| Geburtsdatum | 21.08.2004 |
|---|---|
| Alter | 21 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,89m |
| Vertrag bis | 30.06.2028 |
| Position | Innenverteidiger |
| Fuß | links |
| Akt. Verein | FC Red Bull Salzburg |
Leistungsdaten: 25/26
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 12 | - | - | ||
![]() | 2. Bundesliga | 12 | - | - | |
![]() | DFB-Pokal | - | - | - | |
Hendry Blank [4]
24.06.2025 - 10:09 Uhr
Quelle: www.hannover96.de
Der neunte 96-Neuzugang des Sommers ist ein Innenverteidiger: Linksfuß Hendry Blank wechselt von RB Salzburg an den Maschsee. Der 20-jährige deutsche U21-Nationalspieler kommt zunächst für ein Jahr auf Leihbasis – danach besitzt Hannover 96 eine Kaufoption.
Herzlich Willkommen in Hannover!Dieser Beitrag wurde zuletzt von Footballive22 am 25.06.2025 um 01:52 Uhr bearbeitet Zeige Ergebnisse 1-2 von 2.
25.06.2025 - 08:03 Uhr
Zitat von Salamimann
Das kann ich mir nicht vorstellen. Dadurch wäre viel zu viel Gemauschel möglich, wie mein RKO umgehen könnte. Stell dir vor jemand verpflichtet ein Talent von einem Verein und dieser startet so extrem durch, dass er schon deutlich über der Aufstiegsklausel liegt, diese aber erst später aktiviert werden kann. Dann könnten Vereine den Spieler woanders hin transferieren und ihn sich direkt zurück leihen lassen plus KO, um ihn dann später teuer auf den Markt zu bringen.
Es wird eher so sein, dass Salzburg in den Verhandlungen sagt...Hey wir können über den Spieler verhandeln, aber da besteht eine RKO die fester Teil des Deals sein muss. Wahrscheinlich wurde damals bei dem Transfer schon verankert, dass diese weiterhin greift, sollte Salzburg Blank weiter transferieren, was natürlich die Verhandlungsposition von Salzburg schmälert, aber vlt genau dadurch für 96 realisierbar wurde, da andere vermeintlich größere Vereine sich darauf nicht einlassen wollten.
Zitat von handycap
Hast du irgendeine Quelle darüber, oder ist das nur eine Vermutung von dir?
Oder zumindest eine Quelle von einem anderen Spieler, wo genau so ein Beispiel stattgefunden hat?
Ich vermute, wenn Hannover 96 die Kaufoption nächstes Jahr zieht, ist auch die Rückkaufklausel vom BVB hinfällig, aber ich weiß es nicht und vermute nur, da ich es nicht kenne, dass Verträge, die Partei 1 mit Partei 2 hat von Partei 3 so übernommen werden müssen.
Aber gerne lasse ich mich an Hand von Quellen eines Besseren belehren.
Zitat von Androesen96
Davon ist nicht auszugehen, da die Klausel von Seiten der Dortmunder in Richtung Salzburg eine zeitliche Befristung beinhaltet und in diesem Zeitraum muss gewährleistet werden, dass der BVB diese Klausel aktivieren kann.
Das bedeutet, dass diese Klausel auch bei der Kaufoption von Hannover 96 Bestandteil des Vertrags sein muss, sofern wir diese Option ziehen.
Zitat von Tuniz4life
Und wie läuft das jetzt mit den Klauseln ab?
Wir haben eine Kaufoption und Dortmund eine Rückkaufklausel? Oder ist letztere mit dem Leihwechsel zu uns erloschen?
Und wie läuft das jetzt mit den Klauseln ab?
Wir haben eine Kaufoption und Dortmund eine Rückkaufklausel? Oder ist letztere mit dem Leihwechsel zu uns erloschen?
Davon ist nicht auszugehen, da die Klausel von Seiten der Dortmunder in Richtung Salzburg eine zeitliche Befristung beinhaltet und in diesem Zeitraum muss gewährleistet werden, dass der BVB diese Klausel aktivieren kann.
Das bedeutet, dass diese Klausel auch bei der Kaufoption von Hannover 96 Bestandteil des Vertrags sein muss, sofern wir diese Option ziehen.
