Presseschau - Feedback
23.01.2009 - 00:50 Uhr
05.06.2018 - 13:15 Uhr
Zitat von Seplhood
Also der Schreiberling von DB24 läuft ja momentan wieder zur Höchstform auf. Den Schmarn was der alles zusammen sucht ist ja schon fast paranoid. Auf alle Fälle total Unruhestiftend. Das man den nicht irgendwie ein einbremsen kann. Da krieg so was von an Hals
Also der Schreiberling von DB24 läuft ja momentan wieder zur Höchstform auf. Den Schmarn was der alles zusammen sucht ist ja schon fast paranoid. Auf alle Fälle total Unruhestiftend. Das man den nicht irgendwie ein einbremsen kann. Da krieg so was von an Hals
Ja, jetzt drischt der völkischsche auf unseren Hauptsponsor ein. Wieder einmal mit ganz viel heißer Luft .
Als hätte er noch nie was von einer signing fee gehört (nichts anderes war das im westen Jahr)
Aber vielleicht erklärt es ihm ja wieder einer seiner kompetenten db24 Leser

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Kassenwart am 05.06.2018 um 13:15 Uhr bearbeitet
05.06.2018 - 13:22 Uhr
Zitat von Seplhood
Also der Schreiberling von DB24 läuft ja momentan wieder zur Höchstform auf. Den Schmarn was der alles zusammen sucht ist ja schon fast paranoid. Auf alle Fälle total Unruhestiftend. Das man den nicht irgendwie ein einbremsen kann. Da krieg so was von an Hals
Also der Schreiberling von DB24 läuft ja momentan wieder zur Höchstform auf. Den Schmarn was der alles zusammen sucht ist ja schon fast paranoid. Auf alle Fälle total Unruhestiftend. Das man den nicht irgendwie ein einbremsen kann. Da krieg so was von an Hals
Der Typ lebt von Klicks und er weiß, wie er sie bekommt.
Inhaltlich finde ich ihn mittlerweile unerträglich.
05.06.2018 - 14:35 Uhr
Schaut einfach mal, wieviel % seiner Beiträge sich auf sportliche Belange (Spieler, Transferspekulationen, neues Trikot, Trainertaktik, Spielbeobachtungen usw) beziehen und wieviele auf Vereinspolitik.
Nur ein Bruchteil bezieht sich auf den Sport. Und das will ein Spirt-Blog sein
Da kann man auch gleich die Bild lesen (wobei die teilweise gut recherchieren)
Nur ein Bruchteil bezieht sich auf den Sport. Und das will ein Spirt-Blog sein
Da kann man auch gleich die Bild lesen (wobei die teilweise gut recherchieren)
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Kassenwart am 05.06.2018 um 14:52 Uhr bearbeitet
14.06.2018 - 22:09 Uhr
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/sport/tsv-muenchen-fast-geschenkt-1.4016293
So gern ich die Artikel der SZ in der Regel lese; in wirtschaftlichen Dingen sollten die Autoren vielleicht wenigstens gelegentlich Wikipedia zurate ziehen.
Ist leider komplett falsch, was da über Genussrechte gesagt wird.
Die Überschrift lautet zwar „Fast geschenkt“, was aber komplett in die Irre führt. Richtig müsste es heißen: „Nur geliehen“.
Der Autor geht im Artikel davon aus, dass die Rückzahlung bei Genussrechten erst dann fällig wird, wenn der Schuldner Gewinn erwirtschaftet, und – hier liegt er wenigstens vermutlich richtig- das wird bei Sechzig so schnell nicht passieren.
Am Ende des Artikels schreibt er – dem gleichen Irrtum unterliegend – die Genussscheine seien deswegen fast nichts wert (da ja kein Gewinn zu erwarten ist).
Da verwechselt er leider was: nämlich den Rückzahlungsanspruch des Genussrechts zum Nennwert mit der gewinnabhängigen Verzinsung: Nur die Verzinsung ist in unserem Fall sehr unwahrscheinlich. Das heißt jedoch nicht, dass die Genussrechte nichts wert sind oder nicht getilgt werden müssen.
Sofern eine Laufzeit vereinbart ist, und das war bislang bei unseren Genussrechten der Fall, wie im Handelsregister nachzulesen, müssen sie zu diesem Zeitpunkt getilgt werden. Wenn also als Laufzeit z.B. 5 Jahre vereinbart wurden, dann müssen die 2 Millionen in 5 Jahren getilgt werden, auch dann, wenn in Ermangelung von Gewinnen keine Zinsen angefallen sind.
