinst. Die Unschuldsvermutung existiert nur im Strafrecht, explizit bedeutet sie, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld einer angeklagten Person beweisen muss, nicht diese ihre Unschuld.
Im Privatrecht / Vertragsrecht gibt es dies schlicht nicht. Das ist ein allgemeines Missverständnis, dem auch die Jungs und Mädels im Fernsehen aufsitzen. Abgesehen davon war der Ablauf, nach unserer Kenntnis aus Berichten, doch so:
- eine Whistleblowerin meldet sich beim AR
- der AR geht gewissenhaft vor und verurteilt SK nicht sofort, stattdessen werden externe Profis beauftragt, entsprechende Ermittlungen durchzuführen
- im Verlauf der Befragung von WB 1 wird der Name einer zweiten Betroffenen genannt, die Betroffene ist glaubwürdig.
- die zweite Betroffene wird befragt und hat eine sehr hohe Glaubwürdigkeit
- der Bericht wird erstattet
- als die Ermittlungen bekannt werden, melden sich 3 weitere Betroffene
- der AR berät und sieht keinen Ausweg als die Trennung. Kuntz soll aber natürlich Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Kuntz wird über die Inhalte der Vorwürfe informiert.
- Kuntz macht eine Anzeige wegen Stalkings
- der AR konfrontiert Kuntz
- Kuntz erhält 4 Termine, an denen er Stellung nehmen könnte.
- Kuntz schlägt alle Termine aus
- Kuntz beauftragt seine neuen Anwälte, einen Aufhebungsvertrag am letzten Anhörungstermin auszuhandeln
- Der Vertrag wird ausgehandelt (inklusive Sprachregelung) und unterschrieben
Das ist ein textbuchmäßiger Ablauf: Beschuldigung, professionelle externe Ermittlung, Bericht, Entscheidung, Konfrontation, Möglichkeit zur Gegenrede und Aufhebung. Hier wird mit Sicherheit kein moralisches oder rechtsstaatliches Prinzip verletzt.
Der Rest ist dann Geschichte.
Ich wäre wie gesagt sehr daran interessiert zu erfahren, wo Du hier einen Bruch von Recht oder Moral siehst, von der Bild mal abgesehen. Und auf die haben wir ja nun wirklich keinen Einfluss 😀.
Zitat von totaalvoetbal_1887
Was ich hier ein wenig herauslese, ist ein Problem, dass mir bei der ganzen Geschichte auch immer noch Bauchschmerzen bereitet. Etwas was ich nicht dem HSV als beteiligte Institution in diesem Fall anlasten möchte.
Die beiden einzigen Alternativen sollten zumindest in meinen Augen nicht sein:
Wir lassen Belästigungen am Arbeitsplatz zu oder
wir nutzen Methoden, die ein Bruch rechstaatlicher Prinzipien darstellen.
Prinzipien, deren Einhalt wir selbst M*rdern und Kindersch* und schwer in den Epstein-Akten Beschuldigten zugestehen.
Ich glaube die große Mehrheit an Menschen verurteilt Belästigungen und ist dafür, Konsequenzen für Menschen zu ziehen, die Fehlverhalten an den Tag legen.
Es gibt viele Gründe, die mir einfallen, warum man die Opfer durch Anonymität schützen sollte.
Aber es fallen mir auch einige Gründe dafür ein, warum Guantanamo nützlich für die Jagd auf Bin Laden war.
Ich bin überzeugt davon, dass man Belästigungen reduzieren und dabei Methoden einsetzen kann, die mit den Prinzipien im Einklang stehen.
Wenn der Umgang mit solchen Compliancen-Fällen systematisch so vorgesehen ist, wie der HSV in diesem Fall vorgeht, dann mache ich in dieser Situation dem HSV keine Vorwurf.
Allerdings haben wir in meinen Augen damit ein breites gesellschaftliches Problem an den Backen:
- Bruch von rechtstaatlichen Prinzipien kann nicht nur für die Umsetzung erstrebenswerter Ziele eingesetzt werden.
- Es stellt in meinen Augen einen berechtigten Kritikpunkt dar und bietet Angriffsfläche für Leute, denen man eigentlich keine Angriffsfläche bieten möchte.
- @bettertogehter hat in einem anderen Thread das Thema Transparenz angesprochen. Nicht zu wissen, wer einen anklagt, ist für mich sehr intransparent. Mein Vertrauen in Institutionen sinkt, wenn ich so etwas sehe.
Zitat von stban
Wenn Du anderen hier eine Voreingenommenheit pro Kuntz / Anti-HSV vorwirfst in dieser Angelegenheit, würde ich Deine Punkte hier mindestens mal als „parteiisch“ einordnen…
Du bezeichnest es als „ tröstlich, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.“
Das ist doch angesichts der Tatsache, daß der Aufsichtsrat in seiner ersten Stellungnahme offensiv und ohne Not die - von ihm selbst vorgeschlagene (!) - Sprachregelung des Trennungsgrundes über Bord geworfen hat, blanker Hohn, sich jetzt darüber zu freuen, daß hier „ keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind“. Die Stellungnahme selbst wiegt doch viel schwerer als ein Verweis auf etwaige Informationen aus dem HSV-Umfeld
… und das diese Sprachregelung eine glatte Lüge an alle, sowohl Mitglieder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit war, kommt hier auch zu kurz. Das ist nicht hanseatisch und entspricht sicher nicht unseren Leitlinien.
Des Weiteren sehe ich hier auch keine „ Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz“. Sondern eine Beleuchtung auch solcher Bestandteile, die in den Stellungnahmen des Vereins nicht vorkommen. Ich finde das sehr begrüßenswert, weil es beide Standpunkte braucht, um sich überhaupt - irgendwann - ein eigenes Urteil bilden zu können.
Kuntz hat den 18. Dezember genannt als das Datum, an dem zwei Aufsichtsräte auf ihn zukamen und er dachte, es ginge um seine Vertragsverlängerung. Stattdessen hätten sie ihn damit konfrontiert, daß da Vorwürfe im Raum stünden,
Kuntz hat sich nicht darüber beschwert, daß ihm keine Details genannt werden sollten, sondern daß eine Entscheidung über eine Trennung gefallen war, bevor dieses Geschehen ist. Und dieses Unverständnis ist für mich nachvollziehbar und spricht nicht für eine ehrliche Kommunikation. Was nützt es ihm, mit den Räten zu diskutieren, wenn deren Beschluß, sich zu trennen, bereits feststand ??
Wenn ( !) in den Unterlagen, die der Verein ihm zur Verfügung stellen wollte / gestellt hat, der Name der Betroffenen Mitarbeiterin sowie die Namen von vier anderen „Beteiligten“ ( es ist nach wie vor unklar, ob dieses Zeugen oder ebenfalls „Opfer“ sind ) geschwärzt waren, dann ist die Aussage seines Anwaltes absolut korrekt daß er nie mitgeteilt bekommen habe, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Das steht ein „und“, und wenn ein Bestandteil ( Name) fehlt, dann ist die Behauptung war. Isso.
Ich halte das Agieren des Aufsichtsrates in diesem Fall weiterhin für höchst problematisch. Eine Lüge als Trennungsgrund vorzuschlagen und danach von sich aus „schwerwiegende Gründe“ anzuführen, sollte an sich Neuwahlen nach sich ziehen. Das geht so nicht.
Zitat von Mnemosyne
Auf der einen Seite ist dies tröstlich, es bedeutet, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.
(..)
Die SZ ansonsten mit Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz. Zu wiederholen, der HSV habe ihm angeblich keine Rechtfertigungsmöglichkeit geben und / oder ihm den Inhalt der Vorwürfe nicht mitgeteilt, ignoriert die detaillierten Erklärungen des HSV nebst Terminnennungen und Reaktion der neuen Anwälte auf das Angebot, die Inhalte erneut darzulegen (Abgelehnt da schon bekannt). Das ist unseriös.
.
Abschließend noch ein Wort zu Kuntz Klage, man hätte ihm ja nicht einmal gesagt, wer ihn beschuldigt. Das ist natürlich eine reine Ablenkung, damit Leute, die keine Ah ung von Compliance Verfahren und Schutz von MA Rechten haben, irgendwie finden können, SK sei doch sicher ungerecht behandelt worden. Eine reine Nebelkerze, die für den Boulevard gedacht ist.
Auf der einen Seite ist dies tröstlich, es bedeutet, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.
(..)
Die SZ ansonsten mit Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz. Zu wiederholen, der HSV habe ihm angeblich keine Rechtfertigungsmöglichkeit geben und / oder ihm den Inhalt der Vorwürfe nicht mitgeteilt, ignoriert die detaillierten Erklärungen des HSV nebst Terminnennungen und Reaktion der neuen Anwälte auf das Angebot, die Inhalte erneut darzulegen (Abgelehnt da schon bekannt). Das ist unseriös.
.
Abschließend noch ein Wort zu Kuntz Klage, man hätte ihm ja nicht einmal gesagt, wer ihn beschuldigt. Das ist natürlich eine reine Ablenkung, damit Leute, die keine Ah ung von Compliance Verfahren und Schutz von MA Rechten haben, irgendwie finden können, SK sei doch sicher ungerecht behandelt worden. Eine reine Nebelkerze, die für den Boulevard gedacht ist.
Wenn Du anderen hier eine Voreingenommenheit pro Kuntz / Anti-HSV vorwirfst in dieser Angelegenheit, würde ich Deine Punkte hier mindestens mal als „parteiisch“ einordnen…
Du bezeichnest es als „ tröstlich, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.“
Das ist doch angesichts der Tatsache, daß der Aufsichtsrat in seiner ersten Stellungnahme offensiv und ohne Not die - von ihm selbst vorgeschlagene (!) - Sprachregelung des Trennungsgrundes über Bord geworfen hat, blanker Hohn, sich jetzt darüber zu freuen, daß hier „ keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind“. Die Stellungnahme selbst wiegt doch viel schwerer als ein Verweis auf etwaige Informationen aus dem HSV-Umfeld
… und das diese Sprachregelung eine glatte Lüge an alle, sowohl Mitglieder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit war, kommt hier auch zu kurz. Das ist nicht hanseatisch und entspricht sicher nicht unseren Leitlinien.
Des Weiteren sehe ich hier auch keine „ Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz“. Sondern eine Beleuchtung auch solcher Bestandteile, die in den Stellungnahmen des Vereins nicht vorkommen. Ich finde das sehr begrüßenswert, weil es beide Standpunkte braucht, um sich überhaupt - irgendwann - ein eigenes Urteil bilden zu können.
Kuntz hat den 18. Dezember genannt als das Datum, an dem zwei Aufsichtsräte auf ihn zukamen und er dachte, es ginge um seine Vertragsverlängerung. Stattdessen hätten sie ihn damit konfrontiert, daß da Vorwürfe im Raum stünden,
Kuntz hat sich nicht darüber beschwert, daß ihm keine Details genannt werden sollten, sondern daß eine Entscheidung über eine Trennung gefallen war, bevor dieses Geschehen ist. Und dieses Unverständnis ist für mich nachvollziehbar und spricht nicht für eine ehrliche Kommunikation. Was nützt es ihm, mit den Räten zu diskutieren, wenn deren Beschluß, sich zu trennen, bereits feststand ??
