| Geburtsdatum | 13.10.1996 |
|---|---|
| Alter | 29 |
| Nat. |
Türkei |
| Größe | 1,91m |
| Vertrag bis | 30.06.2028 |
| Position | Defensives Mittelfeld |
| Fuß | rechts |
| Akt. Verein | VfB Stuttgart |
Leistungsdaten: 25/26
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 44 | 2 | 1 | ||
![]() | Bundesliga | 28 | - | 1 | |
![]() | Europa League | 10 | - | - | |
![]() | DFB-Pokal | 5 | 2 | - | |
![]() | DFL-Supercup | 1 | - | - | |
Atakan Karazor [16]
15.05.2019 - 12:17 Uhr
31.07.2022 - 00:22 Uhr
Zitat von RobertoMaschin
Was hätte eine Verurteilung in Spanien für das Leben in brd für Folgen? Ganz allgemein... wenn du nicht unbedingt mach Spanien gehst können die nichts machen oder?
Was hätte eine Verurteilung in Spanien für das Leben in brd für Folgen? Ganz allgemein... wenn du nicht unbedingt mach Spanien gehst können die nichts machen oder?
Innerhalb der EU wird in der Regel ausgeliefert, seit es (seit 2002) den europäischen Haftbefehl gibt.
Die Details können etwas komplizierter sein (z.B. wenn in Deutschland oder einem 2. EU-Land ein Verfahren wegen der gleichen Tat läuft), aber bei Spanien als Auslieferungsland und Vergewaltigung /sexuelle Nötigung als zur Last gelegte Tat scheint mir das recht eindeutig zu sein.
Quelle: Wikipedia
Die justizielle Entscheidung für den Haftbefehl, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen ist, wird in diesem Rahmen „nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung“, d. h. weitgehend automatisch, vom ersuchten Mitgliedstaat anerkannt und die gesuchte Person dort festgenommen sowie zwecks Strafverfolgung oder Vollstreckung „übergeben“ (ausgeliefert). Der EuHB verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten auch, ihre eigenen Staatsbürger an andere EU-Länder auszuliefern, doch können die Staaten immerhin darauf bestehen, die gegen ihre Bürger verhängten Strafen selbst zu vollstrecken (Art. 4 Nr. 6, 5 Nr. 3; gleiches gilt für Personen, die im ersuchten Staat ihren Wohnsitz haben).
Details hier:
https://www.bmj.de/DE/Themen/IntZusammenarbeit/EuropaeischesStrafrecht/EuropaeischesStrafrecht_node.html
Dieser Beitrag wurde zuletzt von justalittlethought am 31.07.2022 um 00:29 Uhr bearbeitet
31.07.2022 - 00:24 Uhr
Im Prinzip gibt es ja zwei Arten von juristischen Deals:
1. Eine Vereinbarung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung NACH der Anklageerhebung. Damit soll in der Regel ein Prozess vermieden werden, und die Basis dürfte dann in der Regel ein (teilweises) Schuldeingeständnis des Angeklagten sein
2. Eine Vereinbarung von Klägern und Beklagten VOR der Anklageerhebung. Damit würden Anklageerhebung und Prozess vermieden. Es ginge also alles ohne Schuldspruch und Vorstrafen vonstatten. Beide Parteien würden (vor allem wenn die Beweislage unklar ist), das Risiko einer Niederlage vor Gericht vermeiden. Das Verfahren würde in beiderseitigem Einvernehmen eingestellt. Der Inhalt der Vereinbarung bleibt dann in der Regel geheim. Ich weiß aber nicht, ob in Spanien solche Vereinbarungen überhaupt möglich sind, besonders wenn es um mögliche Strafverfahren wegen Sexualdelikten geht.
