Mitgliedschaft
03.06.2017 - 12:47 Uhr
17.07.2017 - 06:31 Uhr
Zitat von Freimann91
Ja, ist mir auch aufgefallen. Wie sieht es dann mit der Mitgliederversammlung am kommenden Sonntag aus?
Zitat von Downlow2009
Übrigens zur Info: Man hat zwar noch keine Unterlagen, aber scheinbar ist man dennoch schon als Mitglied geführt. Ich habe z.B. schon den Newsletter für Mitglieder bekommen, obwohl ich eigentlich bisher nur die Bestätigung für den Eingang erhalten habe.
Übrigens zur Info: Man hat zwar noch keine Unterlagen, aber scheinbar ist man dennoch schon als Mitglied geführt. Ich habe z.B. schon den Newsletter für Mitglieder bekommen, obwohl ich eigentlich bisher nur die Bestätigung für den Eingang erhalten habe.
Ja, ist mir auch aufgefallen. Wie sieht es dann mit der Mitgliederversammlung am kommenden Sonntag aus?
Du wirst sicher reinkommen und zuschauen.
Aber abstimmen darfst du ja eh erst in einem Jahr.
17.07.2017 - 06:34 Uhr
Zitat von BlairWitch
bis wann (uhrzeit) müssten morgen noch anträge eingereicht werden für die MV?
bis wann (uhrzeit) müssten morgen noch anträge eingereicht werden für die MV?
Die müssen den Poststempel von heute tragen, egal welche Uhrzeit!
Oder persönlich abgeben und Eingang bestätigen lassen!
17.07.2017 - 07:29 Uhr
Zitat von Leo Nero
Du wirst sicher reinkommen und zuschauen.
Aber abstimmen darfst du ja eh erst in einem Jahr.
Zitat von Freimann91
Ja, ist mir auch aufgefallen. Wie sieht es dann mit der Mitgliederversammlung am kommenden Sonntag aus?
Zitat von Downlow2009
Übrigens zur Info: Man hat zwar noch keine Unterlagen, aber scheinbar ist man dennoch schon als Mitglied geführt. Ich habe z.B. schon den Newsletter für Mitglieder bekommen, obwohl ich eigentlich bisher nur die Bestätigung für den Eingang erhalten habe.
Übrigens zur Info: Man hat zwar noch keine Unterlagen, aber scheinbar ist man dennoch schon als Mitglied geführt. Ich habe z.B. schon den Newsletter für Mitglieder bekommen, obwohl ich eigentlich bisher nur die Bestätigung für den Eingang erhalten habe.
Ja, ist mir auch aufgefallen. Wie sieht es dann mit der Mitgliederversammlung am kommenden Sonntag aus?
Du wirst sicher reinkommen und zuschauen.
Aber abstimmen darfst du ja eh erst in einem Jahr.
Danke!
17.07.2017 - 10:35 Uhr
Hat zufällig jemand von euch den Mitgliedsantrag per Fax eingereicht?
Wenn ja, habt ihr ne Info bekommen, dass dieser zugestellt wurde?
Wenn ja, habt ihr ne Info bekommen, dass dieser zugestellt wurde?
17.07.2017 - 10:56 Uhr
Zitat von Leo Nero
Die müssen den Poststempel von heute tragen, egal welche Uhrzeit!
Oder persönlich abgeben und Eingang bestätigen lassen!
Die müssen den Poststempel von heute tragen, egal welche Uhrzeit!
Oder persönlich abgeben und Eingang bestätigen lassen!
Der Poststempel ist ganz sicher nicht entscheidend, sondern einzig und allein der Eingang, und das mit gutem Grund.
Man stelle sich mal den (seltenen Fall) eines Briefs vor, der zwar einen "rechtzeitigen Poststempel" hat, aber wegen irgendeiner Schlamperei erst einen Tag nach der MV eingeht.
17.07.2017 - 11:24 Uhr
Zitat von Cardan
Der Poststempel ist ganz sicher nicht entscheidend, sondern einzig und allein der Eingang, und das mit gutem Grund.