Wenn ( !) in den Unterlagen, die der Verein ihm zur Verfügung stellen wollte / gestellt hat, der Name der Betroffenen Mitarbeiterin sowie die Namen von vier anderen „Beteiligten“ ( es ist nach wie vor unklar, ob dieses Zeugen oder ebenfalls „Opfer“ sind ) geschwärzt waren, dann ist die Aussage seines Anwaltes absolut korrekt daß er nie mitgeteilt bekommen habe, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Das steht ein „und“, und wenn ein Bestandteil ( Name) fehlt, dann ist die Behauptung war. Isso.
Ich halte das Agieren des Aufsichtsrates in diesem Fall weiterhin für höchst problematisch. Eine Lüge als Trennungsgrund vorzuschlagen und danach von sich aus „schwerwiegende Gründe“ anzuführen, sollte an sich Neuwahlen nach sich ziehen. Das geht so nicht.
Was ich hier ein wenig herauslese, ist ein Problem, dass mir bei der ganzen Geschichte auch immer noch Bauchschmerzen bereitet. Etwas was ich nicht dem HSV als beteiligte Institution in diesem Fall anlasten möchte.
Die beiden einzigen Alternativen sollten zumindest in meinen Augen nicht sein:
Wir lassen Belästigungen am Arbeitsplatz zu oder
wir nutzen Methoden, die ein Bruch rechstaatlicher Prinzipien darstellen.
Prinzipien, deren Einhalt wir selbst M*rdern und Kindersch* und schwer in den Epstein-Akten Beschuldigten zugestehen.
Ich glaube die große Mehrheit an Menschen verurteilt Belästigungen und ist dafür, Konsequenzen für Menschen zu ziehen, die Fehlverhalten an den Tag legen.
Es gibt viele Gründe, die mir einfallen, warum man die Opfer durch Anonymität schützen sollte.
Aber es fallen mir auch einige Gründe dafür ein, warum Guantanamo nützlich für die Jagd auf Bin Laden war.
Ich bin überzeugt davon, dass man Belästigungen reduzieren und dabei Methoden einsetzen kann, die mit den Prinzipien im Einklang stehen.
Wenn der Umgang mit solchen Compliancen-Fällen systematisch so vorgesehen ist, wie der HSV in diesem Fall vorgeht, dann mache ich in dieser Situation dem HSV keine Vorwurf.
Allerdings haben wir in meinen Augen damit ein breites gesellschaftliches Problem an den Backen:
- Bruch von rechtstaatlichen Prinzipien kann nicht nur für die Umsetzung erstrebenswerter Ziele eingesetzt werden.
- Es stellt in meinen Augen einen berechtigten Kritikpunkt dar und bietet Angriffsfläche für Leute, denen man eigentlich keine Angriffsfläche bieten möchte.
- @bettertogehter hat in einem anderen Thread das Thema Transparenz angesprochen. Nicht zu wissen, wer einen anklagt, ist für mich sehr intransparent. Mein Vertrauen in Institutionen sinkt, wenn ich so etwas sehe.
Könntest Du bitte erläutern, welchen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien Du siehst? Ich vermute mal, dass du die Unschuldsvermutung meinst. Die Unschuldsvermutung existiert nur im Strafrecht, explizit bedeutet sie, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld einer angeklagten Person beweisen muss, nicht diese ihre Unschuld.
Im Privatrecht / Vertragsrecht gibt es dies schlicht nicht. Das ist ein allgemeines Missverständnis, dem auch die Jungs und Mädels im Fernsehen aufsitzen. Abgesehen davon war der Ablauf, nach unserer Kenntnis aus Berichten, doch so:
- eine Whistleblowerin meldet sich beim AR
- der AR geht gewissenhaft vor und verurteilt SK nicht sofort, stattdessen werden externe Profis beauftragt, entsprechende Ermittlungen durchzuführen
- im Verlauf der Befragung von WB 1 wird der Name einer zweiten Betroffenen genannt, die Betroffene ist glaubwürdig.
- die zweite Betroffene wird befragt und hat eine sehr hohe Glaubwürdigkeit
- der Bericht wird erstattet
- als die Ermittlungen bekannt werden, melden sich 3 weitere Betroffene
- der AR berät und sieht keinen Ausweg als die Trennung. Kuntz soll aber natürlich Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Kuntz wird über die Inhalte der Vorwürfe informiert.
- Kuntz macht eine Anzeige wegen Stalkings
- der AR konfrontiert Kuntz
- Kuntz erhält 4 Termine, an denen er Stellung nehmen könnte.
- Kuntz schlägt alle Termine aus
- Kuntz beauftragt seine neuen Anwälte, einen Aufhebungsvertrag am letzten Anhörungstermin auszuhandeln
- Der Vertrag wird ausgehandelt (inklusive Sprachregelung) und unterschrieben
Das ist ein textbuchmäßiger Ablauf: Beschuldigung, professionelle externe Ermittlung, Bericht, Entscheidung, Konfrontation, Möglichkeit zur Gegenrede und Aufhebung. Hier wird mit Sicherheit kein moralisches oder rechtsstaatliches Prinzip verletzt.
Der Rest ist dann Geschichte.
Ich wäre wie gesagt sehr daran interessiert zu erfahren, wo Du hier einen Bruch von Recht oder Moral siehst, von der Bild mal abgesehen. Und auf die haben wir ja nun wirklich keinen Einfluss 😀.
"Im Privatrecht/ Vertragsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung ". Das sagt im Prinzip alles über Deine Kommentare aus.
Zivilgerichte , Arbeitsgerichte etc. gibt's Deiner Definition daher nur für Folklore...
Wieso muss eigentlich jeder immer so tun, als wäre er ein Experte auf dem Gebiet, ohne überhaupt vorher mal zu prüfen, ob das gesagte überhaupt der Wahrheit entspricht?
"Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat besteht – ein Beweis ist nicht erforderlich."
- https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/verdacht-reicht-wann-der-job-auch-ohne-beweis-verloren-geht
https://www.google.com/search?q=unschuldsvermutung&ie=UTF-8&oe=UTF-8&hl=de-de&client=safari
Lies Dir bitte die Definition durch. Es gilt nur im Strafrecht. Deine KI Zusammenfassung ist leider fehlerhaft.
Ist da ein Widerspruch zu dem von mir zitierten Absatz? Schließlich steht dort, dass die Unschuldsvermutung nicht im Arbeitsrecht gilt. Als Quelle wird die DPA angegeben, die meines Wissens nach jetzt auch nicht unter Verdacht steht, Fake News oder KI Artikel zu verbreiten.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Flickenteppich am 14.02.2026 um 15:34 Uhr bearbeitet
14.02.2026 - 15:46 Uhr
Zitat von Flickenteppich
Das war erstens absolut nicht die von dir gegebene Prämisse, denn du hattest behauptet das auch im Arbeitsrecht generell die Unschuldsvermutung gilt und ist zweitens im Fall HSV-Kuntz bereits von einer unabhängigen Anwaltskanzlei bewertet und bestätigt worden.
Zitat von Magister73
Du solltest das nochmals richtig durchlesen bevor Du es als Fakt hierhin stellst. Aus Deinem verlinkten Artikel geht klar hervor das der Verdacht auch entsprechend untermauert sein muss was im zitierten Fall relativ eindeutig nachvollziehbar ist.
Zitat von Flickenteppich
Wieso muss eigentlich jeder immer so tun, als wäre er ein Experte auf dem Gebiet, ohne überhaupt vorher mal zu prüfen, ob das gesagte überhaupt der Wahrheit entspricht?
"Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat besteht – ein Beweis ist nicht erforderlich."
- https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/verdacht-reicht-wann-der-job-auch-ohne-beweis-verloren-geht
Zitat von Magister73
"Im Privatrecht/ Vertragsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung ". Das sagt im Prinzip alles über Deine Kommentare aus.
Zivilgerichte , Arbeitsgerichte etc. gibt's Deiner Definition daher nur für Folklore...
Zitat von Mnemosyne
Könntest Du bitte erläutern, welchen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien Du siehst? Ich vermute mal, dass du die Unschuldsvermutung meinst. Die Unschuldsvermutung existiert nur im Strafrecht, explizit bedeutet sie, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld einer angeklagten Person beweisen muss, nicht diese ihre Unschuld.
Im Privatrecht / Vertragsrecht gibt es dies schlicht nicht. Das ist ein allgemeines Missverständnis, dem auch die Jungs und Mädels im Fernsehen aufsitzen. Abgesehen davon war der Ablauf, nach unserer Kenntnis aus Berichten, doch so:
- eine Whistleblowerin meldet sich beim AR
- der AR geht gewissenhaft vor und verurteilt SK nicht sofort, stattdessen werden externe Profis beauftragt, entsprechende Ermittlungen durchzuführen
- im Verlauf der Befragung von WB 1 wird der Name einer zweiten Betroffenen genannt, die Betroffene ist glaubwürdig.
- die zweite Betroffene wird befragt und hat eine sehr hohe Glaubwürdigkeit
- der Bericht wird erstattet
- als die Ermittlungen bekannt werden, melden sich 3 weitere Betroffene
- der AR berät und sieht keinen Ausweg als die Trennung. Kuntz soll aber natürlich Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Kuntz wird über die Inhalte der Vorwürfe informiert.
- Kuntz macht eine Anzeige wegen Stalkings
- der AR konfrontiert Kuntz
- Kuntz erhält 4 Termine, an denen er Stellung nehmen könnte.
- Kuntz schlägt alle Termine aus
- Kuntz beauftragt seine neuen Anwälte, einen Aufhebungsvertrag am letzten Anhörungstermin auszuhandeln
- Der Vertrag wird ausgehandelt (inklusive Sprachregelung) und unterschrieben
Das ist ein textbuchmäßiger Ablauf: Beschuldigung, professionelle externe Ermittlung, Bericht, Entscheidung, Konfrontation, Möglichkeit zur Gegenrede und Aufhebung. Hier wird mit Sicherheit kein moralisches oder rechtsstaatliches Prinzip verletzt.
Der Rest ist dann Geschichte.
Ich wäre wie gesagt sehr daran interessiert zu erfahren, wo Du hier einen Bruch von Recht oder Moral siehst, von der Bild mal abgesehen. Und auf die haben wir ja nun wirklich keinen Einfluss 😀.
Zitat von totaalvoetbal_1887
Was ich hier ein wenig herauslese, ist ein Problem, dass mir bei der ganzen Geschichte auch immer noch Bauchschmerzen bereitet. Etwas was ich nicht dem HSV als beteiligte Institution in diesem Fall anlasten möchte.
Die beiden einzigen Alternativen sollten zumindest in meinen Augen nicht sein:
Wir lassen Belästigungen am Arbeitsplatz zu oder
wir nutzen Methoden, die ein Bruch rechstaatlicher Prinzipien darstellen.
Prinzipien, deren Einhalt wir selbst M*rdern und Kindersch* und schwer in den Epstein-Akten Beschuldigten zugestehen.
Ich glaube die große Mehrheit an Menschen verurteilt Belästigungen und ist dafür, Konsequenzen für Menschen zu ziehen, die Fehlverhalten an den Tag legen.
Es gibt viele Gründe, die mir einfallen, warum man die Opfer durch Anonymität schützen sollte.
Aber es fallen mir auch einige Gründe dafür ein, warum Guantanamo nützlich für die Jagd auf Bin Laden war.
Ich bin überzeugt davon, dass man Belästigungen reduzieren und dabei Methoden einsetzen kann, die mit den Prinzipien im Einklang stehen.
