Lars Windhorst
28.11.2019 - 23:49 Uhr
05.10.2022 - 18:03 Uhr
Zitat von HerrThaner
Hertha hat natürlich ein Veto-Recht, die Satzung der KGaA ist öffentlich einsehbar.
https://content.herthabsc.com/site/binaries/content/assets/club/satzung-herthabsc-ger-eng-191108.pdf
Zitat von L4croix
Könnte jeder Hans & Franz die Anteile kaufen oder hat Hertha BSC da eine Art Mitspracherecht? Weiß man da was?
Könnte jeder Hans & Franz die Anteile kaufen oder hat Hertha BSC da eine Art Mitspracherecht? Weiß man da was?
Hertha hat natürlich ein Veto-Recht, die Satzung der KGaA ist öffentlich einsehbar.
https://content.herthabsc.com/site/binaries/content/assets/club/satzung-herthabsc-ger-eng-191108.pdf
Ich habe mir die Satzung mal angesehen, aber ich habe das 'Veto-Recht' jetzt nirgends herauslesen können. Wenn du Bezug auf den § 5 Abs. 3 nimmst, dann geht es dort mMn nur um den Erstverkauf, nicht aber um den Weiterverkauf.
Ja, keiner kennt jetzt das genaue Vertragswerk, aber für gewöhnlich wird ein Vorkaufsrecht dem Verein eingeräumt. Wird von dem Vorkaufsrecht zum Preis XY (den der Verkäufer vorgibt) jedoch kein Gebrauch gemacht, dann kann LW zu genau dem Preis XY an irgend jemanden verkaufen. Wenn es dann ein Sportswashing Scheich ist, Pech gehabt.... Ansonsten sitzt LW jetzt so lange auf seinen Aktien, bis er einen Käufer findet. LW war aber auch nie der Investor wie man sie aus der PL oder bei Paris kennt, LW hätte nicht jedes Jahr sein private Schatulle aufgemacht, sondern nur gegen weitere Anteile.
Große Gefahr droht der Hertha mMn jetzt erst mal nicht - nur der Imageschaden.
05.10.2022 - 18:11 Uhr
Zitat von Wetterauer_SGE
Ich habe mir die Satzung mal angesehen, aber ich habe das 'Veto-Recht' jetzt nirgends herauslesen können. Wenn du Bezug auf den § 5 Abs. 3 nimmst, dann geht es dort mMn nur um den Erstverkauf, nicht aber um den Weiterverkauf.
Ja, keiner kennt jetzt das genaue Vertragswerk, aber für gewöhnlich wird ein Vorkaufsrecht dem Verein eingeräumt. Wird von dem Vorkaufsrecht zum Preis XY (den der Verkäufer vorgibt) jedoch kein Gebrauch gemacht, dann kann LW zu genau dem Preis XY an irgend jemanden verkaufen. Wenn es dann ein Sportswashing Scheich ist, Pech gehabt.... Ansonsten sitzt LW jetzt so lange auf seinen Aktien, bis er einen Käufer findet. LW war aber auch nie der Investor wie man sie aus der PL oder bei Paris kennt, LW hätte nicht jedes Jahr sein private Schatulle aufgemacht, sondern nur gegen weitere Anteile.
Große Gefahr droht der Hertha mMn jetzt erst mal nicht - nur der Imageschaden.
Zitat von HerrThaner
Hertha hat natürlich ein Veto-Recht, die Satzung der KGaA ist öffentlich einsehbar.
https://content.herthabsc.com/site/binaries/content/assets/club/satzung-herthabsc-ger-eng-191108.pdf
Zitat von L4croix
Könnte jeder Hans & Franz die Anteile kaufen oder hat Hertha BSC da eine Art Mitspracherecht? Weiß man da was?
Könnte jeder Hans & Franz die Anteile kaufen oder hat Hertha BSC da eine Art Mitspracherecht? Weiß man da was?
