Koo Ja-Cheol [5]
31.01.2011 - 14:45 Uhr
01.02.2011 - 14:33 Uhr
Zitat von xamaximal:
Zitat von Frisbee:
Natürlich ergeben Ausstiegsklauseln einen Sinn. Ein Verein kann sich nicht wehren, wenn die Bedingungen in der Ausstiegsklausel erfüllt werden.
Trotzdem muss man sich IMMER erst beim abgebenden Verein melden, entweder die Bedingungen für einen Transfer erfüllen oder das Erlaubnis einholen mit dem Spieler zu verhandeln.
Einzige Ausnahme: Der Spieler hat weniger als 6 Monate Vertrag.
Du widersprichst Dich. Zuerst sagst Du, der Verein könne sich nicht wehren, wenn die Bedingungen in der Ausstiegsklausel erfüllt werden. Dann sagst Du, man müsse die Erlaubnis einholen, mit dem Spieler zu verhandeln.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Es müssen a.) die Bedinungen der Ausstiegsklausel erfüllt sein, damit sich ein Verein beim Transfer nicht wehren kann und b.) muss man vorher erst beim abgebenden Verein die Erlaubnis einholen um mit einem Spieler zu verhandeln - alternativ eben die Bedingungen der Klausel erfüllt sein. Das sind zwei paar Schuhe. Das ist nicht ein Prozess.
Trotzdem steht vor allem eben immer die Kontaktaufnahme mit dem abgebenden Verein. ;)
Zitat von Frisbee:
Natürlich ergeben Ausstiegsklauseln einen Sinn. Ein Verein kann sich nicht wehren, wenn die Bedingungen in der Ausstiegsklausel erfüllt werden.
Trotzdem muss man sich IMMER erst beim abgebenden Verein melden, entweder die Bedingungen für einen Transfer erfüllen oder das Erlaubnis einholen mit dem Spieler zu verhandeln.
Einzige Ausnahme: Der Spieler hat weniger als 6 Monate Vertrag.
Du widersprichst Dich. Zuerst sagst Du, der Verein könne sich nicht wehren, wenn die Bedingungen in der Ausstiegsklausel erfüllt werden. Dann sagst Du, man müsse die Erlaubnis einholen, mit dem Spieler zu verhandeln.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Es müssen a.) die Bedinungen der Ausstiegsklausel erfüllt sein, damit sich ein Verein beim Transfer nicht wehren kann und b.) muss man vorher erst beim abgebenden Verein die Erlaubnis einholen um mit einem Spieler zu verhandeln - alternativ eben die Bedingungen der Klausel erfüllt sein. Das sind zwei paar Schuhe. Das ist nicht ein Prozess.
Trotzdem steht vor allem eben immer die Kontaktaufnahme mit dem abgebenden Verein. ;)
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Frisbee am 01.02.2011 um 14:35 Uhr bearbeitet
01.02.2011 - 14:38 Uhr
Gerade ging die YB Pressekonferenz zum Rückrundenstart zu Ende. Hier wurden natürlich nochmal Fragen gestellt. Die Frist 31.12.2010 steht nicht im Vertrag, und existiert somit nicht. YB sieht sich nach wie vor im Recht, und wird das von der FIFA auch bestätigt bekommen. Man hat über 100 e-Mails von Koo, die seine Absicht, nach Bern zu wechseln bestätigen (neben seiner Unterschrift auf dem gültigen Arbeitsvertrag). Der Spieler wird aber nie für YB spielen, sondern (nach Ablauf seiner allfälligen Sperre wegen Vertragsbruchs) für Wolfsburg. Wolfsburg wird wohl auch bestraft werden, sofern sie vom Vertragsverhältnis wussten.
01.02.2011 - 14:41 Uhr
Zitat von Grambambuli:
Gerade ging die YB Pressekonferenz zum Rückrundenstart zu Ende. Hier wurden natürlich nochmal Fragen gestellt. Die Frist 31.12.2010 steht nicht im Vertrag, und existiert somit nicht. YB sieht sich nach wie vor im Recht, und wird das von der FIFA auch bestätigt bekommen. Man hat über 100 e-Mails von Koo, die seine Absicht, nach Bern zu wechseln bestätigen (neben seiner Unterschrift auf dem gültigen Arbeitsvertrag). Der Spieler wird aber nie für YB spielen, sondern (nach Ablauf seiner allfälligen Sperre wegen Vertragsbruchs) für Wolfsburg. Wolfsburg wird wohl auch bestraft werden, sofern sie vom Vertragsverhältnis wussten.