Wenn der Umgang mit solchen Compliancen-Fällen systematisch so vorgesehen ist, wie der HSV in diesem Fall vorgeht, dann mache ich in dieser Situation dem HSV keine Vorwurf.
Allerdings haben wir in meinen Augen damit ein breites gesellschaftliches Problem an den Backen:
- Bruch von rechtstaatlichen Prinzipien kann nicht nur für die Umsetzung erstrebenswerter Ziele eingesetzt werden.
- Es stellt in meinen Augen einen berechtigten Kritikpunkt dar und bietet Angriffsfläche für Leute, denen man eigentlich keine Angriffsfläche bieten möchte.
- @bettertogehter hat in einem anderen Thread das Thema Transparenz angesprochen. Nicht zu wissen, wer einen anklagt, ist für mich sehr intransparent. Mein Vertrauen in Institutionen sinkt, wenn ich so etwas sehe.
Zitat von stban
Wenn Du anderen hier eine Voreingenommenheit pro Kuntz / Anti-HSV vorwirfst in dieser Angelegenheit, würde ich Deine Punkte hier mindestens mal als „parteiisch“ einordnen…
Du bezeichnest es als „ tröstlich, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.“
Das ist doch angesichts der Tatsache, daß der Aufsichtsrat in seiner ersten Stellungnahme offensiv und ohne Not die - von ihm selbst vorgeschlagene (!) - Sprachregelung des Trennungsgrundes über Bord geworfen hat, blanker Hohn, sich jetzt darüber zu freuen, daß hier „ keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind“. Die Stellungnahme selbst wiegt doch viel schwerer als ein Verweis auf etwaige Informationen aus dem HSV-Umfeld
… und das diese Sprachregelung eine glatte Lüge an alle, sowohl Mitglieder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit war, kommt hier auch zu kurz. Das ist nicht hanseatisch und entspricht sicher nicht unseren Leitlinien.
Des Weiteren sehe ich hier auch keine „ Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz“. Sondern eine Beleuchtung auch solcher Bestandteile, die in den Stellungnahmen des Vereins nicht vorkommen. Ich finde das sehr begrüßenswert, weil es beide Standpunkte braucht, um sich überhaupt - irgendwann - ein eigenes Urteil bilden zu können.
Kuntz hat den 18. Dezember genannt als das Datum, an dem zwei Aufsichtsräte auf ihn zukamen und er dachte, es ginge um seine Vertragsverlängerung. Stattdessen hätten sie ihn damit konfrontiert, daß da Vorwürfe im Raum stünden,
Kuntz hat sich nicht darüber beschwert, daß ihm keine Details genannt werden sollten, sondern daß eine Entscheidung über eine Trennung gefallen war, bevor dieses Geschehen ist. Und dieses Unverständnis ist für mich nachvollziehbar und spricht nicht für eine ehrliche Kommunikation. Was nützt es ihm, mit den Räten zu diskutieren, wenn deren Beschluß, sich zu trennen, bereits feststand ??
Wenn ( !) in den Unterlagen, die der Verein ihm zur Verfügung stellen wollte / gestellt hat, der Name der Betroffenen Mitarbeiterin sowie die Namen von vier anderen „Beteiligten“ ( es ist nach wie vor unklar, ob dieses Zeugen oder ebenfalls „Opfer“ sind ) geschwärzt waren, dann ist die Aussage seines Anwaltes absolut korrekt daß er nie mitgeteilt bekommen habe, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Das steht ein „und“, und wenn ein Bestandteil ( Name) fehlt, dann ist die Behauptung war. Isso.
Ich halte das Agieren des Aufsichtsrates in diesem Fall weiterhin für höchst problematisch. Eine Lüge als Trennungsgrund vorzuschlagen und danach von sich aus „schwerwiegende Gründe“ anzuführen, sollte an sich Neuwahlen nach sich ziehen. Das geht so nicht.
Zitat von Mnemosyne
Auf der einen Seite ist dies tröstlich, es bedeutet, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.
(..)
Die SZ ansonsten mit Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz. Zu wiederholen, der HSV habe ihm angeblich keine Rechtfertigungsmöglichkeit geben und / oder ihm den Inhalt der Vorwürfe nicht mitgeteilt, ignoriert die detaillierten Erklärungen des HSV nebst Terminnennungen und Reaktion der neuen Anwälte auf das Angebot, die Inhalte erneut darzulegen (Abgelehnt da schon bekannt). Das ist unseriös.
.
Abschließend noch ein Wort zu Kuntz Klage, man hätte ihm ja nicht einmal gesagt, wer ihn beschuldigt. Das ist natürlich eine reine Ablenkung, damit Leute, die keine Ah ung von Compliance Verfahren und Schutz von MA Rechten haben, irgendwie finden können, SK sei doch sicher ungerecht behandelt worden. Eine reine Nebelkerze, die für den Boulevard gedacht ist.
Auf der einen Seite ist dies tröstlich, es bedeutet, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.
(..)
Die SZ ansonsten mit Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz. Zu wiederholen, der HSV habe ihm angeblich keine Rechtfertigungsmöglichkeit geben und / oder ihm den Inhalt der Vorwürfe nicht mitgeteilt, ignoriert die detaillierten Erklärungen des HSV nebst Terminnennungen und Reaktion der neuen Anwälte auf das Angebot, die Inhalte erneut darzulegen (Abgelehnt da schon bekannt). Das ist unseriös.
.
Abschließend noch ein Wort zu Kuntz Klage, man hätte ihm ja nicht einmal gesagt, wer ihn beschuldigt. Das ist natürlich eine reine Ablenkung, damit Leute, die keine Ah ung von Compliance Verfahren und Schutz von MA Rechten haben, irgendwie finden können, SK sei doch sicher ungerecht behandelt worden. Eine reine Nebelkerze, die für den Boulevard gedacht ist.
Wenn Du anderen hier eine Voreingenommenheit pro Kuntz / Anti-HSV vorwirfst in dieser Angelegenheit, würde ich Deine Punkte hier mindestens mal als „parteiisch“ einordnen…
Du bezeichnest es als „ tröstlich, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.“
Das ist doch angesichts der Tatsache, daß der Aufsichtsrat in seiner ersten Stellungnahme offensiv und ohne Not die - von ihm selbst vorgeschlagene (!) - Sprachregelung des Trennungsgrundes über Bord geworfen hat, blanker Hohn, sich jetzt darüber zu freuen, daß hier „ keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind“. Die Stellungnahme selbst wiegt doch viel schwerer als ein Verweis auf etwaige Informationen aus dem HSV-Umfeld
… und das diese Sprachregelung eine glatte Lüge an alle, sowohl Mitglieder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit war, kommt hier auch zu kurz. Das ist nicht hanseatisch und entspricht sicher nicht unseren Leitlinien.
Des Weiteren sehe ich hier auch keine „ Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz“. Sondern eine Beleuchtung auch solcher Bestandteile, die in den Stellungnahmen des Vereins nicht vorkommen. Ich finde das sehr begrüßenswert, weil es beide Standpunkte braucht, um sich überhaupt - irgendwann - ein eigenes Urteil bilden zu können.
Kuntz hat den 18. Dezember genannt als das Datum, an dem zwei Aufsichtsräte auf ihn zukamen und er dachte, es ginge um seine Vertragsverlängerung. Stattdessen hätten sie ihn damit konfrontiert, daß da Vorwürfe im Raum stünden,
Kuntz hat sich nicht darüber beschwert, daß ihm keine Details genannt werden sollten, sondern daß eine Entscheidung über eine Trennung gefallen war, bevor dieses Geschehen ist. Und dieses Unverständnis ist für mich nachvollziehbar und spricht nicht für eine ehrliche Kommunikation. Was nützt es ihm, mit den Räten zu diskutieren, wenn deren Beschluß, sich zu trennen, bereits feststand ??
Wenn ( !) in den Unterlagen, die der Verein ihm zur Verfügung stellen wollte / gestellt hat, der Name der Betroffenen Mitarbeiterin sowie die Namen von vier anderen „Beteiligten“ ( es ist nach wie vor unklar, ob dieses Zeugen oder ebenfalls „Opfer“ sind ) geschwärzt waren, dann ist die Aussage seines Anwaltes absolut korrekt daß er nie mitgeteilt bekommen habe, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Das steht ein „und“, und wenn ein Bestandteil ( Name) fehlt, dann ist die Behauptung war. Isso.
Ich halte das Agieren des Aufsichtsrates in diesem Fall weiterhin für höchst problematisch. Eine Lüge als Trennungsgrund vorzuschlagen und danach von sich aus „schwerwiegende Gründe“ anzuführen, sollte an sich Neuwahlen nach sich ziehen. Das geht so nicht.
Was ich hier ein wenig herauslese, ist ein Problem, dass mir bei der ganzen Geschichte auch immer noch Bauchschmerzen bereitet. Etwas was ich nicht dem HSV als beteiligte Institution in diesem Fall anlasten möchte.
Die beiden einzigen Alternativen sollten zumindest in meinen Augen nicht sein:
Wir lassen Belästigungen am Arbeitsplatz zu oder
wir nutzen Methoden, die ein Bruch rechstaatlicher Prinzipien darstellen.
Prinzipien, deren Einhalt wir selbst M*rdern und Kindersch* und schwer in den Epstein-Akten Beschuldigten zugestehen.
Ich glaube die große Mehrheit an Menschen verurteilt Belästigungen und ist dafür, Konsequenzen für Menschen zu ziehen, die Fehlverhalten an den Tag legen.
Es gibt viele Gründe, die mir einfallen, warum man die Opfer durch Anonymität schützen sollte.
Aber es fallen mir auch einige Gründe dafür ein, warum Guantanamo nützlich für die Jagd auf Bin Laden war.
Ich bin überzeugt davon, dass man Belästigungen reduzieren und dabei Methoden einsetzen kann, die mit den Prinzipien im Einklang stehen.
Wenn der Umgang mit solchen Compliancen-Fällen systematisch so vorgesehen ist, wie der HSV in diesem Fall vorgeht, dann mache ich in dieser Situation dem HSV keine Vorwurf.
Allerdings haben wir in meinen Augen damit ein breites gesellschaftliches Problem an den Backen:
- Bruch von rechtstaatlichen Prinzipien kann nicht nur für die Umsetzung erstrebenswerter Ziele eingesetzt werden.
- Es stellt in meinen Augen einen berechtigten Kritikpunkt dar und bietet Angriffsfläche für Leute, denen man eigentlich keine Angriffsfläche bieten möchte.
- @bettertogehter hat in einem anderen Thread das Thema Transparenz angesprochen. Nicht zu wissen, wer einen anklagt, ist für mich sehr intransparent. Mein Vertrauen in Institutionen sinkt, wenn ich so etwas sehe.
Könntest Du bitte erläutern, welchen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien Du siehst? Ich vermute mal, dass du die Unschuldsvermutung meinst. Die Unschuldsvermutung existiert nur im Strafrecht, explizit bedeutet sie, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld einer angeklagten Person beweisen muss, nicht diese ihre Unschuld.
Im Privatrecht / Vertragsrecht gibt es dies schlicht nicht. Das ist ein allgemeines Missverständnis, dem auch die Jungs und Mädels im Fernsehen aufsitzen. Abgesehen davon war der Ablauf, nach unserer Kenntnis aus Berichten, doch so:
- eine Whistleblowerin meldet sich beim AR
- der AR geht gewissenhaft vor und verurteilt SK nicht sofort, stattdessen werden externe Profis beauftragt, entsprechende Ermittlungen durchzuführen
- im Verlauf der Befragung von WB 1 wird der Name einer zweiten Betroffenen genannt, die Betroffene ist glaubwürdig.