Hast du irgendeine Quelle darüber, oder ist das nur eine Vermutung von dir?
Oder zumindest eine Quelle von einem anderen Spieler, wo genau so ein Beispiel stattgefunden hat?
Ich vermute, wenn Hannover 96 die Kaufoption nächstes Jahr zieht, ist auch die Rückkaufklausel vom BVB hinfällig, aber ich weiß es nicht und vermute nur, da ich es nicht kenne, dass Verträge, die Partei 1 mit Partei 2 hat von Partei 3 so übernommen werden müssen.
Aber gerne lasse ich mich an Hand von Quellen eines Besseren belehren.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Dadurch wäre viel zu viel Gemauschel möglich, wie mein RKO umgehen könnte. Stell dir vor jemand verpflichtet ein Talent von einem Verein und dieser startet so extrem durch, dass er schon deutlich über der Aufstiegsklausel liegt, diese aber erst später aktiviert werden kann. Dann könnten Vereine den Spieler woanders hin transferieren und ihn sich direkt zurück leihen lassen plus KO, um ihn dann später teuer auf den Markt zu bringen.
Es wird eher so sein, dass Salzburg in den Verhandlungen sagt...Hey wir können über den Spieler verhandeln, aber da besteht eine RKO die fester Teil des Deals sein muss. Wahrscheinlich wurde damals bei dem Transfer schon verankert, dass diese weiterhin greift, sollte Salzburg Blank weiter transferieren, was natürlich die Verhandlungsposition von Salzburg schmälert, aber vlt genau dadurch für 96 realisierbar wurde, da andere vermeintlich größere Vereine sich darauf nicht einlassen wollten.
Nein, ich vermute, wenn Hannover 96 die Klausel ziehen möchte hätte der BVB das Recht zuvor seine Rückkaufklausel zu ziehen, ziehen sie diese nicht, wird diese Klausel bei den neuen Vertragsparteien und dem neuen Vertrag aus dem Vertrag gestrichen.
Aber wie gesagt eine Vermutung von mir, einen Präzedenzfall kenne ich dazu nicht.
Zitat von Androesen96
Eine Quelle braucht es dafür nicht, auch wenn in den Mitteilungen die Rede von der Rückkaufoption ist.
Wir wissen nicht, wie lange diese gültig ist, aber bei einem Weiterverkauf müsste in diesem Fall Salzburg einen Verzicht von Seiten Dortmund offiziell erhalten, da man ansonsten Vertragsbruch begeht, denn eine solche Klausel hat eine gewisse Wertigkeit, welche Dortmund entgeht. Das kann sehr schnell sehr teuer werden.
Es ist dennoch kein Problem uns eine Kaufoption zu gewähren und die Klausel des BVB in unserem Vertrag zu verankern. In dem Fall handelt Salzburg vertragskonform und ich glaube nicht, dass man dieses bei den Österreichern vergessen hat.
Ich persönlich brauche daher keine Quelle, um die Gültigkeit bestätigt zu sehen. Du kannst gerne glauben, dass es anders ist, aber so dumm wird in der Realität niemand sein.
Eine Quelle braucht es dafür nicht, auch wenn in den Mitteilungen die Rede von der Rückkaufoption ist.
Wir wissen nicht, wie lange diese gültig ist, aber bei einem Weiterverkauf müsste in diesem Fall Salzburg einen Verzicht von Seiten Dortmund offiziell erhalten, da man ansonsten Vertragsbruch begeht, denn eine solche Klausel hat eine gewisse Wertigkeit, welche Dortmund entgeht. Das kann sehr schnell sehr teuer werden.
Es ist dennoch kein Problem uns eine Kaufoption zu gewähren und die Klausel des BVB in unserem Vertrag zu verankern. In dem Fall handelt Salzburg vertragskonform und ich glaube nicht, dass man dieses bei den Österreichern vergessen hat.
Ich persönlich brauche daher keine Quelle, um die Gültigkeit bestätigt zu sehen. Du kannst gerne glauben, dass es anders ist, aber so dumm wird in der Realität niemand sein.
Okay, schön das du von "Eine Quelle braucht es dafür nicht," auf "Ich persönlich brauche daher keine Quelle" umgeschwenkt hast.