Was den Rückzahlungsanspruch anbelangt, unterscheiden sich die Genussrechte mit Laufzeit insofern kaum von normalen Darlehen.
Man kann also ruhig von neuen Schulden sprechen. Von "Fast geschenkt" kann also nicht die Rede sein. Leider.
So gern ich die Artikel der SZ in der Regel lese; in wirtschaftlichen Dingen sollten die Autoren vielleicht wenigstens gelegentlich Wikipedia zurate ziehen.
Ist leider komplett falsch, was da über Genussrechte gesagt wird.
Die Überschrift lautet zwar „Fast geschenkt“, was aber komplett in die Irre führt. Richtig müsste es heißen: „Nur geliehen“.
Der Autor geht im Artikel davon aus, dass die Rückzahlung bei Genussrechten erst dann fällig wird, wenn der Schuldner Gewinn erwirtschaftet, und – hier liegt er wenigstens vermutlich richtig- das wird bei Sechzig so schnell nicht passieren.
Am Ende des Artikels schreibt er – dem gleichen Irrtum unterliegend – die Genussscheine seien deswegen fast nichts wert (da ja kein Gewinn zu erwarten ist).
Da verwechselt er leider was: nämlich den Rückzahlungsanspruch des Genussrechts zum Nennwert mit der gewinnabhängigen Verzinsung: Nur die Verzinsung ist in unserem Fall sehr unwahrscheinlich. Das heißt jedoch nicht, dass die Genussrechte nichts wert sind oder nicht getilgt werden müssen.
Sofern eine Laufzeit vereinbart ist, und das war bislang bei unseren Genussrechten der Fall, wie im Handelsregister nachzulesen, müssen sie zu diesem Zeitpunkt getilgt werden. Wenn also als Laufzeit z.B. 5 Jahre vereinbart wurden, dann müssen die 2 Millionen in 5 Jahren getilgt werden, auch dann, wenn in Ermangelung von Gewinnen keine Zinsen angefallen sind.
Was den Rückzahlungsanspruch anbelangt, unterscheiden sich die Genussrechte mit Laufzeit insofern kaum von normalen Darlehen.
Man kann also ruhig von neuen Schulden sprechen. Von "Fast geschenkt" kann also nicht die Rede sein. Leider.
15.06.2018 - 07:51 Uhr
Zitat von Hanse-Loewe
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/sport/tsv-muenchen-fast-geschenkt-1.4016293
So gern ich die Artikel der SZ in der Regel lese; in wirtschaftlichen Dingen sollten die Autoren vielleicht wenigstens gelegentlich Wikipedia zurate ziehen.
Ist leider komplett falsch, was da über Genussrechte gesagt wird.
Die Überschrift lautet zwar „Fast geschenkt“, was aber komplett in die Irre führt. Richtig müsste es heißen: „Nur geliehen“.
Der Autor geht im Artikel davon aus, dass die Rückzahlung bei Genussrechten erst dann fällig wird, wenn der Schuldner Gewinn erwirtschaftet, und – hier liegt er wenigstens vermutlich richtig- das wird bei Sechzig so schnell nicht passieren.
Am Ende des Artikels schreibt er – dem gleichen Irrtum unterliegend – die Genussscheine seien deswegen fast nichts wert (da ja kein Gewinn zu erwarten ist).
Da verwechselt er leider was: nämlich den Rückzahlungsanspruch des Genussrechts zum Nennwert mit der gewinnabhängigen Verzinsung: Nur die Verzinsung ist in unserem Fall sehr unwahrscheinlich. Das heißt jedoch nicht, dass die Genussrechte nichts wert sind oder nicht getilgt werden müssen.
Sofern eine Laufzeit vereinbart ist, und das war bislang bei unseren Genussrechten der Fall, wie im Handelsregister nachzulesen, müssen sie zu diesem Zeitpunkt getilgt werden. Wenn also als Laufzeit z.B. 5 Jahre vereinbart wurden, dann müssen die 2 Millionen in 5 Jahren getilgt werden, auch dann, wenn in Ermangelung von Gewinnen keine Zinsen angefallen sind.
Was den Rückzahlungsanspruch anbelangt, unterscheiden sich die Genussrechte mit Laufzeit insofern kaum von normalen Darlehen.
Man kann also ruhig von neuen Schulden sprechen. Von "Fast geschenkt" kann also nicht die Rede sein. Leider.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/sport/tsv-muenchen-fast-geschenkt-1.4016293
So gern ich die Artikel der SZ in der Regel lese; in wirtschaftlichen Dingen sollten die Autoren vielleicht wenigstens gelegentlich Wikipedia zurate ziehen.