- die zweite Betroffene wird befragt und hat eine sehr hohe Glaubwürdigkeit
- der Bericht wird erstattet
- als die Ermittlungen bekannt werden, melden sich 3 weitere Betroffene
- der AR berät und sieht keinen Ausweg als die Trennung. Kuntz soll aber natürlich Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Kuntz wird über die Inhalte der Vorwürfe informiert.
- Kuntz macht eine Anzeige wegen Stalkings
- der AR konfrontiert Kuntz
- Kuntz erhält 4 Termine, an denen er Stellung nehmen könnte.
- Kuntz schlägt alle Termine aus
- Kuntz beauftragt seine neuen Anwälte, einen Aufhebungsvertrag am letzten Anhörungstermin auszuhandeln
- Der Vertrag wird ausgehandelt (inklusive Sprachregelung) und unterschrieben
Das ist ein textbuchmäßiger Ablauf: Beschuldigung, professionelle externe Ermittlung, Bericht, Entscheidung, Konfrontation, Möglichkeit zur Gegenrede und Aufhebung. Hier wird mit Sicherheit kein moralisches oder rechtsstaatliches Prinzip verletzt.
Der Rest ist dann Geschichte.
Ich wäre wie gesagt sehr daran interessiert zu erfahren, wo Du hier einen Bruch von Recht oder Moral siehst, von der Bild mal abgesehen. Und auf die haben wir ja nun wirklich keinen Einfluss 😀.
"Im Privatrecht/ Vertragsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung ". Das sagt im Prinzip alles über Deine Kommentare aus.
Zivilgerichte , Arbeitsgerichte etc. gibt's Deiner Definition daher nur für Folklore...
Wieso muss eigentlich jeder immer so tun, als wäre er ein Experte auf dem Gebiet, ohne überhaupt vorher mal zu prüfen, ob das gesagte überhaupt der Wahrheit entspricht?
"Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat besteht – ein Beweis ist nicht erforderlich."
- https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/verdacht-reicht-wann-der-job-auch-ohne-beweis-verloren-geht
Du solltest das nochmals richtig durchlesen bevor Du es als Fakt hierhin stellst. Aus Deinem verlinkten Artikel geht klar hervor das der Verdacht auch entsprechend untermauert sein muss was im zitierten Fall relativ eindeutig nachvollziehbar ist.
Das war erstens absolut nicht die von dir gegebene Prämisse, denn du hattest behauptet das auch im Arbeitsrecht generell die Unschuldsvermutung gilt und ist zweitens im Fall HSV-Kuntz bereits von einer unabhängigen Anwaltskanzlei bewertet und bestätigt worden.
Die Unschuldsvermutung gilt auch im Arbeitsrecht. Wird durch den von Dir verlinkten Artikel ja auch bestätigt. Bei Kuntz ist gar nichts bestätigt worden beginnend das es gar keine Verhandlung vor welchem Gericht auch immer gegeben hat.
14.02.2026 - 15:58 Uhr
Zitat von Magister73
Kläre uns doch bitte mal auf welche Kündigung es gab! Bei einer Kündigung würde der HSV Kuntz nicht Gehalt weiter zahlen bzw Abfindung bezahlen. Schon aus rechtlichen Gründen. Wenn alles so ist wie die Verteidiger des Vorgehen des Aufsichtsrat behaupten hätte der HSV ja Kuntz entlassen können/ bzw hätte Ihn entlassen müssen.
Zitat von AndiSotho
@heiwes
Die Frage ist nicht nur ob er es getan hat, sondern was Herr Kuntz getan hat. Und da ist die Spanne zwischen dem, was er Kuntz zugibt, das der HSV sagt , da war wesentlich mehr, das was in der Bild stand und dem was im Spiegel behauptet schon sehr groß.
Für die Kündigung ist meiner Meinung nach, dass, was er Kuntz zu gibt schon ausreichend.
Das kann man nicht auf die drei Möglichkeiten runter brechen, aber das ist nur meine Meinung.
@heiwes
Die Frage ist nicht nur ob er es getan hat, sondern was Herr Kuntz getan hat. Und da ist die Spanne zwischen dem, was er Kuntz zugibt, das der HSV sagt , da war wesentlich mehr, das was in der Bild stand und dem was im Spiegel behauptet schon sehr groß.
Für die Kündigung ist meiner Meinung nach, dass, was er Kuntz zu gibt schon ausreichend.
Das kann man nicht auf die drei Möglichkeiten runter brechen, aber das ist nur meine Meinung.
Kläre uns doch bitte mal auf welche Kündigung es gab! Bei einer Kündigung würde der HSV Kuntz nicht Gehalt weiter zahlen bzw Abfindung bezahlen. Schon aus rechtlichen Gründen. Wenn alles so ist wie die Verteidiger des Vorgehen des Aufsichtsrat behaupten hätte der HSV ja Kuntz entlassen können/ bzw hätte Ihn entlassen müssen.
Du hast recht ich habe das falsch formuliert.
Für eine Kündigung haben die Vorwürfe nicht gereicht, aber das man ihn los werden wollte, nach den Vorwürfen ( auch den Teil, den Kuntz später zugegeben hat).
14.02.2026 - 16:01 Uhr
Zitat von Magister73
Die Unschuldsvermutung gilt auch im Arbeitsrecht. Wird durch den von Dir verlinkten Artikel ja auch bestätigt. Bei Kuntz ist gar nichts bestätigt worden beginnend das es gar keine Verhandlung vor welchem Gericht auch immer gegeben hat.
Zitat von Flickenteppich
Das war erstens absolut nicht die von dir gegebene Prämisse, denn du hattest behauptet das auch im Arbeitsrecht generell die Unschuldsvermutung gilt und ist zweitens im Fall HSV-Kuntz bereits von einer unabhängigen Anwaltskanzlei bewertet und bestätigt worden.
Zitat von Magister73
Du solltest das nochmals richtig durchlesen bevor Du es als Fakt hierhin stellst. Aus Deinem verlinkten Artikel geht klar hervor das der Verdacht auch entsprechend untermauert sein muss was im zitierten Fall relativ eindeutig nachvollziehbar ist.
Zitat von Flickenteppich
Wieso muss eigentlich jeder immer so tun, als wäre er ein Experte auf dem Gebiet, ohne überhaupt vorher mal zu prüfen, ob das gesagte überhaupt der Wahrheit entspricht?
"Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat besteht – ein Beweis ist nicht erforderlich."
- https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/verdacht-reicht-wann-der-job-auch-ohne-beweis-verloren-geht
Zitat von Magister73
"Im Privatrecht/ Vertragsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung ". Das sagt im Prinzip alles über Deine Kommentare aus.
Zivilgerichte , Arbeitsgerichte etc. gibt's Deiner Definition daher nur für Folklore...
Zitat von Mnemosyne
Könntest Du bitte erläutern, welchen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien Du siehst? Ich vermute mal, dass du die Unschuldsvermutung meinst. Die Unschuldsvermutung existiert nur im Strafrecht, explizit bedeutet sie, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld einer angeklagten Person beweisen muss, nicht diese ihre Unschuld.
Im Privatrecht / Vertragsrecht gibt es dies schlicht nicht. Das ist ein allgemeines Missverständnis, dem auch die Jungs und Mädels im Fernsehen aufsitzen. Abgesehen davon war der Ablauf, nach unserer Kenntnis aus Berichten, doch so:
- eine Whistleblowerin meldet sich beim AR
- der AR geht gewissenhaft vor und verurteilt SK nicht sofort, stattdessen werden externe Profis beauftragt, entsprechende Ermittlungen durchzuführen
- im Verlauf der Befragung von WB 1 wird der Name einer zweiten Betroffenen genannt, die Betroffene ist glaubwürdig.
- die zweite Betroffene wird befragt und hat eine sehr hohe Glaubwürdigkeit
- der Bericht wird erstattet
- als die Ermittlungen bekannt werden, melden sich 3 weitere Betroffene
- der AR berät und sieht keinen Ausweg als die Trennung. Kuntz soll aber natürlich Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Kuntz wird über die Inhalte der Vorwürfe informiert.
- Kuntz macht eine Anzeige wegen Stalkings
- der AR konfrontiert Kuntz
- Kuntz erhält 4 Termine, an denen er Stellung nehmen könnte.
- Kuntz schlägt alle Termine aus
- Kuntz beauftragt seine neuen Anwälte, einen Aufhebungsvertrag am letzten Anhörungstermin auszuhandeln
- Der Vertrag wird ausgehandelt (inklusive Sprachregelung) und unterschrieben
Das ist ein textbuchmäßiger Ablauf: Beschuldigung, professionelle externe Ermittlung, Bericht, Entscheidung, Konfrontation, Möglichkeit zur Gegenrede und Aufhebung. Hier wird mit Sicherheit kein moralisches oder rechtsstaatliches Prinzip verletzt.
Der Rest ist dann Geschichte.
Ich wäre wie gesagt sehr daran interessiert zu erfahren, wo Du hier einen Bruch von Recht oder Moral siehst, von der Bild mal abgesehen. Und auf die haben wir ja nun wirklich keinen Einfluss 😀.
Zitat von totaalvoetbal_1887
Was ich hier ein wenig herauslese, ist ein Problem, dass mir bei der ganzen Geschichte auch immer noch Bauchschmerzen bereitet. Etwas was ich nicht dem HSV als beteiligte Institution in diesem Fall anlasten möchte.
Die beiden einzigen Alternativen sollten zumindest in meinen Augen nicht sein:
Wir lassen Belästigungen am Arbeitsplatz zu oder
wir nutzen Methoden, die ein Bruch rechstaatlicher Prinzipien darstellen.
Prinzipien, deren Einhalt wir selbst M*rdern und Kindersch* und schwer in den Epstein-Akten Beschuldigten zugestehen.
Ich glaube die große Mehrheit an Menschen verurteilt Belästigungen und ist dafür, Konsequenzen für Menschen zu ziehen, die Fehlverhalten an den Tag legen.
Es gibt viele Gründe, die mir einfallen, warum man die Opfer durch Anonymität schützen sollte.
Aber es fallen mir auch einige Gründe dafür ein, warum Guantanamo nützlich für die Jagd auf Bin Laden war.
Ich bin überzeugt davon, dass man Belästigungen reduzieren und dabei Methoden einsetzen kann, die mit den Prinzipien im Einklang stehen.
Wenn der Umgang mit solchen Compliancen-Fällen systematisch so vorgesehen ist, wie der HSV in diesem Fall vorgeht, dann mache ich in dieser Situation dem HSV keine Vorwurf.
Allerdings haben wir in meinen Augen damit ein breites gesellschaftliches Problem an den Backen:
- Bruch von rechtstaatlichen Prinzipien kann nicht nur für die Umsetzung erstrebenswerter Ziele eingesetzt werden.
- Es stellt in meinen Augen einen berechtigten Kritikpunkt dar und bietet Angriffsfläche für Leute, denen man eigentlich keine Angriffsfläche bieten möchte.
