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Ahmed Sassi
Geburtsdatum 24.09.1993
Alter 32
Nat. Tunesien  Tunesien
Größe k. A.
Vertrag bis -
Position Rechtes Mittelfeld
Fuß k. A.
Akt. Verein Karriereende

Leistungsdaten:

Ahmed Sassi [-]

07.07.2012 - 10:08 Uhr
Dies ist der Diskussionsthread zu Ahmed Sassi.

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Lautrer halten IMMER zusammen und stehen hinter der Mannschaft und dem Verein

Dieser Beitrag wurde zuletzt von erfolgs_fan am 02.09.2014 um 15:57 Uhr bearbeitet
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Ahmed Sassi [-] |#1
09.08.2012 - 10:41 Uhr
Zitat von erfolgs_fan:
Zitat von Rhein-Neckar-Zeitung, 09.08.2012, S.28:
Keine Minute Spielzeit wird allerdings Ahmed Sassi bei der U23 erhalten (..). Weil der Tunesier im Sommer einen Profivertrag erhielt, ist er als Nicht-EU-Ausländer in der zweiten Mannschaft nicht mehr einsatzberechtigt. Der 18-Jährige droht deshalb auf der Tribüne zu versauern – als Vertragsamateur wäre er hingegen weiterhin für beide Mannschaften spielberechtigt. „Manchmal sollten Berater auch mal daran denken“, sagt Kramer.
:rolleyes

Gilt dann wohl auch für Gyau.


Nein, gilt nicht für Gyau. Er darf als US-Amerikaner trotz Profivertrag in der U-23 spielen, aufgrund eines entsprechenden Abkommens zwischen der EU und den USA.
Dasselbe gilt übrigens für Usami bzw. Japan.

Nachdem Sassi jetzt einen Profivertrag hat, braucht er eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland - wie jeder, der arbeiten will. Die bekommt er auch - aber als Nicht-EU-Bürger (aus einem Staat ohne Abkommen) nur für Liga 1 und 2. Eine allgemeine Arbeitsgenehmigung bekommt er nicht, würde er jedoch brauchen, um auch Regionalliga spielen zu dürfen.
Leider kann ich meinen Beitrag dazu nicht mehr verlinken, denn der wurde mitsamt dem Bayern-Amateure-Forum gelöscht. Aber es geht da, wie gesagt, nicht um DFB-Recht sondern um Bundesrecht bzw. Arbeitsrecht.

Die Nicht-EU-Ausländer bekommen ihre Arbeitsgenehmigung als sog. "Spitzenkräfte", so wie z.B. Computerspezialisten aus Indien; die besetzen quasi die Positionen am Arbeitsmarkt, die nicht allein mit Deutschen und EU-Bürgern gefüllt werden können. Aber das gilt eben beim Fußball nur für die ersten zwei Ligen; darunter, sagt man, braucht man keine "Spitzenkräfte" mehr - da reichen die zahlreichen einheimischen (plus EU) Spieler.

Man kommt mit dem Thema am besten klar, wenn man Fußballer einfach als einen ganz normalen Job begreift, genau wie Maurer oder Zimmerer auch. Denn es geht hier wirklich ums Arbeitsrecht. Und da gibt es auch Ausnahmen, z.B. bei Bürgerkriegsflüchtlingen oder bewilligten ehemaligen Asylbewerbern. Oder dies; oder das. Sprich: Es gibt schon einige Ausnahmen, die ich auch nicht alle genau kenne, aber es sollte ja logisch sein, dass für einen jungen Tunesier, der einzig und allein deshalb nach Deutschland kommt, um Fußball zu spielen, keine Ausnahme wirksam ist.^^ Wenn also in dieser Zeitung steht, dass Sassi nicht mehr Amateure spielen darf, dann kann man das guten Gewissens glauben. Bislang hat er von seinem Jugendspieler-Status "profitiert", denn da braucht er keine Arbeitserlaubnis.