Hertha hat natürlich ein Veto-Recht, die Satzung der KGaA ist öffentlich einsehbar.
https://content.herthabsc.com/site/binaries/content/assets/club/satzung-herthabsc-ger-eng-191108.pdf
Ich habe mir die Satzung mal angesehen, aber ich habe das 'Veto-Recht' jetzt nirgends herauslesen können. Wenn du Bezug auf den § 5 Abs. 3 nimmst, dann geht es dort mMn nur um den Erstverkauf, nicht aber um den Weiterverkauf.
Ja, keiner kennt jetzt das genaue Vertragswerk, aber für gewöhnlich wird ein Vorkaufsrecht dem Verein eingeräumt. Wird von dem Vorkaufsrecht zum Preis XY (den der Verkäufer vorgibt) jedoch kein Gebrauch gemacht, dann kann LW zu genau dem Preis XY an irgend jemanden verkaufen. Wenn es dann ein Sportswashing Scheich ist, Pech gehabt.... Ansonsten sitzt LW jetzt so lange auf seinen Aktien, bis er einen Käufer findet. LW war aber auch nie der Investor wie man sie aus der PL oder bei Paris kennt, LW hätte nicht jedes Jahr sein private Schatulle aufgemacht, sondern nur gegen weitere Anteile.
Große Gefahr droht der Hertha mMn jetzt erst mal nicht - nur der Imageschaden.
Hätte der Verein dann bei jedem darunter liegenden Preis erneut ein Vorkaufsrecht zu ebendiesem?
Ansonsten würde mich beim Thema Gewinnbeteiligung noch interessieren, wie Gewinne von eV und KG da verrechnet werden.
05.10.2022 - 18:20 Uhr
Zitat von bschuss
Hätte der Verein dann bei jedem darunter liegenden Preis erneut ein Vorkaufsrecht zu ebendiesem?
Ansonsten würde mich beim Thema Gewinnbeteiligung noch interessieren, wie Gewinne von eV und KG da verrechnet werden.
Zitat von Wetterauer_SGE
Ich habe mir die Satzung mal angesehen, aber ich habe das 'Veto-Recht' jetzt nirgends herauslesen können. Wenn du Bezug auf den § 5 Abs. 3 nimmst, dann geht es dort mMn nur um den Erstverkauf, nicht aber um den Weiterverkauf.
Ja, keiner kennt jetzt das genaue Vertragswerk, aber für gewöhnlich wird ein Vorkaufsrecht dem Verein eingeräumt. Wird von dem Vorkaufsrecht zum Preis XY (den der Verkäufer vorgibt) jedoch kein Gebrauch gemacht, dann kann LW zu genau dem Preis XY an irgend jemanden verkaufen. Wenn es dann ein Sportswashing Scheich ist, Pech gehabt.... Ansonsten sitzt LW jetzt so lange auf seinen Aktien, bis er einen Käufer findet. LW war aber auch nie der Investor wie man sie aus der PL oder bei Paris kennt, LW hätte nicht jedes Jahr sein private Schatulle aufgemacht, sondern nur gegen weitere Anteile.
Große Gefahr droht der Hertha mMn jetzt erst mal nicht - nur der Imageschaden.
Zitat von HerrThaner
Hertha hat natürlich ein Veto-Recht, die Satzung der KGaA ist öffentlich einsehbar.
https://content.herthabsc.com/site/binaries/content/assets/club/satzung-herthabsc-ger-eng-191108.pdf
Zitat von L4croix
Könnte jeder Hans & Franz die Anteile kaufen oder hat Hertha BSC da eine Art Mitspracherecht? Weiß man da was?
Könnte jeder Hans & Franz die Anteile kaufen oder hat Hertha BSC da eine Art Mitspracherecht? Weiß man da was?
Hertha hat natürlich ein Veto-Recht, die Satzung der KGaA ist öffentlich einsehbar.
https://content.herthabsc.com/site/binaries/content/assets/club/satzung-herthabsc-ger-eng-191108.pdf
Ich habe mir die Satzung mal angesehen, aber ich habe das 'Veto-Recht' jetzt nirgends herauslesen können. Wenn du Bezug auf den § 5 Abs. 3 nimmst, dann geht es dort mMn nur um den Erstverkauf, nicht aber um den Weiterverkauf.