1. Eine Vereinbarung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung NACH der Anklageerhebung. Damit soll in der Regel ein Prozess vermieden werden, und die Basis dürfte dann in der Regel ein (teilweises) Schuldeingeständnis des Angeklagten sein
2. Eine Vereinbarung von Klägern und Beklagten VOR der Anklageerhebung. Damit würden Anklageerhebung und Prozess vermieden. Es ginge also alles ohne Schuldspruch und Vorstrafen vonstatten. Beide Parteien würden (vor allem wenn die Beweislage unklar ist), das Risiko einer Niederlage vor Gericht vermeiden. Das Verfahren würde in beiderseitigem Einvernehmen eingestellt. Der Inhalt der Vereinbarung bleibt dann in der Regel geheim. Ich weiß aber nicht, ob in Spanien solche Vereinbarungen überhaupt möglich sind, besonders wenn es um mögliche Strafverfahren wegen Sexualdelikten geht.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Ebbsfleet am 31.07.2022 um 00:28 Uhr bearbeitet
31.07.2022 - 00:31 Uhr
Zitat von justalittlethought
Innerhalb der EU wird in der Regel ausgeliefert, seit es (seit 2002) den europäischen Haftbefehl gibt.
Die Details können etwas komplizierter sein (z.B. wenn in Deutschland oder einem 2. EU-Land ein Verfahren wegen der gleichen Tat läuft), aber bei Spanien als Auslieferungsland und Vergewaltigung /sexuelle Nötigung als zur Last gelegte Tat scheint mir das recht eindeutig zu sein.
Details hier:
https://www.bmj.de/DE/Themen/IntZusammenarbeit/EuropaeischesStrafrecht/EuropaeischesStrafrecht_node.html
Zitat von RobertoMaschin
Was hätte eine Verurteilung in Spanien für das Leben in brd für Folgen? Ganz allgemein... wenn du nicht unbedingt mach Spanien gehst können die nichts machen oder?
Was hätte eine Verurteilung in Spanien für das Leben in brd für Folgen? Ganz allgemein... wenn du nicht unbedingt mach Spanien gehst können die nichts machen oder?
Innerhalb der EU wird in der Regel ausgeliefert, seit es (seit 2002) den europäischen Haftbefehl gibt.
Die Details können etwas komplizierter sein (z.B. wenn in Deutschland oder einem 2. EU-Land ein Verfahren wegen der gleichen Tat läuft), aber bei Spanien als Auslieferungsland und Vergewaltigung /sexuelle Nötigung als zur Last gelegte Tat scheint mir das recht eindeutig zu sein.
Quelle: Wikipedia
Die justizielle Entscheidung für den Haftbefehl, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen ist, wird in diesem Rahmen „nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung“, d. h. weitgehend automatisch, vom ersuchten Mitgliedstaat anerkannt und die gesuchte Person dort festgenommen sowie zwecks Strafverfolgung oder Vollstreckung „übergeben“ (ausgeliefert). Der EuHB verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten auch, ihre eigenen Staatsbürger an andere EU-Länder auszuliefern, doch können die Staaten immerhin darauf bestehen, die gegen ihre Bürger verhängten Strafen selbst zu vollstrecken (Art. 4 Nr. 6, 5 Nr. 3; gleiches gilt für Personen, die im ersuchten Staat ihren Wohnsitz haben).
Details hier:
https://www.bmj.de/DE/Themen/IntZusammenarbeit/EuropaeischesStrafrecht/EuropaeischesStrafrecht_node.html
Wenn die spanische Justiz Karazor in Deutschland nicht belangen dürfte oder könnte, dann säße er jetzt immer noch in U-Haft in Spanien. Simple as that.
31.07.2022 - 08:11 Uhr
Zitat von Ebbsfleet
2. Eine Vereinbarung von Klägern und Beklagten VOR der Anklageerhebung. Damit würden Anklageerhebung und Prozess vermieden. Es ginge also alles ohne Schuldspruch und Vorstrafen vonstatten. Beide Parteien würden (vor allem wenn die Beweislage unklar ist), das Risiko einer Niederlage vor Gericht vermeiden. Das Verfahren würde in beiderseitigem Einvernehmen eingestellt. Der Inhalt der Vereinbarung bleibt dann in der Regel geheim. Ich weiß aber nicht, ob in Spanien solche Vereinbarungen überhaupt möglich sind, besonders wenn es um mögliche Strafverfahren wegen Sexualdelikten geht.