Was den Artikel angeht: Ich bin mir nicht 100% sicher, glaube aber, dass er auch als "Vertragsamateur" nicht spielberechtigt wäre, sondern nur als reiner "Amateur". Das ist beim DFB was anderes. Ich habs grad nicht genau im Kopf, aber ich bin ziemlich sicher, dass "Vertragsamateur" ein Mindesteinkommen zugrundelegt, für das eine (allgemeine) Arbeitserlaubnis nötig ist.
Nur als "Amateur" (vom Status her; oder eben als Jugendspieler, was aber bei Sassi diese Saison altersmäßig nun mal nicht mehr geht) dürfte er meines Wissens noch spielen - und das kann nun wirklich nicht Sassis Ziel sein, denn dann würde er schlechter verdienen (müssen; weil es für "Amateur" eine Verdienstobergrenze gibt) als ein 400-Euro-Jobber. :ugly ;)
Da ist es, bei aller Liebe zum Sport, schon besser und hat nichts mit Raffgier, weniger zu spielen, dafür aber mehr zu verdienen. ;) :p

Sollte ich mich irren und er auch als Vertragsamateur spielen dürfen - bedeutet das gleichzeitig, dass er als Vertragsamateur so wenig verdienen würde, dass er für den Job keine Arbeitsgenehmigung braucht! Das wäre dann auch hier: extrem wenig. Wie gesagt, der Irrtum meinerseits ist bzgl. der Terminologie gut möglich, aber sicher ist: wenn er spielen darf, verdient er (zu) wenig.
Klar, dass Sassi das nicht will. Das hat nichts mit raffgierigen Beratern zu tun...

Von daher kann man auch nicht von "Eigentor" sprechen, wie oben geschehen! Das "passiert" nicht nur Hoffe, sondern vielen Vereinen (vgl. z.B. Werder mit Mosquera) - da kann man nix machen, das ist einfach das deutsche Arbeitsrecht, das vom Fußball nicht ausgehebelt wird.
Es ist nicht so leicht, wie in dem Artikel beschrieben - um Sassi spielberechtigt zu bekommen, müsste er _enorm_ wenig verdienen! Genauer genommen nicht viel mehr, als ein Bezirksoberligaspieler an Aufwandsentschädigung bekommt...^^


Aber, und das ist jetzt die gute Nachricht: Gyau darf weiterhin uneingeschränkt für die Amateure spielen, da er US-Amerikaner ist und US-Amerikaner (und z.B. auch Japaner, Israelis, Norweger, ...) diesbezüglich aufgrund eines Abkommens mit EU-Bürgern gleichzusetzen sind. :)

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»Le club, c'est moi.«
(Uli Hoeneß)

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Kuemmjen am 09.08.2012 um 11:00 Uhr bearbeitet
Ahmed Sassi [-] |#2
05.11.2012 - 08:58 Uhr
Zitat von 1899-Beck:
Zitat von Hol_ma_Mbia:
Aus reiner Neugier hole ich den Thread hier mal hoch und frage Euch, was Sassi so macht? Oder besser wie er sich so macht. Bin für jegliche Info dankbar :)


Kommt nicht zu den Profis durch, kann auch nicht für die U23 spielen da Nicht-EU-Ausländer. Daher Leihkandidat für den Winter.


Er könnte noch U23 spielen, wenn er nicht so einen bescheuerten Berater hätte, der mit Hoffe einen Profivertrag ausgehandelt hat. Ebenso muss man dieses die Verantwortlichen von Hoffe fragen!
Ahmed Sassi [-] |#3
02.11.2013 - 14:50 Uhr
Zitat von Levante-Fan:
Zitat von Gladi:
Absatz 2 steht ja, "die dazu berechtigt sind," und damit diese dazu berechtigt sind, benötigen diese eine Arbeitserlaubnis.

In dem von dir zitierten Paragraphen geht es um die Behandlung eines "Berchtigten"...


Gut! Und was begründet seine nicht-Berechtigung oder warum ist er kein Berechtigter?


Ich kann mich nur wiederholen, steht alles in Prüfung 1 (und nur in der):

http://m.bfv.de/cms/docs/Anlage_E_Auslaenderregelung.pdf

"Folgende Staatsangehörige bekommen i. d. R. eine Arbeitsberechtigung:"

Danach folgen die EU-Staaten und diverse privilegierte, hoch entwickelte Länder wie die USA, Kanada oder Norwegen, mit denen Abkommen geschlossen wurden. Diese Abkommen sind _weitaus_ umfassender und gewichtiger als das, welches zwischen Deutschland und Tunesien besteht.
Da Tunesien in dieser Aufzählung _nicht_ zu finden ist, ist wie gesagt alles was danach in Prüfung 2 steht, völlig irrelevant. Prüfung 2 befasst sich nicht mit der Arbeitsberechtigung. Genauso wenig wie das Europa-Mittelmeer-Abkommen in irgendeiner Weise eine Arbeitsberechtigung garantiert.

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"And this a typical Indian football problem. You get the chance, you hit the post and you don't score."
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