- @bettertogehter hat in einem anderen Thread das Thema Transparenz angesprochen. Nicht zu wissen, wer einen anklagt, ist für mich sehr intransparent. Mein Vertrauen in Institutionen sinkt, wenn ich so etwas sehe.
Zitat von stban
Wenn Du anderen hier eine Voreingenommenheit pro Kuntz / Anti-HSV vorwirfst in dieser Angelegenheit, würde ich Deine Punkte hier mindestens mal als „parteiisch“ einordnen…
Du bezeichnest es als „ tröstlich, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.“
Das ist doch angesichts der Tatsache, daß der Aufsichtsrat in seiner ersten Stellungnahme offensiv und ohne Not die - von ihm selbst vorgeschlagene (!) - Sprachregelung des Trennungsgrundes über Bord geworfen hat, blanker Hohn, sich jetzt darüber zu freuen, daß hier „ keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind“. Die Stellungnahme selbst wiegt doch viel schwerer als ein Verweis auf etwaige Informationen aus dem HSV-Umfeld
… und das diese Sprachregelung eine glatte Lüge an alle, sowohl Mitglieder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit war, kommt hier auch zu kurz. Das ist nicht hanseatisch und entspricht sicher nicht unseren Leitlinien.
Des Weiteren sehe ich hier auch keine „ Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz“. Sondern eine Beleuchtung auch solcher Bestandteile, die in den Stellungnahmen des Vereins nicht vorkommen. Ich finde das sehr begrüßenswert, weil es beide Standpunkte braucht, um sich überhaupt - irgendwann - ein eigenes Urteil bilden zu können.
Kuntz hat den 18. Dezember genannt als das Datum, an dem zwei Aufsichtsräte auf ihn zukamen und er dachte, es ginge um seine Vertragsverlängerung. Stattdessen hätten sie ihn damit konfrontiert, daß da Vorwürfe im Raum stünden,
Kuntz hat sich nicht darüber beschwert, daß ihm keine Details genannt werden sollten, sondern daß eine Entscheidung über eine Trennung gefallen war, bevor dieses Geschehen ist. Und dieses Unverständnis ist für mich nachvollziehbar und spricht nicht für eine ehrliche Kommunikation. Was nützt es ihm, mit den Räten zu diskutieren, wenn deren Beschluß, sich zu trennen, bereits feststand ??
Wenn ( !) in den Unterlagen, die der Verein ihm zur Verfügung stellen wollte / gestellt hat, der Name der Betroffenen Mitarbeiterin sowie die Namen von vier anderen „Beteiligten“ ( es ist nach wie vor unklar, ob dieses Zeugen oder ebenfalls „Opfer“ sind ) geschwärzt waren, dann ist die Aussage seines Anwaltes absolut korrekt daß er nie mitgeteilt bekommen habe, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Das steht ein „und“, und wenn ein Bestandteil ( Name) fehlt, dann ist die Behauptung war. Isso.
Ich halte das Agieren des Aufsichtsrates in diesem Fall weiterhin für höchst problematisch. Eine Lüge als Trennungsgrund vorzuschlagen und danach von sich aus „schwerwiegende Gründe“ anzuführen, sollte an sich Neuwahlen nach sich ziehen. Das geht so nicht.
Zitat von Mnemosyne
Auf der einen Seite ist dies tröstlich, es bedeutet, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.
(..)
Die SZ ansonsten mit Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz. Zu wiederholen, der HSV habe ihm angeblich keine Rechtfertigungsmöglichkeit geben und / oder ihm den Inhalt der Vorwürfe nicht mitgeteilt, ignoriert die detaillierten Erklärungen des HSV nebst Terminnennungen und Reaktion der neuen Anwälte auf das Angebot, die Inhalte erneut darzulegen (Abgelehnt da schon bekannt). Das ist unseriös.
.
Abschließend noch ein Wort zu Kuntz Klage, man hätte ihm ja nicht einmal gesagt, wer ihn beschuldigt. Das ist natürlich eine reine Ablenkung, damit Leute, die keine Ah ung von Compliance Verfahren und Schutz von MA Rechten haben, irgendwie finden können, SK sei doch sicher ungerecht behandelt worden. Eine reine Nebelkerze, die für den Boulevard gedacht ist.
Auf der einen Seite ist dies tröstlich, es bedeutet, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.
(..)
Die SZ ansonsten mit Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz. Zu wiederholen, der HSV habe ihm angeblich keine Rechtfertigungsmöglichkeit geben und / oder ihm den Inhalt der Vorwürfe nicht mitgeteilt, ignoriert die detaillierten Erklärungen des HSV nebst Terminnennungen und Reaktion der neuen Anwälte auf das Angebot, die Inhalte erneut darzulegen (Abgelehnt da schon bekannt). Das ist unseriös.
.
Abschließend noch ein Wort zu Kuntz Klage, man hätte ihm ja nicht einmal gesagt, wer ihn beschuldigt. Das ist natürlich eine reine Ablenkung, damit Leute, die keine Ah ung von Compliance Verfahren und Schutz von MA Rechten haben, irgendwie finden können, SK sei doch sicher ungerecht behandelt worden. Eine reine Nebelkerze, die für den Boulevard gedacht ist.
Wenn Du anderen hier eine Voreingenommenheit pro Kuntz / Anti-HSV vorwirfst in dieser Angelegenheit, würde ich Deine Punkte hier mindestens mal als „parteiisch“ einordnen…
Du bezeichnest es als „ tröstlich, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.“
Das ist doch angesichts der Tatsache, daß der Aufsichtsrat in seiner ersten Stellungnahme offensiv und ohne Not die - von ihm selbst vorgeschlagene (!) - Sprachregelung des Trennungsgrundes über Bord geworfen hat, blanker Hohn, sich jetzt darüber zu freuen, daß hier „ keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind“. Die Stellungnahme selbst wiegt doch viel schwerer als ein Verweis auf etwaige Informationen aus dem HSV-Umfeld
… und das diese Sprachregelung eine glatte Lüge an alle, sowohl Mitglieder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit war, kommt hier auch zu kurz. Das ist nicht hanseatisch und entspricht sicher nicht unseren Leitlinien.
Des Weiteren sehe ich hier auch keine „ Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz“. Sondern eine Beleuchtung auch solcher Bestandteile, die in den Stellungnahmen des Vereins nicht vorkommen. Ich finde das sehr begrüßenswert, weil es beide Standpunkte braucht, um sich überhaupt - irgendwann - ein eigenes Urteil bilden zu können.
Kuntz hat den 18. Dezember genannt als das Datum, an dem zwei Aufsichtsräte auf ihn zukamen und er dachte, es ginge um seine Vertragsverlängerung. Stattdessen hätten sie ihn damit konfrontiert, daß da Vorwürfe im Raum stünden,
Kuntz hat sich nicht darüber beschwert, daß ihm keine Details genannt werden sollten, sondern daß eine Entscheidung über eine Trennung gefallen war, bevor dieses Geschehen ist. Und dieses Unverständnis ist für mich nachvollziehbar und spricht nicht für eine ehrliche Kommunikation. Was nützt es ihm, mit den Räten zu diskutieren, wenn deren Beschluß, sich zu trennen, bereits feststand ??
Wenn ( !) in den Unterlagen, die der Verein ihm zur Verfügung stellen wollte / gestellt hat, der Name der Betroffenen Mitarbeiterin sowie die Namen von vier anderen „Beteiligten“ ( es ist nach wie vor unklar, ob dieses Zeugen oder ebenfalls „Opfer“ sind ) geschwärzt waren, dann ist die Aussage seines Anwaltes absolut korrekt daß er nie mitgeteilt bekommen habe, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Das steht ein „und“, und wenn ein Bestandteil ( Name) fehlt, dann ist die Behauptung war. Isso.
Ich halte das Agieren des Aufsichtsrates in diesem Fall weiterhin für höchst problematisch. Eine Lüge als Trennungsgrund vorzuschlagen und danach von sich aus „schwerwiegende Gründe“ anzuführen, sollte an sich Neuwahlen nach sich ziehen. Das geht so nicht.
Was ich hier ein wenig herauslese, ist ein Problem, dass mir bei der ganzen Geschichte auch immer noch Bauchschmerzen bereitet. Etwas was ich nicht dem HSV als beteiligte Institution in diesem Fall anlasten möchte.
Die beiden einzigen Alternativen sollten zumindest in meinen Augen nicht sein:
Wir lassen Belästigungen am Arbeitsplatz zu oder
wir nutzen Methoden, die ein Bruch rechstaatlicher Prinzipien darstellen.
Prinzipien, deren Einhalt wir selbst M*rdern und Kindersch* und schwer in den Epstein-Akten Beschuldigten zugestehen.
Ich glaube die große Mehrheit an Menschen verurteilt Belästigungen und ist dafür, Konsequenzen für Menschen zu ziehen, die Fehlverhalten an den Tag legen.
Es gibt viele Gründe, die mir einfallen, warum man die Opfer durch Anonymität schützen sollte.
Aber es fallen mir auch einige Gründe dafür ein, warum Guantanamo nützlich für die Jagd auf Bin Laden war.
Ich bin überzeugt davon, dass man Belästigungen reduzieren und dabei Methoden einsetzen kann, die mit den Prinzipien im Einklang stehen.
Wenn der Umgang mit solchen Compliancen-Fällen systematisch so vorgesehen ist, wie der HSV in diesem Fall vorgeht, dann mache ich in dieser Situation dem HSV keine Vorwurf.
Allerdings haben wir in meinen Augen damit ein breites gesellschaftliches Problem an den Backen:
- Bruch von rechtstaatlichen Prinzipien kann nicht nur für die Umsetzung erstrebenswerter Ziele eingesetzt werden.
- Es stellt in meinen Augen einen berechtigten Kritikpunkt dar und bietet Angriffsfläche für Leute, denen man eigentlich keine Angriffsfläche bieten möchte.
- @bettertogehter hat in einem anderen Thread das Thema Transparenz angesprochen. Nicht zu wissen, wer einen anklagt, ist für mich sehr intransparent. Mein Vertrauen in Institutionen sinkt, wenn ich so etwas sehe.
Könntest Du bitte erläutern, welchen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien Du siehst? Ich vermute mal, dass du die Unschuldsvermutung meinst. Die Unschuldsvermutung existiert nur im Strafrecht, explizit bedeutet sie, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld einer angeklagten Person beweisen muss, nicht diese ihre Unschuld.
Im Privatrecht / Vertragsrecht gibt es dies schlicht nicht. Das ist ein allgemeines Missverständnis, dem auch die Jungs und Mädels im Fernsehen aufsitzen. Abgesehen davon war der Ablauf, nach unserer Kenntnis aus Berichten, doch so:
- eine Whistleblowerin meldet sich beim AR
- der AR geht gewissenhaft vor und verurteilt SK nicht sofort, stattdessen werden externe Profis beauftragt, entsprechende Ermittlungen durchzuführen
- im Verlauf der Befragung von WB 1 wird der Name einer zweiten Betroffenen genannt, die Betroffene ist glaubwürdig.
- die zweite Betroffene wird befragt und hat eine sehr hohe Glaubwürdigkeit
- der Bericht wird erstattet
- als die Ermittlungen bekannt werden, melden sich 3 weitere Betroffene
- der AR berät und sieht keinen Ausweg als die Trennung. Kuntz soll aber natürlich Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Kuntz wird über die Inhalte der Vorwürfe informiert.