Ist leider komplett falsch, was da über Genussrechte gesagt wird.
Die Überschrift lautet zwar „Fast geschenkt“, was aber komplett in die Irre führt. Richtig müsste es heißen: „Nur geliehen“.
Der Autor geht im Artikel davon aus, dass die Rückzahlung bei Genussrechten erst dann fällig wird, wenn der Schuldner Gewinn erwirtschaftet, und – hier liegt er wenigstens vermutlich richtig- das wird bei Sechzig so schnell nicht passieren.
Am Ende des Artikels schreibt er – dem gleichen Irrtum unterliegend – die Genussscheine seien deswegen fast nichts wert (da ja kein Gewinn zu erwarten ist).
Da verwechselt er leider was: nämlich den Rückzahlungsanspruch des Genussrechts zum Nennwert mit der gewinnabhängigen Verzinsung: Nur die Verzinsung ist in unserem Fall sehr unwahrscheinlich. Das heißt jedoch nicht, dass die Genussrechte nichts wert sind oder nicht getilgt werden müssen.
Sofern eine Laufzeit vereinbart ist, und das war bislang bei unseren Genussrechten der Fall, wie im Handelsregister nachzulesen, müssen sie zu diesem Zeitpunkt getilgt werden. Wenn also als Laufzeit z.B. 5 Jahre vereinbart wurden, dann müssen die 2 Millionen in 5 Jahren getilgt werden, auch dann, wenn in Ermangelung von Gewinnen keine Zinsen angefallen sind.
Was den Rückzahlungsanspruch anbelangt, unterscheiden sich die Genussrechte mit Laufzeit insofern kaum von normalen Darlehen.
Man kann also ruhig von neuen Schulden sprechen. Von "Fast geschenkt" kann also nicht die Rede sein. Leider.
Käme da nicht Teil 1 der Vereinbarung zum tragen?
1.Alle Altverbindlichkeiten beider Gesellschafter werden ohne Bedingungen gestundet.
Ich würde das so interpretieren dass "ohne Bedingungen" auch beinhaltet, dass kein Zeitpunkt zur Rückzahlung mehr besteht. Ein Fälligkeitsdatum ist ja auch eine Bedingung.
Wenns ganz gut für uns läuft dann haben wir jetzt 17 Mio Schulden als Darlehen, unbefristet gestundet und alle alten Genusscheine (20, 30, 40 50 Mio?!?) unbefristet gestundet.
Nur die neuen Genussscheine, die gestrigen 2 Mio wären da nicht enthalten.
Dann hätte Ismaik aber einen gewaltigen Schritt auf den Verein zu gemacht.......
15.06.2018 - 08:00 Uhr
Zitat von Seuchenvogel
Käme da nicht Teil 1 der Vereinbarung zum tragen?
1.Alle Altverbindlichkeiten beider Gesellschafter werden ohne Bedingungen gestundet.
Ich würde das so interpretieren dass "ohne Bedingungen" auch beinhaltet, dass kein Zeitpunkt zur Rückzahlung mehr besteht. Ein Fälligkeitsdatum ist ja auch eine Bedingung.
Wenns ganz gut für uns läuft dann haben wir jetzt 17 Mio Schulden als Darlehen, unbefristet gestundet und alle alten Genusscheine (20, 30, 40 50 Mio?!?) unbefristet gestundet.
Nur die neuen Genussscheine, die gestrigen 2 Mio wären da nicht enthalten.
Dann hätte Ismaik aber einen gewaltigen Schritt auf den Verein zu gemacht.......
Zitat von Hanse-Loewe
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/sport/tsv-muenchen-fast-geschenkt-1.4016293
So gern ich die Artikel der SZ in der Regel lese; in wirtschaftlichen Dingen sollten die Autoren vielleicht wenigstens gelegentlich Wikipedia zurate ziehen.
Ist leider komplett falsch, was da über Genussrechte gesagt wird.
Die Überschrift lautet zwar „Fast geschenkt“, was aber komplett in die Irre führt. Richtig müsste es heißen: „Nur geliehen“.
Der Autor geht im Artikel davon aus, dass die Rückzahlung bei Genussrechten erst dann fällig wird, wenn der Schuldner Gewinn erwirtschaftet, und – hier liegt er wenigstens vermutlich richtig- das wird bei Sechzig so schnell nicht passieren.