Ja, keiner kennt jetzt das genaue Vertragswerk, aber für gewöhnlich wird ein Vorkaufsrecht dem Verein eingeräumt. Wird von dem Vorkaufsrecht zum Preis XY (den der Verkäufer vorgibt) jedoch kein Gebrauch gemacht, dann kann LW zu genau dem Preis XY an irgend jemanden verkaufen. Wenn es dann ein Sportswashing Scheich ist, Pech gehabt.... Ansonsten sitzt LW jetzt so lange auf seinen Aktien, bis er einen Käufer findet. LW war aber auch nie der Investor wie man sie aus der PL oder bei Paris kennt, LW hätte nicht jedes Jahr sein private Schatulle aufgemacht, sondern nur gegen weitere Anteile.
Große Gefahr droht der Hertha mMn jetzt erst mal nicht - nur der Imageschaden.
Hätte der Verein dann bei jedem darunter liegenden Preis erneut ein Vorkaufsrecht zu ebendiesem?
Ansonsten würde mich beim Thema Gewinnbeteiligung noch interessieren, wie Gewinne von eV und KG da verrechnet werden.
Der eV ist nur komplementär und damit alleiniger Gesellschafter der GmbH & Co KGaA. Die Profi- Amateur und Jugendmannschaften wurden ja aus der eV ausgegliedert, weshalb die eV nur fzr das operative Geschäft zuständig ist.
Die Gewinne und Verluste laufen komplett über die GmbH & Co KGaA
05.10.2022 - 18:22 Uhr
Quelle: twitter.com
Als "kompletten Unsinn" tat die
@LarsWindhorst
-Seite den Artikel der
@FinancialTimes
über das 'Spygate' ab. Ein Blick in die Akten, die dem
@derspiegel
und
@EICnetwork
vorliegen, zeigt: #Windhorst|s Darstellung ist kaum zu halten:
@LarsWindhorst
-Seite den Artikel der
@FinancialTimes
über das 'Spygate' ab. Ein Blick in die Akten, die dem
@derspiegel
und
@EICnetwork
vorliegen, zeigt: #Windhorst|s Darstellung ist kaum zu halten:
Zitat von Bombateng
Nichts ist bisher ein Fakt, wir mutmaßen auf Grundlage eines FT Artikels.
Nichts ist bisher ein Fakt, wir mutmaßen auf Grundlage eines FT Artikels.
Es ist nicht nur auf Grundlage eines FT Artikels, sondern die Gerichtsakten liegen mehreren Medien sowie dem Verein vor. Der Spiegel hat so eben wieder was dazu veröffentlicht, siehe Quelle. Da müssten sich schon mehrere Medien sowie der Verein was aus den Fingern saugen. Die Sache scheint ziemlich eindeutig zu sein uns somit ist eine Zusammenarbeit mit Windhorst nicht mehr vorstellbar, auch wenn es mich freut, dass es Gegenbauer traf.
05.10.2022 - 18:25 Uhr
Quelle: www.bild.de
Kurz gesagt: Eine Neubewertung von Hertha BSC wird einen erheblichen geringeren Wert der KGaA ergeben, somit reduziert sich der Kaufpreis für Windhorsts Anteile deutlich.
Im Anschluss an diese Neubewertung hat Hertha BSC ein Vorkaufsrecht. Da der Kaufpreis spürbar niedriger sein wird, ist nicht ausgeschlossen, dass Hertha BSC selbst oder ein vom Klub favorisierter Investor die Anteile erwirbt.
Wenn Hertha nicht kauft, kann Windhorst einen Käufer bringen. Der Klub hat allerdings in den Verträgen mit Windhorst als auch in seiner KGaA-Satzung Regelungen getroffen, die bei einem Verkauf substantielle Ausschluss-Kriterien festlegen. So können etwa Vorbestrafte oder Steuersünder nicht die Anteile erwerben.
Grundsätzlich hat Hertha BSC ein Zustimmungsrecht beim Verkauf. Es bedarf also der Mitwirkung des Vereins, beim Verkauf. Allein kann Windhorst seine Anteile nicht veräußern.