Man stelle sich mal den (seltenen Fall) eines Briefs vor, der zwar einen "rechtzeitigen Poststempel" hat, aber wegen irgendeiner Schlamperei erst einen Tag nach der MV eingeht.
Zitat von Leo Nero
Die müssen den Poststempel von heute tragen, egal welche Uhrzeit!
Oder persönlich abgeben und Eingang bestätigen lassen!
Die müssen den Poststempel von heute tragen, egal welche Uhrzeit!
Oder persönlich abgeben und Eingang bestätigen lassen!
Der Poststempel ist ganz sicher nicht entscheidend, sondern einzig und allein der Eingang, und das mit gutem Grund.
Man stelle sich mal den (seltenen Fall) eines Briefs vor, der zwar einen "rechtzeitigen Poststempel" hat, aber wegen irgendeiner Schlamperei erst einen Tag nach der MV eingeht.

Anträge zur Mitgliederversammlung können bis einschließlich Montag, den 17. Juli 2017, schriftlich beim Präsidium eingereicht werden (per Post an TSV München von 1860 e.V., Grünwalder Straße 114, 81547 München, per Fax unter 089 / 642785-148, per E-Mail an ekkehardt.krebs@tsv1860.de oder persönlich während der Geschäftszeiten).
Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung ist das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum des Faxes oder der E-Mail entscheidend. Alle rechtzeitig eingegangen und formal korrekten und zugelassenen Anträge werden vor der Versammlung hier auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und liegen zudem zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) auf der Geschäftsstelle, Grünwalder Straße 114, im Büro von Geschäftsstellenleiter Ekkehardt Krebs zur Einsicht aus.
http://www.tsv1860.org/verein/neuigkeiten/einladung-zur-mitglieder-versammlung_1206
17.07.2017 - 11:25 Uhr
Zitat von Cardan
Der Poststempel ist ganz sicher nicht entscheidend, sondern einzig und allein der Eingang, und das mit gutem Grund.
Man stelle sich mal den (seltenen Fall) eines Briefs vor, der zwar einen "rechtzeitigen Poststempel" hat, aber wegen irgendeiner Schlamperei erst einen Tag nach der MV eingeht.
Zitat von Leo Nero
Die müssen den Poststempel von heute tragen, egal welche Uhrzeit!
Oder persönlich abgeben und Eingang bestätigen lassen!
Die müssen den Poststempel von heute tragen, egal welche Uhrzeit!
Oder persönlich abgeben und Eingang bestätigen lassen!
Der Poststempel ist ganz sicher nicht entscheidend, sondern einzig und allein der Eingang, und das mit gutem Grund.
Man stelle sich mal den (seltenen Fall) eines Briefs vor, der zwar einen "rechtzeitigen Poststempel" hat, aber wegen irgendeiner Schlamperei erst einen Tag nach der MV eingeht.

Anträge zur Mitgliederversammlung können bis einschließlich Montag, den 17. Juli 2017, schriftlich beim Präsidium eingereicht werden (per Post an TSV München von 1860 e.V., Grünwalder Straße 114, 81547 München, per Fax unter 089 / 642785-148, per E-Mail an ekkehardt.krebs@tsv1860.de oder persönlich während der Geschäftszeiten).
Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung ist das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum des Faxes oder der E-Mail entscheidend. Alle rechtzeitig eingegangen und formal korrekten und zugelassenen Anträge werden vor der Versammlung hier auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und liegen zudem zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) auf der Geschäftsstelle, Grünwalder Straße 114, im Büro von Geschäftsstellenleiter Ekkehardt Krebs zur Einsicht aus.
http://www.tsv1860.org/verein/neuigkeiten/einladung-zur-mitglieder-versammlung_1206
vielleicht solltest du einfach mal ein paar gänge runterschalten
17.07.2017 - 19:15 Uhr
Mit dem "Poststempel" hatte der geschätzte "Altpate Leo Nero" recht, und ich lag daneben !