Am Ende des Artikels schreibt er – dem gleichen Irrtum unterliegend – die Genussscheine seien deswegen fast nichts wert (da ja kein Gewinn zu erwarten ist).
Da verwechselt er leider was: nämlich den Rückzahlungsanspruch des Genussrechts zum Nennwert mit der gewinnabhängigen Verzinsung: Nur die Verzinsung ist in unserem Fall sehr unwahrscheinlich. Das heißt jedoch nicht, dass die Genussrechte nichts wert sind oder nicht getilgt werden müssen.
Sofern eine Laufzeit vereinbart ist, und das war bislang bei unseren Genussrechten der Fall, wie im Handelsregister nachzulesen, müssen sie zu diesem Zeitpunkt getilgt werden. Wenn also als Laufzeit z.B. 5 Jahre vereinbart wurden, dann müssen die 2 Millionen in 5 Jahren getilgt werden, auch dann, wenn in Ermangelung von Gewinnen keine Zinsen angefallen sind.
Was den Rückzahlungsanspruch anbelangt, unterscheiden sich die Genussrechte mit Laufzeit insofern kaum von normalen Darlehen.
Man kann also ruhig von neuen Schulden sprechen. Von "Fast geschenkt" kann also nicht die Rede sein. Leider.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/sport/tsv-muenchen-fast-geschenkt-1.4016293
So gern ich die Artikel der SZ in der Regel lese; in wirtschaftlichen Dingen sollten die Autoren vielleicht wenigstens gelegentlich Wikipedia zurate ziehen.
Ist leider komplett falsch, was da über Genussrechte gesagt wird.
Die Überschrift lautet zwar „Fast geschenkt“, was aber komplett in die Irre führt. Richtig müsste es heißen: „Nur geliehen“.
Der Autor geht im Artikel davon aus, dass die Rückzahlung bei Genussrechten erst dann fällig wird, wenn der Schuldner Gewinn erwirtschaftet, und – hier liegt er wenigstens vermutlich richtig- das wird bei Sechzig so schnell nicht passieren.
Am Ende des Artikels schreibt er – dem gleichen Irrtum unterliegend – die Genussscheine seien deswegen fast nichts wert (da ja kein Gewinn zu erwarten ist).
Da verwechselt er leider was: nämlich den Rückzahlungsanspruch des Genussrechts zum Nennwert mit der gewinnabhängigen Verzinsung: Nur die Verzinsung ist in unserem Fall sehr unwahrscheinlich. Das heißt jedoch nicht, dass die Genussrechte nichts wert sind oder nicht getilgt werden müssen.
Sofern eine Laufzeit vereinbart ist, und das war bislang bei unseren Genussrechten der Fall, wie im Handelsregister nachzulesen, müssen sie zu diesem Zeitpunkt getilgt werden. Wenn also als Laufzeit z.B. 5 Jahre vereinbart wurden, dann müssen die 2 Millionen in 5 Jahren getilgt werden, auch dann, wenn in Ermangelung von Gewinnen keine Zinsen angefallen sind.
Was den Rückzahlungsanspruch anbelangt, unterscheiden sich die Genussrechte mit Laufzeit insofern kaum von normalen Darlehen.
Man kann also ruhig von neuen Schulden sprechen. Von "Fast geschenkt" kann also nicht die Rede sein. Leider.
Käme da nicht Teil 1 der Vereinbarung zum tragen?
1.Alle Altverbindlichkeiten beider Gesellschafter werden ohne Bedingungen gestundet.
Ich würde das so interpretieren dass "ohne Bedingungen" auch beinhaltet, dass kein Zeitpunkt zur Rückzahlung mehr besteht. Ein Fälligkeitsdatum ist ja auch eine Bedingung.
Wenns ganz gut für uns läuft dann haben wir jetzt 17 Mio Schulden als Darlehen, unbefristet gestundet und alle alten Genusscheine (20, 30, 40 50 Mio?!?) unbefristet gestundet.
Nur die neuen Genussscheine, die gestrigen 2 Mio wären da nicht enthalten.
Dann hätte Ismaik aber einen gewaltigen Schritt auf den Verein zu gemacht.......
Das widerspräche ja dem Begriff der Stundung: Stundung bedeutet ja nur ein Hinausschieben der Fälligkeit. Mit Bedingungslosigkeit waren sicher nur die üblichen Bedingungen gemeint, an die Ismaik seine Darlehen immer geknüpft hat.