...
Im Anschluss an diese Neubewertung hat Hertha BSC ein Vorkaufsrecht. Da der Kaufpreis spürbar niedriger sein wird, ist nicht ausgeschlossen, dass Hertha BSC selbst oder ein vom Klub favorisierter Investor die Anteile erwirbt.
Wenn Hertha nicht kauft, kann Windhorst einen Käufer bringen. Der Klub hat allerdings in den Verträgen mit Windhorst als auch in seiner KGaA-Satzung Regelungen getroffen, die bei einem Verkauf substantielle Ausschluss-Kriterien festlegen. So können etwa Vorbestrafte oder Steuersünder nicht die Anteile erwerben.
Grundsätzlich hat Hertha BSC ein Zustimmungsrecht beim Verkauf. Es bedarf also der Mitwirkung des Vereins, beim Verkauf. Allein kann Windhorst seine Anteile nicht veräußern.
...
Zitat von Bild
...Dass die Anteile an einen Investor gehen, den Hertha BSC grundsätzlich ablehnt, ist kaum vorstellbar. Die einfache Frage ist: Warum sollte sich ein Investor einkaufen, der vom Klub nicht gewollt ist – und anschließend die gleichen Probleme bekommen wie Windhorst?
Wie lange ein Verkaufs-Prozess dauern wird, ist nicht abzusehen. Bis dahin hat Windhorsts Tennor Group als Gesellschafter die Pflicht, am Geschäft von Hertha BSC mitzuwirken. Wie dies praktisch aussehen kann, ist derzeit kaum vorstellbar.
...Dass die Anteile an einen Investor gehen, den Hertha BSC grundsätzlich ablehnt, ist kaum vorstellbar. Die einfache Frage ist: Warum sollte sich ein Investor einkaufen, der vom Klub nicht gewollt ist – und anschließend die gleichen Probleme bekommen wie Windhorst?
Wie lange ein Verkaufs-Prozess dauern wird, ist nicht abzusehen. Bis dahin hat Windhorsts Tennor Group als Gesellschafter die Pflicht, am Geschäft von Hertha BSC mitzuwirken. Wie dies praktisch aussehen kann, ist derzeit kaum vorstellbar.
Für die Alarmisten.
05.10.2022 - 18:27 Uhr
Zitat von bschuss
Hätte der Verein dann bei jedem darunter liegenden Preis erneut ein Vorkaufsrecht zu ebendiesem?
Ansonsten würde mich beim Thema Gewinnbeteiligung noch interessieren, wie Gewinne von eV und KG da verrechnet werden.
Hätte der Verein dann bei jedem darunter liegenden Preis erneut ein Vorkaufsrecht zu ebendiesem?
Ansonsten würde mich beim Thema Gewinnbeteiligung noch interessieren, wie Gewinne von eV und KG da verrechnet werden.
Ich bin gerade noch beschäftigt und kann leider nicht so ausführlich schreiben, aber vielleicht hilft diese kurze Rückmeldung schon weiter. Ansonsten nehme ich mir heute Abend gerne noch mal etwas mehr Zeit, aber vielleicht hilft es ja schon ein wenig weiter.
Ja, der Verein hätte mWn jedes Mal ein Vorkaufsrecht zu einem neuen Preis XY.
Was Gewinne anbelangt, schau mal auf die folgende Übersicht.
https://www.genossenschaftsverband.de/site/assets/files/60290/5_-_rechtsformvergleich.pdf&ved=2ahUKEwi784zcvsn6AhUGNOwKHcq6C8UQFnoECBUQAQ&usg=AOvVaw1Tlz-YG4cxTsR1B1Yzz4--
05.10.2022 - 18:29 Uhr
Zitat von ColeWorld
Es ist nicht nur auf Grundlage eines FT Artikels, sondern die Gerichtsakten liegen mehreren Medien sowie dem Verein vor. Der Spiegel hat so eben wieder was dazu veröffentlicht, siehe Quelle. Da müssten sich schon mehrere Medien sowie der Verein was aus den Fingern saugen. Die Sache scheint ziemlich eindeutig zu sein uns somit ist eine Zusammenarbeit mit Windhorst nicht mehr vorstellbar, auch wenn es mich freut, dass es Gegenbauer traf.