Mensch nicht schlecht ... wozu brauchen wir noch Gerichte, wenn die YB die Gesetze machen? :D
Gerade ging die YB Pressekonferenz zum Rückrundenstart zu Ende. Hier wurden natürlich nochmal Fragen gestellt. Die Frist 31.12.2010 steht nicht im Vertrag, und existiert somit nicht. YB sieht sich nach wie vor im Recht, und wird das von der FIFA auch bestätigt bekommen. Man hat über 100 e-Mails von Koo, die seine Absicht, nach Bern zu wechseln bestätigen (neben seiner Unterschrift auf dem gültigen Arbeitsvertrag). Der Spieler wird aber nie für YB spielen, sondern (nach Ablauf seiner allfälligen Sperre wegen Vertragsbruchs) für Wolfsburg. Wolfsburg wird wohl auch bestraft werden, sofern sie vom Vertragsverhältnis wussten.
Mensch nicht schlecht ... wozu brauchen wir noch Gerichte, wenn die YB die Gesetze machen? :D
01.02.2011 - 14:48 Uhr
Zitat von Frisbee:
Zitat von Grambambuli:
Gerade ging die YB Pressekonferenz zum Rückrundenstart zu Ende. Hier wurden natürlich nochmal Fragen gestellt. Die Frist 31.12.2010 steht nicht im Vertrag, und existiert somit nicht. YB sieht sich nach wie vor im Recht, und wird das von der FIFA auch bestätigt bekommen. Man hat über 100 e-Mails von Koo, die seine Absicht, nach Bern zu wechseln bestätigen (neben seiner Unterschrift auf dem gültigen Arbeitsvertrag). Der Spieler wird aber nie für YB spielen, sondern (nach Ablauf seiner allfälligen Sperre wegen Vertragsbruchs) für Wolfsburg. Wolfsburg wird wohl auch bestraft werden, sofern sie vom Vertragsverhältnis wussten.
Mensch nicht schlecht ... wozu brauchen wir noch Gerichte, wenn die YB die Gesetze machen? :D
YB (ohne "die") macht die Gesetze nicht, die existierten schon davor.
Zitat von Grambambuli:
Gerade ging die YB Pressekonferenz zum Rückrundenstart zu Ende. Hier wurden natürlich nochmal Fragen gestellt. Die Frist 31.12.2010 steht nicht im Vertrag, und existiert somit nicht. YB sieht sich nach wie vor im Recht, und wird das von der FIFA auch bestätigt bekommen. Man hat über 100 e-Mails von Koo, die seine Absicht, nach Bern zu wechseln bestätigen (neben seiner Unterschrift auf dem gültigen Arbeitsvertrag). Der Spieler wird aber nie für YB spielen, sondern (nach Ablauf seiner allfälligen Sperre wegen Vertragsbruchs) für Wolfsburg. Wolfsburg wird wohl auch bestraft werden, sofern sie vom Vertragsverhältnis wussten.
Mensch nicht schlecht ... wozu brauchen wir noch Gerichte, wenn die YB die Gesetze machen? :D
YB (ohne "die") macht die Gesetze nicht, die existierten schon davor.
01.02.2011 - 14:59 Uhr
Die Emails kannst du streichen, eine "Absicht" nach Bern zu wechseln, ist kein rechtlicher Gegenstand vor einem Arbeitsgericht, egal ob in der Schweiz oder Deutschland.....
Zweitens frage ich mich, wie YB so genau wissen kann, dass die Frist des 31.12 nicht in Koo´s Vertrag vermerkt war - Hellseherei, Gedankenlesen? Oder vielleicht doch nur Spekulation?