Trotzdem ist es natürlich aus einem anderen Grund ein Punktsieg für Reisinger, den ich im Finanzthread beleuchtet hatte, und den ich selbst bislang eher zu gering gewichtet hattte bei meinen Überlegungen. Und das ist die Verlustbeteilgung bei Genussrechten.
Ganz einfach und verkürzt gesagt: Genussrechte sind dann Geschenke, wenn wir die Kohle verballern. Insofern bestünde für die Genussrechte Ismaiks, wenn wir ein vollständiges Verballern des Eigenkapitals unterstellen, inzwischen auch kein Rückzahlungsanspruch mehr.
Deswegen gibt es für Reisinger im Prinzip jetzt auch keinen Anreiz mehr, seine schwäbische Haushaltspolitik fortzuschreiben, weil das ja nur Ismaik zugute käme.
15.06.2018 - 11:27 Uhr
Quelle: loewenmagazin.de
Die Fans einigen wird der aktuelle Verhandlungs-Erfolg nicht. Weil für manche bestimmte Themen nur Mittel zum Zweck sind. Manch einer hat sich über viele Monate Feindbilder geschaffen und hetzt täglich gegen einige Personen. Das hat sich tief in den Köpfen festgesetzt und wird fast immer persönlich.
https://loewenmagazin.de/die-standhaftigkeit-hat-sich-ausgezahlt-einigung-mit-dem-investor-fuer-eine-sportliche-zukunft Für mich in vielerlei Hinsicht ein sehr gelungener Artikel, der auch meine Meinung wiederspiegelt!
18.06.2018 - 17:16 Uhr
Zitat von moosiloewe
https://www.dieblaue24.com/1860/13293-gorenzel-bedankt-sich-bei-ismaik-ohne-ihn-waeren-keine-topspieler-moeglich-gewesen
Hier bemerkenswerte Aussagen von Gorenzel, die aufzeigen, dass die sportliche Führung bereits eine Aufgabe in Erwägung gezogen hat für den Fall, dass eine Einigung mit Ismaik nicht zustandegekommen wäre. Er bedankt sich bei allen Verantwortlichen, allen voran natürlich bei Ismaik, der sich trotz Nadelstichpolitik, Hassgesängen und totaler Blockadepolitik durch Reisinger großzügig pro Unterstützung entschieden hat. Gorenzel erwähnt natürlich auch die anderen Verhandlungspartner Stimoniaris und Bay sowie GF Scharold. Ein Blockierer Reisinger wird in seinen Aussagen - völlig zurecht - nicht erwähnt.
Komliment an Gorenzel für diese ehrlichen Aussagen.
Dank der Hilfe Ismaiks konnte die Mannschaft erheblich verstärkt werden, was sicherlich alle Löwensfans sehr begrüßen werden. So kann ich mich schon riesig auf die neue Saison freuen.
https://www.dieblaue24.com/1860/13293-gorenzel-bedankt-sich-bei-ismaik-ohne-ihn-waeren-keine-topspieler-moeglich-gewesen
Hier bemerkenswerte Aussagen von Gorenzel, die aufzeigen, dass die sportliche Führung bereits eine Aufgabe in Erwägung gezogen hat für den Fall, dass eine Einigung mit Ismaik nicht zustandegekommen wäre. Er bedankt sich bei allen Verantwortlichen, allen voran natürlich bei Ismaik, der sich trotz Nadelstichpolitik, Hassgesängen und totaler Blockadepolitik durch Reisinger großzügig pro Unterstützung entschieden hat. Gorenzel erwähnt natürlich auch die anderen Verhandlungspartner Stimoniaris und Bay sowie GF Scharold. Ein Blockierer Reisinger wird in seinen Aussagen - völlig zurecht - nicht erwähnt.
Komliment an Gorenzel für diese ehrlichen Aussagen.
Dank der Hilfe Ismaiks konnte die Mannschaft erheblich verstärkt werden, was sicherlich alle Löwensfans sehr begrüßen werden. So kann ich mich schon riesig auf die neue Saison freuen.