Dennoch frage ich mich wie du ohne jegliche Belege so von deiner These so überzeugt sein kannst, dass du alle anderen Möglichkeiten ausschließen kannst.
Ich dachte nur, vielleicht hättest du ja tatsächlich mehr Informationen, die man ggf. auch irgendwo als Fallbeispiel nachlesen könnte.
Wie gesagt, ich schließe nicht aus, dass du recht hast, aber wie @Skordie schon schrieb, ist das eine mögliche Variante, aber nicht zwingend die richtige.
Wie gesagt ich habe selbst ein wenig nach Quellen und Varianten zu dem Thema gesucht, dabei bin ich auch auf folgende Aussage getroffen
Zitat von usernick
Die Maximalfrist für Rückkaufklauseln jedoch drei Jahre betragen: "Längere Lauffristen sind mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht und die Berufsfreiheit des Spielers kritisch zu sehen. Sie könnten einer gerichtlichen Kontrolle zum Opfer fallen."
Die Maximalfrist für Rückkaufklauseln jedoch drei Jahre betragen: "Längere Lauffristen sind mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht und die Berufsfreiheit des Spielers kritisch zu sehen. Sie könnten einer gerichtlichen Kontrolle zum Opfer fallen."
Es ist ein wirklich interessantes und spannendes Thema, was man mMn. nicht so einfach ohne alle Fakten zu kennen, mit richtig oder falsch bezeichnen kann.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von handycap am 25.06.2025 um 08:21 Uhr bearbeitet
25.06.2025 - 16:46 Uhr
Zitat von diablo696
Der Text von Androesen96 liesst sich wie eine Märchenstunde mit viel Phantasie ausgefüllt. Es wäre toll, wenn man seine Texte nicht als Fakten verkaufen muss und es den Leuten einfach als Idee verkauft. Meistens sind die Texte von Androesen echt toll, aber dann gibt es auch wieder einige, wo er sich einfach verrennt und nicht einsieht.
Im Grunde ist doch wahrscheinlich alles klar mit Hendry Blank:
Dortmund hat ihn verkauft und eine Rückkaufsoption über 12 Mio.€ eingebaut (irgendwo stand diese Summe), wir haben ihn von Salzburg geliehen mit Option einer KO. Ziehen wir diese KO (Summe unbekannt), kann Dortmund uns Blank für 12 Mio. € abkaufen, so würde ich das sehen. Die Dortmunder Option wird solange Gültigkeit besitzten, solange der Vertrag zwischen Salzburg und Blank lief.
Der Text von Androesen96 liesst sich wie eine Märchenstunde mit viel Phantasie ausgefüllt. Es wäre toll, wenn man seine Texte nicht als Fakten verkaufen muss und es den Leuten einfach als Idee verkauft. Meistens sind die Texte von Androesen echt toll, aber dann gibt es auch wieder einige, wo er sich einfach verrennt und nicht einsieht.
Im Grunde ist doch wahrscheinlich alles klar mit Hendry Blank:
Dortmund hat ihn verkauft und eine Rückkaufsoption über 12 Mio.€ eingebaut (irgendwo stand diese Summe), wir haben ihn von Salzburg geliehen mit Option einer KO. Ziehen wir diese KO (Summe unbekannt), kann Dortmund uns Blank für 12 Mio. € abkaufen, so würde ich das sehen. Die Dortmunder Option wird solange Gültigkeit besitzten, solange der Vertrag zwischen Salzburg und Blank lief.
So weit habe ich mich ja gar nicht verrannt, wie Du es ausdrückst.
Ich versuche es daher nochmal und in 96% der Dinge sind wir uns einig.
Was wir wissen:
- Dortmund hat Blank an Salzburg für 4 Mio.€ verkauft und dort besitzt er einen Vertrag bis 2028
- Dortmund hat eine Rückkaufoption für 12 Mio.€ im Vertrag von Salzburg verankert
- Salzburg hat Hannover den Spieler geliehen und Hannover besitzt eine Kaufoption
- Eine Rückkaufoption sollte im Maximalfall 3 Jahre umfassen, was @handycap dankenswerterweise herausgesucht hat - also Sommer 2027, wenn wir von einem Vertragstart im Sommer 2024 ausgehen
Was wir nicht wissen: (bis jetzt)
- Über welchen Zeitraum kann Dortmund die Rückkaufoption ziehen? Sind es wirklich die 3 Jahre?