Quelle: twitter.com
Als "kompletten Unsinn" tat die
@LarsWindhorst
-Seite den Artikel der
@FinancialTimes
über das 'Spygate' ab. Ein Blick in die Akten, die dem
@derspiegel
und
@EICnetwork
vorliegen, zeigt: #Windhorst|s Darstellung ist kaum zu halten:
@LarsWindhorst
-Seite den Artikel der
@FinancialTimes
über das 'Spygate' ab. Ein Blick in die Akten, die dem
@derspiegel
und
@EICnetwork
vorliegen, zeigt: #Windhorst|s Darstellung ist kaum zu halten:
Es ist nicht nur auf Grundlage eines FT Artikels, sondern die Gerichtsakten liegen mehreren Medien sowie dem Verein vor. Der Spiegel hat so eben wieder was dazu veröffentlicht, siehe Quelle. Da müssten sich schon mehrere Medien sowie der Verein was aus den Fingern saugen. Die Sache scheint ziemlich eindeutig zu sein uns somit ist eine Zusammenarbeit mit Windhorst nicht mehr vorstellbar, auch wenn es mich freut, dass es Gegenbauer traf.
Ja ich hab den Artikel vorhin auch bereits gelesen. Die Beweise werden schon erdrückend sein. Jedoch meinte ich damit eher, bevor nicht eine Prüfung dieser Akte erfolgt ist von einer Kanzlei. Erst dann kann man die Sache auch wirklich als Fakt darstellen. Weißt du wie ich meine? Solange man sich irgendwie noch rausreden kann oder sagen kann, das ist gefälscht oder sonst was, solange ist es kein Fakt und es gilt eine Unschuldsvermutung. Wenn das ausgeräumt wäre und Fakten wirklich geschaffen sind, dann kann auch ein Windhorst keine Ausreden mehr medienwirksam machen. Sicher ja vermutlich reicht die Beweislage schon um Aussagen zu machen die erdrückend sind, bevor ich jedoch die Akten nicht gesehen habe um mir mein eigenes Urteil zu bilden oder eine offizielle Stelle die Echtheit nicht bestätigt hat, kann ich Sachen nicht als Fakt darstellen, vor allem nicht als Verein gegenüber seinem Anteilseigner. Deshalb hätte ich es gut gefunden man hätte das im Vorfeld unterbunden.
05.10.2022 - 18:34 Uhr
Zitat von Fohlinho
Der eV ist nur komplementär und damit alleiniger Gesellschafter der GmbH & Co KGaA. Die Profi- Amateur und Jugendmannschaften wurden ja aus der eV ausgegliedert, weshalb die eV nur fzr das operative Geschäft zuständig ist.
Die Gewinne und Verluste laufen komplett über die GmbH & Co KGaA
Zitat von bschuss
Hätte der Verein dann bei jedem darunter liegenden Preis erneut ein Vorkaufsrecht zu ebendiesem?
Ansonsten würde mich beim Thema Gewinnbeteiligung noch interessieren, wie Gewinne von eV und KG da verrechnet werden.
Zitat von Wetterauer_SGE
Ich habe mir die Satzung mal angesehen, aber ich habe das 'Veto-Recht' jetzt nirgends herauslesen können. Wenn du Bezug auf den § 5 Abs. 3 nimmst, dann geht es dort mMn nur um den Erstverkauf, nicht aber um den Weiterverkauf.
Ja, keiner kennt jetzt das genaue Vertragswerk, aber für gewöhnlich wird ein Vorkaufsrecht dem Verein eingeräumt. Wird von dem Vorkaufsrecht zum Preis XY (den der Verkäufer vorgibt) jedoch kein Gebrauch gemacht, dann kann LW zu genau dem Preis XY an irgend jemanden verkaufen. Wenn es dann ein Sportswashing Scheich ist, Pech gehabt.... Ansonsten sitzt LW jetzt so lange auf seinen Aktien, bis er einen Käufer findet. LW war aber auch nie der Investor wie man sie aus der PL oder bei Paris kennt, LW hätte nicht jedes Jahr sein private Schatulle aufgemacht, sondern nur gegen weitere Anteile.