2. Eine Vereinbarung von Klägern und Beklagten VOR der Anklageerhebung. Damit würden Anklageerhebung und Prozess vermieden. Es ginge also alles ohne Schuldspruch und Vorstrafen vonstatten. Beide Parteien würden (vor allem wenn die Beweislage unklar ist), das Risiko einer Niederlage vor Gericht vermeiden. Das Verfahren würde in beiderseitigem Einvernehmen eingestellt. Der Inhalt der Vereinbarung bleibt dann in der Regel geheim. Ich weiß aber nicht, ob in Spanien solche Vereinbarungen überhaupt möglich sind, besonders wenn es um mögliche Strafverfahren wegen Sexualdelikten geht.
Zumindest bis vor ein paar Jahren war es so, dass es in Spanien diese Möglichkeit nicht gab, weil dort im Strafverfahren das Legalitätsprinzip uneingeschränkt gilt. Sprich, die Staatsanwaltschaft muss jede in ihren Augen rechtswidrige Tat zur Anklage bringen und hat keine Möglichkeit, beispielsweise bei Zahlung einer Geldauflage durch den Beschuldigten davon abzuweichen und das Verfahren einzustellen.
31.07.2022 - 08:27 Uhr
Wie lief das denn bei Hernández von den Bayern ab?
Der war ja auch in Spanien angeklagt
Ist natürlich immer schwer all dies zu vergleichen, aber gab es dort auch einen „Deal“? Oder weshalb kam er um die Haftstrafe herum?
Der war ja auch in Spanien angeklagt
Ist natürlich immer schwer all dies zu vergleichen, aber gab es dort auch einen „Deal“? Oder weshalb kam er um die Haftstrafe herum?
31.07.2022 - 08:29 Uhr
Zitat von asc71
Wenn die spanische Justiz Karazor in Deutschland nicht belangen dürfte oder könnte, dann säße er jetzt immer noch in U-Haft in Spanien. Simple as that.
Zitat von justalittlethought
Innerhalb der EU wird in der Regel ausgeliefert, seit es (seit 2002) den europäischen Haftbefehl gibt.
Die Details können etwas komplizierter sein (z.B. wenn in Deutschland oder einem 2. EU-Land ein Verfahren wegen der gleichen Tat läuft), aber bei Spanien als Auslieferungsland und Vergewaltigung /sexuelle Nötigung als zur Last gelegte Tat scheint mir das recht eindeutig zu sein.
Details hier:
https://www.bmj.de/DE/Themen/IntZusammenarbeit/EuropaeischesStrafrecht/EuropaeischesStrafrecht_node.html
Zitat von RobertoMaschin
Was hätte eine Verurteilung in Spanien für das Leben in brd für Folgen? Ganz allgemein... wenn du nicht unbedingt mach Spanien gehst können die nichts machen oder?
Was hätte eine Verurteilung in Spanien für das Leben in brd für Folgen? Ganz allgemein... wenn du nicht unbedingt mach Spanien gehst können die nichts machen oder?
Innerhalb der EU wird in der Regel ausgeliefert, seit es (seit 2002) den europäischen Haftbefehl gibt.
Die Details können etwas komplizierter sein (z.B. wenn in Deutschland oder einem 2. EU-Land ein Verfahren wegen der gleichen Tat läuft), aber bei Spanien als Auslieferungsland und Vergewaltigung /sexuelle Nötigung als zur Last gelegte Tat scheint mir das recht eindeutig zu sein.
Quelle: Wikipedia
Die justizielle Entscheidung für den Haftbefehl, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen ist, wird in diesem Rahmen „nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung“, d. h. weitgehend automatisch, vom ersuchten Mitgliedstaat anerkannt und die gesuchte Person dort festgenommen sowie zwecks Strafverfolgung oder Vollstreckung „übergeben“ (ausgeliefert). Der EuHB verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten auch, ihre eigenen Staatsbürger an andere EU-Länder auszuliefern, doch können die Staaten immerhin darauf bestehen, die gegen ihre Bürger verhängten Strafen selbst zu vollstrecken (Art. 4 Nr. 6, 5 Nr. 3; gleiches gilt für Personen, die im ersuchten Staat ihren Wohnsitz haben).
Details hier:
https://www.bmj.de/DE/Themen/IntZusammenarbeit/EuropaeischesStrafrecht/EuropaeischesStrafrecht_node.html
Wenn die spanische Justiz Karazor in Deutschland nicht belangen dürfte oder könnte, dann säße er jetzt immer noch in U-Haft in Spanien. Simple as that.