Wie gewünscht
Dieser Beitrag wurde zuletzt von fredclever77 am 18.06.2018 um 17:16 Uhr bearbeitet
18.06.2018 - 17:17 Uhr
Zitat von fredclever77
Wie gewünscht
Zitat von moosiloewe
https://www.dieblaue24.com/1860/13293-gorenzel-bedankt-sich-bei-ismaik-ohne-ihn-waeren-keine-topspieler-moeglich-gewesen
Hier bemerkenswerte Aussagen von Gorenzel, die aufzeigen, dass die sportliche Führung bereits eine Aufgabe in Erwägung gezogen hat für den Fall, dass eine Einigung mit Ismaik nicht zustandegekommen wäre. Er bedankt sich bei allen Verantwortlichen, allen voran natürlich bei Ismaik, der sich trotz Nadelstichpolitik, Hassgesängen und totaler Blockadepolitik durch Reisinger großzügig pro Unterstützung entschieden hat. Gorenzel erwähnt natürlich auch die anderen Verhandlungspartner Stimoniaris und Bay sowie GF Scharold. Ein Blockierer Reisinger wird in seinen Aussagen - völlig zurecht - nicht erwähnt.
Komliment an Gorenzel für diese ehrlichen Aussagen.
Dank der Hilfe Ismaiks konnte die Mannschaft erheblich verstärkt werden, was sicherlich alle Löwensfans sehr begrüßen werden. So kann ich mich schon riesig auf die neue Saison freuen.
https://www.dieblaue24.com/1860/13293-gorenzel-bedankt-sich-bei-ismaik-ohne-ihn-waeren-keine-topspieler-moeglich-gewesen
Hier bemerkenswerte Aussagen von Gorenzel, die aufzeigen, dass die sportliche Führung bereits eine Aufgabe in Erwägung gezogen hat für den Fall, dass eine Einigung mit Ismaik nicht zustandegekommen wäre. Er bedankt sich bei allen Verantwortlichen, allen voran natürlich bei Ismaik, der sich trotz Nadelstichpolitik, Hassgesängen und totaler Blockadepolitik durch Reisinger großzügig pro Unterstützung entschieden hat. Gorenzel erwähnt natürlich auch die anderen Verhandlungspartner Stimoniaris und Bay sowie GF Scharold. Ein Blockierer Reisinger wird in seinen Aussagen - völlig zurecht - nicht erwähnt.
Komliment an Gorenzel für diese ehrlichen Aussagen.
Dank der Hilfe Ismaiks konnte die Mannschaft erheblich verstärkt werden, was sicherlich alle Löwensfans sehr begrüßen werden. So kann ich mich schon riesig auf die neue Saison freuen.
Wie gewünscht
merce!
18.06.2018 - 19:24 Uhr
Zitat von Hanse-Loewe
Trotzdem ist es natürlich aus einem anderen Grund ein Punktsieg für Reisinger, den ich im Finanzthread beleuchtet hatte, und den ich selbst bislang eher zu gering gewichtet hattte bei meinen Überlegungen. Und das ist die Verlustbeteilgung bei Genussrechten.
Ganz einfach und verkürzt gesagt: Genussrechte sind dann Geschenke, wenn wir die Kohle verballern. Insofern bestünde für die Genussrechte Ismaiks, wenn wir ein vollständiges Verballern des Eigenkapitals unterstellen, inzwischen auch kein Rückzahlungsanspruch mehr.
Deswegen gibt es für Reisinger im Prinzip jetzt auch keinen Anreiz mehr, seine schwäbische Haushaltspolitik fortzuschreiben, weil das ja nur Ismaik zugute käme.
Trotzdem ist es natürlich aus einem anderen Grund ein Punktsieg für Reisinger, den ich im Finanzthread beleuchtet hatte, und den ich selbst bislang eher zu gering gewichtet hattte bei meinen Überlegungen. Und das ist die Verlustbeteilgung bei Genussrechten.
Ganz einfach und verkürzt gesagt: Genussrechte sind dann Geschenke, wenn wir die Kohle verballern. Insofern bestünde für die Genussrechte Ismaiks, wenn wir ein vollständiges Verballern des Eigenkapitals unterstellen, inzwischen auch kein Rückzahlungsanspruch mehr.
Deswegen gibt es für Reisinger im Prinzip jetzt auch keinen Anreiz mehr, seine schwäbische Haushaltspolitik fortzuschreiben, weil das ja nur Ismaik zugute käme.
Kannst du mir das nochmal erklären? Gerne auch im Finanzthread. Sind dann Genußrechte wertlos und aus den Bilanzen verschwunden? Und vorallem- weißt du ob das bei diesen Genußrechten so festgelegt wurde bzw ist das eine grundsätzliche Eigenschaft?
Mit was für abseitigen Finanzierungsmodellen man sich als Löwenfan auseinandersetzen muss ist schon erstaunlich
, ab und zu denk ich mir, sollte man seinen Kindern nicht die Möglichkeit geben auch ein hirnloser Kunde des ... nein... aber mühsam ist es....
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