Sollte diese Frist im Vertrag festgesetzt sein, dann ist der Arbeitsvertrag Koo´s in Bern null und nichtig, und Bern wird eine empfindliche Strafe erhalten, weil man sich ohne Einverständniß des Vereins an den Spieler rangemacht hat, der nicht wechseln kann und darf!
Sollte diese Klause existieren und nicht auf den 31.12 begrenzt sein, dann wird Koo bestraft, weil er bei zwei Vereinen Arbeitsverträge unterzeichnet hat, Punkt!
Wolfsburg wird weder in Fall 1 noch in Fall 2 belangt, weil man sich juristisch richtig verhalten hat und einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag mit Koo hat, da man ja in keinem Fall die (fehlende) Bestätigung des Transfers seitens YB vorweg nehmen und sich mit eingezogenem Schwanz zurückgezogen hätte können....
Wer bestraft werden könnte, sind die Young Boys Bern sowie Koo und/oder sein Managment, der VfL müsste in jedem Fall fein raus sein!
Zweitens frage ich mich, wie YB so genau wissen kann, dass die Frist des 31.12 nicht in Koo´s Vertrag vermerkt war - Hellseherei, Gedankenlesen? Oder vielleicht doch nur Spekulation?
Sollte diese Frist im Vertrag festgesetzt sein, dann ist der Arbeitsvertrag Koo´s in Bern null und nichtig, und Bern wird eine empfindliche Strafe erhalten, weil man sich ohne Einverständniß des Vereins an den Spieler rangemacht hat, der nicht wechseln kann und darf!
Sollte diese Klause existieren und nicht auf den 31.12 begrenzt sein, dann wird Koo bestraft, weil er bei zwei Vereinen Arbeitsverträge unterzeichnet hat, Punkt!
Wolfsburg wird weder in Fall 1 noch in Fall 2 belangt, weil man sich juristisch richtig verhalten hat und einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag mit Koo hat, da man ja in keinem Fall die (fehlende) Bestätigung des Transfers seitens YB vorweg nehmen und sich mit eingezogenem Schwanz zurückgezogen hätte können....
Wer bestraft werden könnte, sind die Young Boys Bern sowie Koo und/oder sein Managment, der VfL müsste in jedem Fall fein raus sein!
01.02.2011 - 15:08 Uhr
Zitat von Tara_noastra:
Zweitens frage ich mich, wie YB so genau wissen kann, dass die Frist des 31.12 nicht in Koo´s Vertrag vermerkt war - Hellseherei, Gedankenlesen? Oder vielleicht doch nur Spekulation?
Vielleicht weil sie den Vertrag von Koo mit Jeju gesehen haben? Könnte ja sein, dass sie Koo gefragt haben, ihnen den zur Überprüfung vor der Vertragsunterschrift vorgängig zuzufaxen. Also, ich würde das so machen... ;)
Zitat von Tara_noastra:
Sollte diese Frist im Vertrag festgesetzt sein, dann ist der Arbeitsvertrag Koo´s in Bern null und nichtig, und Bern wird eine empfindliche Strafe erhalten, weil man sich ohne Einverständniß des Vereins an den Spieler rangemacht hat, der nicht wechseln kann und darf!
Wolfsburg wird weder in Fall 1 noch in Fall 2 belangt, weil man sich juristisch richtig verhalten hat und einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag mit Koo hat, da man ja in keinem Fall die (fehlende) Bestätigung des Transfers seitens YB vorweg nehmen und sich mit eingezogenem Schwanz zurückgezogen hätte können....
Hier misst Du mit zwei Ellen. Der Transfer war von Seiten YB bestätigt. Er war ja im FIFA Matching System drin und Wolfsburg hat dies also gewusst.
Zweitens frage ich mich, wie YB so genau wissen kann, dass die Frist des 31.12 nicht in Koo´s Vertrag vermerkt war - Hellseherei, Gedankenlesen? Oder vielleicht doch nur Spekulation?