- Kuntz macht eine Anzeige wegen Stalkings
- der AR konfrontiert Kuntz
- Kuntz erhält 4 Termine, an denen er Stellung nehmen könnte.
- Kuntz schlägt alle Termine aus
- Kuntz beauftragt seine neuen Anwälte, einen Aufhebungsvertrag am letzten Anhörungstermin auszuhandeln
- Der Vertrag wird ausgehandelt (inklusive Sprachregelung) und unterschrieben
Das ist ein textbuchmäßiger Ablauf: Beschuldigung, professionelle externe Ermittlung, Bericht, Entscheidung, Konfrontation, Möglichkeit zur Gegenrede und Aufhebung. Hier wird mit Sicherheit kein moralisches oder rechtsstaatliches Prinzip verletzt.
Der Rest ist dann Geschichte.
Ich wäre wie gesagt sehr daran interessiert zu erfahren, wo Du hier einen Bruch von Recht oder Moral siehst, von der Bild mal abgesehen. Und auf die haben wir ja nun wirklich keinen Einfluss 😀.
"Im Privatrecht/ Vertragsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung ". Das sagt im Prinzip alles über Deine Kommentare aus.
Zivilgerichte , Arbeitsgerichte etc. gibt's Deiner Definition daher nur für Folklore...
Wieso muss eigentlich jeder immer so tun, als wäre er ein Experte auf dem Gebiet, ohne überhaupt vorher mal zu prüfen, ob das gesagte überhaupt der Wahrheit entspricht?
"Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat besteht – ein Beweis ist nicht erforderlich."
- https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/verdacht-reicht-wann-der-job-auch-ohne-beweis-verloren-geht
Du solltest das nochmals richtig durchlesen bevor Du es als Fakt hierhin stellst. Aus Deinem verlinkten Artikel geht klar hervor das der Verdacht auch entsprechend untermauert sein muss was im zitierten Fall relativ eindeutig nachvollziehbar ist.
Das war erstens absolut nicht die von dir gegebene Prämisse, denn du hattest behauptet das auch im Arbeitsrecht generell die Unschuldsvermutung gilt und ist zweitens im Fall HSV-Kuntz bereits von einer unabhängigen Anwaltskanzlei bewertet und bestätigt worden.
Die Unschuldsvermutung gilt auch im Arbeitsrecht. Wird durch den von Dir verlinkten Artikel ja auch bestätigt. Bei Kuntz ist gar nichts bestätigt worden beginnend das es gar keine Verhandlung vor welchem Gericht auch immer gegeben hat.
Im Artikel steht das Gegenteil.
14.02.2026 - 16:26 Uhr
Zitat von Moorkamp
...
Ich bringe im konkreten Fall mal noch eine vierte Option ins Spiel, da mein Eindruck ist, es geht insgesamt eher um ein Verhaltensmuster als um konkrete besonders "schlimme" Fälle:
4. Mit dem vorgeworfenen Verhalten bin ich so selbstverständlich sozialisiert, dass es für mich mit meiner allgemeinen Selbstwahrnehmung als lockere Frohnatur und nahbarer Chef verschwimmt, außerdem fehlen mir bisher Problembewusstsein und Sensibilität, wie unangenehm und bedrängend das auf abhängig beschäftigte MA wirken kann, so dass ich nur allgemeine Erinnerungen habe, welche Situationen Grenzüberschreitungen dargestellt haben könnten.
Für diese Interpretationen sprechen aus meiner Sicht z.B. Äußerungen aus den bekannten Videos, in denen er flapsig darauf verweist, was seine Ehefrau ja immer so mit ihm aushalten muss und wie oft sie ihm schon sinngemäß "was hast du da schon wieder gesagt" vorgehalten hat. Trotzdem relativiert das deine Conclusio nicht, dass er schon wissen wird, von wem die Vorwürfe kommen, wenn auch nicht in der Konkretheit, wie es das Faustschlagszenario suggeriert.
Für mich bleibt es dabei, dass ich die Extreme in der Diskussion nicht hilfreich finde.
....
...
Zitat von heiwes
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich die Frage nach dem "Wer" ohnehin für eine anwaltliche Nebelkerze halte. Wenn ich Montag damit konfrontiert werde, dass ein Kollege anonym behauptet, ich hätte ihm am 01.07.25 mit einem Faustschlag die Nase gebrochen, gibt es drei Optionen
1. Ich habe es nicht getan und ich zeige Anonymus an
2. Ich habe es getan, dann weiß ich auch, wer mich beschuldigt
3. Ich habe zwei Kollegen die Nase gebrochen und tappe im Dunkeln, welcher der beiden mich beschuldigt.
Da Option 1 ausscheidet, hoffe ich doch sehr, dass die Schilderung der Handlungen Stefan Kuntz in die Lage versetzen, die Person eindeutig zu identifizieren.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich die Frage nach dem "Wer" ohnehin für eine anwaltliche Nebelkerze halte. Wenn ich Montag damit konfrontiert werde, dass ein Kollege anonym behauptet, ich hätte ihm am 01.07.25 mit einem Faustschlag die Nase gebrochen, gibt es drei Optionen
1. Ich habe es nicht getan und ich zeige Anonymus an
2. Ich habe es getan, dann weiß ich auch, wer mich beschuldigt
3. Ich habe zwei Kollegen die Nase gebrochen und tappe im Dunkeln, welcher der beiden mich beschuldigt.
Da Option 1 ausscheidet, hoffe ich doch sehr, dass die Schilderung der Handlungen Stefan Kuntz in die Lage versetzen, die Person eindeutig zu identifizieren.
Ich bringe im konkreten Fall mal noch eine vierte Option ins Spiel, da mein Eindruck ist, es geht insgesamt eher um ein Verhaltensmuster als um konkrete besonders "schlimme" Fälle:
4. Mit dem vorgeworfenen Verhalten bin ich so selbstverständlich sozialisiert, dass es für mich mit meiner allgemeinen Selbstwahrnehmung als lockere Frohnatur und nahbarer Chef verschwimmt, außerdem fehlen mir bisher Problembewusstsein und Sensibilität, wie unangenehm und bedrängend das auf abhängig beschäftigte MA wirken kann, so dass ich nur allgemeine Erinnerungen habe, welche Situationen Grenzüberschreitungen dargestellt haben könnten.
Für diese Interpretationen sprechen aus meiner Sicht z.B. Äußerungen aus den bekannten Videos, in denen er flapsig darauf verweist, was seine Ehefrau ja immer so mit ihm aushalten muss und wie oft sie ihm schon sinngemäß "was hast du da schon wieder gesagt" vorgehalten hat. Trotzdem relativiert das deine Conclusio nicht, dass er schon wissen wird, von wem die Vorwürfe kommen, wenn auch nicht in der Konkretheit, wie es das Faustschlagszenario suggeriert.
Für mich bleibt es dabei, dass ich die Extreme in der Diskussion nicht hilfreich finde.
....
Vermutlich ist es so, dass Kuntz nicht jede geschilderte Situation einer konkreten Person zuordnen kann. Aber das ist nicht wichtig. Es geht nur darum, ob etwas getan wurde, nicht darum, wer davon betroffen war. Da sind anonymisierte Aussage ganz sicher unkritisch und kein Hindernis für eine Stellungnahme oder den weiteren Rechtsweg.
14.02.2026 - 16:47 Uhr
Zitat von AndiSotho
Du hast recht ich habe das falsch formuliert.
Für eine Kündigung haben die Vorwürfe nicht gereicht, aber das man ihn los werden wollte, nach den Vorwürfen ( auch den Teil, den Kuntz später zugegeben hat).
Zitat von Magister73
Kläre uns doch bitte mal auf welche Kündigung es gab! Bei einer Kündigung würde der HSV Kuntz nicht Gehalt weiter zahlen bzw Abfindung bezahlen. Schon aus rechtlichen Gründen. Wenn alles so ist wie die Verteidiger des Vorgehen des Aufsichtsrat behaupten hätte der HSV ja Kuntz entlassen können/ bzw hätte Ihn entlassen müssen.
Zitat von AndiSotho
@heiwes
Die Frage ist nicht nur ob er es getan hat, sondern was Herr Kuntz getan hat. Und da ist die Spanne zwischen dem, was er Kuntz zugibt, das der HSV sagt , da war wesentlich mehr, das was in der Bild stand und dem was im Spiegel behauptet schon sehr groß.
Für die Kündigung ist meiner Meinung nach, dass, was er Kuntz zu gibt schon ausreichend.
Das kann man nicht auf die drei Möglichkeiten runter brechen, aber das ist nur meine Meinung.
@heiwes
Die Frage ist nicht nur ob er es getan hat, sondern was Herr Kuntz getan hat. Und da ist die Spanne zwischen dem, was er Kuntz zugibt, das der HSV sagt , da war wesentlich mehr, das was in der Bild stand und dem was im Spiegel behauptet schon sehr groß.
Für die Kündigung ist meiner Meinung nach, dass, was er Kuntz zu gibt schon ausreichend.
Das kann man nicht auf die drei Möglichkeiten runter brechen, aber das ist nur meine Meinung.
Kläre uns doch bitte mal auf welche Kündigung es gab! Bei einer Kündigung würde der HSV Kuntz nicht Gehalt weiter zahlen bzw Abfindung bezahlen. Schon aus rechtlichen Gründen. Wenn alles so ist wie die Verteidiger des Vorgehen des Aufsichtsrat behaupten hätte der HSV ja Kuntz entlassen können/ bzw hätte Ihn entlassen müssen.
Du hast recht ich habe das falsch formuliert.
Für eine Kündigung haben die Vorwürfe nicht gereicht, aber das man ihn los werden wollte, nach den Vorwürfen ( auch den Teil, den Kuntz später zugegeben hat).
Ja der Aufsichtsrat wollte Kuntz loswerden. Hatte er ja selber in Seiner Stellungnahme formuliert. Unter dieser kann man auch herauslesen das es egal war was Kuntz zu den Vorwürfen sagt. Und trotzdem reiten hier viele darauf rum das Kuntz sich gegenüber dem Aufsichtsrat geäußert habe und das auch ein Schuldeingeständnis sei. Demzufolge verstehe ich auch nicht was Du mit der Aussage meinst Kuntz hätte etwas zugegeben. Meiner Erinnerung nach wurde durch Ihm formuliert er hätte Aussagen getätigt die andere falsch interpretieren hätte können. Ich vermute eine Aussage wie Sie sehen heute aber sehr gut aus interpretieren heutzutage schon welche als sexuelle Belästigung. Obwohl diese Aussage auch nur nett gemeint sein kann.
Viel aussagekräftiger finde ich die was in den letzten Medienberichten steht. Demnach ist eine derer die Kuntz beschuldigt neben anderen zur gleichen Zeit auf Mallorca gewesen und wollte sich mit Ihm treffen. Warum auch immer. Allerdings gibt das für mich halt einen Sinn, Zusammenhang bezüglich angeblicher Intrige um Ihn loszuwerden.
Unabhängig von dem ganzen bleibe ich dabei das der Aufsichtsrat dem HSV als ganzes geschadet hat. Eine Trennung vorzunehmen ist das eine. Wie man das gemacht hat ist verabscheungswürdig und unseriös. Durch die Veröffentlichung nach dem Bild Bericht hat man Kuntz als schuldig hingestellt zudem das man selbst bestätigt hat das diesem Aufsichtsrat nicht vertraut werden kann weil die keine Skrupel haben die Öffentlichkeit zu belügen. Das 2 Statement bestätigt geradezu das man sich bewusst ist nicht korrekt verhalten zu haben denn ansonsten gäbe es ja keinen Grund der Öffentlichkeit etwas beweisen zu wollen. Mit dem Urteil des Landgericht wird es natürlich nicht getan sein denn neben dem Springer Verlag war es ja gerade der Aufsichtsrat der Kuntz beschuldigt hat ohne verwertbare Beweise vorzulegen.