Die Vorgehensweise des TSV entspricht aber nicht den üblichen rechtlichen Gepflogenheiten. Juristisch gesehen muss eine Willenserklärung oder ein Dokument dem Empfänger vor Ablauf einer Frist zugehen, und ein Poststempel spielt bei einem verspäteten Zugang keine Rolle.
Die Vorgehensweise des TSV entspricht aber nicht den üblichen rechtlichen Gepflogenheiten. Juristisch gesehen muss eine Willenserklärung oder ein Dokument dem Empfänger vor Ablauf einer Frist zugehen, und ein Poststempel spielt bei einem verspäteten Zugang keine Rolle.
17.07.2017 - 22:37 Uhr
Zitat von Cardan
Mit dem "Poststempel" hatte der geschätzte "Altpate Leo Nero" recht, und ich lag daneben !
Die Vorgehensweise des TSV entspricht aber nicht den üblichen rechtlichen Gepflogenheiten. Juristisch gesehen muss eine Willenserklärung oder ein Dokument dem Empfänger vor Ablauf einer Frist zugehen, und ein Poststempel spielt bei einem verspäteten Zugang keine Rolle.
Mit dem "Poststempel" hatte der geschätzte "Altpate Leo Nero" recht, und ich lag daneben !
Die Vorgehensweise des TSV entspricht aber nicht den üblichen rechtlichen Gepflogenheiten. Juristisch gesehen muss eine Willenserklärung oder ein Dokument dem Empfänger vor Ablauf einer Frist zugehen, und ein Poststempel spielt bei einem verspäteten Zugang keine Rolle.
Womit wiederum du recht hast, also mit den offensichtlich daraus möglicherweise entstehenden Schwierigkeiten. Von üblichen juristischen Gepflogenheiten will ich nicht faseln, da ahnungslos.
Keine Ahnung was im Fall der Fälle passiert. Ganz ausgeschlossen ist das freilich nicht und für mich auch nicht aus dem Passus herauszulesen. Einerseits wird vom rechtzeitigen Eingang geschrieben und andererseits vom Poststempel.
18.07.2017 - 06:53 Uhr
Zitat von MarCao_7
Womit wiederum du recht hast, also mit den offensichtlich daraus möglicherweise entstehenden Schwierigkeiten. Von üblichen juristischen Gepflogenheiten will ich nicht faseln, da ahnungslos.
Keine Ahnung was im Fall der Fälle passiert. Ganz ausgeschlossen ist das freilich nicht und für mich auch nicht aus dem Passus herauszulesen. Einerseits wird vom rechtzeitigen Eingang geschrieben und andererseits vom Poststempel.
Zitat von Cardan
Mit dem "Poststempel" hatte der geschätzte "Altpate Leo Nero" recht, und ich lag daneben !
Die Vorgehensweise des TSV entspricht aber nicht den üblichen rechtlichen Gepflogenheiten. Juristisch gesehen muss eine Willenserklärung oder ein Dokument dem Empfänger vor Ablauf einer Frist zugehen, und ein Poststempel spielt bei einem verspäteten Zugang keine Rolle.
Mit dem "Poststempel" hatte der geschätzte "Altpate Leo Nero" recht, und ich lag daneben !
Die Vorgehensweise des TSV entspricht aber nicht den üblichen rechtlichen Gepflogenheiten. Juristisch gesehen muss eine Willenserklärung oder ein Dokument dem Empfänger vor Ablauf einer Frist zugehen, und ein Poststempel spielt bei einem verspäteten Zugang keine Rolle.
Womit wiederum du recht hast, also mit den offensichtlich daraus möglicherweise entstehenden Schwierigkeiten. Von üblichen juristischen Gepflogenheiten will ich nicht faseln, da ahnungslos.
Keine Ahnung was im Fall der Fälle passiert. Ganz ausgeschlossen ist das freilich nicht und für mich auch nicht aus dem Passus herauszulesen. Einerseits wird vom rechtzeitigen Eingang geschrieben und andererseits vom Poststempel.
Anträge für Satzungsänderungen müssen ja ohnehin 14 Tage vor der MV vorliegen.
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