Vielleicht weil sie den Vertrag von Koo mit Jeju gesehen haben? Könnte ja sein, dass sie Koo gefragt haben, ihnen den zur Überprüfung vor der Vertragsunterschrift vorgängig zuzufaxen. Also, ich würde das so machen... ;)
Zitat von Tara_noastra:
Sollte diese Frist im Vertrag festgesetzt sein, dann ist der Arbeitsvertrag Koo´s in Bern null und nichtig, und Bern wird eine empfindliche Strafe erhalten, weil man sich ohne Einverständniß des Vereins an den Spieler rangemacht hat, der nicht wechseln kann und darf!
Wolfsburg wird weder in Fall 1 noch in Fall 2 belangt, weil man sich juristisch richtig verhalten hat und einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag mit Koo hat, da man ja in keinem Fall die (fehlende) Bestätigung des Transfers seitens YB vorweg nehmen und sich mit eingezogenem Schwanz zurückgezogen hätte können....
Hier misst Du mit zwei Ellen. Der Transfer war von Seiten YB bestätigt. Er war ja im FIFA Matching System drin und Wolfsburg hat dies also gewusst.
01.02.2011 - 15:13 Uhr
Zitat von xamaximal:
Hier misst Du mit zwei Ellen. Der Transfer war von Seiten YB bestätigt. Er war ja im FIFA Matching System drin und Wolfsburg hat dies also gewusst.
Natürlich war er da drin ... deshalb hat ja auch Jeju United den Transfer bestätigt und die DFL den Transfer zum VfL nicht zugelassen ... :D
Hier misst Du mit zwei Ellen. Der Transfer war von Seiten YB bestätigt. Er war ja im FIFA Matching System drin und Wolfsburg hat dies also gewusst.
Natürlich war er da drin ... deshalb hat ja auch Jeju United den Transfer bestätigt und die DFL den Transfer zum VfL nicht zugelassen ... :D
01.02.2011 - 15:20 Uhr
Zitat von Frisbee:
Es müssen a.) die Bedinungen der Ausstiegsklausel erfüllt sein, damit sich ein Verein beim Transfer nicht wehren kann und b.) muss man vorher erst beim abgebenden Verein die Erlaubnis einholen um mit einem Spieler zu verhandeln - alternativ eben die Bedingungen der Klausel erfüllt sein. Das sind zwei paar Schuhe. Das ist nicht ein Prozess.
Du sagst ja bei a) und b) zweimal das Gleiche. a) Die Bedingungen der Klausel müssen erfüllt sein, b) ...alternativ die Bedingungen der Klausel müssen erfüllt sein. Wo sind die zwei Paar Schuhe? YB hat die Bedingungen der Klausel erfüllt. Also ist a) und b) erfüllt.
Zitat von Frisbee:
Trotzdem steht vor allem eben immer die Kontaktaufnahme mit dem abgebenden Verein. ;)
Was YB gemacht hat. Neuerdings reicht übrigens auch der Eintrag ins Matching System, was YB zusätzlich ebenfalls gemacht hat.
Ob JeJu auf diese Kontaktnahme antwortet oder nicht, und wenn ja, was, spielt keine Rolle. Das würde ja sonst Deinen Kriterien a) und b) widersprechen.
Es müssen a.) die Bedinungen der Ausstiegsklausel erfüllt sein, damit sich ein Verein beim Transfer nicht wehren kann und b.) muss man vorher erst beim abgebenden Verein die Erlaubnis einholen um mit einem Spieler zu verhandeln - alternativ eben die Bedingungen der Klausel erfüllt sein. Das sind zwei paar Schuhe. Das ist nicht ein Prozess.
Du sagst ja bei a) und b) zweimal das Gleiche. a) Die Bedingungen der Klausel müssen erfüllt sein, b) ...alternativ die Bedingungen der Klausel müssen erfüllt sein. Wo sind die zwei Paar Schuhe? YB hat die Bedingungen der Klausel erfüllt. Also ist a) und b) erfüllt.
Zitat von Frisbee:
Trotzdem steht vor allem eben immer die Kontaktaufnahme mit dem abgebenden Verein. ;)
Was YB gemacht hat. Neuerdings reicht übrigens auch der Eintrag ins Matching System, was YB zusätzlich ebenfalls gemacht hat.