Große Gefahr droht der Hertha mMn jetzt erst mal nicht - nur der Imageschaden.
Zitat von HerrThaner
Hertha hat natürlich ein Veto-Recht, die Satzung der KGaA ist öffentlich einsehbar.
https://content.herthabsc.com/site/binaries/content/assets/club/satzung-herthabsc-ger-eng-191108.pdf
Zitat von L4croix
Könnte jeder Hans & Franz die Anteile kaufen oder hat Hertha BSC da eine Art Mitspracherecht? Weiß man da was?
Könnte jeder Hans & Franz die Anteile kaufen oder hat Hertha BSC da eine Art Mitspracherecht? Weiß man da was?
Hertha hat natürlich ein Veto-Recht, die Satzung der KGaA ist öffentlich einsehbar.
https://content.herthabsc.com/site/binaries/content/assets/club/satzung-herthabsc-ger-eng-191108.pdf
Ich habe mir die Satzung mal angesehen, aber ich habe das 'Veto-Recht' jetzt nirgends herauslesen können. Wenn du Bezug auf den § 5 Abs. 3 nimmst, dann geht es dort mMn nur um den Erstverkauf, nicht aber um den Weiterverkauf.
Ja, keiner kennt jetzt das genaue Vertragswerk, aber für gewöhnlich wird ein Vorkaufsrecht dem Verein eingeräumt. Wird von dem Vorkaufsrecht zum Preis XY (den der Verkäufer vorgibt) jedoch kein Gebrauch gemacht, dann kann LW zu genau dem Preis XY an irgend jemanden verkaufen. Wenn es dann ein Sportswashing Scheich ist, Pech gehabt.... Ansonsten sitzt LW jetzt so lange auf seinen Aktien, bis er einen Käufer findet. LW war aber auch nie der Investor wie man sie aus der PL oder bei Paris kennt, LW hätte nicht jedes Jahr sein private Schatulle aufgemacht, sondern nur gegen weitere Anteile.
Große Gefahr droht der Hertha mMn jetzt erst mal nicht - nur der Imageschaden.
Hätte der Verein dann bei jedem darunter liegenden Preis erneut ein Vorkaufsrecht zu ebendiesem?
Ansonsten würde mich beim Thema Gewinnbeteiligung noch interessieren, wie Gewinne von eV und KG da verrechnet werden.
Der eV ist nur komplementär und damit alleiniger Gesellschafter der GmbH & Co KGaA. Die Profi- Amateur und Jugendmannschaften wurden ja aus der eV ausgegliedert, weshalb die eV nur fzr das operative Geschäft zuständig ist.
Die Gewinne und Verluste laufen komplett über die GmbH & Co KGaA
Aber das mit dem Gewinn, also das von einem Euro, 66 Cent an den Anteilseigner gehen, das kann doch so nicht stimmen oder?
Das würde ja bei einem 100% Verkauf der Anteile bedeuten, dass man nie wieder für den Verein Gewinne erwirtschaften kann oder?
05.10.2022 - 18:37 Uhr
Zitat von PES
Für die Alarmisten.
Quelle: www.bild.de
Kurz gesagt: Eine Neubewertung von Hertha BSC wird einen erheblichen geringeren Wert der KGaA ergeben, somit reduziert sich der Kaufpreis für Windhorsts Anteile deutlich.
Im Anschluss an diese Neubewertung hat Hertha BSC ein Vorkaufsrecht. Da der Kaufpreis spürbar niedriger sein wird, ist nicht ausgeschlossen, dass Hertha BSC selbst oder ein vom Klub favorisierter Investor die Anteile erwirbt.