14.02.2026 - 17:40 Uhr
Zitat von Magister73
Die Unschuldsvermutung gilt auch im Arbeitsrecht. Wird durch den von Dir verlinkten Artikel ja auch bestätigt. Bei Kuntz ist gar nichts bestätigt worden beginnend das es gar keine Verhandlung vor welchem Gericht auch immer gegeben hat.
Zitat von Flickenteppich
Das war erstens absolut nicht die von dir gegebene Prämisse, denn du hattest behauptet das auch im Arbeitsrecht generell die Unschuldsvermutung gilt und ist zweitens im Fall HSV-Kuntz bereits von einer unabhängigen Anwaltskanzlei bewertet und bestätigt worden.
Zitat von Magister73
Du solltest das nochmals richtig durchlesen bevor Du es als Fakt hierhin stellst. Aus Deinem verlinkten Artikel geht klar hervor das der Verdacht auch entsprechend untermauert sein muss was im zitierten Fall relativ eindeutig nachvollziehbar ist.
Zitat von Flickenteppich
Wieso muss eigentlich jeder immer so tun, als wäre er ein Experte auf dem Gebiet, ohne überhaupt vorher mal zu prüfen, ob das gesagte überhaupt der Wahrheit entspricht?
"Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat besteht – ein Beweis ist nicht erforderlich."
- https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/verdacht-reicht-wann-der-job-auch-ohne-beweis-verloren-geht
Zitat von Magister73
"Im Privatrecht/ Vertragsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung ". Das sagt im Prinzip alles über Deine Kommentare aus.
Zivilgerichte , Arbeitsgerichte etc. gibt's Deiner Definition daher nur für Folklore...
Zitat von Mnemosyne
Könntest Du bitte erläutern, welchen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien Du siehst? Ich vermute mal, dass du die Unschuldsvermutung meinst. Die Unschuldsvermutung existiert nur im Strafrecht, explizit bedeutet sie, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld einer angeklagten Person beweisen muss, nicht diese ihre Unschuld.
Im Privatrecht / Vertragsrecht gibt es dies schlicht nicht. Das ist ein allgemeines Missverständnis, dem auch die Jungs und Mädels im Fernsehen aufsitzen. Abgesehen davon war der Ablauf, nach unserer Kenntnis aus Berichten, doch so:
- eine Whistleblowerin meldet sich beim AR
- der AR geht gewissenhaft vor und verurteilt SK nicht sofort, stattdessen werden externe Profis beauftragt, entsprechende Ermittlungen durchzuführen
- im Verlauf der Befragung von WB 1 wird der Name einer zweiten Betroffenen genannt, die Betroffene ist glaubwürdig.
- die zweite Betroffene wird befragt und hat eine sehr hohe Glaubwürdigkeit
- der Bericht wird erstattet
- als die Ermittlungen bekannt werden, melden sich 3 weitere Betroffene
- der AR berät und sieht keinen Ausweg als die Trennung. Kuntz soll aber natürlich Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Kuntz wird über die Inhalte der Vorwürfe informiert.
- Kuntz macht eine Anzeige wegen Stalkings
- der AR konfrontiert Kuntz
- Kuntz erhält 4 Termine, an denen er Stellung nehmen könnte.
- Kuntz schlägt alle Termine aus
- Kuntz beauftragt seine neuen Anwälte, einen Aufhebungsvertrag am letzten Anhörungstermin auszuhandeln
- Der Vertrag wird ausgehandelt (inklusive Sprachregelung) und unterschrieben
Das ist ein textbuchmäßiger Ablauf: Beschuldigung, professionelle externe Ermittlung, Bericht, Entscheidung, Konfrontation, Möglichkeit zur Gegenrede und Aufhebung. Hier wird mit Sicherheit kein moralisches oder rechtsstaatliches Prinzip verletzt.
Der Rest ist dann Geschichte.
Ich wäre wie gesagt sehr daran interessiert zu erfahren, wo Du hier einen Bruch von Recht oder Moral siehst, von der Bild mal abgesehen. Und auf die haben wir ja nun wirklich keinen Einfluss 😀.
Zitat von totaalvoetbal_1887
Was ich hier ein wenig herauslese, ist ein Problem, dass mir bei der ganzen Geschichte auch immer noch Bauchschmerzen bereitet. Etwas was ich nicht dem HSV als beteiligte Institution in diesem Fall anlasten möchte.
Die beiden einzigen Alternativen sollten zumindest in meinen Augen nicht sein:
Wir lassen Belästigungen am Arbeitsplatz zu oder
wir nutzen Methoden, die ein Bruch rechstaatlicher Prinzipien darstellen.
Prinzipien, deren Einhalt wir selbst M*rdern und Kindersch* und schwer in den Epstein-Akten Beschuldigten zugestehen.
Ich glaube die große Mehrheit an Menschen verurteilt Belästigungen und ist dafür, Konsequenzen für Menschen zu ziehen, die Fehlverhalten an den Tag legen.
Es gibt viele Gründe, die mir einfallen, warum man die Opfer durch Anonymität schützen sollte.
Aber es fallen mir auch einige Gründe dafür ein, warum Guantanamo nützlich für die Jagd auf Bin Laden war.
Ich bin überzeugt davon, dass man Belästigungen reduzieren und dabei Methoden einsetzen kann, die mit den Prinzipien im Einklang stehen.
Wenn der Umgang mit solchen Compliancen-Fällen systematisch so vorgesehen ist, wie der HSV in diesem Fall vorgeht, dann mache ich in dieser Situation dem HSV keine Vorwurf.
Allerdings haben wir in meinen Augen damit ein breites gesellschaftliches Problem an den Backen:
- Bruch von rechtstaatlichen Prinzipien kann nicht nur für die Umsetzung erstrebenswerter Ziele eingesetzt werden.
- Es stellt in meinen Augen einen berechtigten Kritikpunkt dar und bietet Angriffsfläche für Leute, denen man eigentlich keine Angriffsfläche bieten möchte.
- @bettertogehter hat in einem anderen Thread das Thema Transparenz angesprochen. Nicht zu wissen, wer einen anklagt, ist für mich sehr intransparent. Mein Vertrauen in Institutionen sinkt, wenn ich so etwas sehe.
Zitat von stban
Wenn Du anderen hier eine Voreingenommenheit pro Kuntz / Anti-HSV vorwirfst in dieser Angelegenheit, würde ich Deine Punkte hier mindestens mal als „parteiisch“ einordnen…
Du bezeichnest es als „ tröstlich, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.“
Das ist doch angesichts der Tatsache, daß der Aufsichtsrat in seiner ersten Stellungnahme offensiv und ohne Not die - von ihm selbst vorgeschlagene (!) - Sprachregelung des Trennungsgrundes über Bord geworfen hat, blanker Hohn, sich jetzt darüber zu freuen, daß hier „ keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind“. Die Stellungnahme selbst wiegt doch viel schwerer als ein Verweis auf etwaige Informationen aus dem HSV-Umfeld
… und das diese Sprachregelung eine glatte Lüge an alle, sowohl Mitglieder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit war, kommt hier auch zu kurz. Das ist nicht hanseatisch und entspricht sicher nicht unseren Leitlinien.
Des Weiteren sehe ich hier auch keine „ Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz“. Sondern eine Beleuchtung auch solcher Bestandteile, die in den Stellungnahmen des Vereins nicht vorkommen. Ich finde das sehr begrüßenswert, weil es beide Standpunkte braucht, um sich überhaupt - irgendwann - ein eigenes Urteil bilden zu können.
Kuntz hat den 18. Dezember genannt als das Datum, an dem zwei Aufsichtsräte auf ihn zukamen und er dachte, es ginge um seine Vertragsverlängerung. Stattdessen hätten sie ihn damit konfrontiert, daß da Vorwürfe im Raum stünden,
Kuntz hat sich nicht darüber beschwert, daß ihm keine Details genannt werden sollten, sondern daß eine Entscheidung über eine Trennung gefallen war, bevor dieses Geschehen ist. Und dieses Unverständnis ist für mich nachvollziehbar und spricht nicht für eine ehrliche Kommunikation. Was nützt es ihm, mit den Räten zu diskutieren, wenn deren Beschluß, sich zu trennen, bereits feststand ??
Wenn ( !) in den Unterlagen, die der Verein ihm zur Verfügung stellen wollte / gestellt hat, der Name der Betroffenen Mitarbeiterin sowie die Namen von vier anderen „Beteiligten“ ( es ist nach wie vor unklar, ob dieses Zeugen oder ebenfalls „Opfer“ sind ) geschwärzt waren, dann ist die Aussage seines Anwaltes absolut korrekt daß er nie mitgeteilt bekommen habe, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Das steht ein „und“, und wenn ein Bestandteil ( Name) fehlt, dann ist die Behauptung war. Isso.
Ich halte das Agieren des Aufsichtsrates in diesem Fall weiterhin für höchst problematisch. Eine Lüge als Trennungsgrund vorzuschlagen und danach von sich aus „schwerwiegende Gründe“ anzuführen, sollte an sich Neuwahlen nach sich ziehen. Das geht so nicht.
Zitat von Mnemosyne
Auf der einen Seite ist dies tröstlich, es bedeutet, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.
(..)
Die SZ ansonsten mit Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz. Zu wiederholen, der HSV habe ihm angeblich keine Rechtfertigungsmöglichkeit geben und / oder ihm den Inhalt der Vorwürfe nicht mitgeteilt, ignoriert die detaillierten Erklärungen des HSV nebst Terminnennungen und Reaktion der neuen Anwälte auf das Angebot, die Inhalte erneut darzulegen (Abgelehnt da schon bekannt). Das ist unseriös.
.
Abschließend noch ein Wort zu Kuntz Klage, man hätte ihm ja nicht einmal gesagt, wer ihn beschuldigt. Das ist natürlich eine reine Ablenkung, damit Leute, die keine Ah ung von Compliance Verfahren und Schutz von MA Rechten haben, irgendwie finden können, SK sei doch sicher ungerecht behandelt worden. Eine reine Nebelkerze, die für den Boulevard gedacht ist.
Auf der einen Seite ist dies tröstlich, es bedeutet, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.
(..)
Die SZ ansonsten mit Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz. Zu wiederholen, der HSV habe ihm angeblich keine Rechtfertigungsmöglichkeit geben und / oder ihm den Inhalt der Vorwürfe nicht mitgeteilt, ignoriert die detaillierten Erklärungen des HSV nebst Terminnennungen und Reaktion der neuen Anwälte auf das Angebot, die Inhalte erneut darzulegen (Abgelehnt da schon bekannt). Das ist unseriös.
.
Abschließend noch ein Wort zu Kuntz Klage, man hätte ihm ja nicht einmal gesagt, wer ihn beschuldigt. Das ist natürlich eine reine Ablenkung, damit Leute, die keine Ah ung von Compliance Verfahren und Schutz von MA Rechten haben, irgendwie finden können, SK sei doch sicher ungerecht behandelt worden. Eine reine Nebelkerze, die für den Boulevard gedacht ist.