Ob JeJu auf diese Kontaktnahme antwortet oder nicht, und wenn ja, was, spielt keine Rolle. Das würde ja sonst Deinen Kriterien a) und b) widersprechen.
01.02.2011 - 15:22 Uhr
Zitat von Frisbee:
Zitat von xamaximal:
Hier misst Du mit zwei Ellen. Der Transfer war von Seiten YB bestätigt. Er war ja im FIFA Matching System drin und Wolfsburg hat dies also gewusst.
Natürlich war er da drin ... deshalb hat ja auch Jeju United den Transfer bestätigt und die DFL den Transfer zum VfL nicht zugelassen ... :D
Ignorierst du bewusst Tatsachen? Die Frist war NICHT im Vertrag, dazu muss man nicht Hellsehen oder Gedankenlesen, sondern...richtig, den Vertrag durchlesen, der YB natürlich bei den Verhandlungen vorlag. Da Jeju die Kontaktaufnahme seitens YB bewusst ignoriert hat werden auch sie mit Sanktionen zu rechnen haben. Wolfsburg ist übrigens alles andere als fein raus, da der Transfer bereits registriert war im TMS.
Zitat von xamaximal:
Hier misst Du mit zwei Ellen. Der Transfer war von Seiten YB bestätigt. Er war ja im FIFA Matching System drin und Wolfsburg hat dies also gewusst.
Natürlich war er da drin ... deshalb hat ja auch Jeju United den Transfer bestätigt und die DFL den Transfer zum VfL nicht zugelassen ... :D
Ignorierst du bewusst Tatsachen? Die Frist war NICHT im Vertrag, dazu muss man nicht Hellsehen oder Gedankenlesen, sondern...richtig, den Vertrag durchlesen, der YB natürlich bei den Verhandlungen vorlag. Da Jeju die Kontaktaufnahme seitens YB bewusst ignoriert hat werden auch sie mit Sanktionen zu rechnen haben. Wolfsburg ist übrigens alles andere als fein raus, da der Transfer bereits registriert war im TMS.
01.02.2011 - 15:40 Uhr
Auszug aus dem Regelwerk der FIFA:
"1. Ein Spieler, der bei einem Verband registriert ist, darf nur bei einem anderen
Verband registriert werden, wenn dieser einen internationalen Freigabeschein
erhalten hat. Er wird kostenlos, bedingungslos und uneingeschränkt ausgestellt.
Vereinbarungen, die diese Bestimmungen missachten, sind ungültig.
Der Verband, der den internationalen Freigabeschein ausstellt, lässt der FIFA
eine Kopie zukommen. Das administrative Verfahren zur Ausstellung eines
internationalen Freigabescheins ist in Anhang 3 Art. 8 bzw. Anhang 3a dieses
Reglements geregelt."
Der Südkoreanische Verband hat sich doch, soviel ich weiß, geweigert, diesen Freigabeschein auszustellen, also kann der Transfer nicht im TMS registriert gewesen sein.
"Vereinbarungen, die diese Bestimmungen missachten, sind ungültig" spricht wohl eine eindeutige Sprache, ganz abgesehen von Handlungen Koo´s oder seines Managments.....
"1. Ein Spieler, der bei einem Verband registriert ist, darf nur bei einem anderen
Verband registriert werden, wenn dieser einen internationalen Freigabeschein
erhalten hat. Er wird kostenlos, bedingungslos und uneingeschränkt ausgestellt.
Vereinbarungen, die diese Bestimmungen missachten, sind ungültig.
Der Verband, der den internationalen Freigabeschein ausstellt, lässt der FIFA
eine Kopie zukommen. Das administrative Verfahren zur Ausstellung eines
internationalen Freigabescheins ist in Anhang 3 Art. 8 bzw. Anhang 3a dieses
Reglements geregelt."
Der Südkoreanische Verband hat sich doch, soviel ich weiß, geweigert, diesen Freigabeschein auszustellen, also kann der Transfer nicht im TMS registriert gewesen sein.
"Vereinbarungen, die diese Bestimmungen missachten, sind ungültig" spricht wohl eine eindeutige Sprache, ganz abgesehen von Handlungen Koo´s oder seines Managments.....
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