Wenn Hertha nicht kauft, kann Windhorst einen Käufer bringen. Der Klub hat allerdings in den Verträgen mit Windhorst als auch in seiner KGaA-Satzung Regelungen getroffen, die bei einem Verkauf substantielle Ausschluss-Kriterien festlegen. So können etwa Vorbestrafte oder Steuersünder nicht die Anteile erwerben.
Grundsätzlich hat Hertha BSC ein Zustimmungsrecht beim Verkauf. Es bedarf also der Mitwirkung des Vereins, beim Verkauf. Allein kann Windhorst seine Anteile nicht veräußern.
...
Im Anschluss an diese Neubewertung hat Hertha BSC ein Vorkaufsrecht. Da der Kaufpreis spürbar niedriger sein wird, ist nicht ausgeschlossen, dass Hertha BSC selbst oder ein vom Klub favorisierter Investor die Anteile erwirbt.
Wenn Hertha nicht kauft, kann Windhorst einen Käufer bringen. Der Klub hat allerdings in den Verträgen mit Windhorst als auch in seiner KGaA-Satzung Regelungen getroffen, die bei einem Verkauf substantielle Ausschluss-Kriterien festlegen. So können etwa Vorbestrafte oder Steuersünder nicht die Anteile erwerben.
Grundsätzlich hat Hertha BSC ein Zustimmungsrecht beim Verkauf. Es bedarf also der Mitwirkung des Vereins, beim Verkauf. Allein kann Windhorst seine Anteile nicht veräußern.
...
Zitat von Bild
...Dass die Anteile an einen Investor gehen, den Hertha BSC grundsätzlich ablehnt, ist kaum vorstellbar. Die einfache Frage ist: Warum sollte sich ein Investor einkaufen, der vom Klub nicht gewollt ist – und anschließend die gleichen Probleme bekommen wie Windhorst?
Wie lange ein Verkaufs-Prozess dauern wird, ist nicht abzusehen. Bis dahin hat Windhorsts Tennor Group als Gesellschafter die Pflicht, am Geschäft von Hertha BSC mitzuwirken. Wie dies praktisch aussehen kann, ist derzeit kaum vorstellbar.
...Dass die Anteile an einen Investor gehen, den Hertha BSC grundsätzlich ablehnt, ist kaum vorstellbar. Die einfache Frage ist: Warum sollte sich ein Investor einkaufen, der vom Klub nicht gewollt ist – und anschließend die gleichen Probleme bekommen wie Windhorst?
Wie lange ein Verkaufs-Prozess dauern wird, ist nicht abzusehen. Bis dahin hat Windhorsts Tennor Group als Gesellschafter die Pflicht, am Geschäft von Hertha BSC mitzuwirken. Wie dies praktisch aussehen kann, ist derzeit kaum vorstellbar.
Für die Alarmisten.

Würde dazu passen, dass Hertha seit Monaten aktiv einen Investor suchen soll.
05.10.2022 - 18:48 Uhr
Zitat von Bombateng
Aber das mit dem Gewinn, also das von einem Euro, 66 Cent an den Anteilseigner gehen, das kann doch so nicht stimmen oder?
Das würde ja bei einem 100% Verkauf der Anteile bedeuten, dass man nie wieder für den Verein Gewinne erwirtschaften kann oder?
Zitat von Fohlinho
Der eV ist nur komplementär und damit alleiniger Gesellschafter der GmbH & Co KGaA. Die Profi- Amateur und Jugendmannschaften wurden ja aus der eV ausgegliedert, weshalb die eV nur fzr das operative Geschäft zuständig ist.
Die Gewinne und Verluste laufen komplett über die GmbH & Co KGaA
Zitat von bschuss
Hätte der Verein dann bei jedem darunter liegenden Preis erneut ein Vorkaufsrecht zu ebendiesem?
Ansonsten würde mich beim Thema Gewinnbeteiligung noch interessieren, wie Gewinne von eV und KG da verrechnet werden.
Zitat von Wetterauer_SGE
Ich habe mir die Satzung mal angesehen, aber ich habe das 'Veto-Recht' jetzt nirgends herauslesen können. Wenn du Bezug auf den § 5 Abs. 3 nimmst, dann geht es dort mMn nur um den Erstverkauf, nicht aber um den Weiterverkauf.