Wenn Du anderen hier eine Voreingenommenheit pro Kuntz / Anti-HSV vorwirfst in dieser Angelegenheit, würde ich Deine Punkte hier mindestens mal als „parteiisch“ einordnen…
Du bezeichnest es als „ tröstlich, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.“
Das ist doch angesichts der Tatsache, daß der Aufsichtsrat in seiner ersten Stellungnahme offensiv und ohne Not die - von ihm selbst vorgeschlagene (!) - Sprachregelung des Trennungsgrundes über Bord geworfen hat, blanker Hohn, sich jetzt darüber zu freuen, daß hier „ keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind“. Die Stellungnahme selbst wiegt doch viel schwerer als ein Verweis auf etwaige Informationen aus dem HSV-Umfeld
… und das diese Sprachregelung eine glatte Lüge an alle, sowohl Mitglieder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit war, kommt hier auch zu kurz. Das ist nicht hanseatisch und entspricht sicher nicht unseren Leitlinien.
Des Weiteren sehe ich hier auch keine „ Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz“. Sondern eine Beleuchtung auch solcher Bestandteile, die in den Stellungnahmen des Vereins nicht vorkommen. Ich finde das sehr begrüßenswert, weil es beide Standpunkte braucht, um sich überhaupt - irgendwann - ein eigenes Urteil bilden zu können.
Kuntz hat den 18. Dezember genannt als das Datum, an dem zwei Aufsichtsräte auf ihn zukamen und er dachte, es ginge um seine Vertragsverlängerung. Stattdessen hätten sie ihn damit konfrontiert, daß da Vorwürfe im Raum stünden,
Kuntz hat sich nicht darüber beschwert, daß ihm keine Details genannt werden sollten, sondern daß eine Entscheidung über eine Trennung gefallen war, bevor dieses Geschehen ist. Und dieses Unverständnis ist für mich nachvollziehbar und spricht nicht für eine ehrliche Kommunikation. Was nützt es ihm, mit den Räten zu diskutieren, wenn deren Beschluß, sich zu trennen, bereits feststand ??
Wenn ( !) in den Unterlagen, die der Verein ihm zur Verfügung stellen wollte / gestellt hat, der Name der Betroffenen Mitarbeiterin sowie die Namen von vier anderen „Beteiligten“ ( es ist nach wie vor unklar, ob dieses Zeugen oder ebenfalls „Opfer“ sind ) geschwärzt waren, dann ist die Aussage seines Anwaltes absolut korrekt daß er nie mitgeteilt bekommen habe, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Das steht ein „und“, und wenn ein Bestandteil ( Name) fehlt, dann ist die Behauptung war. Isso.
Ich halte das Agieren des Aufsichtsrates in diesem Fall weiterhin für höchst problematisch. Eine Lüge als Trennungsgrund vorzuschlagen und danach von sich aus „schwerwiegende Gründe“ anzuführen, sollte an sich Neuwahlen nach sich ziehen. Das geht so nicht.
Was ich hier ein wenig herauslese, ist ein Problem, dass mir bei der ganzen Geschichte auch immer noch Bauchschmerzen bereitet. Etwas was ich nicht dem HSV als beteiligte Institution in diesem Fall anlasten möchte.
Die beiden einzigen Alternativen sollten zumindest in meinen Augen nicht sein:
Wir lassen Belästigungen am Arbeitsplatz zu oder
wir nutzen Methoden, die ein Bruch rechstaatlicher Prinzipien darstellen.
Prinzipien, deren Einhalt wir selbst M*rdern und Kindersch* und schwer in den Epstein-Akten Beschuldigten zugestehen.
Ich glaube die große Mehrheit an Menschen verurteilt Belästigungen und ist dafür, Konsequenzen für Menschen zu ziehen, die Fehlverhalten an den Tag legen.
Es gibt viele Gründe, die mir einfallen, warum man die Opfer durch Anonymität schützen sollte.
Aber es fallen mir auch einige Gründe dafür ein, warum Guantanamo nützlich für die Jagd auf Bin Laden war.
Ich bin überzeugt davon, dass man Belästigungen reduzieren und dabei Methoden einsetzen kann, die mit den Prinzipien im Einklang stehen.
Wenn der Umgang mit solchen Compliancen-Fällen systematisch so vorgesehen ist, wie der HSV in diesem Fall vorgeht, dann mache ich in dieser Situation dem HSV keine Vorwurf.
Allerdings haben wir in meinen Augen damit ein breites gesellschaftliches Problem an den Backen:
- Bruch von rechtstaatlichen Prinzipien kann nicht nur für die Umsetzung erstrebenswerter Ziele eingesetzt werden.
- Es stellt in meinen Augen einen berechtigten Kritikpunkt dar und bietet Angriffsfläche für Leute, denen man eigentlich keine Angriffsfläche bieten möchte.
- @bettertogehter hat in einem anderen Thread das Thema Transparenz angesprochen. Nicht zu wissen, wer einen anklagt, ist für mich sehr intransparent. Mein Vertrauen in Institutionen sinkt, wenn ich so etwas sehe.
Könntest Du bitte erläutern, welchen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien Du siehst? Ich vermute mal, dass du die Unschuldsvermutung meinst. Die Unschuldsvermutung existiert nur im Strafrecht, explizit bedeutet sie, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld einer angeklagten Person beweisen muss, nicht diese ihre Unschuld.
Im Privatrecht / Vertragsrecht gibt es dies schlicht nicht. Das ist ein allgemeines Missverständnis, dem auch die Jungs und Mädels im Fernsehen aufsitzen. Abgesehen davon war der Ablauf, nach unserer Kenntnis aus Berichten, doch so:
- eine Whistleblowerin meldet sich beim AR
- der AR geht gewissenhaft vor und verurteilt SK nicht sofort, stattdessen werden externe Profis beauftragt, entsprechende Ermittlungen durchzuführen
- im Verlauf der Befragung von WB 1 wird der Name einer zweiten Betroffenen genannt, die Betroffene ist glaubwürdig.
- die zweite Betroffene wird befragt und hat eine sehr hohe Glaubwürdigkeit
- der Bericht wird erstattet
- als die Ermittlungen bekannt werden, melden sich 3 weitere Betroffene
- der AR berät und sieht keinen Ausweg als die Trennung. Kuntz soll aber natürlich Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Kuntz wird über die Inhalte der Vorwürfe informiert.
- Kuntz macht eine Anzeige wegen Stalkings
- der AR konfrontiert Kuntz
- Kuntz erhält 4 Termine, an denen er Stellung nehmen könnte.
- Kuntz schlägt alle Termine aus
- Kuntz beauftragt seine neuen Anwälte, einen Aufhebungsvertrag am letzten Anhörungstermin auszuhandeln
- Der Vertrag wird ausgehandelt (inklusive Sprachregelung) und unterschrieben
Das ist ein textbuchmäßiger Ablauf: Beschuldigung, professionelle externe Ermittlung, Bericht, Entscheidung, Konfrontation, Möglichkeit zur Gegenrede und Aufhebung. Hier wird mit Sicherheit kein moralisches oder rechtsstaatliches Prinzip verletzt.
Der Rest ist dann Geschichte.
Ich wäre wie gesagt sehr daran interessiert zu erfahren, wo Du hier einen Bruch von Recht oder Moral siehst, von der Bild mal abgesehen. Und auf die haben wir ja nun wirklich keinen Einfluss 😀.
"Im Privatrecht/ Vertragsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung ". Das sagt im Prinzip alles über Deine Kommentare aus.
Zivilgerichte , Arbeitsgerichte etc. gibt's Deiner Definition daher nur für Folklore...
Wieso muss eigentlich jeder immer so tun, als wäre er ein Experte auf dem Gebiet, ohne überhaupt vorher mal zu prüfen, ob das gesagte überhaupt der Wahrheit entspricht?
"Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat besteht – ein Beweis ist nicht erforderlich."
- https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/verdacht-reicht-wann-der-job-auch-ohne-beweis-verloren-geht
Du solltest das nochmals richtig durchlesen bevor Du es als Fakt hierhin stellst. Aus Deinem verlinkten Artikel geht klar hervor das der Verdacht auch entsprechend untermauert sein muss was im zitierten Fall relativ eindeutig nachvollziehbar ist.
Das war erstens absolut nicht die von dir gegebene Prämisse, denn du hattest behauptet das auch im Arbeitsrecht generell die Unschuldsvermutung gilt und ist zweitens im Fall HSV-Kuntz bereits von einer unabhängigen Anwaltskanzlei bewertet und bestätigt worden.
Die Unschuldsvermutung gilt auch im Arbeitsrecht. Wird durch den von Dir verlinkten Artikel ja auch bestätigt. Bei Kuntz ist gar nichts bestätigt worden beginnend das es gar keine Verhandlung vor welchem Gericht auch immer gegeben hat.
Du verstehst immer noch nicht, dass man für einen Aufhebungsvertrag kein Gericht braucht. Das interne Compliance anders aber auch zuverlässig funktioniert. Was vor anderen Gerichten auch anzuwenden ist, ist das Neutralitätsgebot.
Schuld oder Unschuld gibt es aber nur vorm Strafgericht. Ansonsten werden Entscheidungsgrundlagen geprüft, Anspruchsunterlagen angesehen und man bekommt Recht oder Unrecht. Aber nicht Schuld oder Unschuld. Ich glaube dieser feine Unterschied ist vielen unklar.
Davon abgesehen: JAAAAAAAAAAAAAAAAAAA! Heimsieg und 6 plus Torverhältnis vor Werder, ich liebe es!
14.02.2026 - 18:18 Uhr
Gibt es irgendeinen Juristen unter uns, im Optimum mit Expertise im Bereich Arbeitsrecht, um hier mal für Klarheit zu sorgen?
Andernfalls wird es uns während der gesamten Dauer der Causa Kuntz begleiten, dass Menschen sich, trotz fehlender Fachkenntnisse und nur aufgrund einer kurzen KI Suche, für den Lincoln Lawyer des deutschen Rechts halten und anderen User, die zumindest Umgang mit der Materie hatten, ohne darin jedoch explizit ausgebildet zu sein, permanent widersprechen und ihre Meinungen x-fach wiederholen. Fragile Egos und so...das wird halt auf Dauer nervig.
Wäre doch super, man könnte diesem Phänomen mal den Stecker ziehen.
Andernfalls wird es uns während der gesamten Dauer der Causa Kuntz begleiten, dass Menschen sich, trotz fehlender Fachkenntnisse und nur aufgrund einer kurzen KI Suche, für den Lincoln Lawyer des deutschen Rechts halten und anderen User, die zumindest Umgang mit der Materie hatten, ohne darin jedoch explizit ausgebildet zu sein, permanent widersprechen und ihre Meinungen x-fach wiederholen. Fragile Egos und so...das wird halt auf Dauer nervig.
Wäre doch super, man könnte diesem Phänomen mal den Stecker ziehen.
14.02.2026 - 18:26 Uhr
Da es teilweise schon deutlich am Leseverständnis scheitert, wäre das wohl vergebene Liebesmüh.
14.02.2026 - 18:30 Uhr
Außerdem sehe ich arbeitsrechtlich keinen Angriffspunkt, da es einen Auflösungsvertrag gab.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von AndiSotho am 14.02.2026 um 18:31 Uhr bearbeitet
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