Das wird auch einer der Gründe sein, weshalb er doch so lange in U-Haft saß. Die Türkei liefert nämlich generell nicht aus. Ich weiß nicht ob Karazor inzwischen die zweite Staatsbürgerschaft hat aber dass er sich um eine bemüht hat weil er in die Nationalmannschaft will wurde ja berichtet.
Ich frage mich wieso es viele hier als so sicher ansehen, dass er nicht für uns auflaufen wird. Solange es keine Anklage und Schuldspruch gibt gehe ich davon aus, dass er - sollte Matarazzo ihn für spielfähig befinden und aufstellen - auch spielen wird.
31.07.2022 - 08:35 Uhr
Zitat von Matt1893
Wie lief das denn bei Hernández von den Bayern ab?
Der war ja auch in Spanien angeklagt
Ist natürlich immer schwer all dies zu vergleichen, aber gab es dort auch einen „Deal“? Oder weshalb kam er um die Haftstrafe herum?
Wie lief das denn bei Hernández von den Bayern ab?
Der war ja auch in Spanien angeklagt
Ist natürlich immer schwer all dies zu vergleichen, aber gab es dort auch einen „Deal“? Oder weshalb kam er um die Haftstrafe herum?
Dort wurde die Haftstrafe in letzter Sekunde in Bewährung gewandelt, zur "Überraschung von Experten"...
https://www.sportschau.de/fussball/dpa-bayern-profi-hernandez-muss-nicht-ins-gefaengnis-story-sp-100.html
31.07.2022 - 09:01 Uhr
Zitat von Matt1893
Wie lief das denn bei Hernández von den Bayern ab?
Der war ja auch in Spanien angeklagt
Ist natürlich immer schwer all dies zu vergleichen, aber gab es dort auch einen „Deal“? Oder weshalb kam er um die Haftstrafe herum?
Wie lief das denn bei Hernández von den Bayern ab?
Der war ja auch in Spanien angeklagt
Ist natürlich immer schwer all dies zu vergleichen, aber gab es dort auch einen „Deal“? Oder weshalb kam er um die Haftstrafe herum?
Gab keinen Deal. Nach Einspruch wurde die 6-monatige Haft in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Hernandez hatte ein Kontaktverbot wegen häuslicher Gewalt, sich mit seiner Frau versöhnt und versäumt, die Aufhebung des Kontaktverbots zu beantragen.
Ich hab auch die Ronaldo-Story nachgelesen. Da gab es ein Verfahren gegen unbekannt, weil die Frau den Täter nicht genannt hatte. Daher wurde das Verfahren eingestellt und eine Deal gab es nur zwischen Ronaldo und dem mutmaßlichen Opfer. Als durch Football leaks die Kommunikation zwischen Ronaldo und seinen Anwälten zugänglich wurden, kam es zu einer Zivilklage. Die Dokumente waren aber nicht gerichtsverwertbar. Daher wurde die Klage abgewiesen.
Bei Karazor läuft die Ermittlung. Wenn die Staatsantwaltschaft zum Schluss kommt, dass die Beweise ausreichen, Karazor ein Vergehen nachzuweisen, wird es zur Anklage kommen. Fraglich ist, was passiert, wenn keine sicher ausreichenden Beweise vorliegen. Evtl. kann man mit einer Zahlung an die Klägerin eine Nebenklage vermeiden?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von asc71 am 31.07.2022 um 09:07 Uhr bearbeitet
31.07.2022 - 09:14 Uhr
Ok also alles nicht so einfach und man wird abwarten müssen
31.07.2022 - 09:18 Uhr
Hm ein Beitrag von @nurleser, der mich zitierte, existiert nicht (wie so oft; man bekommt eine verlinkung angezeigt aber der Beitrag ist einfach nicht da. Kenne ich so von anderen Foren nicht in dieser Menge)
Jedenfalls: beim User Nurleser ja nur konsequent, dass er nicht geschrieben hat
Jedenfalls: beim User Nurleser ja nur konsequent, dass er nicht geschrieben hat

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