- Wie hoch ist die Kaufoption, welche wir bei Blank haben?
Es ist mittlerweile ganz normal, dass diverse Klauseln in den Verträgen stehen, sei es bei einem Transfer oder auch nur im Vertrag des Spielers. Von jeder dieser Klauseln verspricht sich ein Vertragspartner einen Wert. Anstatt "Wert" nutze ich nun lieber das englische Wort "Value", da es den Sinn klarer verdeutlicht.
Nehmen wir einmal an, dass man einen Spieler leiht, der eine Kaufoption besitzt. Diese hätte eine Höhe von 4 Mio.€. Für den abgebenden Verein besteht das Risiko, dass der Spieler nicht die Leistungen bringt und man ihn nach einem Jahr wieder auf der Payroll hat. Ein Jahr älter und mit schlechterem Marktwert (Beispiel wäre Wdowik). Wenn nun der aufnehmende Verein nicht leiht, sondern direkt 3,5 Mio.€ überweist, kann das für den abgebenden Verein ein gutes Geschäft sein. Für den aufnehmenden Verein aber der Vorteil und somit der Value, dass man einen Spieler am Ende für eine bestimmte Summe bekommt. Also die Kaufoption, ob man diese zieht oder nicht, hat zum Stand jetzt ein Value. Ein Value, der Hannover sich im Rahmen der Leihe von Blank gesichert hat.
Wir sprechen allerdings über die Rückkaufklausel seitens Dortmund. Auch diese hat den Value, dass wenn die Leistungen von Blank extrem steigen und der Markt vielleicht bereit wäre 20+x Mio.€ für ihn zu bezahlen, die Dortmunder immer noch für 12 Mio.€ zuschlagen können. Der Vertragspartner dafür ist Salzburg. Hätte man beim Transfer diese Klausel aus Salzburger Sicht nicht im Vertrag haben wollen, hätte Blank vielleicht 5 Mio.€ Ablöse gekostet oder es hätte den Transfer gar nicht gegeben. Wir wissen es nicht.
Dortmund hat nun diesen Value und warum sollte man jetzt darauf verzichten? Nehmen wir einmal an, dass Blank bei uns performt und wir ihn für 4 Mio.€ verpflichten und direkt für 18 Mio.€ weiterverkaufen. Würde Dortmund die Option ziehen, könnten diese für 12 Mio.€ den Spieler erhalten und ihn dann mit einem Gewinn von 6 Mio.€ weiterverkaufen. Ist diese Klausel nicht an uns übergegangen, würden Dortmund die Einnahmen von 6 Mio.€ entgehen, was man in Folge bei Salzburg einklagen könnte.
Aus genau dem Grund, müssen die Klauseln, welche Salzburg gegenüber Dortmund eingegangen sind und welche für Dortmund noch einen Value besitzen, auch in unserem Vertrag eingebettet, bzw. Bestandteil der Kaufoption sein. Ich spreche deshalb von meiner persönlichen Meinung in dem Kontext, da ich weiß, dass die Vertragsverhandlungen im Sport manchmal etwas "ungenau" sind und es tatsächlich zu Fällen kommt, die man schlichtweg übersehen hat - so dumm das auch sein mag.
Die Ausgangsfrage war, ob die Rückkaufklausel Gültigkeit hat, wenn der Spieler wechselt und das müsste man absolut korrekt damit beantworten, dass es nur der Fall ist, wenn es Salzburg in den Leihvertrag mit Kaufoption geschrieben hat, was sie aber gemacht haben sollten.
Würde man mit einem solchen Transfer Rückkaufklauseln aushebeln können, dann braucht es nur einen findigen Partnerverein, dem ich meinen Spieler für x€ verkaufe und dieser mir den Spieler meinetwegen für x+1€ zurückverkauft im identischen Transferfenster. Diese Klauseln haben letztlich vertragsübergreifende Relevanz und wenn es nicht berücksichtigt wird, kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen.
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