Ja, keiner kennt jetzt das genaue Vertragswerk, aber für gewöhnlich wird ein Vorkaufsrecht dem Verein eingeräumt. Wird von dem Vorkaufsrecht zum Preis XY (den der Verkäufer vorgibt) jedoch kein Gebrauch gemacht, dann kann LW zu genau dem Preis XY an irgend jemanden verkaufen. Wenn es dann ein Sportswashing Scheich ist, Pech gehabt.... Ansonsten sitzt LW jetzt so lange auf seinen Aktien, bis er einen Käufer findet. LW war aber auch nie der Investor wie man sie aus der PL oder bei Paris kennt, LW hätte nicht jedes Jahr sein private Schatulle aufgemacht, sondern nur gegen weitere Anteile.
Große Gefahr droht der Hertha mMn jetzt erst mal nicht - nur der Imageschaden.
Zitat von HerrThaner
Hertha hat natürlich ein Veto-Recht, die Satzung der KGaA ist öffentlich einsehbar.
https://content.herthabsc.com/site/binaries/content/assets/club/satzung-herthabsc-ger-eng-191108.pdf
Zitat von L4croix
Könnte jeder Hans & Franz die Anteile kaufen oder hat Hertha BSC da eine Art Mitspracherecht? Weiß man da was?
Könnte jeder Hans & Franz die Anteile kaufen oder hat Hertha BSC da eine Art Mitspracherecht? Weiß man da was?
Hertha hat natürlich ein Veto-Recht, die Satzung der KGaA ist öffentlich einsehbar.
https://content.herthabsc.com/site/binaries/content/assets/club/satzung-herthabsc-ger-eng-191108.pdf
Ich habe mir die Satzung mal angesehen, aber ich habe das 'Veto-Recht' jetzt nirgends herauslesen können. Wenn du Bezug auf den § 5 Abs. 3 nimmst, dann geht es dort mMn nur um den Erstverkauf, nicht aber um den Weiterverkauf.
Ja, keiner kennt jetzt das genaue Vertragswerk, aber für gewöhnlich wird ein Vorkaufsrecht dem Verein eingeräumt. Wird von dem Vorkaufsrecht zum Preis XY (den der Verkäufer vorgibt) jedoch kein Gebrauch gemacht, dann kann LW zu genau dem Preis XY an irgend jemanden verkaufen. Wenn es dann ein Sportswashing Scheich ist, Pech gehabt.... Ansonsten sitzt LW jetzt so lange auf seinen Aktien, bis er einen Käufer findet. LW war aber auch nie der Investor wie man sie aus der PL oder bei Paris kennt, LW hätte nicht jedes Jahr sein private Schatulle aufgemacht, sondern nur gegen weitere Anteile.
Große Gefahr droht der Hertha mMn jetzt erst mal nicht - nur der Imageschaden.
Hätte der Verein dann bei jedem darunter liegenden Preis erneut ein Vorkaufsrecht zu ebendiesem?
Ansonsten würde mich beim Thema Gewinnbeteiligung noch interessieren, wie Gewinne von eV und KG da verrechnet werden.
Der eV ist nur komplementär und damit alleiniger Gesellschafter der GmbH & Co KGaA. Die Profi- Amateur und Jugendmannschaften wurden ja aus der eV ausgegliedert, weshalb die eV nur fzr das operative Geschäft zuständig ist.
Die Gewinne und Verluste laufen komplett über die GmbH & Co KGaA
Aber das mit dem Gewinn, also das von einem Euro, 66 Cent an den Anteilseigner gehen, das kann doch so nicht stimmen oder?
Das würde ja bei einem 100% Verkauf der Anteile bedeuten, dass man nie wieder für den Verein Gewinne erwirtschaften kann oder?
Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Ich glaube, die höchste Gewinnbeteiligung sind 4 % des eigenkapitals pro Jahr . Wenn dies die gesamtgewinnsumme übersteigt, wird nach Anteilen aufgeteilt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Fohlinho am 05.10.2022 um 18:51 Uhr bearbeitet
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